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  • Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag v: 18. März 2014

Autor Thema: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.  (Gelesen 32651 mal)

V
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Was lernen wir aus dieser Verhandlung:

Die Richter können durchaus voreingenommen sein und sich zum Anwalt der Gegenseite machen. Auch Richter können komplett keine Ahnung von der Thematik haben.

Vorbereitung ist alles, zur not liest man in der mündlichen Verhandlung die Argumente vom Zettel ab.

Die Begründungen sollten persönliche Betroffenheit aufzeigen!

Die Verletzung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz für nicht betroffene kann im Rahmen der Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwendet werden. Die Ungleichbehandlung vor dem Verwaltungsgericht sollte persönlich begründet werden.

Gerätebezug gilt seit dem 1.1.2013 nicht mehr. Nur die Inhaberschaft einer Wohnung zählt!
Die 10% Regel für "alle über den Kamm scheren" können wir damit erschlagen, dass wir argumentieren, zu der Gruppe der Wohnungsinhaber zu gehören, die ungleich behandelt wird und diese aus den folgenden Personen besteht:

- keine Geräte oder
- nur Privat-Radio-Hörer,
- Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diese ablehnen,
  aus diversen persönlichen Gründen meiden. Persönliche Gründe für die Ablehnung der ÖRR
  Programme können u.a. die folgenden sein:
  - Verbreitung interessegetriebener Meinungen,
  - bewusste Ablenkungen,
  - Falschaussagen,
  - bewusste Beschuldigungen,
  - Hetze,
  - Bagatellisierungen,
  - bewusstes Aufbauschen,
  - Verbreitung der Belanglosigkeiten und
  - die Gesundheit schädigende Berieselung/Passivität.

Wir sind dann in der Gruppe der Wohnungsinhaber, die weitaus größer als 10 % der Bevölkerung beträgt und gegenüber der Gruppe die ö.-r. Programme sehen möchte, ungleich behandelt wird. Daher verletzt der Rundfunkbeitrag den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und ist verfassungswidrig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2014, 14:32 von Viktor7«

S
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Ich wollte grade sagen.
Wir hatten über ein Jahr zeit Argumente zu finden. Mit 2 Anknüpfungspunkten zu klagen kann doch nur in einer Niederlage enden. Der ÖRR hat Millionen(!) zur Verfügung um mit Anwälten und Rechtsverbiegern um sich zu werfen.
Man muss sich gründlich mit dem Thema beschäftigen, denn alle Argumente des ÖRR fußen auf - meiner meinung nach - falschen Vorstellungen und Rechtsgedanken. Ohne ausführliche Klageschrift und Zueigenmachen der Argumente kann das auch nix werden.

Wir haben nun gelernt, dass ein Richter die Arbeit der sachgerechten und vorallem objektiven Schlichtung NICHT machen wird. Wir müssen das tun! Ich werde meine Klage am Monat einreichen. Vorher werde ich nochmals gründlich alle Quellen durcharbeiten und mich auf eine eventuelle mündliche Verhandlung vorbereiten.

Nur mit gut recherchierten Argumenten und Fakten kann man etwas bewegen!


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Da kommt wieder die alte Leier mit PC und der "Möglichkeit" , Livestreams zu nutzen...
Interessiert doch keinen Dachdecker mehr beim neuen Rundfunkbeitrag...

Da lohnt sich die Entscheidung des BVerfG, über die PC Gebühr nicht zu entscheiden, zu lesen

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120822_1bvr019911.html

Zwar wird die PC Gebühr mit der Finanzierung des ach so wichtigen öffentlich rechtlichen Rundfunks rechtfertigt,
aber nicht ganz, höchstwahrscheinlich weil eine Rechtfertigung mit nur der Finanzierung sogar Mord und Raub rechtfertigen würde.

Die "Bereithaltung eines PC zum Empfang" stelle "sachliches Differenzierungskriterium". Stellt das Innehaben
einer Wohnung ein sachliches Differenzierungskriterium dar?


