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Autor Thema: Beitragsbescheid nicht erhalten  (Gelesen 9384 mal)

  • Beiträge: 172
Beitragsbescheid nicht erhalten
Autor: 11. Dezember 2013, 19:40
Ich habe einen Beitragsbescheid nicht erhalten.
Daraufhin teilte ich dies dem "Beitragsservice" der GEZ mit, per Einschreiben mit Rückschein.
Am Mittwoch den 4. Dezember habe ich das Schreiben losgeschickt und schon am 5. Dezember war der Rückschein in meinem Briefkasten.
Der Rückschein war natürlich nicht unterschrieben.
Am Samstag den 7. Dezember machte ich meinen Briefträger darauf aufmerksam, der nahm den nicht unterschriebenen Rückschein mit.

Heute bekam ich dann ein Schreiben von der GEZ mit folgendem Inhalt, siehe Anhang:



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Re: Beitragsbescheid nicht erhalten
#1: 11. Dezember 2013, 20:29
Ärgerlich. Das Problem kann auch bei der Post liegen, sie ist nicht mehr zuverlässig wie früher. Vielleicht folgendes kann
helfen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7626.0.html



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Re: Beitragsbescheid nicht erhalten
#2: 11. Dezember 2013, 20:59
Vielleicht folgendes kann helfen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7626.0.html
Da geht es meinem Verständnis nach um nicht nachweisbar zugestellte Widerspruchsbescheide und die Diskussion, welche Frist dann für die *KLAGE* gegen den *WIDERSPRUCHSBESCHEID* gilt.

Für obigen Fall scheint eher das hier interessant:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg55426.html#msg55426

Wenn ein Schreiben nicht per Einschreiben/ mit Empfangsbestätigung zuging - oder schlicht überhaupt *nicht* zuging ;) dann könnte man evtl. auch *gar nicht* reagieren...
...darf sich dann allerdings bei der zukünftigen Auseinandersetzung auf folgende Formulierung gefasst machen - sollte sich davon aber auch nicht gleich aus der Ruhe bringen lassen ;)

Wie bemisst sich die Frist?
ARD-ZDF-GEZ legen es mit Formulierungen wie z.B. dieser aus:
Zitat
"Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts zu erheben (§70 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als "bekannt gegeben" (§1 [Bundesland] Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. §41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Unseren Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Gebühren-/Beitragsbescheid vom [TT.MM.JJJJ] am [TT.MM.JJJJ] bei der Post aufgegeben wurde.
Der genannte, an Sie gerichtete Gebühren-/Beitragsbescheid ist von der Deutschen Post AG nicht als unzustellbar zurückgesandt worden. Insofern besteht kein Zweifel an einem ordnungsgemäßen Zugang des Bescheids.
Ihren Widerspruch haben wir am [TT.MM.JJJJ] erhalten. Die Widerspruchsfrist für den Gebühren-/Beitragsbescheid ist demnach abgelaufen."


Anzumerken ist, dass nahezu ausschließlich per normalem Postversand bzw. per "PREMIUM"-Versand versendet wird.
"PREMIUM"-Versand gibt aber wohl weder eine Auskunft über das konkrete Zustelldatum, noch über verloren gegangene Sendungen... ;)
Selbst "Einschreibesendungen" - sofern nicht mit Unterzeichnung des Adressaten auf dem Rückschein - dürften hier schlechte Karten haben, wie nachzulesen unter

Bernd Höcker
Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag
www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

Zitat
Frist verpasst?

Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben.
Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen.
Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen:

Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).


Dies steht so auch EXPLIZIT im von ARD-ZDF-GEZ herangezogenen
§41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html

Zitat
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
[...]
(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. [...]
Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist;
Im Zweifel hat die Behörde den
- Zugang des Verwaltungsaktes und den
- Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.



Die sollten mal besser mit offenen Karten spielen, und die Gesetzesauszüge *vollständig* zitieren - und nicht nur die ihnen genehmen Passagen!!!!!


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Re: Beitragsbescheid nicht erhalten
#3: 11. Dezember 2013, 21:37
Das habe ich auch vor, der GEZ mitzuteilen, dass Sie mir den Zugang des Verwaltungsaktes und den - Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen haben.

Danke für die Unterstützung.


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Re: Beitragsbescheid nicht erhalten
#4: 12. Dezember 2013, 03:33
Ärgerlich. Das Problem kann auch bei der Post liegen, sie ist nicht mehr zuverlässig wie früher.

Möglich, aber nachdem beim Beitragsservice eingehende Schreiben regelmäßig verschwinden, ausgehende regelmäßig erst Wochen nach Datierung ankommen und anderswo derartige Probleme selten auch nur annähernd so gehäuft vorkommen, kann ich mir auch gut vorstellen, dass der Postausgang bei denen ein (absichtliches oder unabsichtliches) Leck hat.


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