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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Januar 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 22. Januar 2014, 16:12

Titel: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Uwe am 22. Januar 2014, 16:12
Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - Verwaltungsgericht Bremen hat keine rechtlichen Bedenken

(http://www.rechtsindex.de/images/mobile.png)

Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013 - 2 K 570/13

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen gegen die Urteile die Berufung beim OberVerwaltungsgericht zugelassen. Die Kläger können die Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteile einlegen.

Das VG Bremen führt in seinen Urteilen aus, dass keine grundsätzlichen rechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelungen im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bestünden, nach denen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.

mehr auf:
http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/3989-rundfunkbeitrag-ist-keine-steuer-verwaltungsgericht-bremen-hat-keine-rechtlichen-bedenken
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: René am 22. Januar 2014, 16:21
Blind und praxisfremd.

Zitat
Rundfunkbeitrag ist keine Steuer

Entgegen der Ansicht der Kläger handele es sich bei dem Rundfunkbeitrag um keine Steuer, sondern um einen Beitrag im rechtlichen Sinne. Dieser werde für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können. Weil nach statistischen Erhebungen inzwischen nahezu alle deutschen Haushalte entweder über ein TV-Gerät, ein Radio, einen internetfähigen PC oder über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügten, dürfe der Gesetzgeber die Erhebung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung knüpfen, auch wenn in wenigen Einzelfällen dabei auch solche Wohnungen erfasst würden, in denen keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden seien

Statistische Erhebungen? – Gibt es statistische Erhebungen über den tatsächlichen Konsum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? – Ein Empfangsgerät haben, bedeutet nicht automatisch, dass diese von niemandem bestellte Leistung in Anspruch genommen wird.

Statistisch gesehen, besitzt jeder in Deutschland ein Fahrzeug: Warum gibt es keine KFZ-Steuer pauschal für alle?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Adlerauge123 am 22. Januar 2014, 16:33
was heisst das? Sind wir jetzt erledigt, müssen alle Hoffnung fahren lassen  :-\
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Uwe am 22. Januar 2014, 16:35
was heisst das? Sind wir jetzt erledigt, müssen alle Hoffnung fahren lassen  :-\

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen gegen die Urteile die Berufung beim OberVerwaltungsgericht zugelassen. Die Kläger können die Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteile einlegen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Januar 2014, 16:54
Zitat
Dieser werde für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können

Und

Zitat
Die Beitragspflicht gelte auch, wenn Rundfunkteilnehmer sich längere oder kürzere Zeit im Ausland aufhielten, solange sie ihre Wohnung in Deutschland nicht aufgäben.

Klar, wenn man Monate lang im Ausland ist, besteht noch die abstrakte Möglichkeit innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können. Es geht ja um die abstrakte Möglichkeit etwas in Anspruch nehmen zu können. Also um die Möglichkeit, nicht um die Inanspruchnahme. Die sprechen Recht, nicht deutsch.

Die abstrakte Möglichkeit zu können ist ein schöner Begriff. Möglichkeit kommt aus "mögen" in der ursprünglichen Bedeutung des heutigen "können". Es geht also um die Möglichkeit der abstrakten
Möglichkeit etwas in Anspruch zu nehmen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: themob am 22. Januar 2014, 17:40
@Adlerauge123

Als Ergänzung zu Uwes Hinweis.
Es gibt 16 unterschiedliche Bundesländer und eine entsprechend hohe Anzahl an Verwaltungsgerichten. Es sind Einzelfälle. Der Kampf ist erst innerhalb Deutschlands entschieden, wenn das Bundesverfassungsgericht dazu urteilt. Das dauert. Umso wichtiger ist jede einzelne Klage in jedem einzelnen Verwaltungsgericht. Und wenn vorhanden, die Berufungsmöglichkeit zu nutzen bei Niederlage. Es gibt ja auch nicht nur die Begründung Steuer..... also auch hier Multiplikatoren vorhanden.
Das es lange dauern wird war klar. Niemand darf sich aber durch solche einzelnen Urteile entmutigen lassen von seinem eigenen Weg. Eher das Gegenteil. Solche Urteile sehr gut studieren und nach Möglichkeiten suchen, ob Passagen für einen selbst benutzt werden können.

Hier der Link zum VG Bremen mit Pressemitteilung inklusive der 2 Urteile: http://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pr-erkl_14_01_23.pdf

Die Begründung der "abstrakten Möglichkeiten" eröffnen ja für den Staat super Einnahmequellen

Zeugungszwangbeitrag - Luftzwangsbeitrag - Wärmezwangsbeitrag - Stromzwangsbeitrag usw usw......... (traurige Ironie aus)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Kunibert am 22. Januar 2014, 17:49
Zitat
Weil nach statistischen Erhebungen inzwischen nahezu alle deutschen Haushalte entweder über ein TV-Gerät, ein Radio, einen internetfähigen PC oder über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügten, dürfe der Gesetzgeber die Erhebung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung knüpfen, auch wenn in wenigen Einzelfällen dabei auch solche Wohnungen erfasst würden, in denen keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden seien.

Es ist die Frage, ob man so pauschalisieren darf.  Ein internetfähiges Mobiltelefon ist nicht an einen Haushalt, sondern üblicherweise an eine Person gebunden. Wenn man also schon pauschalisiert, dann muss der Rundfunkbeitrag an Personen gebunden werden, weil man sonst die Personen, die in Single-Haushalten wohnen, benachteiligt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: René am 22. Januar 2014, 17:57
Weiterhin wird aber bei den meisten Überlegungen der ewige Fehler gemacht, sich nicht am tatsächlichem Konsum zu orientieren, sondern am Besitz eines Empfangsgerätes – mittlerweile spricht man sogar von "abstrakten" Möglichkeiten. Letzteres ist für mich, als halbwegs kultivierter Mensch, wie ein Schlag ins Gesicht.

Es ist an der Zeit, sich auf die Hinterpfoten zu stellen!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Januar 2014, 18:03
Zitat
Die Belastung der Betroffenen ist auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht
zu beanstanden, da sich der Beitrag in Höhe von monatlich 17,98 Euro im Rahmen hält
und zudem die Möglichkeit der Befreiung von der Beitragspflicht nach § 4 RBeitrStV
besteht, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Das sagen Richter, Rundfunkintendanten und Politiker. Wäre das eine Demokratie, hätten diese Leute
ein Gefühl für den kleinen Mann auf der Straße, für die sparsame Hausfrau und andere Sterblichen.

