Hallo liebe Community,
zu meinem Anliegen:
Peron A hat heute ein Schreiben bzgl einer Vollstreckungsersuchung von Person B bekommen, in der die Gebühren des Jahres 2013 von Januar bis Oktober eingefordert werden. Jedoch hat Person A den den rechtskräftigen Beitragsbescheid erst im Dezember 2013 nach Aufforderung an Person C erhalten. Davor hat Person A nur Mahnungen und andere Aufforderungen erhalten, die aber nicht auf der Rückseite die Rechtsbelehrung erhalten.
EDIT: Der rechtskräftige Bescheid bezieht sich offenbar nur auf die Beiträge von September bis November, nicht jedoch auf die vorangegangenen Gebühren.
Gegen den im Dezember 2013 erhaltenen Bescheid hat dann Person A sofort einen Widerspruch per Einschreiben eingelegt.
Da aber eine Vollstreckung nur mit rechtmittelfähigen Bescheid vollzogen werden kann, ist doch die Anfrage von Person B nicht rechtens?
Besten Dank für Hinweise wie Person A dieses Problem angehen sollte.
Grüße