Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?  (Gelesen 64091 mal)

s
  • Beiträge: 173
Nächste Erfolgsmeldung!!!!!

Eine weitere Sparkasse im mittkleren Rheinland-Pfalz hat einer Angehörigen von Person A 4! Quartalsbeiträge zurückgeholt!

Also Leute auf zur Bank und holt die Kohle zurück!

Macht das publik, dann kommt ein riesengroßer Stein ins Rollen.

Wer Probleme bei seiner Bank hat, kann sich per PN melden, dann geb ich die genauen Sparkassen raus, dann kann man sich dort Rat holen, bzw. die können sich bei Ihren Kollegen erkundigen.

Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 173
So und nun auch die letzte Sparkasse im Rhein-Neckar-Kreis: Beiträge von 2014 zurückgebucht!!

Es hat also alles funktioniert.

Vielleicht können auch ein paar andere hier mit grober Ortsangabe und Bank (Volksbank, Sparkasse, Commerzbank etc...) Meldung abgeben ob und für welchen Zeitraum Geld zurückkam.
Ich denke, das könnte einige motivieren, sollten sie ihre eigene Bank hier lesen, denn dann weiß man, dass die sich mit dem Thema schonmal befasst haben.

Dann also mal schaun, was da als nächstes von dem Verein eintrudelt.

Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 02:36 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
Der BS wird im Auftrag einer möglicherweise zuständigen LRA einen entsprechenden Bescheid mit neuer Kostenfeststellung zusenden, wo die Forderung aufgedruckt ist und um zeitnahe Begleichung bitten.
Möglicherweise werden Sie auch versuchen der Bank zu erklären, dass alles rechtens sei und versuchen die Forderung einfach nochmal einzuziehen.

Die Bank glaubt zunächst dem "Kunden", dass die Buchung ohne Legitimation erfolgt sei und veranlassen die Rückbuchung, Fragen dazu?
A) Wenn der Gläubiger die Legitimation nicht innerhalb von einer Frist nachweisen kann?
B) Sofort auch ohne diesen Nachweis?

Hat eine Person A mal bei der Bank gefragt, ob das nach A oder B geht, und welche Kosten diese Rückbuchung verursachen wird und beim wem die Bank die Kosten fest machen wird?

PersonX denkt, dass wenn der BS nicht nachweisen kann, dass eine Legitimation vorliegt die Kostenfrage zu seinen Lasten geht. Und die Rückbuchung durch die Bank durchgeführt werden darf. -> PersonX kann sich an sich nicht vorstellen, das die Bank einfach so eine Rückbuchung durch führt.
PersonX dachte, dass die Bank erst rückbuchen wird, nachdem Bank intern klar sei, dass keine Legitimation vorliegt.

Falls das nicht so sei, dann könnte es passieren, dass im Bescheid zusätzliche Rückbuchungs Kosten stehen.

Eine Person A möge bitte sobald Antwort einer BS/LRA vorliegt diese entsprechend hier mit anführen.

Nett wäre noch ein anonymer Teil Scan, wie so eine Rückbuchung auf einem Kontoauszug aussieht. ;-)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 02:36 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Bei einer nicht autorisierten Zahlung, d.h. Einzug ohne gültiges SEPA-Mandat, kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.
Deutsche Bundesbank http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/die_sepa_lastschrift.html

Maßgeblich für den Einzug ist nur das gültige SEPA-Mandat. Alles andere interessiert die Bank nicht, da kann sich der BS drehen und winden wie er will. Für den illegal abGEZockten Bankkunden ist das natürlich kostenfrei.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 173
Zu den fragen:

Laut Person A's Bekannten war die Aussage: Die Bank geht von einer nicht legitimierten Abbuchung aus und der Gläubiger muss nachweisen, dass diese doch besteht.

Fakt ist: Es scheint keine wirklich rechtskräftige Einzugsermächtigung bankintern vorzuliegen. So wirklich absolut detailliert bekam keine von Person A's Bekannten darauf Antwort. Aber da das Geld doch so schnell zurückkam, scheint da bankintern wohl doch jemand hellhörig geworden zu sein. Allerdings wird das wohl schriftlich niemand wirklich zugeben, dass Gelder einfach so abgebucht werden konnten ohne Legitimation... Würde ich als Bank auch nicht ;D ;D ;D Beim letzten Gespräch von Person A mit dem zuständigen Bankmitarbeiter klang es so, dass wohl etwas vorliegt aus den Vorjahren, aber die Bank einfach davon ausging, dass der "Kunde" bescheid bekommen hat, dass die Änderungen im Hintergrund stattfanden.

