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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung bekommen  (Gelesen 38782 mal)

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Vollstreckungsankündigung bekommen
Autor: 18. Januar 2014, 10:02
Hallo,

Person A ist beruflich von Montags bis Freitags unterwegs und hat gestern eine Vollstreckungsankündigung in seinem Briefkasten gefunden.
Das Schreiben kommt von seiner Stadt mit Datum 13.01.2014.

Person A soll innerhalb von 10 Tagen 185,40€ auf eines von drei angegebenen Konten überweisen.

Im Forderungsschlüssel/-Bezeichnung steht folgendes:

Rundfunkgebühren 07.12 - 06.13  Betrag: 184,82 plus 0,58€ Porto


Person A möchte nichts zahlen und gerne Widerspruch einlegen. Leider findet A in dem Schreiben keine Beschreibung zur Möglichkeit eines Widerspruchs.

Alle Schreiben der GEZ hat A bisher nicht beachtet. Im Nachhinein vielleicht eine dumme Entscheidung nichts zu unternehmen.

Wie soll A nun vorgehen?

Langsam bekommt A doch Angst, dass es schlimmer wird.

Gruß


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#1: 18. Januar 2014, 11:45
Wie soll A nun vorgehen?

Zunächst diese Summe zahlen, mit irgendeiner Bemerkung, dass A es für Unrecht hält und nicht freiwillig tut.

Untersuchen, für welche Zeiträume Bescheide geschickt wurden und sehen, ob man sie noch widersprechen
kann, wenn nicht, zahlen, ebenso mit einer Bemerkung, dass man es für Unrecht hält.

Abwarten für den nächsten Bescheid, widersprechen, klagen.

Ich kappiere nicht, wie Menschen ihre Post ignorieren können!


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#2: 18. Januar 2014, 11:51
Vollstreckungsankündigung oder Vollstreckungsbescheid? Ich weiß nicht ob das geht, aber kann man nicht nachfragen ob die nicht einen Beitragsbescheid erneut versenden sollen weil man die anderen Briefe nicht erhalten haben soll? Gegen Beitragsbescheid kann man dann Widerspruch einlegen. Gegen Vollstreckungsbescheid kann man auch Einspruch einlegen.


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„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#3: 18. Januar 2014, 12:55
Es ist eine Vollstreckungsankündigung.

Einen Beitragsbescheid hat A nie bekommen. Bisher immer nur die "normalen" Beitragsrechnungen für die vierteljährliche Gebühr.

Also muss A die Summe aus der Vollstreckungsankündigung zahlen und sich dann mit dem Beitragsservice in Verbindung setzen, dass A nie einen Beitragsbescheid oder Mahnungen erhalten hat? Und darum bitten,  erneut einen Beitragsbescheid zukommen zu lassen?


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Uwe

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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#4: 18. Januar 2014, 12:58


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#5: 18. Januar 2014, 13:07
Ich würde keinen Cent zahlen.(Ist nur meine Meinung)

Einfach darum bitten,  erneut einen Beitragsbescheid zukommen zu lassen und dann Widerspruch einlegen.


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#6: 18. Januar 2014, 14:04
Wen muss A bitten einen neuen Beitragsbescheid zu erhalten? Dem Beitragsservice oder?
Was macht A denn mit der Vollstreckungsankündigung? Einfach nichts machen? Oder während der Geschäftszeiten dort anrufen und bitten, die Ankündigung zu "stornieren"?

Was sollte in dem Schreiben stehen, wenn ein neuer Beitragsbescheid gefordert wird?

A hat sich aus beruflichen Gründen bisher nicht so stark mit dem Beitragsservice und deren "Macht" auseinander gesetzt.
Nun wird es aber eindeutig Zeit, etwas zu unternehmen...
Nur was genau soll A JETZT machen?


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#7: 18. Januar 2014, 14:57
Es ist eine Vollstreckungsankündigung.

Einen Beitragsbescheid hat A nie bekommen. Bisher immer nur die "normalen" Beitragsrechnungen für die vierteljährliche Gebühr.

Dann ist da etwas Faules. Steht nicht auf der Ankündigung, auf Grund welchen Bescheids sie vollstrecken wollen? Wenn nicht, kannst Du nicht anrufen und fragen? Du kannst auch da fragen, ob es ein Rechtsbehelf möglich ist.


