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Autor Thema: Schreiben vom Gericht mit Bitte um Stellungnahme erhalten - was tun?  (Gelesen 17565 mal)

S
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Ich habe heute ein Schreiben vom Gericht erhalten und zwar geht es um folgenden Punkt:


Was ich nicht verstehe - ich habe ein zweites Schreiben erhalten - "Ihr Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist am ... bei Gericht eingegangen.... " u.s.w.
Das verstehe ich nicht. Anschließend steht dann noch etwas von Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren, aber ich brauche doch erstinstanzlich gar keinen Anwalt...?


Was das bedeutet weiß ich inzwischen - da handelt es sich um Punkt 2) meines Antrags ..."aufschiebende Wirkung herzustellen", dies wird wohl getrennt behandelt und kostet dann auch extra.

Nun habe ich heute ein Schreiben erhalten, in dem mir bis Freitag (!!!) - das ist eine sehr kurze Frist - Zeit gegeben wird eine Stellungnahme einzureichen (oder auch es sein zu lassen).
Das Schreiben enthält eine Stellungnahme des SWR, der beantragt diesen Punkt der Klage abzuweisen. So weit ich das verstehe, geht es ausschließlich um Punkt 2 (also die "Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes"), - und dass dieser Antrag abzulehnen sei, unter anderem auch deshalb, weil die (vorläufige) Zahlung (der Rundfunkgebühren) für mich nicht unzumutbar sei.
Das ist sicher so, aber darum geht es doch gar nicht - ich will das Verfahren nur erst geklärt haben, bevor ich (vorläufig) zahle und dann meinem Geld evtl. hinterher laufen muss.

Was würdet Ihr empfehlen? Ich bin gerade etwas ratlos und habe ja nur 2 Tage Zeit :(.

Das entsprechende Schreiben füge ich an. Ich habe alles anonymisiert, deshalb sieht es etwas seltsam aus.



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Seit einiger Zeit wollen die keine aufschiebende Wirkung mehr zulassen, da geht denen zuviel Geld flöten. Ein Härtefall wie drohende Insolvenz wird anerkannt, aber wer kann das nachweisen? Ich würde schreiben, dass die wegen der Verschleppung der Klagen es wohl nicht so nötig haben, dein Geld zu kassieren, man selber aber nicht zahlen kann und will, weil z.B. man örR ablehnt, für schädlich hält usw.


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wtfacow

Ich würde als Begründung sinngemäß schreiben das ich ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabe habe, und deshalb erst das Urteil abwarten möchte.Glaube arg viel andere Möglichkeiten hat man auch nicht.Diese Begründung hat der XXXXXX-Verein in seiner Stellungsnahme zwar bereits abgelehnt, ich teile seine Ansicht allerdings nicht. Soll sich der Richter ein eigenes Bild davon machen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person XYZ könnte einerseits vielleicht um Fristverlängerung für die Stellungnahme ersuchen.

Außerdem bzgl. Aussetzung der Vollziehung:

Rechtsbehelfbelehrung lt. Gebühren-/ Beitragsbescheid:
"Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). [...]"


§ 80 Abs. 1 VwGO
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html
besagt zwar:
Zitat
"(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. [...]"

§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
besagt jedoch genau *obiges* aus der Rechtsbehelfsbelehrung:
Zitat
"(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur
     1. bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten
     [...]"

*Das* könnte allenfalls nicht zutreffen, wenn der sogenannte "Rundfunkbeitrag" nicht als
"öffentliche Abgaben und Kosten" einzustufen wäre.


ALLERDINGS gibt es noch eine weitere
EINSCHRÄNKUNG der Ausnahme von der aufschiebenden Wirkung unter
§ 80 Abs. 4 VwGO
Zitat
"(4) Die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat,
kann in den
Fällen des Absatzes 2 die Vollziehung aussetzen, soweit nicht bundesgesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

Bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten kann sie die Vollziehung auch gegen Sicherheit
aussetzen.

Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn
- ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen

oder wenn die
- Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte."

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

...wenn
"ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen"

> mittlerweile
7(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTEN/ STUDIEN
+1 FUNDIERTER AUFSATZ  [gesammelte Werke]

die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html

> zahlreiche Klageverfahren - u.a. Popularklage von Ermano Geuer - eingereicht Mitte vergangenen(!) Jahres

> lt. FOCUS, 19.08.2013, "Neue Klage gegen TV-Gebühr"
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html?google_editors_picks=true
Zitat
"[...] hängen bereits einige Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag in der Warteschleife. „Neben weiteren, eher diffusen Eingaben“ sind laut Generalsekretärin Dagmar Ruderisch „neun ernsthafte Klagen vorerst nicht angenommen worden“.
Man habe den Antragstellern mitgeteilt, dass zunächst die Hauptsache-Entscheidung über die Klagen des Passauer Juristen Ermano Geuer und der Handelskette Rossmann abgewartet werde. Der Gerichtshof hat die beiden „fundiert begründeten Fälle“ aus dem privaten sowie dem gewerblichen Bereich zu einem Pilotverfahren zusammengezogen. Ein Verhandlungstermin sei noch nicht
absehbar [...]"

Weiterhin heißt es:
Zitat
"Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bereits gut 50 Beschwerden über die Neuregelung der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingegangen, etwa die Hälfte wurde zur Entscheidung angenommen.
Eine Sachentscheidung über die Frage, ob der Nachfolger der GEZ-Gebühr verfassungsgemäß ist, haben die Karlsruher Richter aber noch in keinem Fall getroffen. Weil die Beschwerden „komplexe Rechtsfragen aufwerfen“, seien Prognosen über Entscheidungstermine „derzeit nicht möglich“, sagte der Sprecher des Gerichts, Bernd Odörfer, auf Anfrage."

Mein FAZIT:
"Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts" sind also objektiv sehr wohl gegeben - demzufolge "soll die Aussetzung erfolgen"!


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

...wenn (und dieser zweite Aspekt ist in meinen Augen dann eigentlich nachrangig/ obsolet)
"die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte"

> Auch hier wurde nach meiner Kenntnis aufgrund der mitunter jahrelangen Verfahren nicht selten auf "nicht zumutbar" abgestellt. Ich vermeine, das auch mal in einem Artikel gelesen zu haben, den zu finden würde aber "Nadel im Heuhaufen suchen" entsprechen.

Insbesondere hinsichtlich der spürbaren und allseits dokumentierten - mitunter sogar offen zur Schau getragenen Verschleppungstaktik seitens ARD-ZDF-GEZ

UMFRAGE 2 - Widerspruch gegen Beitragsbescheid / Verschleppung der Klagen durch die Anstalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6599.0.html

ist es ein Hohn, ihrerseits auf "Zumutbarkeit" gegenüber dem Klagenden zu plädieren.

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Im Übrigen ist schon bei mehreren Widerspruchsverfahren der
Aussetzung der Vollziehung stattgegeben worden:

Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html    

Es scheint also kein Problem zu sein und wäre meiner Auffassung nach
nicht zu rechtfertigen, dies anderen Klagewilligen zu versagen.

Und als "Sahnehäubchen":
Person XYZ sollte sich auch einfach mal auf die ***MILLIARDEN*** Mehrreinnahmen berufen...
Es würde schlichtweg jeder Beschreibung spotten, wenn ARD-ZDF-GEZ sich angesichts dessen als "gefährdete Spezies" darstellen und Mitleid erheischen wöllten ;) :laugh:
...aber darin (und nur darin?) scheinen sie ja wirklich "gut" zu sein.

