Hallo!
Person A hat mehrere Fragen bzgl. der GEZ-Zwangsgebühr. Zunächst mal die Fakten:
Person A ist im November 2012 nach Deutschland gezogen und hat im Dezember 2012 Post von der GEZ bekommen. Unglücklicherweise hat Person A sich dann auch dort angemeldet („1 neuartiges Rundfunkgerät“ angegeben) und ab Januar 2013 wurden A dann monatlich die 17,98€ abgebucht. Diese Anmeldung war natürlich im Nachhinein ein großer Fehler, aber aus beruflichen und privaten Gründen hatte A kaum Zeit und Nerven sich näher mit diesem Abzockverein zu beschäftigen.
Im August 2014 wird Person A innerhalb Deutschlands umziehen und seinen bisherigen Wohnsitz aufgeben. Jetzt hat A folgende Taktik: da A nach wie vor über einen Wohnsitz in einem anderen EU-Staat verfüge, will A sich kurz vor Mai bei der GEZ abmelden und dort angeben „zieht ins Ausland“ und danach jedes neue Schreiben ignorieren. Dazu einige konkrete Fragen:
1) Welche Formulare verlangt die GEZ bei einem Umzug ins Ausland? Reicht die Abmeldebescheinigung des bisherigen Wohnsitzes oder wollen die auch zusätzlich noch die Meldebescheinigung des ausländischen Wohnsitzes?
2) Löscht die GEZ daraufhin seinen Datensatz oder wird A und seine Beitragsnummer weiterhin in deren Datenbank gespeichert?
3) Wann ungefähr prüft die GEZ die Meldedaten (in welchem Monat) ?
4) Könnte A diese Vorgehensweise (Umzug ins Ausland angeben obwohl auch in Deutschland weiterhin ein anderer Wohnsitz vorhanden ist) als Betrugsversuch vorgeworfen werden?
Vielen Dank für jeden Rat!