Zitat
Gegenüber dieser relativ geringfügigen Belastung gebührt der von Art. 5 Abs. 1 Satz 2
GG geschützten Rundfunkfreiheit der Vorrang. [...]

Nein, weil man dieses wenige Geld für die eigene Informations- und Meinungsfreiheit benötigt,
die ebenfalls geschützt sind.

Ihre Rundfunkfreiheit mit ihrem Geld, meine Informations- und Meinungsfreiheit mit meinem Geld.

Zitat
Aufgrund der essentiellen Bedeutung des öffentlich rechtlichen Rundfunks für die demokratische Grundordnung (vgl. BVerfG, Urteil vom 04. April 1986 – 1 BvF 1/84 in DVBl 1987, 30) muss das Interesse derjenigen Personen, die ganz ausnahmsweise keine Geräte zum Rundfunkempfang bereithalten, nicht zur
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen zu werden, hinter das
öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
zurücktreten.

Und hier muss man fragen, warum die soft Operas, Kochsendungen, Krimis, usw, also 99% der Sendungen,
so wichtig für Demokratie und öffentliches Interesse sind.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: René am 22. Januar 2014, 18:26
Zitat
(...) Aufgrund der essentiellen Bedeutung des öffentlich rechtlichen Rundfunks für die demokratische Grundordnung (vgl. BVerfG, Urteil vom 04. April 1986 – 1 BvF 1/84 in DVBl 1987, 30) (...)

1986

Wie sieht es heute, nach 28 Jahren aus?

Leute, aufwachen! Wie lange lassen wir uns für blöd verkaufen?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Bürger am 22. Januar 2014, 18:46
Zitat
Aufgrund der essentiellen Bedeutung des öffentlich rechtlichen Rundfunks für die demokratische Grundordnung (vgl. BVerfG, Urteil vom 04. April 1986 – 1 BvF 1/84 in DVBl 1987, 30) muss das Interesse derjenigen Personen, die ganz ausnahmsweise keine Geräte zum Rundfunkempfang bereithalten, nicht zur
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen zu werden, hinter das
öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
zurücktreten.


Gemeint ist: "hinter das Interesse der Nutznießer, Bestverdiener, B-Promis, etc."

Das ist eine so hanebüchene, unreflektierte, dilettantische, stümperhafte und nicht ernstzunehmende "Begründung", dass man darüber gelassen hinwegblicken kann ;)

Man darf sich ohnehin fragen, weshalb eine niedere Instanz sich überhaupt daran vergeht,
angesichts des  höherinstanzlich anhängigen und demnächst zur Verhandlung angekündigten Verfahrens der
Popularklagen
Ermano Geuers (privat) und
Rossmann (betrieblich) vor dem
Bayerischen Verfassungsgerichtshof

solch unbedeutende, irrelevante, ja *peinliche* "Urteile" zu fällen  - noch dazu mit Wortlauten, die verdammt nah (wenn nicht identisch) an der Argumentation und Wortwahl von ARD-ZDF-GEZ liegen.

Diese Richter und deren "Urteil" kann und darf man nicht ernst nehmen!

Wir sollten uns nicht für solch unrelevante "Wortmeldungen" der
unteren Gerichtsbarkeit interessieren und nicht länger daran aufhängen und damit abgeben.


PS:
Das Argument, es sei keine "Steuer" ist ja nun auch schon anderweitig widerlegt, da es sich nicht um eine "allgemeine" sondern eben um eine *zweckgebundene*, d.h. *Zwecksteuer* handelt...
Aber wie gesagt, das ist ja nur ein Aspekt von unzähligen Angriffspunkten ;)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: power-dodge am 22. Januar 2014, 18:50
Demokratische Grundversorgung.

 ::) ::) ::) Was ist den das für ein krummes Ding?

Sollen die Demokraten das bezahlen, Politiker...

Dämmliche Grundversorgung eher!!!  :o
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Januar 2014, 18:56
Zitat
Der 1948 geborene Kläger ist seit mindestens 1998 Rundfunkteilnehmer mit einem Radio
und einem Fernsehgerät unter der Teilnehmer-Nr. … .

[...]

Diese Zahlungsverpflichtung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Vorzugslast zu
bezeichnen, betrachte er als eine Veräppelung durch den öffentlichen Dienst bzw. die
Justiz. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfe man seiner Meinung
nach nur tatsächliche Teilnehmer heranziehen.

[...]

Der Kläger beantragt festzustellen, dass er nicht verpflichtet ist, einen Rundfunkbeitrag
zu entrichten, wenn er sich nicht in Deutschland aufhält.

Ein toller Kläger!

Und das wiederholt den Drehbuch der Rundfunkanstalten und der GEZ, unter anderem:

Zitat
Die Heranziehung zur Finanzierung des Rundfunks greift auch nicht in das Grundrecht
des Klägers auf negative Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Es bleibt
ihm unbenommen, das angebotene Programm nicht zu nutzen.

Nur, das gilt nicht für die negative Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit:
sie verlangen, dass man etwas gegen sein Gewissen unterstütze.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Januar 2014, 18:59
Diese Richter und deren "Urteil" kann und darf man nicht ernst nehmen!

Doch, doch. Der Zustand der Justiz in Deutschland ist ernst zu nehmen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: PersonX am 22. Januar 2014, 19:04
Entgegen der Ansicht der Kläger handele es sich bei einem Kindergeldbetrag nicht um einen Steuerausgleich, sondern um einen Aufwandsausgleich im rechtlichen Sinne. Dieser werde nicht bereits für die abstrakte Möglichkeit geboten, innerhalb der Wohnung für die Aufgabe Kinder zu machen in Aussicht gestellt. Weil nach statistischen Erhebungen inzwischen noch nicht nahezu alle deutschen Haushalte entweder bereits über ein Kind oder mehr Kinder verfügten, dürfe der Gesetzgeber die Auszahlung des Kindergeldbetrags auch nicht an das Innehaben einer Wohnung knüpfen, auch nicht wenn in vielen Fällen dabei auch solche Wohnungen erfasst würden, in denen tatsächlich Kinder vorhanden seien.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Kunibert am 22. Januar 2014, 19:41
Zitat
Und hier muss man fragen, warum die soft Operas, Kochsendungen, Krimis, usw, also 99% der Sendungen, so wichtig für Demokratie und öffentliches Interesse sind.

Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen, und  (auch bei den Klagen) verstärkt darauf  hinzuargumentieren, die Notwendigkeit des ÖRR an sich anzuzweifeln.

Mit der Konvergenz der Medien reduziert sich der Anteil der ÖRR an der Meinungsbildung derart, dass er nicht mehr relevant sein kann.

Es ist aber unbestritten, dass es immer noch einen nennenswerten Anteil in der Bevölkerung, gibt, die sich ein Leben ohne ÖRR nicht vorstellen können.

Ganz wichtig bei der Argumentation erscheint es mir daher, dass man Wege aufzeigt, wie man einen pay- ÖRR gestalten kann, der mit Steuergeldern subventioniert wird, der aber nur noch mit einem gebührenpflichtigen Decoder empfangen werden kann.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: René am 22. Januar 2014, 20:02
Kunibert, das ist richtig und der Punkt überhaupt: Brauchen wir einen ÖRR und wenn, in dieser Größe?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Januar 2014, 20:09
Zitat
Und hier muss man fragen, warum die soft Operas, Kochsendungen, Krimis, usw, also 99% der Sendungen, so wichtig für Demokratie und öffentliches Interesse sind.

Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen, und  (auch bei den Klagen) verstärkt darauf  hinzuargumentieren, die Notwendigkeit des ÖRR an sich anzuzweifeln.

Mit der Konvergenz der Medien reduziert sich der Anteil der ÖRR an der Meinungsbildung derart, dass er nicht mehr relevant sein kann.

Es ist aber unbestritten, dass es immer noch einen nennenswerten Anteil in der Bevölkerung, gibt, die sich ein Leben ohne ÖRR nicht vorstellen können.

Ganz wichtig bei der Argumentation erscheint es mir daher, dass man Wege aufzeigt, wie man einen pay- ÖRR gestalten kann, der mit Steuergeldern subventioniert wird, der aber nur noch mit einem gebührenpflichtigen Decoder empfangen werden kann.

Leider geht das nicht wegen des Gewichtes der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG.

Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist da, um Gleichgewicht gegenüber den Privaten herzustellen.
Der öffentliche rechtliche Rundfunk ist gegenüber private und staatliche Interessen unabhängig.
Klar: in der Theorie. Man kann argumentieren, man zahlt nicht für das, was sein soll, aber nicht ist.
Man zahlt nicht die Miete für eine Villa, wenn sie noch nicht gebaut ist und da nur ein flacher
Boden ist.

Andererseits zahlt man für die abstrakte Möglichkeit der Möglichkeit, den möglichen öffentlich rechtlichen
Rundfunk in Anspruch zu nehmen, wie ihn sich das Bundesverfassungsgericht als möglich vorstellt, und
nicht für die tatsächliche Inanspruchnahme des öffentlich rechtlichen Rundfunks. Auch wenn die Sender nichts
mehr senden, soll man also zahlen. Der Beitrag ist unabhängig von der Nutzung, unabhängig von der
Leistung, nach dem belieben der Rundfunkanstalten entsprechend ihrer Rundfunkfreiheit.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: fox am 22. Januar 2014, 20:15
.......

Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist da, um Gleichgewicht gegenüber den Privaten herzustellen.
Der öffentliche rechtliche Rundfunk ist gegenüber private und staatliche Interessen unabhängig.
.......

Die ÖRR stellen aber kein Gleichgewicht gegen die Privaten her, sondern gleichen sich den Privaten an.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: PersonX am 22. Januar 2014, 21:23
in der Theorie haben wir in Deutschland auch eine Teilung der Gewalt, aber stimmt das überhaupt?

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8017.msg57928.html

Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Bernd am 22. Januar 2014, 22:00
Ich nehme es locker. Geahnt hatte ich es schon, das zugunsten des öffentlichen Rundfunks entschieden wird. Die Wut wird weiter zunehmen und eines Tages entläd diese sich auf einen Schlag.

Außerdem ein Richter der etwas werden will ..... (Den Rest könnt ihr euch denken).
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Kunibert am 22. Januar 2014, 22:03
Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist da, um Gleichgewicht gegenüber den Privaten herzustellen. Der öffentliche rechtliche Rundfunk ist gegenüber private und staatliche Interessen unabhängig.


Die Printmedien sind alle privat. Durch die Konvergenz der Medien wird Gleichgewicht der Printmedien  (z.B. Spiegel <-> Focus) auf die neuen Medien übertragen. Damit braucht man die ÖRR nicht mehr.

Das gilt es zu begründen und herauszuarbeiten - und immer wieder darauf hinzuweisen, dass das nicht das Ende der ÖRR sein muss. Wenn es eine Mehrheit für den ÖRR gibt, dann wird sich sicher ein Weg finden lassen - zumal die verfassungsrechlichen Anforderungen dann geringer sind.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: mickschecker am 22. Januar 2014, 22:13
Demokratische Grundversorgung.

 ::) ::) ::) Was ist den das für ein krummes Ding?

Sollen die Demokraten das bezahlen, Politiker...

Dämmliche Grundversorgung eher!!!  :o
Was will uns power-dodge damit sagen ?
Außer kurzes Frust ablassen nichts gewesen !

Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: unGEZahlt am 22. Januar 2014, 22:22
Zitat von:  link=topic=8037.msg57980#msg57980 date=1390403534
Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013 - 2 K 570/13

Das ist für mich der Grund, warum ich diesen unwichtigen Kleinrichterlichen der "1. Instanz" nichts für ihre "Arbeit"
bezahlen will.
Dieses Bremer "Urteil" ist doch keine 105 € Gerichtsgebühren wert (?) Selbst das Papier, auf dem es steht, hat dadurch, Entschuldigung, leider nur noch Klopapierwert.

Stattdessen überlege ich eher, ein Pfändungsschutzkonto anzulegen.
Durch konsequente Einhaltung des Pfändungsschutzbetrages auf dem Konto wäre es dem örR theoretisch dann nur noch möglich,
den "Schuldbetrag" mit Gewalt zu holen (?)

Ich will auch diesen sogenannten Verwaltungsgerichten keine ungerechtfertigten "Gerichtsgebühren" bezahlen. Mir reichen die bisherigen VG-"Urteile" bereits schon.
Da bin ich gewillt, wenn möglich, unbedingt Alternativen suchen, wie es auch ohne die Kleinrichterlichen geht.

