Hallo MrTNo,
folgendes stellt keine Rechtsberatung dar sondern persönliche Erfahrung und angesammeltes Wissen als Laie.In meinem Fall habe ich ganz einfach und formlos per eMail Person B folgendes schreiben lassen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf ihr Schreiben vom XX.XX.XXXX, in dem Sie um Auskunft bitten.
Wenden Sie sich zu diesem Thema an Herrn (vollständiger Name + Anschrift von Person A), da er sich um die Verwaltung des Haushaltes kümmert.
Beste Grüße,
Person B
Die eMail Adresse findest Du im Impressum auf der Rundfunkbeitragsseite.
Eine Anmeldung nach der Neuregelung zum 01.01.2013 halte ich für problematisch, da dir das als Zustimmung zum Vertrag ausgelegt werden könnte. Daher klar kommunizieren, Person A ist für den Haushalt verantwortlich und daher der alleinige Ansprechpartner, keine Anmeldung durch Person A oder B, auch eine Beitragsnummer ist für eine eindeutige Identifizierung einer Person in einem Haushalt aus meiner Sicht nicht notwendig, sonst hätte Person B noch mehr Schreiben von dem Beitragsservice bekommen.
Bei Person B kam noch ein Rückschreiben bei dem um weitere Daten (z.B. Beitragsnummer) über Person A gebeten wurde. Person B hat daraufhin erneut per eMail zurück geschrieben, dass "alle zur Verfügung stehenden Angaben" bzw. "alle Angaben wovon Person B über Person A Kenntnis hat" gemacht wurden und das davon abgesehen werden soll Person B weitere Briefe oder eMails zu schicken. Auf die korrekte Formulierung sollte man hier achten (Es wurden alle zur Verfügung stehenden Informationen weitergegeben PUNKT).
Seit dem hat Person B keine Briefe mehr von dem Beitragsservice erhalten.
Im übrigen hat sich Person B auf das Notwendigste beschränkt (Vor- und Nachname von Person A, nicht mehr).
Ein paar Wochen später kamen dann an Person A adressiert die üblichen Briefe, die man vor dem eigentlichen Beitragsbescheid erhält.
Was ich hier so gelesen habe, ist es zu erwarten, dass nach meinem Widerspruch Person B wieder herangezogen wird, die kann sich dann entweder dem Widerspruch anschließen oder erneut auf die Zuständigkeit im Haushalt hinweisen, an dem Punkt bin ich allerdings selbst noch nicht.
Zur eMail Kommunikation ich habe sicherheitshalber Person B über den Mailclient eine MDN (Empfangsbestätigung, kann vom Empfänger ignoriert werden und ist daher unzuverlässig) und DSN (Übermittlungsstatus) anfordern lassen (hängt von den Einstellungen der Server ab, ob das funktioniert).
In dem Mailclient Thunderbird geht das in dem Fenster, wo man die Mail schreibt unter dem Menüpunkt "Optionen".
Das ist Bestandteil der Mail-Funktionalität und hat nichts mit einem besonderen Service oder ähnlichem zutun. Lediglich der Mailclient und die Server müssen es unterstützen.
Du solltest aber unabhängig davon bei erfolgreichem Empfang bereits eine Autoresponder-Mail von der Beitragsservice eMail Adresse erhalten (Betreff: Empfangsbestätigung).
Hoffe geholfen zu haben.
