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Autor Thema: Ein neuer Beitragsbescheid  (Gelesen 5196 mal)

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Ein neuer Beitragsbescheid
Autor: 13. Dezember 2013, 09:47
Hallo,

Person A zahlt seit Januar 2013 keine Gebühr mehr. Person A hat den Beitragsbescheid abgewartet und gegen diese Widerspruch eingelegt. Danach bekam Person A lediglich ein Schreiben in dem versucht wurde den zu zahlenden Beitrag zu rechtfertigen, also kein Widerspruchsbescheid. Am 25.12.13 ist die Frist für den Widerspruchsbescheid abgelaufen.

Inzwischen hat Person A einen weiteren Beitragsbescheid für 01.07.13 - 30.09.13, erstellt am 01.12.13 erhalten irgendwann letzte Woche, bekommen. Hinzu kommt ein Schreiben in dem daraufhingewiesen wird, dass die Rundfunkbeiträge zum 15.12.13 fällig sind (inzwischen 231,76EUR), dem Schreiben ist ein Zahlungsträger bei gelegt.

Wie muss Person A sich nun weiter verhalten? Person A hat den Widerspruch an folgende Adresse damals geschickt: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln.
Diese Adresse steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Beitragsescheides.

Grüsse


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Re: Ein neuer Beitragsbescheid
#1: 13. Dezember 2013, 12:25
auf die Schnelle: Kein Stress! Keine Panik! ;)

"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html


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Re: Ein neuer Beitragsbescheid
#2: 13. Dezember 2013, 13:29
Bisher hat Person A keine Ankündigung zur Zwangsverstreckung bekommen. Aber muss Person A jetzt wieder hingehen und einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen?

Und Person A muss ja anscheinend bald eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, da der Beitragsservice nicht reagiert, muss Person A die Rundfunkanstalt dort benennen obwohl der Widerspruch wie in der Rechtsbelehrung genannt zum Beitragsservice gesendet wurde? Kann Person A das überhaupt zwischen den Feiertagen machen oder arbeitet beim Verwaltungsgericht da keiner?



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Re: Ein neuer Beitragsbescheid
#3: 18. Dezember 2013, 11:35
Ich pushe diesen Beitrag noch einmal?

Muss Person A jetzt überhaupt auf den neuen Beitragsbescheid reagieren?


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themob

Re: Ein neuer Beitragsbescheid
#4: 18. Dezember 2013, 11:54
Ich pushe diesen Beitrag noch einmal?

Muss Person A jetzt überhaupt auf den neuen Beitragsbescheid reagieren?

Siehe Punkt 9

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

Der Beitragsservice ist die von allen Landesrundfunkanstalten gemeinsam betriebene Gemeinschaftseinrichtung. Der angebliche Gläubiger IMMER die zuständige Landesrundfunkanstalt.

Der Beklagte ist ebenfalls immer die zuständige Landesrundfunkanstalt.

Empfehlenswert ist daher, jedes rechtlich relevante Schreiben an die Landesrundfunkanstalt zu senden.

Ob das zuständige Verwaltungsgericht geöffnet hat zwischen den Feiertagen, muss Person A selbst in Erfahrung bringen, da es eventuell regionale Unterschiede gibt. Ein Blick auf die HP des Verwaltungsgerichts hilft, bzw. ein direkter Anruf.


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Re: Ein neuer Beitragsbescheid
#5: 18. Dezember 2013, 12:16
Aber Person A kann jetzt kein Strick draus gedreht werden, dass sie ihren Widerspruch an die Adresse aus der Rechtsbelehrung geschickt hat oder?

Das heisst also wenn Person A Pech hat müsste sie dann zwei Mal Gebühren für eine Untätigkeitsklage einreichen? Also wenn es so weit kommt. Oder kann man dann vom ersten Bescheid auf den Zweiten eine Verbindung herstellen? Gerade bezüglich der dann hoffentlich existierenden aufschiebenden Wirkung.