Dass ARD-ZDF-GEZ nur den
- zweiten Teil des Abs. 4 bzgl. der "Un-/ Zumutbarkeit"
zur Rechtfertigung ihrer Begründung heranziehen, den
- ersten Teil des Abs. 4 bzgl. der "Zweifel an der Rechtmäßigkeit"
jedoch unter den Tisch fallen lassen, bezeugt einmal mehr die Vertuschungspolitik, die schon anderweitig gut analysiert wurde

Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2014, 06:35 von Bürger«
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S
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Ich würde als Begründung sinngemäß schreiben das ich ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabe habe,

Dazu vielleicht auf einige Aufsätze und Gutachten verweisen, gut zitiert, damit auch der Richter sie finden und
lesen könne. Siehe Beitrag von Bürger.

Wenn der Antragsteller ein niedriges Einkommen hat und das Geld der Abgabe braucht, um zu essen,
Miete zahlen, Zeitung kaufen, usw, auch darauf auf jeden Fall hinweisen.

Auch schreiben, dass man meint, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk das Problem der Finanzierung
eher durch Einschränkung der Ausgaben lösen sollte als durch Erhöhung der Einnahmen mit Zahlungszwang. Dass die Zahlung der Abgabe daher nicht zur Sicherung des stetten Zuflusses der zur Finanzierung der
öffentlich rechtlichen Abgaben bestimmten Geldmittel dienen würde, sondern zur Förderung der Geldvergeudung. Danach ein bisschen über Geldverschwendung reden, zum Beispiel folgendes zitieren:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/rundfunk-schon-gezuernt-12023234.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2014, 11:42 von Sophia.Orthoi«

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Danke für Eure Antworten, ich werde mal schauen, was ich mir daraus zusammen "basteln" kann :)

Ich halte Euch auf dem Laufenden, was dabei herum kommt.


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Viel Gutes schon dabei, fehlen darf auf keinen Fall, dass, bei einer nicht unverzüglichen Zahlung des Betrages, die Vollstreckung droht. Beiheften würde ich dazu die Rechtsbehelfsbelehrung des SWR.


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Als Erstes habe ich jetzt  Fristverlängerung um eine Woche beantragt und auch zugestanden bekommen, so dass ich mich am Wochenende in Ruhe hinsetzen und etwas zusammenschreiben kann.
Außerdem habe ich kurz mit meinem Anwalts-Bekannten gesprochen. Dieser meinte ich *müsste* nicht unbedingt eine Stellungnahme abgeben, aber schaden könne es natürlich nicht.
Gerade am Verwaltungsgericht sei es aber so, dass der Spruch "Der Richter kennt das Recht" vollumfänglich zuträfe.
Was ihn etwas verwunderte ist, dass die Sache wohl vom Präsidenten bzw. der Präsidentin des Verwaltungsgerichts behandelt wird, denn von ihr ist das Anschreiben (das ich nicht mit eingescannt hatte) unterschrieben.

Nun denn, habe ich eine "schöne" Beschäftigung für das wohl verregnete Wochenende....  ::)


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Was ihn etwas verwunderte ist, dass die Sache wohl vom Präsidenten bzw. der Präsidentin des Verwaltungsgerichts behandelt wird, denn von ihr ist das Anschreiben (das ich nicht mit eingescannt hatte) unterschrieben.

Ich meine, das ist normal. Es ist der Leiter der Behörde, und ein anderer wird nicht im Namen des
Gerichts schreiben.


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 >:( und nun`?! Ich will ja auf keinen Fall pessimistisch klingen, denn wir sitzen alle im selben Boot und ich bin jemand, der früher nachweislich in einer großen Gruppe am leisesten war und zuletzt allein bis zum bitteren Ende (der Privatinso) den Weg gegangen ist, während die anderen absprangen...aber lohnt sich das hier wegen den AR*** das WE um die Ohren zu schlagen für ne Klagebegründung über die sich son Profiteur des ganzen systems kaputtlacht?!

Da braucht man einen Anwalt, der solche Fälle für ne Pauschale abwickelt, quasi im Massengeschäft.Gebe den ganzen Kram für 300 euro zum Anwalt, der mir dann nach 1 bis 2 Jahren mitteilt: Sie müssen zahlen oder "Sie müssen nix zahlen"...zwischenzeitlich will ich nichts davon hören, da ich ja eigentlich keine Zeit habe mich so intensiv mit der Materie zu beschäftigen...


