Und dann soll es doch tatsächlich noch Menschen geben, die sich miteinander unterhalten und sich nicht einfach unterhalten lassen.
Und das Thema ist dann nicht unbedingt das Fernsehen oder das, was dort gesendet wird. Damit läuft dann auch das Kirchhofsche Argument ins Leere, dass Fernsehen auch indirekt wirke, weil es ja besprochen wird.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"