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Re: Ein neuer Beitragsbescheid
#6: 18. Dezember 2013, 22:37
hallo r4v3n,
sie machen sich wegen der vermeintlichen Zahlungspflicht und eingehender Bettelbriefe des Beitragsservice viel zu viel Gedanken und belasten damit nur unnötig ihren gesunden Menschenverstand.  Mir geht oder besser gesagt ging es ähnlich wie Ihnen , nach dem bereits 3. Widerspruch zum bereits dritten Beitragsbescheid warte ich immer noch auf den ersten Widerspruchsbescheid.  Diese Oberschlaumeier vom Beitrags-und Beitragsservice betreiben ihre "coole" Verzögerungstaktik und wollen wahrscheinlich nach einem Jahr Überfälligkeit zum großen Schlag ausholen , Zusammenfassung von 4 Widersprüchen zu einem einzigen ablehnenden Widerspruchsbescheid. Nur der doofe "Beitragspflichtige" "darf" pro Vierteljahr einen Widerspruch verfassen , wie blöd sind wir eigentlich ?  Glaubt man beim Beitragsservice und dem ÖRR die allumfassende Weisheit aus Sangria-Eimern saufen zu können?
Meinen 4. in Worten "VIERTEN" Beitragsbescheid erwarte ich schon gespannt wie ein Flitzebogen. Mal schauen , ob die edlen Herrschaften aus Freimerszockersdorf immer noch auf der gleichen ausgeleierten Schiene der unwissenden Verschleppung laufen.
Also lieber oder liebe r4v3n , keine völlig unnötige Panik , dass wollen die nur so und das ist ihr perfide ausgeklügeltes System der Einschüchterung und Angstmache. Mir ging es auch erst so  , aber das ist Gott sei Dank in den absoluten Gegenpol umgeschlagen , Hass und massiver Widerstand in allen erdenklichen Varianten ....
Genieße erst mal seelenruhig , unbesorgt und freimersdorf-eiskalt dein wohlverdientes Weihnachten und den Jahreswechsel .
Du darfst natürlich auch weiterhin free to air alle ÖRR-Sender in dich reinziehen , diese Fuzzis verweigern ja vehement jede Veränderung zu einem marktgerechtem Pay-TV System und vertrauen weiterhin auf die , wie dumme Schafe zahlende Mehrheit.
......Wie viele davon würden wohl auch eine Eintrittsgebühr mehr oder weniger widerwillig für ihren Supermarkt bezahlen. Wie viele (vor allem Rentner) sind noch noch ohne Internet und glauben jeden Scheiss , denen man ihnen zahlen zu müssen weiss machen will.
Vergleich hinkt ? ... also weiterschlafen und untertänig zahlen ....oder doch besser aufwachen und etwas dagegen tun . Die erste Möglichkeit ist das Widerrufen der ach so bequemen Einzugsermächtigung. Dafür droht kein Knast , man bekommt nach einem Vierteljahr nur einen lustigen Bettelbrief aus Köln-Freimersabzockdorf. ...diesen Ignorieren und auf den nächsten Bittstellerbrief warten. ...Wieder ignorieren ...(und dabei bitte auch nicht von Mahngebühren 5...8 Euro beeindrucken lassen) ...bis
ein Pamphlet namens Beitragsbescheid deinen Briefkasten beglückt. Diesen mit Widerspruch beantworten , Begründung ist nicht zwingend , aber empfehlenswert ! , dieser Gurkenverein sollte schon wissen , warum man nichts mehr zu verschenken hat !!
Soeben nichtzahlend in der Tagesschau die beabsichtigte Beitragssenkung auf 17,25€ zur Kenntnis genommen.  , ein wahnsinnig toller Befreiungsschlag für die noch zahlende Mehrheit der BeitragsSchafe oder besser gesagt , mit einem kleinen Leckerli besänftigt man einen kläffenden Hund oder auch den ständig wachsenden Unmut in der Bevölkerung.   www.online-boykott.de , Internet sei Dank !


