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Autor Thema: Beitragsbescheid erst nach 11 Monaten erhalten  (Gelesen 3990 mal)

T
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Beitragsbescheid erst nach 11 Monaten erhalten
Autor: 12. Januar 2014, 17:19
Hallo!

Angenommen Person A meldet sich nach seinem Umzug im Feb 2013 ordentlich beim Beitragsservice an, erhält aber NIE irgendwelche Post bis auf einen Brief vom 1 Nov. 2013 mit einer Zahlungsaufforderung (Person A hat darauf nicht reagiert) und mitte Januar 2014 einen Beitragsbescheid.

In diesem Bescheid würde folgendes stehen können:

Sie haben Ihre Rundfunkgebühren /-beiträge bisher nicht gezahlt.

Für den Zeitraum 01.03.2103 - 31.05.2013 wird der rückständige Betrag von 61,94 eur, bestehend aus 53,94 eur Rundfunkbeiträgen und 8,00 eur Kosten, festgesetzt.

Bitte zahlen Sie umgehend den festgesetzten Betrag. Dadurch vermeiden Sie die Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen. Wie sich der festgesetzte Betrag errechnet, entnehmen Sie bitte der Kontoaufstellung.

Zu Ihrer information: Unabhängig von dem festgesetzten Beitrag weist das Beitragskonto einschließlich 11/13 einen offenen Betrag von 169,78 eur auf.
Dieser Gesamtbetrag enthält auch die fälligen Beiträge von 107,87 eur für 06/13 - 11/13.


Angenommen der Beitragsservice würde so oder so ähnlich einen Bürger schreiben. Was könnte der Bürger dagegen tun?
Darf der Beitragsservice einfach so bis fast einem Jahr Rückwirkend einfordern, obwohl sie NIE vorher eine Forderung geschrieben hatte (bis auf das schreiben von 11/13)?
Dürfen sie einfach so einen "Säumniszuschlag" erheben, obwohl sie sich nie gemeldet hatten?


Natürlich vorausgesetzt es würde eventuell so gelaufen sein:
Anmeldung beim B-Service war Feb. '13, erster Brief vom B-Service Nov ' 13, dann ruhe und im Jan '14 Beitragsbescheid



Also wenn mir sowas passieren würde wie ich es mir gerade eben frei augesedacht habe.. ich wäre ziemlich angepisst. Weil A) nie etwas von denen gekommen ist, bzw 9 Monate seit Anmeldung nichts gekommen ist, und wenn dann auch noch ein Beitragsbescheid kommt ohne das vorher auch nur einmal für bspw. 07/13 usw eine Rechnung etc. kommt... schon ziemlich krass..

Aber ein glük ist das ja nur meiner phantasie entsprungen... aber trotzdem wäre es mal interessant zu wissen was man da tun würde...

lg aus berlin


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Noch ein Fall, der natürlich völlig "hypothetisch" ist und gänzlich meiner "Phantasie" entspringt ;)

Der Meldedatenabgleich wird nicht vor Ende 2014 abgeschlossen sein (wenn er denn bis dahin überhaupt nicht schon gekippt wurde...)

Es wird also irgendwo in diesem Lande Fälle wie diese geben:

Rückwirkende Zahlungsforderung über 24(!) Monate bis zum 01.01.2013
24x 17.98€
= 430 €

Wenn's dumm läuft, dann wird noch die berufsbedingte Zweitwohnung fällig, in Summe sind das dann
2x 430 €
= 860 € - auf *einen Schlag*!

Stolzes Sümmchen für *NICHTS* ;)
(...und das ist noch nicht das obere Ende der Fahnenstange!)

Insbesondere wenn es einen ALLEINlebenden, GERINGverdienenden NICHTnutzer trifft.
Aber da kennen die kein Erbarmen.
Rückwirkende Befreiungen gibt's nicht - Härtefälle für die Katz.

Allein hieran dürfte das Groteske und Widersinnige der Neuregelung deutlich werden.

Der Protest dürfe mit zunehmender Zeit jedenfalls nicht gerade kleiner werden ;)

Und das ist auch gut so, denn
konsequenter WIDERSTAND ist hier *absolute* BürgerPFLICHT!!!!!

Deswegen, lesen sich alle Personen XYZ ins Forum ein...
...hier gibt es viele Beispielfälle, die schon einige Schritte weiter sind.

Angst muss man keine haben.

Anfängliche Unsicherheiten oder Bedenken verfliegen schnell angesichts der offensichtlichen Unrechtmäßigkeiten und Anmaßungen.

Gute Erfolge ;)


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Wenn es schon solch ein hübsches Sümmchen ist, welches sowieso sinnlos für diesen Betrugsverein verpulvert werden muss, kann man dass Geld sinnvoller in eine Klage investieren.


