Noch ein Fall, der natürlich völlig "hypothetisch" ist und gänzlich meiner "Phantasie" entspringt
Der Meldedatenabgleich wird nicht vor Ende 2014 abgeschlossen sein (wenn er denn bis dahin überhaupt nicht schon gekippt wurde...)
Es wird also irgendwo in diesem Lande Fälle wie diese geben:
Rückwirkende Zahlungsforderung über 24(!) Monate bis zum 01.01.201324x 17.98€
= 430 €Wenn's dumm läuft, dann wird noch die berufsbedingte Zweitwohnung fällig, in Summe sind das dann
2x 430 €
= 860 € - auf *einen Schlag*!Stolzes Sümmchen für *NICHTS*
(...und das ist noch nicht das obere Ende der Fahnenstange!)
Insbesondere wenn es einen ALLEINlebenden, GERINGverdienenden NICHTnutzer trifft.Aber da kennen die
kein Erbarmen.Rückwirkende Befreiungen gibt's nicht - Härtefälle für die Katz.Allein hieran dürfte das Groteske und Widersinnige der Neuregelung deutlich werden.
Der Protest dürfe mit zunehmender Zeit jedenfalls nicht gerade kleiner werden
Und das ist auch gut so, denn
konsequenter WIDERSTAND ist hier *absolute* BürgerPFLICHT!!!!!Deswegen, lesen sich alle Personen XYZ ins Forum ein...
...hier gibt es viele Beispielfälle, die schon einige Schritte weiter sind.
Angst muss man keine haben.
Anfängliche Unsicherheiten oder Bedenken verfliegen schnell angesichts der offensichtlichen Unrechtmäßigkeiten und Anmaßungen.
Gute Erfolge