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Autor Thema: Besuch vom GEZ Fahnder, telefonisch angekündigt!!  (Gelesen 6845 mal)

m
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Das geht bei dem angeknappter Obst relativ einfach "Anrufer sperren" :)


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M
  • Beiträge: 189
Bei so einem Verhalten, würde ich die Person darauf aufmerksam machen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Ist die Person nicht damit einverstanden solle sie auflegen, andernfalls wird das fortwährende Gespräch als Zustimmung zur Aufzeichnung gewertet.

Machen viele andere Firmen ebenso u.a. auch Behörden die der Sicherheit des Staates verpflichtet sind. Bei letzteren erfolgt jedoch lediglich der Hinweis, dass das Gespräch aufgezeichnet wird.  :D
Ob das dann ggf. in einem Prozess verwendet werden kann, steht auf einem anderen Blatt.


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