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Nur mit gut recherchierten Argumenten und Fakten kann man etwas bewegen!
Deshalb mein Rat, immer alles genau in der Klage vorzubringen.
Keine Fragen stellen: Niemand wird sie beantworten. Stattdessen Fakten aufschreiben:
Z.B. nicht fragen, warum es ungerecht ist, sondern schreiben, warum es ungerecht ist.
Keine Links aufschreiben, sondern die entsprechenden Seiten komplett ausdrucken und anheften, wenns sein muss Anlage 1 bis 100.
Alle vernichtenden Gutachten ausarbeiten und die relevanten Textstellen ausdrucken.
Paragraphen ausschreiben und Gerichtsurteile halbwegs komplett ausdrucken, so dass der Sinn verstanden wird ohne weitere recherche seitens der Richter.
Persönliche Betroffenheit darstellen: ich lehne zutiefst ab, ich bin nicht Sklave der demokratieschädlichen Rundfunkanstalten, ich werde benachteiligt, mein Geld wird nicht entsprechend den Gesetzlichen Vorgaben verwendet usw.
Ein Richter muss quasi erkennen können, dass es sich um eine himmelschreiende Ungerechtigkeit handelt und nicht mehr anders urteilen können, als dem Kläger recht zu geben.


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Ein Richter muss quasi erkennen können, dass es sich um eine himmelschreiende Ungerechtigkeit handelt und nicht mehr anders urteilen können, als dem Kläger recht zu geben.

Ein Richter, der glotzt, wird wie jeder Mensch, der glotzt, kaum Verständnis für Menschen haben, die nicht glotzen. Wir gelten für sie tatsächlich als Exoten, die keinen Minderheitsschutz verdienen. Wir werden ausgebeutet, um das Glotzen der anderen zu finanzieren.


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Ein Richter, der glotzt, wird wie jeder Mensch, der glotzt, kaum Verständnis für Menschen haben, die nicht glotzen. Wir gelten für sie tatsächlich als Exoten, die keinen Minderheitsschutz verdienen. Wir werden ausgebeutet, um das Glotzen der anderen zu finanzieren.
Auch dieses muss doch irgendwie in ein Argument in einer Klage einzuarbeiten sein. Es wurde auf Beitrag umgestellt, um Schwarzseher zu vermeiden, weil dadurch Ungleichbehandlung der Zahler vermieden werden sollte. Obwohl jeder seine Empfangsgeräte abmelden konnte, schien es also ungerecht, da hat man eine Lösung gewählt, die noch mehr Profit verspricht, aber nicht mehr Gerechtigkeit für den Büger, sondern nur für örR.


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32:27. Die Richterin glaubt, den Herrn "überzeugt" zu haben...hab ichs doch gewusst.

Das ist sehr interessant. Auch die GEZ und die Politiker glauben, die Leute mit ihrem nicht stichhaltigen Argumente zu überzeugen. Es sind die ewigen Argumente: kostenpflichtige Möglichkeit, Solidaritätsbeitrag, wie Straßen und Abwasser, usw. Es sind Argumente, die nur durch Rundfunk verblödete Menschen überzeugen können. Ein Richter, der wie ein "normaler Mensch" glotzt (mehr als 4 Stunden am Tag), hat kaum Zeit, sich mit richtigen Argumenten zu beschäftigen. Wir, Exoten, die Rundfunk nicht konsumieren, verdienen nicht mal richtige Argumente.

Ich kann nur wiederholen: diese Abgabe, die Art, wie sie entstand und verteidigt wird, untergräbt das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2014, 12:18 von Sophia.Orthoi«

V
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Zu der 10 % Regel der Ungleichbehandlung der Gruppen (Gleichheitssatz aus Art. 3):
Zitat

Aus dem GUTACHTEN über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Bundesverfassungsrichter a. D.