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>:( und nun`?! Ich will ja auf keinen Fall pessimistisch klingen, denn wir sitzen alle im selben Boot und ich bin jemand, der früher nachweislich in einer großen Gruppe am leisesten war und zuletzt allein bis zum bitteren Ende (der Privatinso) den Weg gegangen ist, während die anderen absprangen...aber lohnt sich das hier wegen den AR*** das WE um die Ohren zu schlagen für ne Klagebegründung über die sich son Profiteur des ganzen systems kaputtlacht?!

Da braucht man einen Anwalt, der solche Fälle für ne Pauschale abwickelt, quasi im Massengeschäft.Gebe den ganzen Kram für 300 euro zum Anwalt, der mir dann nach 1 bis 2 Jahren mitteilt: Sie müssen zahlen oder "Sie müssen nix zahlen"...zwischenzeitlich will ich nichts davon hören, da ich ja eigentlich keine Zeit habe mich so intensiv mit der Materie zu beschäftigen...

Naja, ich glaube manch einer kennt sich hier sogar besser aus als die meisten Anwälte. Warum also nicht die "300" Euro sparen und selbst tätig werden ? Ich selbst habe den ganzen Kram auch lieber einem Anwalt übergeben, das liegt aber daran das ich eben nicht sooo viel Ahnung davon habe das es für eine professionelle Klageschrift reicht.


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Die meisten Anwälte geben sich doch für sowas nicht mal richtig Mühe. Es wird kein normaler Anwalt mit Pauschalpreisen selbst die Gesetze durchforsten, ob es etwas gibt, was gegen den Beitragsservice verwendet werden kann. Das was hier im Forum an Beweisen und Argumenten gegen den Beitragsservice zusammengetragen wurde, davon können Anwaltskanzleien nur von träumen, dafür bräuchten die Monate, bei entsprechenden Kosten. Hier wird viel Wissen aus Erfahrungen und dem besonderen Engagement von Forumsmitgliedern gewonnen. Das kann kein Anwalt leisten. Eine Zeit lang wurde hier gerätselt, ob der RBStV ein Vertrag oder Gesetz ist, das hätte ein Anwalt schneller rausfinden können. Dann wurden Gründe für einen Widerspruch gesammelt, das hätte kein Anwalt so intensiv gemacht. Da war noch nicht bekannt, dass alle Widersprüche abgelehnt oder ignoriert werden. Man hätte also einen haufen Geld für einen Anwalt bezahlt, der einen Widerspruch schreibt, der sowieso abgelehnt wird. Das Geld wurde hier schonmal gespart. Nun wurden einige Widersprüche durch Widerspruchsbescheid abgelehnt, die darauf folgenden Klagen zu begründen war nicht mehr schwer, die Argumente sind weiterhin gültig, aber ausgereift und verfeinert worden, neue kamen hinzu, so dass die Aussichten auf Erfolg gestiegen sind. Ob in erster Instanz gewonnen oder verloren wird, spielt gar nicht die Rolle, beide Seiten werden in Berufung gehen, wenn sie verliert. Aber wenn wir verlieren, haben wir wieder Argumente, die noch mehr verfeinert werden können. Die Klageerwiderungen der Anstalten haben bisher keine Argumente enthalten, die unsere Argumente widerlegen, die verweisen einfach auf ihr gültiges Gesetz. Zudem wird eine Rundfunkwelt als das unbedingt zu schützende Grundauftragsübersendeding dargestellt, ohne dafür Beweise zu liefern und ohne auf die Grundbedürfnisse der Bürger zu achten. Da bis hierher alles ohne Anwalt zu schaffen ist, halten sich die Kosten im überschaubaren Rahmen. Einige Briefe mit Einschreiben, Gerichtskosten, alles zusammen ca. 120 Euro wenn es soweit ist, dass eine Klage erhoben wird. Gespart an Rundfunkbeiträgen im Jahr 2013 haben wir 215,76 Euro. An den Kosten sollte der Widerstand nicht scheitern.
Ich hatte vorher auch nicht die Ahnung von dem Gesetz, aber ich habe mich oft damit beschäftige, so kann man es nun als mein Hobby sehen. Das liegt nicht jedem, aber profitieren kann jeder hier voneinander, auch passiver Widerstand hilft, daher schreibe ich viel und verständlich, damit jeder mitmachen kann, ohne viel Zeit zu investieren. Die Zeit, die wichtigsten Beiträge zu lesen, nimmt sich sowieso irgendwann jeder, denn einigermaßen interessant ist das Thema auf jeden Fall, es geht um unsere Zukunft, die nicht rosig aussieht, wenn wir von Meinungsmachern versklavt werden sollen. Davon ist jeder betroffen, also muss man sich wehren, solange es noch geht. Wenn man das System örR unterstützt, obwohl man es ablehnt, gibt man nicht nur die eigene Freiheit auf, sondern die Freiheit aller Bürger Deutschlands.