Markus





Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: René am 22. Januar 2014, 22:39
Ich stimme Kunibert zu. Ich fange aber weiter hinten an: Grundversorgung

Was ist heute – im 21. Jahrhundert – Grundversorgung? – Schließlich argumentiert der Richter mit einem Urteil aus dem Jahre 1986, wahrscheinlich dem Niedersachsenurteil (habe mir das Aktenzeichen nicht angeschaut).

Wenn wir die Grundversorgung neu definieren, was wirklich Not tut, stellen wir uns im gleichen Atemzug die Frage, ob man sie heute noch braucht?

Sollte diese Frage bejaht werden, müssen wir im nächsten Schritt klären, wer diese Grundversorgung überhaupt braucht und wie viel davon. Gleichzeitig stellen sich automatisch weitere Fragen:

Wenn man ehrlich ist – und daran mangelt es gewaltig bei den öffentlich-rechtlichen Medien und der Politik –, ist diese Grundversorgung von einst aus dem Jahr 1986 – also vor 28 Jahren! – heute nicht mehr notwendig. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich verselbstständigt und niemand kann heute im Ernst behaupten, dass wir nahezu 100 Sender als "Grundversorgung" für mittlerweile knapp über 8 Milliarden EUR im Jahr brauchen.

Damals, im Jahre 1986, argumentierte die Rechtsprechung damit, dass der ÖRR auch Nischen und Minderheiten mit einem Vollprogramm grundversorgen musste. Obwohl diese Behauptung schon damals m. E. vermessen war, konnte man ihr u. U. folgen, denn es gab zu dem Zeitpunkt die heutige mediale Überflut nicht: kaum Privaten und noch kein Internet.

Heute erfüllen aber die Privaten, die Printmedien und das Internet diese sogenannte Grundversorgung. Wenn ich polemisch werden darf, erkenne ich den Unterschied zwischen "Rote Rosen" und "Gute Zeiten, schlecht Zeiten" nicht – was soll hier der öffentlich-rechtliche Rundfunk anders machen als RTL&Co.?

Was bleibt dann von der Grundversorgung? Nachrichten, Dokumentationen? Wir haben neben den Zeitungen und dem privaten Radio noch waschechte Nachrichtenkanäle, die nichts anders ausstrahlen, als Nachrichten und zwischendurch Dokumentationen. Aber auch die anderen Privaten senden Nachrichten. Brauchen wir wirklich zusätzlich 100 Vollprogramme?

Bildung, werden viele sagen. Ich frage nach konkreten Beispielen und gleichzeitig nach ihrer Sinnhaftigkeit. Muss man heute teure Sendezeit damit verbraten, wenn uns das Internet kostengünstig 24 Stunden täglich das ganze Jahr über zur Verfügung steht? Ich behaupte nein! Um wieder zu polemisieren: Ich kenne niemanden, der seine Bildung durchs Fernsehen erlangt hätte. Ihr vielleicht?

Daher wird man das gesamte Konstrukt erst zu Fall bringen, wenn wir an dessen Säulen rütteln, und diese sind wackelig, wie der Richter selbst uns zeigt: Ein Urteil aus der Vorzeit des Internets und den Privaten

Also Leute, machen wir uns an der Grundversorgung zu schaffen und wir bringen das Kartenhaus zu Fall!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: PersonX am 22. Januar 2014, 23:29
Wenn die Richter weiter so entscheiden, könnte man, anbieten, statt der ca. 18,-€ auch gleich direkt Arbeit von der öffentlichen Anstallt für diese anzunehmen, das sind etwa 2h im Monat pro Nichtzahler, dürfte ja in etwa 18,- € wert sein. Direkte Mitarbeit statt zahlen, vielleicht wird es ja dann besser, auch das könnten alle leisten, welche bisher nicht zahlen, zahlen wollen, weil a,b, oder Grund x oder zur zeit beitragsfrei sind, das Ganze aber mit Ausnahme all der Personen, welche blind oder taub, oder über 65 bzw 67, oder in irgendeinerweise eine Benachteiligung haben, sei diese körperlich oder geistig. Schließlich ist Rundfunk bisher laut Richtern und oder Politikern im öffentlichen Interesse und sollte von daher auch von allen zu gleichen Teilen getragen werden. Das sollte wenn wir das Rundfunkzeug unbedingt brauchen nicht zwangsläufig mit der Zahlung von ca. 18,- € abgegolten sein.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Auftakteule am 22. Januar 2014, 23:47
Hallo PersonX!

Wo denkst du hin ? Das ist ja geradezu ein Verstoß gegen das Grundgesetz - Zwangsarbeit !
Und wir achten doch das Grundgesetz ? - jedenfalls manche von uns.

Hallo René!

http://www.steuerzahlerinstitut.de/Bisher-erschienene-Sonderinformationen-des-Karl-Br/9120c574/index.html
Hat das schon mal jemand reingestellt ? Ist eine schöne Stellungnahme zur Grundversorgung.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: PersonX am 23. Januar 2014, 00:00
Naja ich denke bereits ein Stück weiter ;-), und nein ich meine das durch aus Ernst, so Ernst, sollte ich das aus dem Grund zahlen müssen, weil das in dieser Form weiter von öffentlichem Interesse ist, habe ich, wie es alle anderen auch haben sollten, welche das tatsächlich mit "Geld" bezahlen müssen/sollen aus meiner Sicht das gleiche Interesse daran nicht schlechter gestellt zu werden als andere.

Wer es sich also dann und nur dann, wenn dieser Murks Bestand hat nicht mit finanziellen Mitteln leisten kann oder möchte, sollte aus meiner Sicht dann doch tatsächlich 2h pro Monat "öffentliche Arbeit" dafür vor Ort übertragen bekommen, das ist aus meiner Sicht dann doch nur fair. Als Richter, also wenn ich Richter wäre würde ich das dann so entscheiden ;-), da bekommt das auch gleich etwas mehr von Demokratie, man darf ja frei wählen Geld oder Arbeit ;-) Das nicht alle die Arbeit wählen dürfte klar sein. Ungefähr so wie beim Wehrdienst und Ersatzdienst ;-) einige wurden befreit, wegen Untauglichkeit, das wäre hier dann ü65/67 ...

Mitarbeit hat zudem den Vorteil der Mitgestaltung, das ist grundsolide demokratisch ;-)
 
Wie gesagt alle Personen über 65/67 ... wie oben beschrieben dürfen beitragsfrei/respektive arbeitsfrei sein.