In nunmehr gefestigter Rechtsprechung betont das Bundesverfassungsgericht insbesondere für das Steuerrecht, dass der Abgabengesetzgeber bei der Regelung von Massenvorgängen des Wirtschaftslebens einen Typisierungsraum habe. Die Gesetze „müssen, um praktikabel zu sein, Sachverhalte, an die sie dieselben steuerrechtlichen Folgen knüpfen, typisieren und dabei die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen. Die wirtschaftlich ungleiche Wirkung auf die Steuerzahler darf allerdings ein gewisses Maß nicht übersteigen. Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen175. Art. 3 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte – bezogen auf den zu regelnden Sachverhalt und seine Eigenart – ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt176.
Der allgemeine Gleichheitssatz ist nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt177. Es bleibt grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will178. Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt auch insoweit seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs179.

Eine solche Kopfsteuer verstieße aber offensichtlich gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie die Menschen mit gleichen Zahlungspflichten belegt, obwohl ihre Fähigkeit zu zahlen unterschiedlich ist.

wonach „alle Staatsbürger“91 ohne Unterschied verpflichtet sind, „im Verhältnis ihrer Mittel zu allen öffentlichen Lasten“ nach Maßgabe der Besteuerung beizutragen92.


Was lernen wir aus dieser Verhandlung:

Die Richter können durchaus voreingenommen sein und sich zum Anwalt der Gegenseite machen. Auch Richter können komplett keine Ahnung von der Thematik haben.

Vorbereitung ist alles, zur not liest man in der mündlichen Verhandlung die Argumente vom Zettel ab.

Die Begründungen sollten persönliche Betroffenheit aufzeigen!

Die Verletzung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz für nicht betroffene kann im Rahmen der Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwendet werden. Die Ungleichbehandlung vor dem Verwaltungsgericht sollte persönlich begründet werden.

Gerätebezug gilt seit dem 1.1.2013 nicht mehr. Nur die Inhaberschaft einer Wohnung zählt!
Die 10% Regel für "alle über den Kamm scheren" können wir damit erschlagen, dass wir argumentieren, zu der Gruppe der Wohnungsinhaber zu gehören, die ungleich behandelt wird und diese aus den folgenden Personen besteht:

- keine Geräte oder
- nur Privat-Radio-Hörer,
- Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diese Ablehnen,
  aus diversen persönlichen Gründen meiden. Persönliche Gründe für die Ablehnung der ÖRR
  Programme können u.a. die folgenden sein:
  - Verbreitung interessegetriebener Meinungen,
  - bewusste Ablenkungen,
  - Falschaussagen,
  - bewusste Beschuldigungen,
  - Hetze,
  - Bagatellisierungen,
  - bewusstes Aufbauschen,
  - Verbreitung der Belanglosigkeiten und
  - die Gesundheit schädigende Berieselung/Passivität.

Wir sind dann in der Gruppe der Wohnungsinhaber, die weitaus größer als 10 % der Bevölkerung beträgt und gegenüber der Gruppe die ö.-r. Programme sehen möchte, ungleich behandelt wird. Daher verletzt der Rundfunkbeitrag den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und ist verfassungswidrig.


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R
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Ich kann nur wiederholen: diese Abgabe, die Art, wie sie entstand und verteidigt wird, untergräbt das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat.

In Zeiten, wo auch das Völkerrecht nur selektiv berücksichtigt wird (vgl. Kosovo, Irak, Afghanistan mit der Krim) gilt das Recht des Stärkeren und wir haben halt die beste Demokratie die man für Geld kaufen kann. So lange der Michel das akzeptiert wird sich nichts ändern.