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You can win if you want

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Re: Ein neuer Beitragsbescheid
#7: 19. Dezember 2013, 09:27
Es gibt in diesem Board Regeln bezüglich rechtlicher Beratung, siehe rechts oben im Browser:

Zitat
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

denn

Zitat
Unerlaubte Rechtsberatung, wie sie durch das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz definiert ist, ist verboten. Hier werden ausschließlich hypothetische Probleme mit dem Beitragsservice behandelt, die keinen Bezug zu realen Personen, Daten, Orten usw. haben. Wenn Sie eine Frage stellen, schreiben Sie so genau wie möglich, worum es Ihnen geht, vermeiden Sie aber jegliche Angabe über Namen, Orte und sonstige Daten, die aus einem hypothetischen Fall einen echten machen würden. Verwenden Sie Platzhalter wie z.B. "Person A", "Firma B", "Ort C" usw. um Ihr Anliegen zu beschreiben. Beispiel: "Ein Zwangsbeitragzahler A bekommt ein Schreiben... Was könnte er machen?" – Beiträge, die diese Regeln missachten, werden ohne Vorwarnung gelöscht. – Dieser Bereich ist 100% moderiert: Jeder Beitrag muss von der Moderation zunächst genehmigt werden, bevor er erscheint. Das gleiche gilt auch für Anhänge. Wir bitten daher um etwas Geduld, bis neue eingestellte Beiträge erscheinen

daher sind alle anfragen hier "rein fiktiv".


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Re: Ein neuer Beitragsbescheid
#8: 19. Dezember 2013, 12:11
Hallo zusammen,

bei mir sieht es auch so aus wie bei Raven, erst ein Beitragsbescheid, mein mein Widerspruch Richtung Köln, eine Antwort mit dem üblichen BlaBla, aber kein Widerspruchsbescheid von den Kollegen da. Anfang des Monats dann ein neuer Beitragsbescheid für den aktuellen Zeitraum + Säuminszuschlag von 8 Euronen. Habe diese Woche einen neuen, zweiten Widerspruch Richtung Köln geschickt.

Wenn die das Spiel so spielen wollen, gut so, ich mache da mit.

Es wird hier oft gesagt, dass die Kollegen in Köln auf Zeit spielen, aber ist das denn wirklich ein Nachteil für uns/ mich? Warum soll ich denn eine Untätigkeitsklage beim Gericht einreichen? Es ist doch nur gut für mich, wenn die ganze Geschichte in die Länge gezogen wird, oder nicht? Habe ich jetzt einen bösen Denkfehler, oder verstehe ich hier was falsch?

Und @Mickschecker: Habe gestern auch von der unglaublich hohen Reduzierung des Beitrags von 73 Cent erfahren. Wollte es erst nicht glauben, habe auch auf den Kalender geguckt, es war aber nicht der 1. April. Ich glaub wirklich, die wollen alle Leute schön verarschen. Nein, sie machen es und keiner sagt was....

Naja, ich bleibe am Ball und schön zu sehen, dass nicht alle einfach so zahlen :)

Wünsche Euch einen schönen Tag und feiert die 73 Cent...



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Re: Ein neuer Beitragsbescheid
#9: 19. Dezember 2013, 15:40
Hallo, auch bei mir ein Gebühren-/Beitragsbescheid angekommen, anstatt der erwartete Widerspruchsbescheid auf meinen Widerspruch samt Antrag "Aussetzung der Vollziehung bis zum Abschluss des Widerspruch-Verfahrens". Ich werde nochmal widersprechen, u.a. weil ich es nicht gut finde, dass Arme - und in D-Land gibts immer mehr davon - das gleiche bezahlen sollen für diesen ÖR-Schrott wie Reiche. Gruß aus ffm!


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Re: Ein neuer Beitragsbescheid
#10: 20. Dezember 2013, 11:18
...Es wird hier oft gesagt, dass die Kollegen in Köln auf Zeit spielen, aber ist das denn wirklich ein Nachteil für uns/ mich? Warum soll ich denn eine Untätigkeitsklage beim Gericht einreichen? Es ist doch nur gut für mich, wenn die ganze Geschichte in die Länge gezogen wird, oder nicht? Habe ich jetzt einen bösen Denkfehler, oder verstehe ich hier was falsch?

...

Die Untätigkeitsklage kostet Dich im Endeffekt nichts. Du musst zwar den Gerichtskostenvorschuss zahlen, aber das Geld bekommst Du vom Gericht wieder, da die RdfkAnstalt das ganze ja verschludert hat.

Je mehr dieser UK bei den Gerichten eingehen, um so mehr erweckt das auch Aufmerksamkeit. Und um so unbeliebter machen sich diese Stützen der Demokratie.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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