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Autor Thema: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken  (Gelesen 33748 mal)

K
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Zitat
Und hier muss man fragen, warum die soft Operas, Kochsendungen, Krimis, usw, also 99% der Sendungen, so wichtig für Demokratie und öffentliches Interesse sind.

Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen, und  (auch bei den Klagen) verstärkt darauf  hinzuargumentieren, die Notwendigkeit des ÖRR an sich anzuzweifeln.

Mit der Konvergenz der Medien reduziert sich der Anteil der ÖRR an der Meinungsbildung derart, dass er nicht mehr relevant sein kann.

Es ist aber unbestritten, dass es immer noch einen nennenswerten Anteil in der Bevölkerung, gibt, die sich ein Leben ohne ÖRR nicht vorstellen können.

Ganz wichtig bei der Argumentation erscheint es mir daher, dass man Wege aufzeigt, wie man einen pay- ÖRR gestalten kann, der mit Steuergeldern subventioniert wird, der aber nur noch mit einem gebührenpflichtigen Decoder empfangen werden kann.



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Kunibert, das ist richtig und der Punkt überhaupt: Brauchen wir einen ÖRR und wenn, in dieser Größe?


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S
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Zitat
Und hier muss man fragen, warum die soft Operas, Kochsendungen, Krimis, usw, also 99% der Sendungen, so wichtig für Demokratie und öffentliches Interesse sind.

Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen, und  (auch bei den Klagen) verstärkt darauf  hinzuargumentieren, die Notwendigkeit des ÖRR an sich anzuzweifeln.

Mit der Konvergenz der Medien reduziert sich der Anteil der ÖRR an der Meinungsbildung derart, dass er nicht mehr relevant sein kann.

Es ist aber unbestritten, dass es immer noch einen nennenswerten Anteil in der Bevölkerung, gibt, die sich ein Leben ohne ÖRR nicht vorstellen können.

Ganz wichtig bei der Argumentation erscheint es mir daher, dass man Wege aufzeigt, wie man einen pay- ÖRR gestalten kann, der mit Steuergeldern subventioniert wird, der aber nur noch mit einem gebührenpflichtigen Decoder empfangen werden kann.

Leider geht das nicht wegen des Gewichtes der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG.

Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist da, um Gleichgewicht gegenüber den Privaten herzustellen.
Der öffentliche rechtliche Rundfunk ist gegenüber private und staatliche Interessen unabhängig.
Klar: in der Theorie. Man kann argumentieren, man zahlt nicht für das, was sein soll, aber nicht ist.
Man zahlt nicht die Miete für eine Villa, wenn sie noch nicht gebaut ist und da nur ein flacher
Boden ist.

Andererseits zahlt man für die abstrakte Möglichkeit der Möglichkeit, den möglichen öffentlich rechtlichen
Rundfunk in Anspruch zu nehmen, wie ihn sich das Bundesverfassungsgericht als möglich vorstellt, und
nicht für die tatsächliche Inanspruchnahme des öffentlich rechtlichen Rundfunks. Auch wenn die Sender nichts
mehr senden, soll man also zahlen. Der Beitrag ist unabhängig von der Nutzung, unabhängig von der
Leistung, nach dem belieben der Rundfunkanstalten entsprechend ihrer Rundfunkfreiheit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2014, 20:16 von Sophia.Orthoi«

f

fox

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.......

Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist da, um Gleichgewicht gegenüber den Privaten herzustellen.
Der öffentliche rechtliche Rundfunk ist gegenüber private und staatliche Interessen unabhängig.
.......

Die ÖRR stellen aber kein Gleichgewicht gegen die Privaten her, sondern gleichen sich den Privaten an.


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P
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in der Theorie haben wir in Deutschland auch eine Teilung der Gewalt, aber stimmt das überhaupt?

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8017.msg57928.html



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B

Bernd

Ich nehme es locker. Geahnt hatte ich es schon, das zugunsten des öffentlichen Rundfunks entschieden wird. Die Wut wird weiter zunehmen und eines Tages entläd diese sich auf einen Schlag.

Außerdem ein Richter der etwas werden will ..... (Den Rest könnt ihr euch denken).


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K
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Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist da, um Gleichgewicht gegenüber den Privaten herzustellen. Der öffentliche rechtliche Rundfunk ist gegenüber private und staatliche Interessen unabhängig.


Die Printmedien sind alle privat. Durch die Konvergenz der Medien wird Gleichgewicht der Printmedien  (z.B. Spiegel <-> Focus) auf die neuen Medien übertragen. Damit braucht man die ÖRR nicht mehr.

