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Autor Thema: Neues von Bernd Höcker  (Gelesen 11263 mal)

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Neues von Bernd Höcker
Autor: 15. Januar 2014, 23:22
Hier ein Zitat aus seinem neuesten Interview welches ich für sehr passend erachte:

Zitat
Wenn wir Bürger uns diesen Sklavenvertrag gefallen lassen und widerstandslos, brav unser Geld an die Öffentlich-Rechtlichen abführen, haben wir wahrscheinlich kein besseres System verdient. Bernd Höcker

Das gesamte Interview findet man hier:

http://www.gez-abschaffen.de/Interviews2009.htm


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(Kurt Cobain)

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(Jean-Jacques Rousseau)

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(Mahatma Gandhi)

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Re: Neues von Bernd Höcker
#1: 18. Januar 2014, 11:59

Ich habe letzte Woche das Schreiben der GEZ in hundert kleine Papierfetzen zerrissen.

215 € sollte ich zahlen, weil ich das ganze Jahr 2013  n-i-c-h-t-s  an die GEZ überwiesen habe.

Natürlich wird auch im Jahr 2014 nichts überwiesen.

Dass ich in diesem System lebe, in dem andere brav zahlen, auch wenn sie glauben, dass ihnen Unrecht widerfährt, ist schlimm.

Aber ich finde es persönlich schlimmer, meine Freiheit aufzugeben. Die meisten verstehen gar nicht, wie wichtig Freiheit und Wille sind. Die Freiheit so zu handeln wie man redet und so zu reden wie man denkt.

Ich würde auch dann nicht zahlen, wenn ich der absolut EINzige in Deutschland wäre, der nicht zahlt, während alle anderen brav zahlen.

Auf der Waagschale wiegt für mich das Gewissen und die Freiheit mehr.


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Re: Neues von Bernd Höcker
#2: 18. Januar 2014, 13:17
Dito.

Ich sehe zusätzlich noch die Ehre und Würde eines Menschen wird hier verletzt.


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Re: Neues von Bernd Höcker
#3: 29. Mai 2014, 13:06
Er hat jetzt den Widerspruchsbescheid.
Veröffentlicht auf seiner Seite am 23/05/2014:
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruchsbescheid-neu


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Re: Neues von Bernd Höcker
#4: 29. Mai 2014, 14:37
was mich bei Bernd Höcker stört, sind seine Werbehinweise auf seine Bücher!


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Re: Neues von Bernd Höcker
#5: 29. Mai 2014, 15:33
Na also , es geht doch !!
Ein Widerspruchsbescheid kann durchaus so zugestellt werden , wie es ihm gebührt.
Mit Zustellurkunde !
Wieso bekommt ein Herr Höcker als besonders widerspenstiger Querulant diese "Ehre" der Sonderbehandlung ?
Ein weiterer Beweis , dass man sonst an einer Unterscheidung von wertloser Infopost zu tatsächlich relevanten Bescheiden mit Absicht nicht interessiert ist. Viele lassen sich so schon im Vorfeld mit wichtig klingendem Infogeschwätz und einer fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung überrumpeln...und zahlen.
Ein sehr wertvoller Hinweis für weiteres Vorgehen , danke.
Ein Widerspruchsbescheid kann also als gewöhnlicher Brief getrost ignoriert werden.
Wir können unsere Widersprüche schließlich auch nicht der gewöhnlichen Post überlassen , sondern senden diese möglichst per Einschreiben. Auch die zuvor ergehenden Beitragsbescheide gehören eigentlich  in "gelbe" Briefe der förmlichen Zustellung.
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruchsbescheid-neu


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Re: Neues von Bernd Höcker
#6: 29. Mai 2014, 16:56
Ein Widerspruchsbescheid kann also als gewöhnlicher Brief getrost ignoriert werden.

Nur einfaches Ignorieren werden die möglicherweise schnell ausnutzen und Vollstreckung einleiten.
Wenn nichts zurückkommt, werden die behaupten, es müsste zugestellt worden sein.

