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Autor Thema: Abgewiesene Klage  (Gelesen 4478 mal)

g
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Abgewiesene Klage
Autor: 10. Januar 2014, 19:10
Nein,

eine Klage wurde meinerseits noch nicht abgewiesen, Person A wartet noch auf Antwort.

Allerdings würde A gerne wissen, was man tun kann, wenn die Klage vom Verwaltungsgericht im Sinne des Beklagten (Beitragsservice) positiv entschieden wird.

Was für Möglichkeiten gibt es dann, um weiterhin den Geldhahn zugedreht zu halten?

Gibt es ein Thema darüber, was A evtl. übersehen habe?

Person A's Vorschlag wäre eine Ratenzahlung in sehr geringer Höhe anzukündigen. Tipps bitte als Antwort posten... A Wäre dafür sehr dankbar. Person A hat die Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.


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Re: Abgewiesene Klage
#1: 12. Januar 2014, 13:56
Nein,

eine Klage wurde meinerseits noch nicht abgewiesen, Person A wartet noch auf Antwort.

Allerdings würde A gerne wissen, was man tun kann, wenn die Klage vom Verwaltungsgericht im Sinne des Beklagten (Beitragsservice) positiv entschieden wird.

Was für Möglichkeiten gibt es dann, um weiterhin den Geldhahn zugedreht zu halten?

Gibt es ein Thema darüber, was A evtl. übersehen habe?

Person A's Vorschlag wäre eine Ratenzahlung in sehr geringer Höhe anzukündigen. Tipps bitte als Antwort posten... A Wäre dafür sehr dankbar. Person A hat die Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.

Dann ist Person A am A.. Deshalb bin ich auch dagegen zu klagen.

Man sollte sich die Zeit nehmen und die Vor- und Nachteile einer Klage abwägen. Unterm Strich sollte der Vorteil beim Warten überwiegen. Am besten, man macht sich eine pro/contra-Liste.
Es ist zu wichtig, als daß man das ungenau überlegt.







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Re: Abgewiesene Klage
#2: 12. Januar 2014, 14:33
Okay, und wenn alle laufenden Klagen abgewiesen werden, was machen wir dann? Wir brauchen weitere Wege um der GEZ den Geldhahn zugedreht zu halten. Naja, vielleicht hat jemand noch eine Idee. Vielleicht kann man sich mit der GEZ versuchen zu einigen und wieder klagen, wenn Sie abweisend reagiert und in dem Fall weitere Gesetzeslücken erkannt werden.


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Re: Abgewiesene Klage
#3: 13. Januar 2014, 08:02
Wenn Klagen abgewiesen werden sollten, bzw. anderweitig entschieden werden,  also immer nur im Sinne des "neuen" Beitragsservice entschieden werden. Welcher aus meiner Sicht nichts weiter als das alte System darstellt. Dann sollte man anfangen diese Personen zu verklagen, welche diesen Murks überhaupt erst ermöglicht und zugestimmt haben, wegen z.b. Betrug/Raub am Volk und Verweigerung einer ordentlichen Abwicklung der alten GEZ/Rundfunkanstalten, und Verweigerung der Befragung, was das Volk überhaupt will. Diese Rundfunkanstalten gehören in Ihrer aktuellen Form zuallererst aufgelöst respektive stark verkleinert, damit meine ich eine Streichung auf 5% der aktuellen Größe.
Begründungen z.b. wegen Konkursverschleppung oder ähnlichem. Überprüfung des Auftrages und der Verhältnismäßigkeit. Es kann doch nicht sein, das Geld in dieser Größenordnung so verprasst wird. Das war sicherlich niemals der Ursprungsauftrag, welcher mit dem ersten Rundfunkvertrag beschlossen wurde. Aus meiner Sicht sind alle Vergrößerungen der ursprünglichen Ausstattung eine Ausweitung weit über eine Grundversorgung hinaus gewesen und diese Änderungen müssen rückabgewickelt werden. Weil dazu aus meiner Sicht bisher das Volk niemals befragt wurde. Diese Anmassung mit welcher Parteimitglieder entscheiden und sich hinstellen, das Sie die Mehrheit darstellen ist zum Kotzen. Nach meiner Rechnung stark vereinfacht
z.B. 100 Wahlberechtigte, davon Wahlbeteiligung 60% macht also 60 Wähler, davon wird mit 51% bis 55 % eine Partei Mehrheit bzw. 2 Parteien (35% + 20%), macht also auf 100 Wahlberechtigte 30,6% bis 33%, ist also immer noch nur eine Minderheit, so ein Schwachsinn, wer immer sich das ausgedacht hat, genau das sollte geändert werden!
Denn damit erreicht man nur eins, das immer eine Minderheit regiert!


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Re: Abgewiesene Klage
#4: 13. Januar 2014, 10:20
Was kann man tun, wenn die Klage abgewiesen wird?

Is doch klar, man geht in Berufung und lässt die Entscheidung von der nächsthöheren Instanz prüfen.
Das ist der allgemeingültige Weg, wenn nötig bis zum BVerfG.

Alle Handlungen, die, von einem Privatmann außerhalb des Klageweges gegangen werden, sind völlig sinnlos, da der Rundfunkstaatsvertrag eben existiert und die "GEZ" daher das Recht hat, den Beitrag rigoros einzuziehen. Da könnt ihr euch auf den Kopf stellen, interessiert keinen Dachdecker.
Hat jemand etwa schonmal erlebt, dass ne Rechnung nur durch "Warten" hinfällig wird? Sehr naiv. im Gegenteil, die Situation eskaliert, man manövriert sich in eine schlechte Position, bei der es dann ausser "Zahlen" keine Alternative gibt.

Deshalb: Rechtsweg beschreiten!


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Re: Abgewiesene Klage
#5: 14. Januar 2014, 04:23
In Berufung gehen, das ist dann wohl der richtige Weg. Das heisst wohl im Klartext Klage an das Oberverwaltungsgericht. Jetzt stellt sich die Frage ob man dafür Anwalt braucht. Die laufende Klage ist noch nicht entschieden und alles spricht im positiven Sinne des Klägers, aber ich werde das Gefühl nicht los, dass es noch zu viele GEZ Beführworter gibt und gerade die im Gericht sitzen.

Wir werden sehen...


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