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Autor Thema: Beweisführung über die Unrechtmäßigkeit des RbStV  (Gelesen 5647 mal)

D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Guten Abend zusammen.

Über die Unrechtmäßigkeit und die Unvereinbarkeit des RBStV mit dem Grundgesetz wurde an dieser Stelle ja schon mehr und öfter geschrieben.

Heute möchte ich ein Argument mit Euch teilen, dass zweifelsfrei aufzeigt dass dieses Alimentierungsgesetz für den ÖRR in Deutschland bereits auf der Ebene der Bundesländer - hier dem Bundesland Rheinland-Pfalz, von dem diese Zwangsbeglückung unter Kurt Beck seinen Anfang nahm - gegen die hier bestehende Verfassung verstößt.

Ich zitiere hierzu die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz:

"Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947, hier Absatz 2, Gleichheitsrechte, Artikel 17

(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.

(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat ergreift Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat und Gesellschaft, insbesondere im Beruf, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen, die der Gleichstellung dienen, zulässig.

(4) Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.
 
Die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz kann hier eingesehen und als PDF heruntergeladen werden:

http://www.rlp.de/no_cache/unser-land/landesverfassung/?cid=138&did=5770&sechash=06cc2c76

und hier

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/2muf/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=D10FBB6D32AC7084A81CF40EEBDD1BE8.jpd5?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VerfRPpG2

Meiner Meinung nach hätte somit der RBStV in seiner heutigen Form und aufgrund der oben zitierten Verfassung niemals verabschiedet werden dürfen!  Hier ist der Beweis zu finden, dass sich Politiker entweder vorsätzlich oder aufgrund von Unkenntnis über die Verfassung hinweg gesetzt haben.  Somit ist der RBStV in seiner jetzigen Form bereits auf der Ebene einer Landesverfassung gesetzes- und verfassungswidrig.

Wo sind in diesem Forum die Pfälzer?  Ich denke, es wird Zeit unsere MP und die zuständigen Minister anzuschreiben.  Tun wir uns zusammen und gehen wir dagegen an!

Mitkämpfer aus den anderen Bundesländern:  Schaut in Euere Landesverfassungen!  Unter Umständen findet ihr dort ähnliche Bestimmungen mit gleichem Wortlaut.

Noch ein Hinweis:  Ich habe die oben zitierten Artikel mit in meine Widersprüche gegen dieses Unrecht, gegen diese Verfassungs- UND Grundgesetzwidrigkeit (ja, es sind mittlerweilen nun schon zwei!) aufgenommen.

WIR sind das Volk!



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Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
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S
  • Beiträge: 2.177
Ich zitiere hierzu die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz:

"Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947, hier Absatz 2, Gleichheitsrechte, Artikel 17

(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.


Sie werden immer etwas entgegnen, um zu erklären, warum es nicht so ist, obwohl es offensichtlich so ist. Sie sind Experten darin, die Sachen nach ihrem Belieben zu verdrehen. Sie haben nur deswegen "Recht", weil sie an der Macht sind: es herrscht nicht die Vernunft, nicht das Argument, sondern die Willkür der Herrschenden mit ihrer rechtfertigenden Erzählung. So werden die Verfassungen des Bundes und der Länder zu einer Farce gemacht. Wie argumentiert man? Schwierige Frage.




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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Wo sind in diesem Forum die Pfälzer?  Ich denke, es wird Zeit unsere MP und die zuständigen Minister anzuschreiben.  Tun wir uns zusammen und gehen wir dagegen an!

Mitkämpfer aus den anderen Bundesländern:  Schaut in Euere Landesverfassungen!  Unter Umständen findet ihr dort ähnliche Bestimmungen mit gleichem Wortlaut.


Über diese Seite sind einige Landesverfassungen erreichbar:

http://www.landesverfassung.de/



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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Daniel61 hat mich auf Gedanken gebracht. Aber ich weiß nicht, ob das angreifbar wäre:

Zu der der Verfassung von Rl.-P., Art. 17: (2) Willkürliche Begünstigung ... von Einzelpersonen ... sind den Organen der Gesetzgebung...untersagt.


Hätte dann Kurt Beck bei seiner Ministerpräsidenten-Unterschrift des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages aufgrund seiner Tätigkeit als
ZDF-Verwaltungsratsvorsitzender sich selbst willkürlich begünstigt?


Markus


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"Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947, hier Absatz 2, Gleichheitsrechte, Artikel 17

(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.