"Gerecht und einfach für alle" war doch der Werbespruch.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: ab_GEZ_ockt_2013 am 23. Januar 2014, 10:10
....und vor der Urteilsverkündung sagte der Richter bestimmt....: "IM NAMEN DES VOLKES" ... und das ist der größte Witz überhaupt!!!

http://www.rechtsboerse.de/aktuelle_umfrage   <----- So geht "IM NAMEN DES VOLKES" !!!

- wer sich nicht wehrt, der macht es verkehrt!!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 23. Januar 2014, 10:42
In Deutschland wird leider nur Recht gesprochen!
Von Gerechtigkeit keine Spur!
Mensch Leute: es geht um 9 Mrd EUR Schutzgeld. Kein Gericht der Welt wird ihnen das streitig machen.
BVG und das BayVerfGericht trauen sich noch nicht. Erst warten sie ab bis die VG die meisten Klagen niederschmettern. Dann kommt Herr Kirchhof (das ist der Bruder des Gutachters von Haushaltsbeitrags; also der Onkel des neuen Gesetzes irgendwie) und schmettert die Klagen vors BVG nieder.
Willkommen in der Bannanen Republik Deutschland
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: six2seven am 23. Januar 2014, 12:24
Zitat unGEZahlt :
Ich will auch diesen sogenannten Verwaltungsgerichten keine ungerechtfertigten "Gerichtsgebühren" bezahlen. Mir reichen die bisherigen VG-"Urteile" bereits schon.


Hallo,
….wir werden das feudale Leben am Hofe des ÖRR
kaum stören können, sieht man die bislang gefallenen
Entscheidungen.
Politik und Justiz ignorieren Einwände und
wenn selbst Spenden in sittenloser Größenordnung
an * DIE PARTEI * nicht gerügt werden, muss man das
eigene Rechtsempfinden zwangsläufig überarbeiten.

Die Definition * Grundversorgung * bleibt der ÖRR
seit Jahrzehnten schuldig, Werbeeinblendungen
konkurrieren mit den Privatanbietern, der Moloch ÖRR
mutiert beständig und lt. eigener Aussage fehlt es trotz
der fast 9 Milliarden, an Geld!
Er kann sich auf ein Geflecht von Günstlingen stützen,
und ist inzwischen unangreifbar geworden.
Die Verweigerung lässt sich außerdem nicht auf 35 Mio Zahler
ausweiten, d.h. der ÖRR marschiert gestärkt aus
der Sache heraus.
Trotzdem bleibe ich bei meiner Gangart.

Da fällt mir ein….
auf die Frage warum die Nürburgring - Geschichte
ein Millionengrab wurde,  hatte der Beck
eine plausible Entschuldigung  "….es tut mir wirklich leid ".
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Spock am 23. Januar 2014, 13:08
Als nächstes kommt der Orgasmusbeitrag der Krankenkassen für "die abstrakte Möglichkeit, innerhalb der Wohnung die Angebote seines Lebenspartners als Sexspielzeug in Anspruch nehmen zu können".

Im Sinne der "abstrakten Möglichkeiten" müsste man auch jeden bewaffneten Polizisten oder Jäger als potentiellen Mörder entwaffnen bzw. verhaften. Selbst wenn ich zu HAuse einen Hammer in die Hand nehme besteht die "abstrakte Möglichkeit" damit meine Frau zu erschlagen. Oder wenn ich im Sommer mit einem Ständer in der Hose durch den Wald laufe würde ja auch die "abstarkte Möglichkeit" bestehen einen vorbeikommende Joggerin zu vergewaltigen, so daß ich auch hier verhaftet werden müsste.

Diese richterliche Formulierung öffnet der willkürlich sämtliche Türen für zukünftige Repressionen am Bürger.


Gruß
Spock
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: power-dodge am 23. Januar 2014, 13:29
Also ich dachte mir das so was bei  raus kommt.

Aber Leute lässt euch nicht entmutigen,  der Kampf beginnt
Erst jetzt richtig!

Es müssen so viele wie möglich das System einfach verweigern!
Neben bei auch Klageweg gehen.
Siehe Ukraine,  was dort mit wenigen möglich ist.

Wir sind Tausende,  daher bleibt stark.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: noTV am 23. Januar 2014, 13:47
"Der Territorialstaat und der Nationalstaat sind menschheitsgeschichtlich betrachtet relativ neue Erscheinungen.
Ihre Entstehungsgeschichte beruht in aller Regel nicht auf Konsens, sondern auf Eroberung, d.h. auf “Blut und Eisen”.

Dass jene Gruppe von Eroberern, die an der Macht bleiben wollte, dafür das Gewaltmonopol, die Bürokratie, die Polizei, die Armee und die Zwangsabgaben erfunden und immer mehr ausgebaut hat, ist ebenfalls historisch in verschiedensten Kontinenten und Kulturen nachweisbar.

Nicht entmudigen lassen, weiter kämpfen mit Geduld und solider Sachlichkeit.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. Januar 2014, 15:18
Ich verstehe die Entmutigung nicht. Das waren nur einige Richter im unbedeutenden und verfallenden Bremen, die Karriere machen wollte. So viel taten sie doch nicht, sie wiederholten nur die Textbausteine der GEZ. Aber sicher gibt es Richter mit Rechtsbewusstsein, besonders in den niedrigen Instanzen. Mal warten.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: René am 23. Januar 2014, 16:08
Ich verstehe die Entmutigung nicht. Das waren nur einige Richter im unbedeutenden und verfallenden Bremen, die Karriere machen wollte. So viel taten sie doch nicht, sie wiederholten nur die Textbausteine der GEZ. Aber sicher gibt es Richter mit Rechtsbewusstsein, besonders in den niedrigen Instanzen. Mal warten.

Ich sehe dem positiv entgegen. Der Richter beruft sich auf ein Urteil aus dem Jahre 1986 – dazu hier mehr: klick (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8037.msg58035.html#msg58035)

Damit gibt er uns eine Steilvorlage an die Hand. Worauf warten wir noch?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Radio_Libertas am 23. Januar 2014, 17:11
Meines Erachtens ist das Argument einer unzulässigen Zwecksteuer und der mangelnden gesetzgeberischen Kompetenz der Landesparlamente sowieso nicht das stärkste Argument und auch Ermano Geuer hat das in seiner Klage nur am Rande angeführt. Es kann sogar sein, dass die Öffentlich-Rechtlichen in diesem einen Punkt Recht bekommen. Das hat dann aber keine Bedeutung.