Hoffen wir, dass der Bayer. Verfassungsgerechtshof dies differenzierter sieht als ich befürchte.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

a
  • Beiträge: 338
Es gibt auch noch eine andere Form des Widerstandes. Zunächst der Versuch meiner "gütlichen Einigung" mit dem dann irgendwann auftauchenden GV. ... Ich warte aber erst mal den 25.03. ab , ich hoffe stark auf Ermano Geuer.
Genau das ist auch meine Taktik. Nachdem mein Widerspruchsbescheid entsprechend schlecht ausfiel und aus gesundheitlichen/familiären Gründen meine Mutter den Rundfunkbeitrag für mich über ihr Girokonto bezahlt hatte, konnte ich gegen den ersten Beitragsbescheid eh nicht mehr viel anrichten und muss nun den zweiten Beitragsbescheid abwarten und neu beginnen. Inzwischen konnte ich meine Mutter jedoch überzeugen, dass sie mir nicht mehr "hilft" und ich glaube, dass sie es versteht im Sinne von "Leben und Leben lassen" oder "Das Leben ist ein Spiel". Auch ich werde es alleine aus Bequemlichkeitsgründen und Gründen der Taktik zu meinen anderen finanziellen Problemen, die ich in den letzten Jahren angehäuft habe ohnehin auf eine Pfändung hinauslaufen lassen. Den GV werde ich also mit oder ohne GEZ in jedem Fall kennenlernen. Da führt bei mir eh kein Weg mehr vorbei. Also wäre ein Gerichtsprozess gegen die GEZ nur ein teures aber tolles Vergnügen. Einen Gerichtsprozess gegen ein Inkassobüro habe ich erst letzten Monat nach nur 30 Minuten gewonnen. Für mich sind Gerichtsprozesse einfach nur ein Mittel zum Zweck und machen in gewissen Hinsicht wirklich sehr viel Spaß.


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Hallo Leute,

ich war der Kläger gestern und war ehrlich gesagt ziemlich überrumpelt, als die Richterin mir zu Beginn meine dreiseitige Ausführung zum Kopieren wegnahm und ich fortan ohne schützenden Zettel gegen diese Profis da saß...  :-[ hab bei Gericht noch keinen erreicht, um zu erfahren wie es ausging, aber es liegt wohl auf der Hand...  :-\

Gibt's irgendwelche Anwälte, die für wenig Geld bis zum Bundesverwaltungsgericht mitgingen? Nach dem von der Richterin empfohlenen "Kassensturz" stelle ich fest, dass mich das bisherige Engagement nämlich ziemlich genullt hat... (je nachdem, wie viel die mir jetzt für den Gerichtstermin abknüpfen wollen).

Wo bekommt man diesen Mitschnitt her?

MfG

Nico


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  • Beiträge: 260
    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Hallo Leute,

ich war der Kläger gestern und war ehrlich gesagt ziemlich überrumpelt, als die Richterin mir zu Beginn meine dreiseitige Ausführung zum Kopieren wegnahm und ich fortan ohne schützenden Zettel gegen diese Profis da saß...  :-[ hab bei Gericht noch keinen erreicht, um zu erfahren wie es ausging, aber es liegt wohl auf der Hand...  :-\

Gibt's irgendwelche Anwälte, die für wenig Geld bis zum Bundesverwaltungsgericht mitgingen? Nach dem von der Richterin empfohlenen "Kassensturz" stelle ich fest, dass mich das bisherige Engagement nämlich ziemlich genullt hat... (je nachdem, wie viel die mir jetzt für den Gerichtstermin abknüpfen wollen).

Wo bekommt man diesen Mitschnitt her?

MfG

Nico

Herzlich willkommen, Nico,

Du bist einer der Vorkämpfer.
Respekt!
Wir können alle aus der Verhandlung lernen.

Gruß

Helmut Enz

PS.: War das eine Einzelrichterin?


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

w
  • Beiträge: 90
Hallo Nico,

Die haben dich wirklich sauber auflaufen lassen.

Die Unterlagen "Wegnehmen" und den Bürger dann feinst säuberlich "überzeugen", dass der Beitrag total supi ist.
Wenn wenigstens für 10 min. unterbrochen worden wäre, damit Du die Dokumente vorliegen hast...Frechheit.