Das gilt es zu begründen und herauszuarbeiten - und immer wieder darauf hinzuweisen, dass das nicht das Ende der ÖRR sein muss. Wenn es eine Mehrheit für den ÖRR gibt, dann wird sich sicher ein Weg finden lassen - zumal die verfassungsrechlichen Anforderungen dann geringer sind.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Demokratische Grundversorgung.

 ::) ::) ::) Was ist den das für ein krummes Ding?

Sollen die Demokraten das bezahlen, Politiker...

Dämmliche Grundversorgung eher!!!  :o
Was will uns power-dodge damit sagen ?
Außer kurzes Frust ablassen nichts gewesen !



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2014, 22:35 von Uwe«
You can win if you want

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Zitat von:  link=topic=8037.msg57980#msg57980 date=1390403534
Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013 - 2 K 570/13

Das ist für mich der Grund, warum ich diesen unwichtigen Kleinrichterlichen der "1. Instanz" nichts für ihre "Arbeit"
bezahlen will.
Dieses Bremer "Urteil" ist doch keine 105 € Gerichtsgebühren wert (?) Selbst das Papier, auf dem es steht, hat dadurch, Entschuldigung, leider nur noch Klopapierwert.

Stattdessen überlege ich eher, ein Pfändungsschutzkonto anzulegen.
Durch konsequente Einhaltung des Pfändungsschutzbetrages auf dem Konto wäre es dem örR theoretisch dann nur noch möglich,
den "Schuldbetrag" mit Gewalt zu holen (?)

Ich will auch diesen sogenannten Verwaltungsgerichten keine ungerechtfertigten "Gerichtsgebühren" bezahlen. Mir reichen die bisherigen VG-"Urteile" bereits schon.
Da bin ich gewillt, wenn möglich, unbedingt Alternativen suchen, wie es auch ohne die Kleinrichterlichen geht.

Markus







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Ich stimme Kunibert zu. Ich fange aber weiter hinten an: Grundversorgung

Was ist heute – im 21. Jahrhundert – Grundversorgung? – Schließlich argumentiert der Richter mit einem Urteil aus dem Jahre 1986, wahrscheinlich dem Niedersachsenurteil (habe mir das Aktenzeichen nicht angeschaut).

Wenn wir die Grundversorgung neu definieren, was wirklich Not tut, stellen wir uns im gleichen Atemzug die Frage, ob man sie heute noch braucht?

Sollte diese Frage bejaht werden, müssen wir im nächsten Schritt klären, wer diese Grundversorgung überhaupt braucht und wie viel davon. Gleichzeitig stellen sich automatisch weitere Fragen:
  • Ist diese Grundversorgung von der Gemeinschaft "solidarisch" zu tragen und muss sie von allen finanziert werden?
  • Ist sie gleich zu stellen mit anderen Aufgaben des Staates wie z. B. Bildung, Gesundheit, Altersvorsorge usw.?

Wenn man ehrlich ist – und daran mangelt es gewaltig bei den öffentlich-rechtlichen Medien und der Politik –, ist diese Grundversorgung von einst aus dem Jahr 1986 – also vor 28 Jahren! – heute nicht mehr notwendig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich verselbstständigt und niemand kann heute im Ernst behaupten, dass wir nahezu 100 Sender als "Grundversorgung" für mittlerweile knapp über 8 Milliarden EUR im Jahr brauchen.

Damals, im Jahre 1986, argumentierte die Rechtsprechung damit, dass der ÖRR auch Nischen und Minderheiten mit einem Vollprogramm grundversorgen musste. Obwohl diese Behauptung schon damals m. E. vermessen war, konnte man ihr u. U. folgen, denn es gab zu dem Zeitpunkt die heutige mediale Überflut nicht: kaum Privaten und noch kein Internet.

Heute erfüllen aber die Privaten, die Printmedien und das Internet diese sogenannte Grundversorgung. Wenn ich polemisch werden darf, erkenne ich den Unterschied zwischen "Rote Rosen" und "Gute Zeiten, schlecht Zeiten" nicht – was soll hier der öffentlich-rechtliche Rundfunk anders machen als RTL&Co.?

Was bleibt dann von der Grundversorgung? Nachrichten, Dokumentationen? Wir haben neben den Zeitungen und dem privaten Radio noch waschechte Nachrichtenkanäle, die nichts anders ausstrahlen, als Nachrichten und zwischendurch Dokumentationen. Aber auch die anderen Privaten senden Nachrichten. Brauchen wir wirklich zusätzlich 100 Vollprogramme?

Bildung, werden viele sagen. Ich frage nach konkreten Beispielen und gleichzeitig nach ihrer Sinnhaftigkeit. Muss man heute teure Sendezeit damit verbraten, wenn uns das Internet kostengünstig 24 Stunden täglich das ganze Jahr über zur Verfügung steht? Ich behaupte nein! Um wieder zu polemisieren: Ich kenne niemanden, der seine Bildung durchs Fernsehen erlangt hätte. Ihr vielleicht?

