Ist das Innehaben einer Wohnung nicht Anhaltspunkt genug für die?
Für die schon, aber das muss es für sonst niemanden sein. Sonst müsste irgendwo stehen, dass jeder Wohnungsinhaber verpflichtet wäre, sich anzumelden.
§ 8 RBStV: Anzeigepflicht (1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen.
(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt
folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen
In Punkt (1) steht nicht, wer das machen muss! Selbstanzeige, um sich zu belasten, mit etwas, das man ablehnt? Dann sollen die doch besser ihren Zwangsvollstrecker losschicken, der einen anmelden will. Danach kann immer noch Widerspruch eingelegt werden gegen einen Beitragsbescheid, vorher ist es zu früh.
In Punkt (4) wird der Beitragsschuldner genannt. Welcher Beitragsschuldner? Ist da einer? Dann soll der mich doch anmelden.
§4 RBStV (1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Sollen die doch vermuten was die wollen, das bedeutet nicht, dass man selbst zum Hellseher werden muss.
Hier etwas aus einem anderem Threat über die Satzungen des WDR:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4189.msg56728.html#msg56728Meiner Meinung nach ist der RBStV und die Satzungen sehr schlecht formuliert, aber ein Richter könnte das anders sehen. Schlimmer kann es aber für Anmeldeverweigerer nicht werden, sie haben nur den Widerspruch gegen einen fälligen Beitragsbescheid in die Zukunft verschoben. Und diese Zukunft kann rosig aussehen, ich bin davon überzeugt, dass niemand zur Zahlung gezwungen werden darf.
Das schlimmste, was also passieren kann, ist, dass man zwangsangemeldet wird und einen Beitragsbescheid bekommt. Darauf kann man es getrost ankommen lassen, Strafen sind nicht vorgesehen in diesem Gesetz.