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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung bekommen  (Gelesen 39842 mal)

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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#15: 18. Januar 2014, 19:10
@projektnrw
Diesem heute erhaltenen aktuellen Beitragsbescheid 10/13-12/13 widersprichst du möglichst bald , spätestens in 2 Wochen , Frist ist 4 Wochen . Es hängt dann aber noch der Beitragsbescheid für 7/12-9/12 in der Luft , dafür ist es mit Widerspruch aber eh schon zu spät.
Das gleiche Versäumnis ist dir wohl mit den 4 Zeiträumen 7/12-6/13 auch passiert. Also nicht die beste Ausgangsposition.
Die Vollstreckungsankündigung hat aber meines Erachtens mehrere Fehler und könnte schon daher hinfällig werden. Es fehlt der Hinweis der letzten datierten Mahnung. Eine Lücke zu eventuell deinem Vorteil , du möchtest bitte einen Nachweis einer angeblich erhaltenen Mahnung vorgelegt haben.
Weiter ist darin nur von Rundfunkgebühren die Rede , diese gibt es aber seit 2013 nicht mehr. Ab da schimpft sich die Zwangsabgabe  Rundfunkbeitrag. Dies wäre ein massiver Formfehler und das ganze somit eigentlich hinfällig. Du möchtest bitte wenn sie schon Geld sehen wollen , eine für 2012(Gebühren) und eine für 2013(Beitrag) getrennte Ausfertigung der Vollstreckungsankündigung aufgrund jeweils anderer gesetzlicher Grundlagen dafür. Eine Vermengung beider Sachen akzeptierst du nicht.
Für das 2.Halbjahr 2012 wirst du wohl leider zahlen dürfen.   Ab 2013 sind aber eher die Zahlungsverweigerer im Vorteil. Mit dem modifizierten vermurksten Gesetz zum neuen Rundfunkbeitrag haben sich die Herrschaften vom ARD/ZDF-Schlaraffenland keinen Gefallen getan , sich eher ein gewaltiges Eigentor damit geschossen.
Bestehe daher bitte auf eine geänderte, 2012getrennt2013 ,Vollstreckungsankündigung. die jetzige kann so rechtlich nicht ok sein.
Dann zahlst du halt noch 2012 und ab 2013 gibt es von dir einfach gar nichts mehr. Eine Gesetzesänderung dazu ist unausweichlich.
 
 



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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#16: 19. Januar 2014, 00:03
Ok, nun weiß ich nicht, was in den Widerspruch gegen den Gebührenbescheid geschrieben werden soll. Kann mir jemand eine Vorlage geben?  ;)

Hier mal das Schreiben an die Stadtkasse. Kann es so abgegeben werden? A hat einiges so übernommen wie hier geschrieben wurde:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre Vollstreckungsankündigung vom 13.01.2014 Vorgans-Nr.: xxx, Kassenzeichen: xxx

Es wird angezweifelt, dass die von Ihnen genannte angebliche Behörde, die das Amtshilfeersuchen stellt, eine im Rechtlichen Sinne definierte Behörde ist, und somit ist das Amtshilfeersuchen abzuweisen.
Sollte die Stadtkasse xxx der Meinung sein, der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist eine Behörde mit entsprechenden Befugnissen, bitte ich um entsprechende Nachweise inklusive Rechtsgrundlage des Amtshilfeersuchenden. Um Antwort und Nachweise der Rechtsmäßigkeit wird bis xx.xx.2014 gebeten.

Des weiteren ist Ihre Vollstreckungsankündigung fehlerhaft.

- Es wurden keine Hinweise auf die letzten datierten Mahnungen des Amtshilfeersuchenden angegeben. Dazu bitte ich um Nachweise der angeblich erhaltenden Mahnungen.

- In Ihrer Vollstreckungsankündigung ist nur die Rede der "Rundfunkgebühren". Diese gibt es seit 2013 nicht mehr. Dabei handelt es sich um einen massiven Formfehler Ihrerseits und somit ist Ihr Schreiben hinfällig.
Ich bitte um Zusendung einer getrennten Ausfertigung der Vollstreckungsankündigung für 2012
( Rundfunkgebühr ) und 2013 ( Beitrag  ).
Eine Vermengung beider Sachen akzeptiere ich nicht.