Vielleicht könnte das etwas sicherer sein:
Theoretisch könnte ARDZDFDR auch ein Denkzettel verpasst werden, indem bei Bescheiden ohne Zustellnachweis
eine Rücksendung vorgetäuscht wird (?)
schildzilla hat z. Zt. einen ganz interessanten Versuch zu laufen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6146.msg66595.html#msg66595

Markus


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Re: Neues von Bernd Höcker
#7: 29. Mai 2014, 17:03
was mich bei Bernd Höcker stört, sind seine Werbehinweise auf seine Bücher!
Nichts gegen Bernd Höcker , er passt in die Welt. Dass er damit sein Geld verdient ist doch nichts verwerfliches , zumal er mit seinem Anliegen als gewünschten Haupteffekt (neben dem Verdienst ) voll in die unsere angestrebte Richtung arbeitet.
Womit "verdienen" oder besser gesagt wofür "bekommen" denn andere ihr Geld ? (örR)
Wenn ich mich recht entsinne , hatte mich sogar seine Seite damals mit einem Querverweis auf dieses Forum erst aufmerksam gemacht.


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Re: Neues von Bernd Höcker
#8: 29. Mai 2014, 17:17
Ein Widerspruchsbescheid kann also als gewöhnlicher Brief getrost ignoriert werden.
Wenn nichts zurückkommt, werden die behaupten, es müsste zugestellt worden sein.
Dazu müsste der Widerspruchsbescheid aber erst mal in meinem Briefkasten gewesen sein.
Ich kann doch auch nicht irgend etwas behaupten : keinen Sechser im Lotto , will aber trotzdem meine Million abfassen.
Da kann ich genauso gut behaupten : Mein "böser" Nachbar hatte diesen unscheinbaren Brief sicher irrtümlich in seinem Briefkasten und umgehend seiner Papiertonne anvertraut. Dann kann leider auch nichts zurückkommen.
Vor der Vollstreckung will ich erst mal einen Zustellnachweis sehen !


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Re: Neues von Bernd Höcker
#9: 30. Mai 2014, 01:52
Vor der Vollstreckung will ich erst mal einen Zustellnachweis sehen !

Die im Zweifel durch die absendende "Behörde" nachzuweisende Zustellung und deren Datum wird hier thematisiert:
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Höckers Widerspruchsbescheid des NDR jetzt auch verlinkt unter
Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.msg67046.html#msg67046


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Re: Neues von Bernd Höcker
#10: 21. Juni 2014, 22:48
Auf Bernd Höckers Seite ist jetzt die Klageeinreichung dokumentiert:

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigung

Markus


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Re: Neues von Bernd Höcker
#11: 10. November 2014, 20:42
Er hat eine neuerliche Klageerwiderung vom NDR bekommen:

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Erwiderung-Okt-2014

Markus


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Re: Neues von Bernd Höcker
#12: 10. November 2014, 21:02
Aha. Also gibt der NDR zu, dass allein er Beitragsgläubiger ist (S. 2). Was wollen sie (hier SWR) dann das Tübingenurteil noch vom BGH überprüfen lassen?

Mit ihren zigtausend Vollstreckungsersuchen können Sie sich jetzt also mal gepflegt den @r$©h abwischen.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

Nos

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Re: Neues von Bernd Höcker
#13: 10. November 2014, 22:21
Hmm, also Nummer 4 der Erwiderung irritiert mich:

"Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Bereithalten der Geräte...."

Vorher wird noch der Bezug zum innehaben einer Wohnung erwähnt, aber warum auf einmal der Rückbezug auf das alte Gebührenmodell mit dem Bereithalten von Rundfunkgeräten?

Nach der Logik müsste ich mich doch als jemand, der keine Rundfunkgeräte bereithalt weiterhin als nicht Gebührenpflichtig ansehen?!


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

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Re: Neues von Bernd Höcker
#14: 10. November 2014, 22:25
Ja, das ist genauso abenteuerlich. Da wird sich auf ein VG-Urteil aus dem Jahr 2003 bezogen. Die ganze Argumentation dieses Punkts läuft auch dem Tübingenurteil (Rn. 22) zuwider:

Zitat
22 Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung kann jedoch nur durch Beitragsbescheid geschaffen werden.


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