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sehr humoristische antwort muss ich sagen.. allerdings, so ist die frage, wenn so etwas passieren WÜRDE was man am schlauesten tun könnte...?


zahlung unter vorbehalt? ratenzahlung mit 5€/monat etc.???



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Ich brauche Hilfe bitte!
Person A erhielt gestern den ersten Brief des Beitragservice ARD ZDF Köln mit der Deutschen Post.
Wie reagiere Person A jetzt?
Person A hat sich  2007 abgemeldet. Kein Beitragskonto. Keine Post mehr erhalten!!

Ausschnitt aus dem Brief ,der bestimmt Standart ist:
 " ARD und ZDF und  Deutschlandradio bieten Ihnen täglich ein hochwertiges Programm."
Auf der Basis ges.Bestimmungen haben wir die Adressaten der Einwohnermeldeämter mit denen bei uns angem.Beitragszahlern abgeglichen.Unter Ihrem Namen konnten wir kein Beitragskonto finden.
Die Rückseite die Infos über den Rundfunkbeitrag, "was ist eine Wohnung" Wann beginnt die Beiragspflicht" mit wie hoch ist der Beitrag.

Antwortbogen beginnt mit der Frage ist die Anschrift richtig?

Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag:
1) Wohnung ist bisher noch nicht angemeldet da Person A vor Jan 2013 in der Wohnung gewohnt hat, meldet Person A die Wohnung ab dem 01.01.2013 an.
 (was wohl ein Hohn ist denn wie hätten die Person A sonst anschreiben können!!)
2) Wohnung ist bisher noch nicht angemeldet weil Person A erst nach dem 01.01.2013 eingezogen ist und meldet sie daher zum........ an.
3) Person A hat zu der Wohnung bereits ein Beitragskonto Nr .......
4) Ein Familienangeh./Mitbewohner zahlt


Nächstes Blatt : Angabe wie sie zahlen möchten:

So was nun?
a) Formulierung: "Ihr Brief ist meiner Meinung nach nicht rechtkräftig bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid".
    Das war der gestrige Rat eines Anwalts in der Anwalthotline!

ODER:
 Hiermit legt Person A gegen den Bescheid Widerspruch ein und beantrage den Verwaltungsakt aufzuheben.

Person A  beantragt die Aussetzung der Vollziehung (§80 Abs. 4 VwGO) des angefochtenen Bescheides bis zum Eintritt der Bestandskraft des Widerspruchsbescheids.

Person A fordert Sie auf, innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten rechtsmittelfähige Bescheide über dessen Anträge zu erlassen. 

oder nach diesen 3 Formulierungen in einem Antwortschreiben : Das Fromular ausfüllen und bezahlen unter Vorbehalt.

ABER :Rückwirkende Anmeldung ?

Ist das nicht schon eine Ordnungswidrigkeit ? Oder gilt diese erst ab diesem erw. Beitragsbescheid???
Drehen die Person A da einen Finanz-strick?

Fact: Seit Januar 2013 gibt es also diesen Beitrag.

Der Brief des "Services" ging gestern 21.Juli 2014 bei Person A ein.
 Datiert ist er auf den 20.Juli 2014.

So Person A ist ratlos und hofft jemand kann helfen! Danke im Vorraus Grüße Sabib


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2014, 17:08 von themob«

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Person A hat ja noch nicht einmal einen Bescheid erhalten - und steht ganz am Anfang des wochen- bis monatelangen Prozederes.

Keine Panik auf der Titanic ;)
Bitte Ruhe bewahren + einlesen!

Erster Überblick auch über die Abfolge der Schreiben - und wann zweckmäßigerweise reagiert werden sollte - findet sich hier

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Zwischenzeitlich bitte gut einlesen - beginnend z.B. bei der weiterführenden Info-/ Linksammlung:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Kopf hoch - Person A ist nicht allein ;)


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Super ! DANKE FÜR DIE SCHNELLE ANTWORT!! :D ;D
 
Also abwarten... OKEY

Person A  will das vom Tisch haben Weil Person A denkt das wird mit der Menge an Verweise für die Menge der § unübersichtlich .

Ein Einfall ist: Rechtsmittel wenn so viele dagegen sind und jeder mit eigelich!nen Rechtsanwalt oder noch nicht unterwegs ist.
 
Wieso nicht eine Sammelklage gebündelt ?
Gebündelt, das es auf die veerschiedensten Vorfälle in den Bundesländern zutrifft und damit bundesweit?!
So könnten die Gebühren der Klagen/ Gerichtsverfahren doch aufgeteilt werden.

 
naja vielleicht träumt PERSON  A... Was ist denn aus den aus den Unterschriftenaktionen geworden????


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