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#17: 19. Januar 2014, 01:20
@projektnrw
Dein aktuelles Schreiben vom Beitragsservice ist sicher ein Beitragsbescheid , Gebührenbescheide waren vor 2013. Kombination von beiden nur bei Quartalsüberschneidung 2012/2013.
Vorlagen für Widerspruch findest du hier zur Genüge (Suche-Funktion). Zumeist sind diese reichlich mit Verweisen auf Paragraphen und Gesetze gespickt, die perfekte Variante dazu gibt es glaube ich nicht. Nur abschreiben ist auch nicht so das wahre , man muss sich schon ein wenig selbst damit beschäftigen ,um sich im klaren zu sein .was man dann abschickt. Dann fallen einem auch noch von ganz allein wichtige Aspekte ein ,die man für notwendig erachtet, als persönliche Argumente mit anzubringen. Je mehr persönliche Note und eigen formulierte Gedanken darin enthalten sind , desto mehr Beachtung dürfte der Widerspruch finden.
Dein Schreiben an die Stadtkasse kannst du , so glaube ich zumindest , im großen und ganzen so belassen. Du schreibst als Laie und hast die wichtigen Fakten zu deiner Gegenwehr aufgeführt. Dann sollte sich bei denen das Rad eine Zacke weiter drehen und den nötigen Schritt zurück bewirken. Die Stadtkasse ist nur ausführendes Organ , die übernehmen die Angaben vom Gläubiger Beitragsservice, Deswegen muss deren Müll noch lange nicht richtig und rechtens sein.



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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#18: 19. Januar 2014, 01:43
Habe vorhin mal nach Vorlagen gesucht aber noch nicht das richtige gefunden. Es soll ja erstmal nur darum gehen, überhaupt einen Schritt zu wagen.

Zu dem Bescheid von Heute:
Dort steht wirklich in fett Gebühren-/Beitragsbescheid

Was mich wundert, das Schreiben wurde am 03.01.2014 datiert. Bekommen habe ich es am 18.01.2014. So lange kann es doch eigentlich nicht dauern...


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#19: 19. Januar 2014, 08:49
@projektnrw
sorry , du hast Recht , Fehler von mir. Wenn noch Rückstände aus 2012 bestehen , heißt der Bescheid immer noch Gebühren-/Beitragsbescheid.
Ist aber erst mal zweitrangig und tut nichts bewegendes zur Sache.
Die Rückdatierung der Schreiben vom Beitragsservice ist ein beliebtes Spielchen von denen und allgemein bekannt. Solange können die Briefe auch auf keinem Fall in deren Poststelle bis zur Übergabe an die Post zwischenlagern. Dies ist ein fieser Trick zur vermeintlichen Verkürzung der Widerspruchsfrist sowie zur Panikmache und zum Provozieren von Fehlern in dann übereilt geschriebenen Widersprüchen. Entscheidend für dich ist der Posteingang bei dir , vorausgesetzt tägliche Briefkastenkontrolle oder sicher das ein Tag vorher noch nichts drin war. Vermerke auf dem Schreiben das Datum , das ist dann dein "persönlicher Posteingangsstempel" . Die werden auch kaum versuchen dir das Gegenteil zu beweisen , dafür ist diese Masche auch schon bei Gerichten zu bekannt.  Trotzdem sollte dein Widerspruch jetzt schnellstmöglich rausgehen. So extravagant muss dieser nicht ausfallen , er sollte nur deinen klaren Willen eindeutig durchblicken lassen , das du nicht mit dir Fangeball spielen lässt.
Ich schicke dir dann mal über PM meinen Widerspruch . Der stand schon mal hier im Forum , wurde aber leider entfernt.
War wohl etwas zu ausgefallen und provokant. Musst den nicht 1:1 übernehmen , soll nur Anregung für deinen eigenen sein.


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#20: 19. Januar 2014, 12:12
Hallo, hiermit kannst du das Versanddatum überprüfen, da die ja meistens die Datierung der Briefe schon im Voraus machen.
Damit kannst du beweisen, wann der Brief durch die Post gegangen ist. Kann manchmal etwas Luft verschaffen.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#21: 19. Januar 2014, 12:31
Nicht schlecht, danke dafür.

Einlieferungsdatum: 10.01.2014

Verfasst am 03.01.2014.


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#22: 26. Januar 2014, 13:26
Hallo,

ich sitze gerade an dem Widerspruch...

Da ich nun mehrfach gehört habe, dass ich die Gebühren aus 2012 zahlen soll und ab 2013 nicht mehr, stellt sich mir die Frage, ob ich in meinem Widerspruch die Zahlung für 2012 akzeptiere ( nachdem ich eine Aufstellung der offenen Kosten für 2012 erhalten habe ) und für den Rest mein Widerspruch zählt?

Gruß


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#23: 31. Januar 2014, 15:45
Habe Heute die Antwort der Stadtkasse erhalten:

in Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom ... teile ich Ihnen mit, dass gemäß § 2 VwVg NRW i.V.m. VV 2.2.2.3 zu § 2 VwVG NRW "rückständige Rundfunkgebühren, die dem Westdeutschen Rundfunk Köln zustehen, im Verwaltungszwangsverfahren von der für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Vollstreckungsschuldners zuständigen kommunalen Vollstreckungsbehörde beigetrieben" werden.

zudem ist festzustellen, dass die Vollstreckungsankündigung rechtmäßig ist. Weitere Vollstreckungsmaßnahmen können nur durch Zahlung abgewendet werden.


Und nun? Muss ich alles zahlen und der Rundfunk lacht sich ins Fäustchen?


