Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist maßgeblich...
Gibt es verfassungsrechtliche oder bundesgesetzliche Vorgaben zur Daseinsvorsorge im Bereich der Medien?
Das Bürgerliches Gesetzbuch heisst deshalb so, weil es die Rechtsverhältnisse zwischen
den Bürgern regelt. Das Thema hier ist Öffentliches Recht, bei dem das Verhältnis zwischen
Staat und Bürgern geregelt wird, früher mal durch die Begriffe Über/Unterordnung gekenn-
zeichnet. Deshalb sind bei Streitigkeiten auch die Verwaltungsgerichte zuständig und nicht
die "ordentlichen" Gerichte Amts/Landgericht.
Nach dem BGB wäre ja in vielen Fällen nie ein Vertrag zwischen den ÖR und dem Zahler
zustandegekommen. Deshalb hier mal der Hinweis zur Verschlüsselung. Verschlüsselung
würde "Vertrag" bedeuten und das Obrigkeitsgetue der ÖR hätte damit ein Ende. Die Nachteile
für
die liegen auf der Hand.
Hier geht es um ein Gesetz, mit dem der Staat Zwang ausübt. Gesetze können die
Abgeordneten jeden Tag neu beschliessen. Auch wenn es Mist ist, es ist ein Gesetz.
Der Rechtsweg steht offen.
Gehört zwar in Klagebegündung usw.:
Besteht eine Zahlungspflicht auch dann, wenn jemand der Strom abgestellt wurde,
womit die Verbindung Haushaltsabgabe - Wohnung schon rein technisch unterbrochen
wird?
Kann es Aufgabe eines Fernsehsenders sein, zu prüfen ob das stimmt?
Wird der Beitragsservice dann zum Wahrheitsministerium mutieren?
Kriegen die Leute, die im Sommer Hochwasser in der Wohnung hatten, ihre Beiträge
zurück? Wer betroffen ist, sollte mal einen Antrag stellen. Hinweis: Ist eine abgesoffene
Wohnung noch ein Haushalt?