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>:( und nun`?! Ich will ja auf keinen Fall pessimistisch klingen, denn wir sitzen alle im selben Boot und ich bin jemand, der früher nachweislich in einer großen Gruppe am leisesten war und zuletzt allein bis zum bitteren Ende (der Privatinso) den Weg gegangen ist, während die anderen absprangen...aber lohnt sich das hier wegen den AR*** das WE um die Ohren zu schlagen für ne Klagebegründung über die sich son Profiteur des ganzen systems kaputtlacht?!

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Ahem, dazu fällt mir nur folgendes ein:
"Wer sich auf Andere verlässt ist verlassen"

Aus persönlichen Erfahrungen ist es doch so, dass bei solch üppigem Streitwert, sich ein Anwalt sicherlich mit Freude in die Tiefen des Verfassungsrechts und des Rundfunkstaatsvertrages stürzt, alle Register zieht, alle zur Verfügung stehenden Quellen, wie Doktorarbeiten, Artikel, etc. durchcheckt und womöglich noch seine Freizeit opfert.
Zu 99% sicher nicht!

Diese Meinung basiert auf eigenen Erfahrungen, erklärt sicher aber auch logisch aus dem Umstand, dass ein Anwalt ja Geld verdienen möchte.

Aber jeder, wie er meint...


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Es geht weiter, deshalb hier eine Rückmeldung dazu. Meine Stellungnahme hatte ich mit Hilfe der von den Mitlesern so zahlreichen Tipps geschrieben und pünktlich eingereicht (ich hänge die Stellungnahme anonymisiert an).

Nun erhielt ich wieder ein Schreiben des Gerichts - nach dem der SWR erst eine zweieinhalb Seiten lange Begründung geschrieben hatte, warum mein Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen wäre, bestätigt der SWR nun, dass bis zur endgültigen Entscheidung nicht vollstreckt wird und ein Rechtsschutzbedürfnis (so nennt man das wohl) nicht gegeben sei. Das Gericht hatte den SWR angeschrieben - und zwar vor Eingang meiner Stellungnahme.

Das Gericht fragt deshalb an, ob ich meinen Antrag dennoch weiter aufrecht erhalte, was ich nun natürlich verneint habe.

Verstehen muss man das aber nicht... wieso machen sie (SWR) dann erst so ein Gedöns...


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Grins, die Rechtsabteilungen der Landesrundfunkanstalten scheinen wirklich langsam an Ihre Grenzen zu kommen.

Zuerst schreiben die im Widerspruchsbescheid, dass die Vollstreckung bis zum Abschluss des Rechtsschutzverfahrens ausgesetzt wird und dann Widersprechen die zuerst vor Gericht Ihrem eigenen Widerspruchsbescheid  >:D


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