Seitens der Bank entstanden keine Kosten.

Und ja, nun ist der Gläubiger am Zug und muss die Legitimation nachweisen! Da ist Person A ja mal gespannt.

Aber Hauptsache das Geld ist nun da. Sind für 3 Haushalte immerhin fast 700 Euro....

Person A wartet nun auf Nachricht seitens des Gläubigers und hat den Bekannten geraten, das Geld einfach mal beiseite zu legen.

Scans kann  Person A machen und lädt sie in den nächsten Tagen hoch.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 1.548
Ich ziehe auch von unseren Kunden Zahlungen per SEPA-Lastschrift ein. Hierfür muss man von der Bank legitimiert werden, in der Regel erlauben die Banken das nur seriösen Firmen, die auch für Rücklastschriften haften können. Das SEPA-Mandat wird beim Einzug der Bank nicht vorgelegt, das archiviert der Gläubiger um es bei Bedarf der Bank als Legitimation vorweisen zu können. Das Lastschriftmandat wird seitens der Bank daher nur geprüft, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Einzugs kommt, so wie jetzt im Falle des BS.
Interessant dabei ist, daß die Bank bei ungerechtfertigten Lastschrifteinzügen dem Einziehenden diese Möglichkeit sperrt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 173
Hier der Auszug


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.997
Danke für die sehr schnellen Antworten und das Foto. Das sieht ja sehr gut aus. PersonX ist gespannt auf die Reaktionen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 1.548
Danke für die sehr schnellen Antworten und das Foto. Das sieht ja sehr gut aus. PersonX ist gespannt auf die Reaktionen.

Das schönste daran ist der Verwendungszweck, der jetzt den Nagel auf den Kopf trifft:
"Vielen Dank für Ihren Rundfunkbeitrag."


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 03:26 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
...und nun noch schnell dem BS Zinsverluste, Aufwandsentschädigung etc. in Rechnung stellen; wenigstens 8 €  >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

s
  • Beiträge: 173
So, heute kam beim ersten Zurückbucher das bekannte Bettelschreiben an. Lustig: Die wollen doch wirklich für das rechtmäßige Zurückbuchen einer nicht legitimierten Lastschrift 3,90 Euro :laugh: :laugh: :laugh:

So, gibts eigentlich noch weiterer Erfolgsmeldungen von anderen, oder verläuft mein Pilotvorhaben, welches ja mehr als Erfolg gezeigt hat wieder im typisch deutschen Bequemlichkeitssumpf??? :o

Kann ja nicht sein, dass niemand bisher auch seine Beiträge zurückgeholt hat oder? Bitte um Rückmeldung und vor allem auch die Reaktion vom BS posten.

Hier mal das Schreiben :


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.458
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Danke für Deine Aktion und Deine Berichte!!!

...ich nehme an, die stärksten Kritiker haben nie eine Einzugsermächtigung erteilt.

Oder anders ausgedrückt:
Nur den wenigsten, die eine Einzugsermächtigung dazumal erteilt hatten, steht es jetzt danach, sich "Umstände" zu machen.

Noch anders ausgedrückt:
Wer einem solchen Verein Einzugsermächtigungen erteilt, der ist vermutlich ohnehin potenziell "bequem".

Diese "Bequemlichkeit" gilt es aufzubrechen durch schonungslose Konfrontation mit den Fakten über dieses grenzlegale System, das sich da über die Jahrzehnte aufgebaut hat.

Zwei meiner drei Kandidaten für diese Aktion sind derzeit leider akut mit privaten Sorgen gestraft.
"Es gibt Situationen, da hat man einfach keinen Kopf für anderes..."

