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Autor Thema: Mahnung, und jetzt ?  (Gelesen 50543 mal)

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ichbinraus

Mahnung, und jetzt ?
Autor: 03. Januar 2014, 00:00
Hallo

Per. A seit 10/12 bei der GEZ angemeldet (LEIDER) Per. A hat auch die ersten drei Monate bezahlt
aber dann hat sich Per. A mal etwas informiert und der neue Rundfunkbeitrag ist ja so was von dreist
man muss ja auch bezahlen wenn man gar keine Geräte hat sowas kann und will Per. A nicht unterstützen.

Per. A hat  am 01.12.2013 eine Mahnung bekommen wenn Per. A  das Schreiben richtig deutet hat Per. A wohl
schon mindestens drei Schreiben bekommen 01.06.2013 - 05.07.2013 und 04.10.2013 die Per. A aber nie gesehen hat.

Per. A hat bis jetzt noch nix unternommen.

Was kann/muss Per. A jetzt machen ?



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Re: Mahnung, und jetzt ?
#1: 03. Januar 2014, 01:15
Irgendwie fehlt die Information, was Person A nach den ersten 3 Monaten gemacht haben könnte?
A:) Zahlung könnte eingestellt wurden sein, ohne die nötige Information zum Verein zusenden, wegen dem Grund?
B:) Zahlungen könnte eingestellt wurden sein, mit der Information zum Verein

Was könnte in den letzten 3 Schreiben gestanden haben? Könnte da vielleicht eine Rechtsbelehrung dabei gewesen sein?
War da vielleicht ein Schreiben dabei, welches ganz richtig den Namen "Beitragsbescheid" enthalten haben könnte? War da vielleicht eine Rechtsbelehrung dabei?

Wenn jetzt die Mahnung gekommen ist, könnte da vielleicht eine Rechtsbelehrung dabei gewesen sein? Könnte dabei vielleicht auch ein Hinweis auf sofortige Vollstreckung versteckt sein?

Egal wie, es ergeben sich aus meiner Sicht mehr als eine Möglichkeit.

A:) Falls ein rechtsmittelfähiger Bescheid fehlen könnte, könnte Person A diesen anfordern und würde anschließend gegen diesen Wiederspruch einlegen.

B:) Falls die Mahnung bereits auf so einen richtigen Bescheid gefolgt sein könnte -> prüfen, ob bei diesem Bescheid die Rechtsbelehrung dabei gewesen sein könnte, falls nicht -> Wiederspruch einlegen, weil nach meinem aktuellen Rechtsverständnis ohne Rechtsbelerung keine 30 Tage Frist für einen Wiederspruch einzuhalten wäre. Möglicherweise ist das dann aber auch kein gültiger Bescheid, weil nicht als solcher zu erkennen gewesen, richtigen Bescheid anfordern, damit Wiederspruch eingelegt werden könnte.

C:) Falls irgendeine Frist abgelaufen sein könnte -> Rücksetzung in den vorhergehenden Stand beantragen, zusammen mit der Anforderung des Nachweis der Zustellung des Rechtsmittelfähigen Beitragbescheids besorgen, also dass die Schreiben tatsächlich zugestellt wurden. Falls der Verein das nicht nachweisen kann -> Rücksetzung in vorhergehenden Stand, und dann gegen den dann folgenden Bescheid direkt Wiederspruch

A bis C
---> und auf Ablehnung warten, mit der Ablehnung Klage einreichen


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Re: Mahnung, und jetzt ?
#2: 03. Januar 2014, 01:15
Per. A hat  am 01.12.2013 eine Mahnung bekommen wenn Per. A  das Schreiben richtig deutet hat Per. A wohl
schon mindestens drei Schreiben bekommen 01.06.2013 - 05.07.2013 und 04.10.2013 die Per. A aber nie gesehen hat.

Siehe hierzu u.a. unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg55426.html#msg55426

[...]

Bernd Höcker
Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag
www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

Zitat
Frist verpasst?

Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben.
Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen.
Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen:

Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).


Weitere ausführliche Infos hierzu u.a. unter:

"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html

Aufklärung: Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html



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ichbinraus

Re: Mahnung, und jetzt ?
#3: 03. Januar 2014, 15:04
danke, für die vielen fragen ;.)

