Das heisst für A das er der Finanzkasse bis morgen einen Brief schreibt indem angezweifelt wird, dass die im Brief vom 13.1.2014 der Stadtkasse erwähnte angebliche Behörde, die das Amtshilfeersuchen stellt, keine im rechtlichen Sinne definierte Behörde ist und damit das Amtshilfeersuchen abzuweisen ist.
Sollte die Stadtkasse die Meinung vertreten, dass die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Behörde mit entsprechenden Befugnissen ist, wird um entsprechende Nachweise gebeten inklusive Rechtsgrundlage des Amtshilfeersuchen. Um Antwort und Nachweise der Rechtmäßigkeit des Amtshilfeersuchen wird gebeten bis: 24.1.2014
Jemanden als Zeugen mitnehmen und den Brief in den Briefkasten der Stadtkasse werfen.
Damit gewinnt Person A Zeit, hat aber das Problem nicht von der Backe. Denn irgendwann kommt das gleiche nochmal von der zuständigen Landesrundfunkanstalt an die Stadtkasse.
Zeitgewinn bedeutet aber, sich dann endlich mit der Materie vernünftig zu beschäftigen.
Ebenfalls bis morgen Abend kann Person A auf den Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Beides per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Rundfunkanstalt. Sollte auch in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids stehen. Somit geht Person A die ersten richtigen Schritte, damit die jetzige Situation nicht nochmal eintritt.
Sowohl zum Thema Widerspruch als auch zum Thema Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gibt es hier Threads wie Sand am mehr. Am besten das wählen, was einem am besten passt, sich aber auch gleichzeitig selbst mit Hintergrundwissen füttern. Also mal Gesetze lesen oder den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bzw. die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge der zuständigen Rundfunkanstalt.