Vielleicht lässt sich mit Kandidat #3 (jahrzehntelange, "bequeme" Zahler und Teil-Nutzer) etwas "anstellen"... Werde berichten ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 721
Nach Meinung von Person Z sollte die Möglichkeit der Rückbuchung am Aktionstag 28.2. den Leuten, die das ZwangsPayTv für 20 Millionen Euro täglich freiwillig nicht abschließen würden, auch als Möglichkeit des stillen Protestes nahegebracht werden. Man kann das mit gutem Gewissen machen, denn mittlerweile sieht sogar der Beirat des Bundesfinanzministeriums Änderungsbedarf bei diesem viel zu hohen "Zwangsbeitrag". Das Geld wurde definitiv unrechtmäßig eingezogen, man hat das Recht der Rückbuchung. Wenn dann nach langer Zeit irgendwann ein Festsetzungsbescheid, bzw. Widerspruchsbescheid eintrudelt, kann man dann ggfs. immer noch das ZwangsPayTV bezahlen, wenn man die 105 Euro Klage nicht einreichen möchte (die ganz ängstlichen sogar mit den zu Unrecht geforderten Säumniszuschlägen von 8 Euro). Im Gegensatz zu früher, als es nur ÖRR gab, braucht man heute als Nichtzahler kein schlechtes Gewissen mehr haben, die Zeiten haben sich geändert!

Vielleicht hat aber bis dahin sogar doch mal ein Richter Recht gesprochen...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2015, 15:37 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

s
  • Beiträge: 173
Sooo, die Posse geht weiter.

Man rufe sich nochmal in Erinnerung: 2-3 Wochen wurde immer und immer wieder nachgefragt wie denn im Hintergrund die Regelungen bezüglich des geänderten Einzugs durch die Sepa-Umstellung aussieht. Zig mündliche Nebelkerzen wurden geworfen inkl. telefonischer Auskunft es gäbe kein gültiges Mandat. Daraufhin kam ja auch das Geld wieder zurück. Danach kam auch postwendend die Antwort des BS in Form der bekannten Bettelbriefe.

Nun schlägt der ganze Dilletantismus aber dem Fass den Boden aus!!

Seht folgendes Schreiben, welches am Samstag bei einer "Rückhol-Person" eintrudelte!

Die Infiltration scheint wirklich weiterzugehn als vermutet. Nun bekommt vordergründig der BS auch noch "Rückendeckung" von eigentlich dem Wohle des Kunden verschriebenen Kreditinstituts!

Morgen geht ein Schreiben raus, in welchem die Übersendung des angeblich Mandats angefordert wird. Den einseitigen "AGB-Änderungen" wurde weder zugestimmt noch wurde darüber informiert!

Man halte sich nur die Folgen vor Augen: Bettelbrief des BS wurde vor lauter Angst ernst genommen ;D ;D ;D und bezahlt. Nun kommt die Bank 3 Wochen später unter fadenscheinigen Argumenten zur Feststellung, es gäbe (oh welche Wunder) doch ein gültiges Mandat!! Nun ist die Kohle doppelt weg und der Kunde ist doppelt angeschmiert!

Tips zum morgen zu verfassenden Schreiben werden sehr gerne angenommen!

Person A hat gerade etwas erhöhten Blutdruck... >:D >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2015, 16:58 von speedy777«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
@speedy:
Also wenn wirklich kein SEPA-Mandat, weder für die GEZ noch für den Beitragsservice gegeben wurde, ist das wirklich ein dickes Ding.
In dem Sparkassenbrief finde ich auch die "Abhandlung" über die GEZ/Beitragsservice merkwürdig, ich hätte da vielleicht eine Erklärung erwartet, warum das Lastschriftverfahren der GEZ vom Beitragsservice übernommen wurde - aber so ist der Abschnitt völlig unnütz. Und meist werden unnütze Sachen in Briefen aufgeführt um Unsicherheiten oder Schummeleien zu verbergen.

Bei den Einzugsermächtigungen hatte die GEZ ja 2012 schon grosse Probleme:
http://www.t-online.de/wirtschaft/id_51539928/gez-holt-sich-nachtraeglich-millionen-von-unterschriften.html
Wurde vielleicht ab und an mal ein "Unterschriftchen" von der GEZ selbst gesetzt?

Doppelt abgebuchte Beiträge können natürlich zurückgeholt werden. Was ich nicht verstehe, ist warum erst die Lastschrift zurückgeholt wurde, und dann aus Angst (in Rundfunkbeitragsangelegenheiten immer ein schlechter Ratgeber) doch gezahlt wurde. Bei eigener Überweisung kann dann nur der Beitragsservice das Geld wg. Überzahlung zurücküberweisen

Wichtig: Unterschriften sind wirklich keine geleistet worden?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
Nach oben