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Autor Thema: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet  (Gelesen 176875 mal)

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Oh, wie eine "Person A" am besten reagiert, kann ich nicht beantworten, da müsste ich auch alles lesen was hier in diesem Thread steht.


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Das genau ist mein Problem es muss doch jemanden geben der PErson A helfen kann.


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Die
-"Einleitung" einer Zwangsvollstreckung seitens einer Vollstreckungsstelle
sollte wohl nicht verwechselt werden mit der in diesem Thread behandelten lediglichen
- "Ankündigung" einer Zwangsvollstreckung seitens des "Beitragsservice".

Person XYZ möge sich (zukünftig bitte gern auch *rechtzeitig* und nicht unter Torschlusspanik) einlesen - z.B. auch unter

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

in Ergänzung auch unter
Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html


Alles zu finden in der umfangreichen Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Das Forum kann, darf und wird keine Rechtsberatung für Einzelfälle geben.
Alle Personen XYZ müssen sich einlesen, es verinnerlichen und das Prozedere versuchen zu verstehen.
Personen XYZ, denen die Zwangsvollstreckung droht, müssen sich als erstes die Frage stellen, ob die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID = Verwaltungsakt überhaupt (im Zweifel nachweislich) zugestellt wurde. Wenn nicht, so fehlt die Vollstreckungsgrundlage.
Der Rest ist auch nicht so schwer verständlich dargelegt in eben o.g. Threads ;)


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Der Beitragsbescheid ist hier eingegangen. Ich lese und lese und lese ... aber finde in den Threads keine Lösung bzw. Ansatz um dagegen vorzugehen. Wird wahrscheinlich darauf hinlaufen das ich zahlen muss, wenn ich hier nix finde.

Ich habe auch nicht nach einer Beratung gefragt sondern nach Tipps.

LG Stephan


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Wie ist das mit dem Widerspruchsbescheid? Ist der nicht unerlässlich um überhaupt gerichtliche Schritte einer Person XYZ zu ermöglichen?


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
@wuecity
Gib doch bitte erst mal eine Chronologie deiner bisherigen Aktivitäten , und liste auf was du bisher vom BS erhalten hast. Habe das Gefühl man redet aneinander vorbei.
Hast du auf den Beitragsbescheid Widerspruch eingereicht ? Wenn du dich wehren willst , ist das leider unerlässlich. Wenn du das versäumt hast  , hast du einen wichtigen Schritt verpasst .
Mit einem Widerspruch wäre jetzt der BS im Zugzwang und nicht du.
Falls es dein erster Beitragsbescheid ist  , wäre noch folgende "Notbremse"-Option in Erwägung zu ziehen.
Du hast den Bescheid "nicht" erhalten und erklärst das so dem GV. Ohne Bescheid keine Vollstreckung.
Der BS wird so genötigt  , dich in den vorherigen Stand zu versetzen.
Wenn möglich den bisherigen Werdegang etwas genauer darstellen.


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Frage ich nochmal um Hilfe, gerne auch als Pm. Danke im voraus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2014, 01:37 von René«

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
@wuecity
konkrete Frage : Welchen Bescheid hast du bekommen , den WIderspruchsbescheid ?
Wenn du schon mehrmals auf Beitragsbescheide widersprochen hast , wäre dieser wichtige Widerspruchsbescheid eigentlich längst fällig. Falls du noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten hast  , dann teile dies auch so dem GV mit. Ohne diesen zugegangenen Verwaltungsakt dürfen keine Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Der GV kann nicht nachvollziehen , ob die Angaben des BS zutreffend sind. Der GV soll für den BS den gutgläubigen dummen Trottel spielen .
Angedroht ( "es können weitere...." ) wird es trotzdem  , lasse dich bloß nicht so schnell verrückt machen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2014, 00:32 von René«

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Wir kommen der Sache langsam näher.
Der BS muss dir nicht den Erhalt des Widerspruchs bestätigen , das macht er zwar , das ist aber nur ein wertloses Infoschreiben zur Irreführung.
Du musst einen WIDERSPRUCHSBESCHEID erhalten  (steht auch so ganz oben im betreffenden Schreiben) , nur der ist relevant für dich.
....Wie viele Beitragsbescheide hast du bis jetzt erhalten und hast du auch auf jeden Widerspruch eingelegt ?
Sieh bitte genau in deinen Schreiben nach. Falls kein Widerspruchsbescheid dabei ist , so ist der BS und für dich der BR im Zugzwang.
Dann teile dies dem GV so klar und deutlich mit , er ist gut beraten den Vorgang an den BS zurück zu geben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 22:07 von mickschecker«
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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Gleich noch mal was dazu : Die (BS/BR) brauchen/müssen dir den Erhalt der Widersprüche nicht bestätigen , sondern vielmehr im dafür vorgesehenen Widerspruchsbescheid eine Begründung abliefern , warum sie die Argumente in deinen Widersprüchen nicht akzeptieren und daher abgelehnt wird.


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Dann habe ich jetzt ein Problem ich denke ich habe so etwas bekommen weiss es aber nicht mehr. Habe nicht mehr alle Unterlagen habe viele aus Wut in den Müll geworfen. Falls ja wie gehe ich nun am besten vor. ************

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Schade , dann kann ich dir nur noch diesen etwas inoffiziellen Vorschlag machen.
Falls du dir sicher bist , immer widersprochen zu haben , dann zweifle den Erhalt des Widerspruchbescheides an. Der Erhalt kann dir mit gewöhnlicher Post nicht nachgewiesen werden.
Du hast ihn einfach nicht bekommen. Der GV wird dies so an den BS weiterleiten.
Der BR wird sich gezwungen sehen , den Widerspruchsbescheid erneut zu versenden.
Damit bist du in den vorherigen Stand zurück versetzt , kannst dagegen klagen.
Wenn der BR etwas schlauer geworden ist , versendet er mit nachweisbarer Zustellung.


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Das Versuch ich einfach mal danke . Ich sag bescheid was raus gekommen ist.


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