Viel wichtiger ist, dass grundsätzlich geklagt wird, dass Petionen eingereicht werden, das Leserbriefe geschrieben werden und so fort. Es kommt vor allem auf den Druck an, die Masse der Klagen, nur so wird sich was verändern.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Tom N am 23. Januar 2014, 17:33
Ich möchte PersonX für die konstruktive Idee danken, ich finde auch, dass man zumindest selbst bestimmen sollte, welches Privatkapital man dem Systemkapital in den Rachen werfen kann, ob Geld, Zeit oder scharfe Wertgegenstände.
Und ich empfinde dem entgegengesetzt, dass ein Ingo Schulze mit "unsere schönen neue Kleider" damit Recht hat, wenn er äußert, dass man ein falsches System mit kleinen Kritikpunkten nur in seiner Existenz bestätigt, anstatt klar zu sagen, dass der "Kaiser" überhaupt nichts an hat (z.B. bezogen auf die Debatten, einen Euro/Monat zurückgeben zu dürfen).

Nachtrag:
Ich soll für einen Rundfunkverein einen Mitgliedsbeitrag von 215,76 Euro bezahlen, statt für einen Tauchverein 84Euro/ Jahr und einen Aikido-Verein 132Euro/Jahr.
Und von diesem neuen Verein werde ich weder zur Mitgliederversammlung noch zu irgendeiner Weihnachtsfeier eingeladen, vom geistigen Training einmal ganz und gar abgesehen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: noTV am 23. Januar 2014, 17:59
Gerade jetzt, wo in vielen Medien über die Absetzung des respektlosen Lanz berichtet wird, eine Petition geschaltet ist, die einen ungeheuren Zulauf hat,
ist es doch ein gefundenes Fressen die Zwangsgebühr/ Steuer der ÖR zu boykottieren und mehr Menschen zu unterstützen, gegen diese Zwangsgebühr/ Steuer vorzugehen.
Demnach scheint die Bereitschaft eben dadurch größer zu sein.

Wichtige Sache - das geht ins Bewusstsein der sonst "Bewusstlosen"!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Radio_Libertas am 23. Januar 2014, 18:43

Ich will auch diesen sogenannten Verwaltungsgerichten keine ungerechtfertigten "Gerichtsgebühren" bezahlen. Mir reichen die bisherigen VG-"Urteile" bereits schon.
Da bin ich gewillt, wenn möglich, unbedingt Alternativen suchen, wie es auch ohne die Kleinrichterlichen geht.


Das stimmt nicht. Die 105 Euro sind ja nur symbolisch, wegen des geringen Streitwerts. Das Verfahren selbst kostet den Steuerzahler 4000 bis 5000 Euro. Allein der Stundenlohn eines Richters liegt schon brutto bei mehreren hundert Euro
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: René am 23. Januar 2014, 18:56

Ich will auch diesen sogenannten Verwaltungsgerichten keine ungerechtfertigten "Gerichtsgebühren" bezahlen. Mir reichen die bisherigen VG-"Urteile" bereits schon.
Da bin ich gewillt, wenn möglich, unbedingt Alternativen suchen, wie es auch ohne die Kleinrichterlichen geht.


Das stimmt nicht. Die 105 Euro sind ja nur symbolisch, wegen des geringen Streitwerts. Das Verfahren selbst kostet den Steuerzahler 4000 bis 5000 Euro. Allein der Stundenlohn eines Richters liegt schon brutto bei mehreren hundert Euro

Er kostet aber auch dasselbe, wenn er auf dem Klo sitzt... Erst wenn weitere Richter eingestellt werden müssen, wird die Sache wirklich teurer...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Radio_Libertas am 23. Januar 2014, 19:56

Er kostet aber auch dasselbe, wenn er auf dem Klo sitzt... Erst wenn weitere Richter eingestellt werden müssen, wird die Sache wirklich teurer...

Also, dann lass uns dafür kämpfen, dass es noch mehr Klagen werden!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: xrw am 23. Januar 2014, 20:55
Die 105 Euro sind ja nur symbolisch, wegen des geringen Streitwerts. Das Verfahren selbst kostet den Steuerzahler 4000 bis 5000 Euro. Allein der Stundenlohn eines Richters liegt schon brutto bei mehreren hundert Euro

Gerichtsverfahren sind zwar selten kostendeckend, aber die Zahlen sind deutlich überhöht. Einfache Richter steigen mit weniger als 4'000 €/Monat ein. An normalen Verwaltungsgerichten dürften die durchschnittlichen Personalkosten pro Stunde weit unter 100 € mit Allem sein.

Am Beispiel Saarland (tendenziell überdurchschnittlich, weil sich die Richter mangels Masse wenig spezialisieren können) komm ich auf deutlich unter 1'000 € Durchschnittskosten pro Verwaltungsgerichtsverfahren, wovon um die 3/4 Personalkosten der Richter sind. Grob 20% der Kosten kommen über Gebühren wieder rein. Wobei das nur die gerichtsinternen Kosten sind. Pensionen, allgemeine Personalverwaltung, externe Dienstaufsicht u.Ä. gehn wohl extra.

Der Aufwand der einzelnen Verfahren ist sicher stark unterschiedlich. Sachen wie Asylverfahren dürften z.B. deutlich aufwändiger sein. Verfahren zum Rundfunkbeitrag ohne spezifisch persönliche Fallgestaltung dürften eher zu den billigeren gehören. Das zweite gleichartige am selben Verwaltungsgericht können sie für die 105 € vermutlich kostendeckend abarbeiten.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Rochus am 24. Januar 2014, 07:47
@Adlerauge123

Als Ergänzung zu Uwes Hinweis.
Es gibt 16 unterschiedliche Bundesländer und eine entsprechend hohe Anzahl an Verwaltungsgerichten. Es sind Einzelfälle. Der Kampf ist erst innerhalb Deutschlands entschieden, wenn das Bundesverfassungsgericht dazu urteilt. Das dauert. Umso wichtiger ist jede einzelne Klage in jedem einzelnen Verwaltungsgericht. ...

