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Autor Thema: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread  (Gelesen 27659 mal)

Z
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Das ganze Schreiben, bitte schön!


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alle relevanten Daten sind doch drauf.

Ich habe das Bild entsprechend geschnitten, weil die Dame zwar die Adresse abgedeckt hatte, nicht aber ihren Namen usw. Ich habe das von einer Facebookseite. Ich denke aber das es jetzt so unkenntlich gemacht wurde, das es den Datenschutzgründen entspricht. Ist ja nun nur der wichtige Kerntext zu lesen.

PS: Die versuchen alles,um uns die Hose auf halb acht zu drehen.  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2014, 19:29 von Adlerauge123«

t

themob

Welche Antwort, Reaktion erwartest Du genau?

Wenn die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt von Ihren Möglichkeiten Gebrauch macht, kann Sie dasselbe einleiten (etwas leichter manchmal, je nach Bundesland) wie jeder andere Gläubiger auch.

Wichtig ist doch die Reaktion des Schuldners und das erkennen, was genau dort steht. Es werden Möglichkeiten beschrieben. Eine Räumung/Sperrung des Kontos, über der Pfändungsfreigrenze kann es nicht geben, wenn ich ein P-Konto habe.

Sozialleistungen "werden" wie Einkommen behandelt, also können Sie grundsätzlich gepfändet werden. Aber, genau das steht dort nicht, § 850 c ZPO findet Berücksichtigung, also die Pfändungsfreigrenze.  Und Sozialleistungen über der Pfändungsfreigrenze? Schwer, aber nicht unmöglich.

Einfach nach dem Urlaub die Wohnung ausgeräumt? Vorher kommen entsprechende Schreiben, sollte man diese natürlich alle ignorieren, ja dann kann es natürlich passieren.

Das Finanzamt tritt hier als Erfüllungsgehilfe des Gläubigers auf. Warum so ein TamTam weil dort Finanzamt drauf steht? Nur weil FA draufsteht ist nicht FA drin. Wem schuldet die Dame denn den Betrag? Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder dem Finanzamt?

Wobei ich nicht sehe, dass dort eine Rundfunkanstalt namentlich genannt ist. Was dann noch zu klären wäre, die Rechtsgrundlage mit entsprechenden Nachweise das die ARD ZDF Deutschlandradio überhaupt berechtigt ist. Hier gilt der Spruch, wo kein Kläger da kein Richter. Oder wer nicht höflich nach der Rechtsgrundlage der Institution aus Köln beim Erfüllungsgehilfen nachfragt, der macht sich halt keine Gedanke und denkt alles ist in Ordnung.


Hier noch mal eine Zwangsandrohung des Finanzamtes...DAS IST NICHT VON MIR...und bei sowas komme ich echt ins Grübeln, denn das grenzt bei der Summe, um die es geht, fast schon an Staatsterror! Das ist ja so, wie mit ATOMBOMBEN auf Spatzen schießen.

In Ordnung wäre es, wenn einfach ein Richter darüber befindet, ob ich zahlen muss oder nicht. Fertig!

Aber so?! Der Beitragsservice ist ja völlig krank! Das ist genauso, wie man den Bauern früher die Schweine im Mittelalter weggenommen hat, damit eine obskure Steuer bezahlt wird...damit die hohen Herren oben wie fette Maden im Speck leben. Parasitär auf unsere Kosten! Ich erkenne keinen Unterschied mehr!

Da komme ich ehrlich gesagt schon ins Grübeln, ob man nicht lieber zahlt (genau das ist ja beabsichtigt!) denn man stelle sich vor: Man wagt einmal in den Urlaub zu fahren, ...kommste wieder, alle Konten gesperrt. Vielleicht noch die Wohnung zwangseingebrochen und was gepfändet...


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  Einfach nach dem Urlaub die Wohnung ausgeräumt? Vorher kommen entsprechende Schreiben, sollte man diese natürlich alle ignorieren, ja dann kann es natürlich passieren.       

Leider sind nicht alle Menschen so klug (und das ist ohne Ironie gemeint) und wissen, was zu tun ist. Ich sehe mich genauso. Ich bin nun 9 Tage über den Zahlungstermin. Noch ist nichts passiert.  :-\


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xrw

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Wobei ich nicht sehe, dass dort eine Rundfunkanstalt namentlich genannt ist. Was dann noch zu klären wäre, die Rechtsgrundlage mit entsprechenden Nachweise das die ARD ZDF Deutschlandradio überhaupt berechtigt ist.

Was auf dem (wohl nur informativen) Wisch steht, ist wahrscheinlich irrelevant, aber wenn die Vollstreckung nicht im Namen einer konkreten Rundfunkanstalt, sondern vom Beitragsservice selber betrieben wird, dürfte sie anfechtbar sein. Einzelheiten hängen vom Bundesland ab.


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Und wie sollte die mit derlei Ungemach bedrohte jetzt reagieren?! Wo hinschreiben und was sagen ?!mal so in aller Kurzform. Von dem ganzen Aufgerege hat niemand was ????


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Y
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Hallo,

die Forderung in Höhe von EUR 173,10 stammt noch aus den Jahren vor 2013. Auf der besagten FB-Seite wird zwar jedem Hilfesuchenden immer wieder mitgeteilt, dass es nie zur Kontopfändung kommt bzw. man rechtliche Schritte dagegen unternehmen kann.