Per. A hat die Zahlungen eingestellt und sonst nix gemacht - gewartet das sich der Verein sich meldet

die Mahnung selber hat keine Rechtsbelehrung. Mahnung wurde geschrieben am 01.12.2013 erhalten am 07.12.2013. (Mahngebühren 3,00€)



wie sollte Per. A den Wiederspruch formulieren?

z.B. "Per. A legt hiermit gegen die Mahnung Wiederspruch ein da sie keine Rechtsbelehrung erhalten hat." ?



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ichbinraus

Re: Mahnung, und jetzt ?
#4: 03. Januar 2014, 15:27
Per. A schreibt:

Betr.: Wiederspruch gegen die Mahnung vom 01.12.2013 erhalten am 07.12.2013

Hiermit Wiederspreche ich der Mahnung vom 01.12.2013 da es vorher keine Rechtsbelehrung
gab, ferner beantrage ich die Rücksetzung in den vorhergehenden Stand vom 01.01.2013.


Kann Per. A das so schreiben ?


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ichbinraus

Re: Mahnung, und jetzt ?
#5: 04. Januar 2014, 17:25
wäre nett wenn mal einer antworten würde ob Per. A das so schreiben kann oder es anderes formulieren sollte, DANKE


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Re: Mahnung, und jetzt ?
#6: 04. Januar 2014, 17:52
Gesammelter Überblick:

Aufklärung: Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html

Dass Person A "mindestens drei Schreiben bekommen 01.06.2013 - 05.07.2013 und 04.10.2013 die Per. A aber nie gesehen" haben will/ soll, klingt erst einmal "gewöhnungsbedürftig".

Aus den Angaben geht nicht hervor, ob die "drei Schreiben" auch als "Bescheide" ausgewiesen sind - müssten aber auf der Mahnung wohl so ausgewiesen sein...

Wenn noch dazu keine Rechtsbehelfsbelehrung auf der Mahnung steht, stellt sich mir die Frage der Fristwahrung (gilt eine Frist? wenn ja, welche?) bzw. generell die Frage, ob hier ein "Widerspruch" angemessen bzw. überhaupt "wirksam" und sinnvoll sein kann.

Person A könnte (sollte?), wie oben bereis beschrieben, die Rundfunkanstalt dazu auffordern, den Empfang der Schreiben zu beweisen. und in diesem Zusammenhang ggf. vorsorglich die Mahnung bis zur Erbringung der Beweise zurückweisen...?

Erst mit (nachgewiesener) Bekanntgabe (= Zustellung) dürfte der Verwaltungsakt der Bescheide erfolgt sein und somit die Beträge überhaupt erst vollstreckbar machen.

So jedenfalls mein Verständnis dieses fiktiven Falls.


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ichbinraus

Re: Mahnung, und jetzt ?
#7: 05. Januar 2014, 13:36
DANKE


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Re: Mahnung, und jetzt ?
#8: 12. Januar 2014, 12:45
Per. A schickt am 07.01.2014 ein Einschreiben mit Rückanwort

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Betr.: keine Rechtsbelehrung erhalten  (Mahnung  vom 01.12.2014 erhalten am 07.12.2013)
         Beitragnummer: xxxxxxxxxxxx


Am  01.12.2013 (erhalten am 07.12.2013) kam eine Mahnung, nach meinem Rechtverständnis
ist eine Mahnung  ohne vorherige Rechtsbelehrung  unwirksam.

Lassen sie mir umgehend eine gültige Rechtsbelehrung  zukommen da ich bis dato diese nicht
erhalten habe!

MfG

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Am 09.01.2014 (geschrieben am 03.01.2014) erhält Per. A "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" ( keine Rechtsbehelfsbelehrung )

Am 10.01.2014 (geschrieben am 03.01.2014) erhält Per. A "Gebühren-/Beitragsbescheid" mit Rechtsbehelfsbelehrung ( ...innerhalb von 30 Tagen ...)


Wie sollte Per. A sein Widerspruch formulieren ?