Ich setze noch einen drauf: Bei Dir liest es sich so, als gäbe es nur 16 Verwaltungsgerichte. Das ist in der Tat nicht der Fall. Alleine NRW und Niedersachsen haben jeweils 7 Verwaltungsgerichte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Gerichte#Verwaltungsgerichtsbarkeit

Das erhöht die Chancen, dass da jemand wach wird und die Angelegenheit gleich nach Karlsruhe durchreicht.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Rochus am 24. Januar 2014, 08:00
Ich verstehe die Entmutigung nicht. Das waren nur einige Richter im unbedeutenden und verfallenden Bremen, die Karriere machen wollte. So viel taten sie doch nicht, sie wiederholten nur die Textbausteine der GEZ. Aber sicher gibt es Richter mit Rechtsbewusstsein, besonders in den niedrigen Instanzen. Mal warten.

Gerade aus Bremen habe ich nichts anderes erwartet. Man sehe sich doch nur mal an, wie dort im absoluten Lichtgeschwindigkeitstempo die ersten und zweite Lesung bei der  Einbringung des Gesetzes selbiges durchgeprügelt wurde. Die konnten gar nicht anders.

Es hat in Bremen im Rahmen der ersten und zweiten Lesung die buchstäblich innerhalb von fünf Minuten abgehalten wurden nicht einmal eine Aussprache gegeben. Man verwies nur auf die nicht gerade üppig zu nennende Diskussion im Fachausschuss.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum dieses Hanse-Kaff Bremen eine eigene Rundfundkanstalt hat. Die hat nicht einmal Hamburg.
Da legen sich MeckPomm, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein zusammen und die Bremer kochen ihr eigenes Süpplein.

Und wenn denen Kohle fehlt, greifen sie in den großen Topf des Finanzausgleichs. Und alle anderen berappen da mit. Egal, ob man in Görlitz, Gronau oder Passau wohnt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 24. Januar 2014, 11:34
Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum dieses Hanse-Kaff Bremen eine eigene Rundfundkanstalt hat. Die hat nicht einmal Hamburg.

Vielleicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Das nennt Verdi "Rundfunkfreiheit", siehewww.rundfunkfreiheit.de (http://www.rundfunkfreiheit.de).
Es ist ein Mittel, Transferleistungen zu bekommen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: xrw am 24. Januar 2014, 12:25
Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum dieses Hanse-Kaff Bremen eine eigene Rundfundkanstalt hat.

Historisch gesehn wohl deshalb, weil Bremen den Amerikanern gehört hat und der Rest in der Gegend den Briten. Der SDR hat auch noch Jahrzehnte existiert, nachdem selbst das zugehörige Bundesland weg war. Dann wird es in Bremen (und im Saarland) Jahrhunderte dauern, solang eine unerschöpfliche Geldquelle da ist.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: six2seven am 24. Januar 2014, 13:10
Zitat Renè :
Wenn wir die Grundversorgung neu definieren, was wirklich Not tut, stellen wir uns im gleichen Atemzug die Frage, ob man sie heute noch braucht?

Hallo,

…. fragt man die Politik woher die Legitimation zur Eintreibung
des Zwangbeitrags rührt, kommt die Antwort,
dass die *GRUNDVERSORGUNG * gewahrt werden muss!!!
Fragt man die Justiz, beruft die sich auf die Gesetzgebung
der Politiker!!!
Was will uns das sagen.

Selbstverständlich drückt sich der ÖRR um die Auslegung
des Begriffes GRUNDVERSORGUNG und ignoriert bewusst
die EU Vorgabe, die nur den Teil der Leistung finanziert sehen will,
der sich aus der AUFGABE DER GRUNDVERSORGUNG ergibt.
Daher keine Aufklärung über diesen schwammigen Begriff.

Man stelle sich vor, wie die Fürsten am Hofe des ÖRR
ins Schwitzen kämen würde ein Richter am Kartenhaus
rütteln.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 24. Januar 2014, 14:49
In welchen Zusammenhang soll man dieses Urteil verstehen?

Es klingt wie die Textbausteinen der GEZ, so sprechen auch alle Politiker. Exekutive, Judikative, Legislative und Informative sprechen im Einklang. Sie sind wie die Eltern, die vor den Kindern als einig erscheinen, auch wenn sie zerstritten sind. Denn wichtig ist die Akzeptanz des Wortes vom Vaterstaat. Es wird als ein gesetzwidriger Zustand gesehen, dass der Rundfunk ohne Finanzierung da steht, deswegen müssen sie den Rundfunk mit seiner Rundfunkfreiheit vor dem bösen, ungläubigen Volk mit seinen Einwänden verteidigen.

Was von oben kontrolliert wird, bricht Unterirdisch aus. Man muss Widerstand leisten. Petitionen an Landtagen einreichen. Politikern bei Möglichkeit fragen, auch in Abgeordnetenwatch, egal was sie antworten. Fragen und wieder fragen.

Das Richter nicht Recht sprechen, sondern die Propaganda der GEZ/Politik wiederholen, ist allerdings traurig.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: ViSa am 24. Januar 2014, 16:24
Selbstverständlich drückt sich der ÖRR um die Auslegung
des Begriffes GRUNDVERSORGUNG und ignoriert bewusst
die EU Vorgabe, die nur den Teil der Leistung finanziert sehen will,
der sich aus der AUFGABE DER GRUNDVERSORGUNG ergibt.
Daher keine Aufklärung über diesen schwammigen Begriff.

Was für eine EU-Vorgabe ?

Hast du da mehr details zu ... wäre das evtl. ein weiterer Angriffspunkt ?
Steht nicht EU-Recht gar über nationalem Recht ?

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: PersonX am 27. Januar 2014, 13:58
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundversorgung#Rundfunk
von dort unten über den Link zur Richtlinie 89/552/EWG (Fernsehrichtlinie)

folgt

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_89/552/EWG_%28Fernsehrichtlinie%29

dort folgt zu, wegen Ablösung zu

http://europa.eu/legislation_summaries/audiovisual_and_media/am0005_de.htm
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: PersonX am 27. Januar 2014, 16:17
Anmerkung, habe unter den oben stehenden Links jedoch nicht genau das gefunden, was gesucht wird, daher

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-08-804_de.htm

Stichwort 3 Stufen Prüfverfahrens , wurde der demokratisch vollzogen?