Meiner Meinung nach ist es ein Unterschied ob die Forderungen vor 2013 entstanden oder ab 2013. Sehe ich das falsch? Bislang habe ich noch nicht gehört/gelesen, dass es Anträge zur Zwangsvollstreckung bzw. Kontopfändungen für Beitragsforderungen ab dem Jahr 2013 gab.

Gruß

Yllana



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tex

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Hallo.
Ich habe in der 7. Kalenderwoche Termin beim Obergerichtsvollzieher wegen Beiträgen ab 2013.
Ich habe ein P. Konto und lebe von weniger als 1048€ Monatlich. Ich besitze nichts was Pfändbar
wäre und werde wohl (zum ersten mal) die Hosen runterlassen müssen.
Danach werde ich euch ausführlich darüber berichten.
Mir stehen jetzt immer noch drei Möglichkeiten offen:
1. Alles auf einmal begleichen 230€ und auf das nächste mal 2015 abwarten/tot stellen.
2. Mich auf Ratenzahlung (12X23€ Mindestrate) einlassen und die Beiträge 2014 ignorieren.
3. Offenbarungseid ablegen und 2 Jahre Ruhe haben bis zum nächsten mal, 30 Jahre lang.

Übrigens wurden auch die Regeln für den Gerichtsvollzieher in BW 2013 geändert so das ich Beeiden muss das ich 4 Jahre Rückwirkend keinen nennenswerten Besitz hatte oder eine Schenkung stattgefunden hat.

Ein Schufa Eintrag interessiert mich nicht es bringt mir keine zusätzlichen Nachteile.

Juristisch gesehen behandelt der OGV den ARD/ZDF Beitragsservice als wären sie ein Amt.

Wenn der Termin stattgefunden hat weiß  ich dazu mehr.  >:D ;D   

 
     


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Plato: "Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die Vorgespielte Gerechtigkeit."

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Mir stehen jetzt immer noch drei Möglichkeiten offen:
...
3. Offenbarungseid ablegen und 2 Jahre Ruhe haben bis zum nächsten mal, 30 Jahre lang.     

Hallo tex,

Danke für die Informationen.
Wäre natürlich schön, wenn die weiterhin keinen Zwangsbetrag bekommen.
Das geht wohl nur mit Offenbarungseid (?)

Wie es weitergeht, interessiert mich natürlich auch.

Markus


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Zahlungseinstellung war ab 01.01.14.

Bis jetzt noch keine Mahnung/Infoschreiben bekommen...bin aber sicher das es kommt. Wäre die erste Mahnung, die ich überhaupt seit Jahren bekomme, bin nämlich jemand, der immer versucht seine Rechnungen fristgerecht zu begleichen. Da bekomme ich aber immer eine Gegenleistung für, bzw. hatte das bestellt. Hier bezahle ich für nix, bzw. soll bezahlen was ich nie bestellt habe.


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tex

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Hallo zusammen.
Ich war am 4.2. beim OGV und hatte fünf Leute vor mir aber das ging alles im Schnelldurchgang. Die ganze Zeit Klingelte das Telefon und der OGV sagte fast immer " er diskutiere nicht über eine Politische Entscheidung und wer näheres erfahren wolle soll einen Termin vereinbaren". Es ging immer um die Zwangsvollstreckung des ÖRR Beitrags.
Die Fragen waren schnell beantwortet und ich Fragte am Schluss ob ich ich eine Mitteilungspflicht hätte für den Fall das sich etwas ändere das verneinte er und sagte das er sich in 2 Jahren melden wird wenn die Forderung noch offen ist.
Das war alles beim OGV und ich dachte endlich wieder Ruhe aber schon kommt die nächste Post wie ihr im Anhang lesen könnt... und meine Antwort darauf.  ;D


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Plato: "Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die Vorgespielte Gerechtigkeit."

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hm, ist doch ätzend wie hier mit "Kanonen auf Spatzen" geschossen wird. Fast schon sittenwidrig. Ich denke das ich das sofort an einem Rechtsanwalt gebe. Ich denke man muß vorher verklagt werden?! Drogeriekette Rossmann hat ja auch seine Anwälte, die er auf dieses Pack hetzt...warum geht das bei uns nicht im kleinen?! Warum werden wir hier immer drangsaliert?!


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k
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  • Wir sind das Volk
Hallo tex,das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung!
So lange keine Klage dieser Creditreform erfolgt ist und kein gerichtlicher Bescheid vorliegt,ist das alles hinfällig,nur Panikmache.
Das hatten wir hier schon mal im Forum.Ich mit meinem Sohn auch,aber ohne Erfolg.
Wenn Du allerdings einen Anwalt hast,kannst Du das gerne prüfen lassen.


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koppi1947

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themob

@tex

Dazu gab es im Oktober 2013 ein Thema hier: Creditreform


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R
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Wer nicht bezahlt, bekommt zunächst Briefe, dass man verpflichtet wäre zu zahlen. Darauf antwortet man, dass man nicht zahlen will, oder was für einen zutrifft.

Hallo, hab bisher nur mitgelesen ich verweigere die Zahlung schon seit Januar 13. Aber das Zitat oben verunsichert mich jetzt doch, ich dachte man soll tunlichst gar nix sagen und alles einfach annehmen und abheften(für spätere Verhandlung) und nur auf den Bescheid mit einem Widerspruch reagieren ?
Weil da jetzt steht man solle davor schon antworten, nämlich das man nicht zahlen will.
Kann es denn sein, daß man einfach zum Zahlen verpflichtet wird, also einem der Gerichtsvollzieher auf die Pelle rückt, obwohl man nie einen Beitragsbescheid gesehen hat ?


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