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ichbinraus

Re: Mahnung, und jetzt ?
#9: 12. Januar 2014, 19:17
Zu dem Schreiben: Am 10.01.2014 (geschrieben am 03.01.2014) erhält Per. A "Gebühren-/Beitragsbescheid" mit Rechtsbehelfsbelehrung ( ...innerhalb von 30 Tagen ...)

bezieht sich wohl nur auf die letzten drei Monate 01.10.2013 bis 31.12.2013
Ferner steht da noch:
-------------------------------------------------------------------------------------
Zu Ihrer Information: Unabhängig von dem festgesetzten Betrag weist das Beitragskonto
einschließlich 12.2013 einen offenen Betrag von 250,76 auf.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------



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Re: Mahnung, und jetzt ?
#10: 12. Januar 2014, 19:46
Jedem Beitragsbescheid für Folgequartale muss innerhalb der 30 Tage widersprochen  werden, sonst werden die neuen Beitragsbescheide rechtskräftig.


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ichbinraus

Re: Mahnung, und jetzt ?
#11: 12. Januar 2014, 19:55
ist mir klar

hab sie aber nie erhalten und so weit ich weiß muss der verein mir denn erhalt nachweisen was er nicht kann "RECHT AUF WIDERSPRUCH"


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Re: Mahnung, und jetzt ?
#12: 12. Januar 2014, 19:58
@ichbinraus
Nach deinem Minus-Kontostand zu urteilen , müsstest du schon mindestens beim 3.Beitragsbescheid angelangt sein. Deinen Ausführungen zufolge hast du aber noch nie einen Widerspruch verfasst , geschweige denn auf die Reise zum Beitragsservice gehen lassen. Trotzdem bist du bei denen jetzt beim gleichen bürokratischen Status , als wenn du jedem Beitragsbescheid in Folge widersprochen hättest. Sehe ich das so richtig ? Wenn ja , wäre das ein äußerst seltener Fall und ließe dementsprechende Schlussfolgerungen zu.
Jedenfalls solltest du jetzt deinem aktuellen Beitragsbescheid baldigst widersprechen. Vorlagen dazu dürftest du genügend hier im Forum finden. Ich würde weniger auf Zitierung von Paragraphen setzen , sondern deren Inhalt aus eigener Sicht ausformulieren.
Die sollen ruhig erkennen können , dass ein starker Wille und eine gefestigte Meinung dahinter steckt. Nur Paragraphen zu übernehmen , lässt zu wenig Mühe und keine eigenen Gedanken dazu heraus lesen.


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ichbinraus

Re: Mahnung, und jetzt ?
#13: 12. Januar 2014, 20:07
DANKE

ist in arbeit (Rohfassung)

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Widerspruch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid vom 3.1.2014 - Eingang 10.1.2014 und
allen vorher angeblich verschickten Gebühren-/Beitragsbescheide ab 01.01.2013.
 
Der bei mir am 10.1.2014 eingegangene Beitragsbescheid und alle vorigen die ich nie erhalten
habe verletzt mich in meinen Rechten und ist daher unwirksam.
 
Begründung
Laut dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass ich selbst entscheide zu wählen, aus welchen Medien
ich mich informiere und aus welchen nicht. Dieses Recht kann mir keiner weder vom Gesetzgeber noch von Landesrundfunkanstalt genommen werden.  Dies ist ein Grundrecht.

Da der Rundfunkbeitrag keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt er nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel  5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz unseres Grundgesetzes
und auch noch gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen
herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen für alle zu ermöglichen. Es steht für soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Sollten Sie mich erfolgreich zwingen können, den von Ihnen geforderten Rundfunkbetrag an Sie zu bezahlen
könnte ich mir kein anderes Medium mehr leisten und dieses zentrale Grundrecht nicht in Anspruch nehmen!
 
Ferner stelle ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung / Zwangsvollstreckung (vom 03.01.2014)

Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung / Zwangsvollstreckung gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund:
Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!


Mit freundlichen Grüßen

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Re: Mahnung, und jetzt ?
#14: 12. Januar 2014, 20:41
Es sollte deutlicher gemacht werden, dass ein Nachweis von denen verlangt wird, dass die Beitragsbescheide von denen verschickt wurden. Die gehen auf Briefe normalerweise nicht ein, dann hat man schon mal was in der Hand wenn es zur Klage kommt.


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