"[1] Die drei Stufen des Prüfverfahrens sind gesetzlich im 12. RfÄStV festgelegt und schreiben den Rundfunkanstalten vor zu bewerten, ob jedes Angebot (1) die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft befriedigt, (2) zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und (3) die finanziellen Auswirkungen dieser Angebote von den Rundfunkanstalten offengelegt werden. Teil des zweiten Prüfschrittes ist dabei unter anderem auch die Berücksichtigung der wahrscheinlichen Auswirkungen eines neuen Angebots auf den Markt. "

bzw.
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/rundfunkrat/bayerischer-rundfunk-rundfunkrat-drei-stufen-test102.html

wenn man zudem nach Rundfunk und Grundversorgung sucht findet sich unter anderem

http://eur-lex.europa.eu/Notice.do?val=684331:cs&lang=de&list=745749:cs,729058:cs,684331:cs,681562:cs,629143:cs,562432:cs,555796:cs,519917:cs,509902:cs,491182:cs,&pos=3&page=1&nbl=42&pgs=10&hwords=rundfunk~grundversorgung~&checktexte=checkbox&visu=#texte

falls der obere Link nicht geht
http://eur-lex.europa.eu/RECH_mot.do
dort "Suche anhand": Rundfunk "IN VERBINDUNG MIT": Grundversorgung
und umstellen auf "Titel und Text (Volltextsuche)"

und dann diese Nummer in der Liste "52012AE1316" aktuell 3/42

in dem Dokument geht es um "Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa"" Was Grundversorgung sei wird dabei nicht abschließend geklärt, aber gefordert, auch in bezug auf "1.11 Bezüglich der weiteren Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung – Postdienstleistungen, Basisbankdienstleistungen, öffentlicher Verkehr, Energie und elektronische Kommunikation", wobei ich denke, dass TV unter elektronische Kommunikation fällt, im weitesten Sinn
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: PersonX am 27. Januar 2014, 17:04
alternativ ist hier zu suchen
http://ec.europa.eu/avpolicy/reg/psb/index_de.htm
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 28. Januar 2014, 22:14
Sieht man hier nicht wie widersprüchlich diese Formulierung ist?
Zitat
Entgegen der Ansicht der Kläger handele es sich bei dem Rundfunkbeitrag um keine Steuer, sondern um einen Beitrag im rechtlichen Sinne. Dieser werde für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können. Weil nach statistischen Erhebungen inzwischen nahezu alle deutschen Haushalte entweder über ein TV-Gerät, ein Radio, einen internetfähigen PC oder über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügten, dürfe der Gesetzgeber die Erhebung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung knüpfen, auch wenn in wenigen Einzelfällen dabei auch solche Wohnungen erfasst würden, in denen keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden seien.

Der Beitrag wird "für die abstrakte Möglichkeit erhoben, innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch nehmen zu können."

Wenn das so ist, dann wozu die statistische Erhebung?
Man kann doch einfach sagen: Beinahe 100% der Wohnungen haben die Möglichkeit innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch zu nehmen.

Denn wer will von seiner Wohnung behaupten, dass er nicht die Möglichkeit dazu hat; er könnte theoretisch klagen, verliert aber weil beinahe 100% die Möglichkeit haben.

Diese ganzen Argumente verwirren mich total, weil sie auch widersprüchlich sind. Entweder zahlt man für die Möglichkeit des Empfangs, dann machen solche statistischen Aussagen über tatsächlichen Empfang keinen Sinn oder man argumentiert mit dem tatsächlichen Empfang, dann ist man aber genau bei der alten Gebühr.

Aber hier mischt das Gericht aber auch die GEZ diese beiden Tatsachen durcheinander. Ist es Absicht oder liegt hier etwas vor was sie in der Tat übersehen?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken
Beitrag von: 503 am 28. Januar 2014, 22:51
Wenn das so ist, dann wozu die statistische Erhebung?
Man kann doch einfach sagen: Beinahe 100% der Wohnungen haben die Möglichkeit innerhalb der Wohnung die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch zu nehmen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7337

Zitat
Die gesicherte Vorteilslage sei erst begründet, wenn die vorhandenen Baulichkeiten auch tatsächlich an die öffentliche Einrichtung angeschlossen seien.

Eine Beitragspflicht des Grundstücks des Klägers ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass dem Kläger auf der Grundlage von §33 BauGB eine Baugenehmigung erteilt worden ist. Die vom Beklagten u.a. unter Berufung auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02. Februar 2005 - 8 A 11150/04 - (NVwZ 2005, 1448 - zitiert nach juris) vertretene Auffassung, die bestandskräftige Baugenehmigung vermittle dem Außenbereichsgrundstück des Klägers eine gesicherte Bebaubarkeit und damit einen Vorteil im beitragsrechtlichen Sinne unabhängig von einem tatsächlichen Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten, geht fehl.
http://openjur.de/u/342495.html

Hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die reformierte Rundfunkabgabe vollkommen unabhängig vom Bestehen einer Rundfunknutzungsmöglichkeit zu entrichten ist, so hat er den Vorzugslastcharakter der Rundfunkabgabe offen aufgegeben. Die Vorzugslast knüpft an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese soll hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet wird.
Individuell zurechenbar ist eine öffentliche Leistung, wenn sie im Interesse des Einzelnen erbracht wird(§2 des Landesgebührengesetzes).

Wenn es im Interesse der Allgemeinheit sein sollte(was zu 100% nicht stimmt), dann sei die Maßnahme, die öffentlich-rechtliche Sendeanstalten durch die Beiträge zu finanzieren, nicht beitragsfähig.

Wohnungsinhaberschaft lässt auf bestehende Möglichkeit der Rundfunknutzung schließen
Die Inhaberschaft einer Wohnung stelle als solche jedoch noch nicht den Vorteil dar, den der Rundfunkbeitrag abschöpfen will. Vielmehr werde aufgrund der Wohnungsinhaberschaft vermutet, dass die Möglichkeit der Rundfunknutzung bestehe. Eine von der tatsächlichen Nutzbarkeit abhängige Entgeltabgabe fordere jedoch einen widerlegbaren Wahrscheinlichkeitsmaßstab, bei dem ein nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht Nutzungsfähiger oder ein Nichtempfänger des Angebots die gesetzliche Vermutung widerlegen, sich insoweit von der Beitragspflicht befreien kann.

Die durch den Gesetzgeber durchgeführte Typisierung ist nicht verfassungskonform, weil die Anforderungen an Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fehlen.

Die alte Rundfunkgebühr war eigentlich ein Beitrag. Der aktuelle Rundfunkbeitrag ist Zwecksteuer.