So geht man richtig mit dem "Volk" um. Bravo.

Wir werden uns, dank deiner Vorarbeit, besser auf die kommenden Verfahren einstellen können. Du hast nun leider die erste Abfuhr bekommen.





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  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Hallo Nico, zunächst mal Respekt, dass du dich alleine in die Höhle des Löwen getraut hast. Dank des Mitschnitts können wir uns jetzt mental auf die Situation vor Gericht einstellen. Ich glaube, die meisten von uns hatten noch nie etwas mit der Justiz zu tun. Für mich wird die Klage nur ein symbolischer Akt, da der sogenannte "Rundfunkbeitrag" verwaltungsrechtlich gut abgesichert ist. Von den Verwaltungsgerichten erwarte ich in dieser Hinsicht nichts. Die einzige Chance sehe ich darin, dass der Zwangsbeitrag vom Verfassungsgericht gekippt wird. Aber auch da wird es vermutlich so ablaufen, dass die Wirtschaft sich Sonderkonditionen einklagt und der kleine Willy weiter löhnt. Warten wir mal das Ergebnis des Geuerverfahrens am 25.03. ab.

Lefty




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  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Ich hab mich da jetzt im Schnelldurchlauf durchgeklickt.

Interessant, dass die die Kosten für den Beitragsservice mit der Abwasergebühr verglichen werden ???.

Zitat
Die gesicherte Vorteilslage sei erst begründet, wenn die vorhandenen Baulichkeiten auch tatsächlich an die öffentliche Einrichtung angeschlossen seien.

Eine Beitragspflicht des Grundstücks des Klägers ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass dem Kläger auf der Grundlage von §33 BauGB eine Baugenehmigung erteilt worden ist. Die vom Beklagten u.a. unter Berufung auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02. Februar 2005 - 8 A 11150/04 - (NVwZ 2005, 1448 - zitiert nach juris) vertretene Auffassung, die bestandskräftige Baugenehmigung vermittle dem Außenbereichsgrundstück des Klägers eine gesicherte Bebaubarkeit und damit einen Vorteil im beitragsrechtlichen Sinne unabhängig von einem tatsächlichen Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten, geht fehl.
http://openjur.de/u/342495.html

Wohnung = Baugenehmigung
TV-Gerät = einem tatsächlichen Anschluss

Gesetzlich vermutete Tatsachen bedürfen keines Beweises (§ 292 ZPO). Allerdings ist der Beweis des Gegenteils zulässig, solange es sich nicht um eine unwiderlegbare Vermutung handelt. Die Unwiderlegbarkeit muss jedoch im Gesetz ausdrücklich angeordnet sein, ansonsten ist von einer widerlegbaren Vermutung auszugehen(§292 Satz 1 ZPO).

Bei Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks handelt sich um aufgedrängte Leistung(Bereicherung), weil die Senderverschlüsselung heutzutage technisch kein Problem darstellt. Von einer aufgedrängten Bereicherung spricht man, wenn eine Bereicherung gegen den Willen des Bereicherten erfolgt und für ihn kein Interesse oder Wert hat. Die aufgedrängte Bereicherung kann bei der Unmöglichkeit der Herausgabe einen Anspruch auf Wertersatz wegen Unbilligkeit des Anspruchs ausschließen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf kein Monopol auf TV-Geräte haben!
Verschlüsseln und gut ist.
Ein Ge­mein­schafts­pro­jekt: Eine SmartCard für Alle (Private / Sky / öffentlich-rechtliche / Kabelnetzbetreiber /...)
Akzeptanz erreicht man nicht durch Zwang

Die Senderverschlüsselung führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung/Kostenreduzierung. Die Senderverschlüsselung hat auch noch einen positiven Nebeneffekt – keine Benachteiligung Einzelner.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

 
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