Daher wird man das gesamte Konstrukt erst zu Fall bringen, wenn wir an dessen Säulen rütteln, und diese sind wackelig, wie der Richter selbst uns zeigt: Ein Urteil aus der Vorzeit des Internets und den Privaten

Also Leute, machen wir uns an der Grundversorgung zu schaffen und wir bringen das Kartenhaus zu Fall!


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Wenn die Richter weiter so entscheiden, könnte man, anbieten, statt der ca. 18,-€ auch gleich direkt Arbeit von der öffentlichen Anstallt für diese anzunehmen, das sind etwa 2h im Monat pro Nichtzahler, dürfte ja in etwa 18,- € wert sein. Direkte Mitarbeit statt zahlen, vielleicht wird es ja dann besser, auch das könnten alle leisten, welche bisher nicht zahlen, zahlen wollen, weil a,b, oder Grund x oder zur zeit beitragsfrei sind, das Ganze aber mit Ausnahme all der Personen, welche blind oder taub, oder über 65 bzw 67, oder in irgendeinerweise eine Benachteiligung haben, sei diese körperlich oder geistig. Schließlich ist Rundfunk bisher laut Richtern und oder Politikern im öffentlichen Interesse und sollte von daher auch von allen zu gleichen Teilen getragen werden. Das sollte wenn wir das Rundfunkzeug unbedingt brauchen nicht zwangsläufig mit der Zahlung von ca. 18,- € abgegolten sein.


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Hallo PersonX!

Wo denkst du hin ? Das ist ja geradezu ein Verstoß gegen das Grundgesetz - Zwangsarbeit !
Und wir achten doch das Grundgesetz ? - jedenfalls manche von uns.

Hallo René!

http://www.steuerzahlerinstitut.de/Bisher-erschienene-Sonderinformationen-des-Karl-Br/9120c574/index.html
Hat das schon mal jemand reingestellt ? Ist eine schöne Stellungnahme zur Grundversorgung.


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Naja ich denke bereits ein Stück weiter ;-), und nein ich meine das durch aus Ernst, so Ernst, sollte ich das aus dem Grund zahlen müssen, weil das in dieser Form weiter von öffentlichem Interesse ist, habe ich, wie es alle anderen auch haben sollten, welche das tatsächlich mit "Geld" bezahlen müssen/sollen aus meiner Sicht das gleiche Interesse daran nicht schlechter gestellt zu werden als andere.

Wer es sich also dann und nur dann, wenn dieser Murks Bestand hat nicht mit finanziellen Mitteln leisten kann oder möchte, sollte aus meiner Sicht dann doch tatsächlich 2h pro Monat "öffentliche Arbeit" dafür vor Ort übertragen bekommen, das ist aus meiner Sicht dann doch nur fair. Als Richter, also wenn ich Richter wäre würde ich das dann so entscheiden ;-), da bekommt das auch gleich etwas mehr von Demokratie, man darf ja frei wählen Geld oder Arbeit ;-) Das nicht alle die Arbeit wählen dürfte klar sein. Ungefähr so wie beim Wehrdienst und Ersatzdienst ;-) einige wurden befreit, wegen Untauglichkeit, das wäre hier dann ü65/67 ...

Mitarbeit hat zudem den Vorteil der Mitgestaltung, das ist grundsolide demokratisch ;-)
 
Wie gesagt alle Personen über 65/67 ... wie oben beschrieben dürfen beitragsfrei/respektive arbeitsfrei sein.

"Gerecht und einfach für alle" war doch der Werbespruch.


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a

ab_GEZ_ockt_2013

....und vor der Urteilsverkündung sagte der Richter bestimmt....: "IM NAMEN DES VOLKES" ... und das ist der größte Witz überhaupt!!!

http://www.rechtsboerse.de/aktuelle_umfrage   <----- So geht "IM NAMEN DES VOLKES" !!!

- wer sich nicht wehrt, der macht es verkehrt!!


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j

jetzt_reicht_es

In Deutschland wird leider nur Recht gesprochen!
Von Gerechtigkeit keine Spur!
Mensch Leute: es geht um 9 Mrd EUR Schutzgeld. Kein Gericht der Welt wird ihnen das streitig machen.
BVG und das BayVerfGericht trauen sich noch nicht. Erst warten sie ab bis die VG die meisten Klagen niederschmettern. Dann kommt Herr Kirchhof (das ist der Bruder des Gutachters von Haushaltsbeitrags; also der Onkel des neuen Gesetzes irgendwie) und schmettert die Klagen vors BVG nieder.
Willkommen in der Bannanen Republik Deutschland


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