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#8: 18. Januar 2014, 16:28
@projektnrw
Bei einem so hohen Rückstand hättest du schon mindestens 3 Gebühren/bzw.Beitragsbescheide bekommen müssen. Sicher hast du diese nicht als solche beachtet , wäre dann leider ein Versäumnis von dir. Hast du alles aufgehoben oder gleich entsorgt ? Deine vierteljährlichen Beitragsrechnungen könnten auch die Gebühren/bzw.Beitragsbescheide gewesen sein.
In der Vollstreckungsankündigung können die zudem auch nicht Rückstände aus 2012 mit denen von 2013 zusammen fassen , das sind verschiedene Schuhe und daher von denen gefälligst auch so getrennt zu behandeln.
Ist bei mir auch so. Ein Vierteljahr überschneidet 2012 mit 2013 , von 11/12 bis 1/13. Habe denen mitgeteilt , ihre Rechtsfuzzis sollen doch erst mal ihre Hausaufgaben machen und nicht solchen Schund ohne rechtlichen Wert verschicken .
Im übrigen würde ich die um nichts bitten und betteln sondern einen härteren Ton anschlagen.
Was genau steht in der Vollstreckungsankündigung , bezieht man sich da auf Gebühren/bzw.Beitragsbescheide mit genauen Angaben der entsprechend dazugehörigen Zeiträume ? Wenn dem nicht so ist  , dürfte es nur ein weiterer Fall von heißer Luft sein.
Einfach fordernd anfragen , was das soll , und auch auf dein kundig machen in diesem Forum verweisen . Sollte durchaus hilfreich sein.
Duckmäuser und willenlos Obrigkeitshörige sind für die ein gefundenes Fressen , das nutzen die schamlos aus.
Es gab mal einen guten Film " Die Zähmung der Widerspenstigen ". Gute Umschreibung für den Zustand beim Beitragsservice.


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#9: 18. Januar 2014, 16:59
Hier mal die Kopie der Ankündigung. Vielleicht hilft es ja schon?!
Die anderen Schreiben sehe ich später durch und berichte dann.

Vielen Dank erstmal für eure Hilfe


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#10: 18. Januar 2014, 17:40
A war gerade am Briefkasten und hat einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten.

"Für den Zeitraum vom 01.10.2013 bis 31.12.2013 wird der rückständige Betrag von 61,94 € inkl. 8€ Kosten festgesetzt.

Außerdem weist unabhängig vom festgesetzten Betrag das Beitragskonto einschließlich 12.2013 gesamt 308,70 € auf.

Für frühere Zeiträume wurden am 03.01.2014 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet."


Dies ist nun das aktuellste Schreiben. Wie soll A nun darauf und auf die Vollstreckungsankündigung reagieren?
In der Ankündigung stehen Beträge aus 2012...

A ist ab Sonntag Abend bis einschließlich kommenden Freitag nicht erreichbar, da beruflich unterwegs...


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#11: 18. Januar 2014, 17:58
Hallo projektnrw.
ARD und ZDF sind keine Behörde! Alles vor 1.1.2013 ist so Pfändbar, alles danach nicht mehr.


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#12: 18. Januar 2014, 18:02
Was heißt das nun für A? Das Jahr 2012 muss er zahlen und ab 2013 nicht mehr?


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Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#13: 18. Januar 2014, 18:17
Die selbsternannte "Behörde" hat 2012 und 2013 so miteinander Vermischt das du alles bezahlen musst. Versuche Doch noch eine Ratenzahlung zu erreichen, das wäre auch für sie ein Erfolg.
Aber dann bitte aufpassen und rechtzeitig widersprechen-klagen gegen abgaben von 2014.  ;)


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themob

Re: Vollstreckungsankündigung bekommen
#14: 18. Januar 2014, 18:36
Das heisst für A das er der Finanzkasse bis morgen einen Brief schreibt indem angezweifelt wird, dass die im Brief vom 13.1.2014 der Stadtkasse erwähnte angebliche Behörde, die das Amtshilfeersuchen stellt, keine im rechtlichen Sinne definierte Behörde ist und damit das Amtshilfeersuchen abzuweisen ist.
Sollte die Stadtkasse die Meinung vertreten, dass die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Behörde mit entsprechenden Befugnissen ist, wird um entsprechende Nachweise gebeten inklusive Rechtsgrundlage des Amtshilfeersuchen. Um Antwort und Nachweise der Rechtmäßigkeit des Amtshilfeersuchen wird gebeten bis: 24.1.2014

Jemanden als Zeugen mitnehmen und den Brief in den Briefkasten der Stadtkasse werfen.

Damit gewinnt Person A Zeit, hat aber das Problem nicht von der Backe. Denn irgendwann kommt das gleiche nochmal von der zuständigen Landesrundfunkanstalt an die Stadtkasse.

Zeitgewinn bedeutet aber, sich dann endlich mit der Materie vernünftig zu beschäftigen.

Ebenfalls bis morgen Abend kann Person A auf den Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Beides per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Rundfunkanstalt. Sollte auch in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids stehen. Somit geht Person A die ersten richtigen Schritte, damit die jetzige Situation nicht nochmal eintritt.

Sowohl zum Thema Widerspruch als auch zum Thema Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gibt es hier Threads wie Sand am mehr. Am besten das wählen, was einem am besten passt, sich aber auch gleichzeitig selbst mit Hintergrundwissen füttern. Also mal Gesetze lesen oder den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bzw. die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge der zuständigen Rundfunkanstalt.



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