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#24: 02. Februar 2014, 22:18
Keiner eine Antwort für mich?


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#25: 02. Februar 2014, 22:44
Hallo projektnrw,

mit den Gesetzen kenne ich mich leider kaum aus. Da kann ich jetzt nur aus meiner Sicht schreiben, wie ich da rangehen würde.

Da ich nun mehrfach gehört habe, dass ich die Gebühren aus 2012 zahlen soll und ab 2013 nicht mehr, stellt sich mir die Frage, ob ich in meinem Widerspruch die Zahlung für 2012 akzeptiere...

Die angeblichen Schulden von 2012 können normalweise nur akzeptiert werden, wenn sie wirklich gerechtfertigt (?) sind.

Habe Heute die Antwort der Stadtkasse erhalten: ....
"... zudem ist festzustellen, dass die Vollstreckungsankündigung rechtmäßig ist...

Wie der verfassungswidrige Rundfunkbeitrag rechtmäßig sein soll, hätte diese Stadtkasse aber dann mitbegründen müssen (?)
Diese Ankündigung muss doch auch anfechtbar sein, oder?

Markus


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#26: 02. Februar 2014, 23:08
Rechtmäßig wird ein Verwaltungszwangsverfahren, wenn auf einen Beitragsbescheid nicht mit Widerspruch reagiert wurde, damit ist er Rechtskräftig und kann Zwangsvollstreckt werden.
Beitragsbescheid übersehen? Zu spät reagiert? --> Nachweise anfordern, dass Bescheide ausgestellt wurden. Wenn schon ein Vollstrecker unterwegs ist, kann man den Fragen, worauf sich sein Verwaltungszwangsverfahren stützt (Beitragsbescheide von wann?). Auch er muss rechtlich einwandfrei beweisen, dass er vollstrecken darf. Die scheinen sich auf einen Formfehler deinerseits zu freuen. Wie man einen Vollstrecker ohne Zahlung zufriedenstellt, weiß ich auch nicht. Vielleicht wäre eine Klage mit Eilrechtschutz möglich?


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#27: 02. Februar 2014, 23:53
@projektnrw
Deine Stadtkasse scheint ein besonders übereifriges Exemplar seiner Gattung zu sein. Ist in dem aktuellen Schreiben ein Zahlungstermin genannt ? Nein !  So gefährlich ist es daher nun auch wieder nicht , mehr Schein als Sein. Du solltest hartnäckig bleiben und es auf eine eventuell bevorstehende persönliche Konfrontation ankommen lassen. Dann kannst du dieser "Amtsperson" deine Sichtweise immer noch direkt zu Gehör bringen und zum Einlenken bewegen. In dem Schreiben wurde auch in keinster Weise auf relevante Abrechnungszeiträume eingegangen , sondern nur eine allgemeine Feststellung getroffen.
Bestehe weiterhin auf den Schnitt 2012/2013. Anderes Gesetz-andere Rechtslage .
Weiterhin ist die Antrag stellende Behörde Beitragsservice nicht offiziell rechtsfähig , nur ein zwielichtiger Inkassoableger des örR.
siehe auch dazu den Beitrag von themob.
Für 2012 ist wohl kaum noch etwas zu machen , zahle dieses noch offene halbe Jahr , 6x17,98€ , und du nimmst denen schon mal etwas Wind aus den Segeln. Du machst deinen eigenen Zahlungs-Schlussstrich und forderst dazu die Reaktion dazu ein.
Wie hier schon oft genug erwähnt , ab 2013 haben diese Betrüger die schlechteren Karten. Daher vermengen die so liebend gern Forderungen von 2013 mit 2012. Worin besteht denn das Problem eine getrennte Aufrechnung zu erstellen. Die Gesetzesänderung dazu haben die doch schließlich auch für ab 2013 hingewurschtelt bekommen.




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awawaw

Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#28: 06. Februar 2014, 17:49
Sollte kein Vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegen.... ( sagte mein Nachbar (-: ) hat sein Neffe das so gemacht.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

An Vollstreckungsbehörde/“Geldeintreiber“
Sehr geehrte Damen und Herren
Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.
Beim zuständigen Vollstreckungsgericht in........................... wurde heute gegen die Zwangsvollstreckung  - Vollstreckungserinnerung – eingelegt.

…...
An Vollstreckungsgericht ( nächstes Amtsgericht... per Fax.. )

An das
Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –


In der Zwangsvollstreckungssache
des
– Gläubigers  xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

gegen

den
– Schuldner ICHxxxxxx

lege ich  gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung Erinnerung gemäß § 766 ZPO ein.

Es wird beantragt:
Der Gerichtsvollzieher/ die Stadtkasse ( „beauftragter Vollstrecker“) wird angewiesen, den Pfändungsauftrag des Gläubigers(wer will Geld?) vom xxx  zurückzuweisen.

Begründung:
Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.


Mit freundlichen Grüßen

NAME ICH


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