Meiner Meinung nach hätte somit der RBStV in seiner heutigen Form und aufgrund der oben zitierten Verfassung niemals verabschiedet werden dürfen!  Hier ist der Beweis zu finden, dass sich Politiker entweder vorsätzlich oder aufgrund von Unkenntnis über die Verfassung hinweg gesetzt haben.  Somit ist der RBStV in seiner jetzigen Form bereits auf der Ebene einer Landesverfassung gesetzes- und verfassungswidrig.

Ich denke, die sehen keine Willkür, weil die einen "Grundversorgungsauftrag" erfüllen wollen.

Hätte dann Kurt Beck bei seiner Ministerpräsidenten-Unterschrift des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages aufgrund seiner Tätigkeit als
ZDF-Verwaltungsratsvorsitzender sich selbst willkürlich begünstigt?
Markus

Da hat sich Kurt Beck nicht willkürlich, sondern breit grinsend begünstigt!


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Der Rundfunkbeitrag(Solidarmodell laut ÖRR) ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Rundfunkbeitrag dürfte nicht mit Art. 3 GG vereinbar sein, da im Ergebnis die Bemessungsgrundlage für Mehrpersonenhaushalte geringer ist als für Einpersonenhaushalte.
Die Regelung über die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist mit dem Gebot der Abgabengerechtigkeit in der Form der Belastungsgleichheit nicht vereinbar.
40% aller deutschen Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte, sie müssen also einen vollen Beitrag bezahlen und sind somit schlechter gestellt als die restlichen 60%.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bemessungsgrundlage_(Steuerrecht)

Parallen ---> Solidaritätszuschlag(vgl. FG Niedersachsaen, Az. 7 K 143/08) http://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Hannover_7-K-14308_Niedersaechsisches-Finanzgericht-haelt-Solidaritaetszuschlag-fuer-verfassungswidrig.news16571.htm
"Laut des Niedersächsischen Finanzgerichts verstößt der Solidaritäts­zuschlag gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll nun darüber entscheiden, ob die Regelungen im Solidaritäts­zuschlagsgesetz (SolZG) verfassungswidrig sind."

"Aufgrund der verschiedenen Anrechnungsvorschriften bei der Festsetzung der Einkommensteuer - z.B. bei ausländischen Einkünften (§ 34 c EStG) bzw. bei der Gewerbesteuer (§ 35 EStG) - wird Solidaritätszuschlag in unterschiedlicher Höhe bei gleichgelagerten Sachverhalten festgesetzt. Hierfür liegt nach Auffassung des vorlegenden Gerichts ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vor. Damit verstößt die Regelung gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG."

Vergleichbar dem den Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde liegenden Gedanken des Solidarausgleichs reduziert sich das Verhältnis zwischen dem Beitragsschuldner und den Rundfunkanstalten im Einzelfall darauf, dass der Einzelne zugunsten anderer eine Abgabe leistet, ohne selber einen Vorteil zu ziehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2013, 00:31 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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...
Noch ein Hinweis:  Ich habe die oben zitierten Artikel mit in meine Widersprüche gegen dieses Unrecht, gegen diese Verfassungs- UND Grundgesetzwidrigkeit (ja, es sind mittlerweilen nun schon zwei!) aufgenommen.

Auf so eine schriftliche Anfrage würde die Landesregierung Rheinland-Pfalz sicher nur etwas antworten, wie: "keine Verfassungswidrigkeiten erkennen zu können".

Aber dass Du schon im Widerspruch (2x) den Verfassungsbruch des Landesparlamentes mit erwähnt hast, ist auf jeden Fall schon mal nicht verkehrt.

Da das Bundes-Grundgesetz Vorrang vorm Landesrecht hat, sind aber die Grundgesetzverstöße durch den Rundfunkbeitrag
zwingender und sicher unentbehrlich.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2013, 00:40 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 3.234
Der Rundfunkbeitrag(Solidarmodell laut ÖRR) ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Welchen Räuber interessiert schon das Grundgesetz?
Erst wenn sie erwischt werden, bestehen sie auf das Grundgesetz... wenn auch zu Recht.

Da sich Politiker und Richter ständig darauf berufen, wie wichtig es ist, einen örR wegen dem Grundgesetz bereitzuhalten, ist eine Möglichkeit, diesen RBStV zu kippen, die Grundgesetzwidrigkeit dieses aufgeblähten Systems zu beweisen. Es ist möglicherweise nicht willkürlich, einen Radio- und Fernsehsender zu begünstigen, damit der Bürger grundversorgt wird, aber ARDZDF... zu begünstigen scheint mir da schon willkürlicher.


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