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Autor Thema: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet  (Gelesen 181566 mal)

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Befreit sind vermutlich Diplomaten. Es ist ein Gesetz.
Hallo, weiß jemand, was es mit diesem Artikel vom Rundfunkstaatsvertrag auf sich hat? Könnte das vielleicht Person A behilflich sein, nichts bezahlen zu müssen?

(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom
18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.

Noch eine Frage, die sich Person A stellt: Ist das nun ein "Gesetz" oder nur ein "Vertrag"


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Kleine Frage am Rande zu den Androhungen der Zwangsvollstreckungen, denn ich habe mittlerweile auch eine erhalten:

Als Student gehöre ich zu den Leuten, welche keine Befreiung beantragen können, ergo muss ich den Beitrag voll entrichten, auch wenn ich das Geld dafür nicht habe. Das der Staat und auch die Gerichte die Ungleichbehandlung von Studierenden und somit verbundene Diskriminierung dulden, scheint ja nichts Neues zu sein.

Also bin ich gezwungen, alleine aufgrund der drohenden weiteren Kosten durch Gericht und Zwangsvollstreckung, die Beiträge irgendwie in Raten zu zahlen. Zugleich zwingt mich der Beitragsservice, dass ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteile. Ein Ausschluss bzw. Verweigerung  dieses Lastschriftmandats ist aber nicht vorgesehen, so dass ich mich der Willkür und Abhängigkeit durch den Beitragsservice unterworfen fühle. Es wird von mir verlangt, dass ich die Freiheit und Selbstbestimmung über mein Konto aufgebe, da ansonsten eine Ratenzahlung (anderes ist ja nicht möglich) ausgeschlossen wird.

Hierbei frage ich mich, ob dieser Zwang (die Lastschrifterteilung) legitim ist? Auch beinhaltet das doch so offizielle Schreiben hinsichtlich der Zwangsvollstreckung keine weiteren rechtlichen Belehrungen. Warum sollte ich also eine Lastschriftvollmacht erteilen? Kennt jemand zufälligerweise eine Quelle, welche mir in der Frage weiterhilft, wie ich in Raten zahlen kann ohne ein Lastschriftmandat zwangsweise einräumen zu müssen?


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Wenn Person "Ich"  den Irrsinn des Gesetzes erkennt, frage ich mich, warum überhaupt gezahlt wird. Jedem steht der Rechtsweg offen.


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g
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Zitat
Hierbei frage ich mich, ob dieser Zwang (die Lastschrifterteilung) legitim ist?

Mir ist nicht bekannt, dass mich irgend eine institution zwingen kann, eine  lastschrifterteilung zu tätigen. Es gibt aber genügend möglichkeiten, jemand zu <bitten>:
bei der landwirtschaftlichen berufsgenossenschaft steht in den vorgaben, dass ein lastschrifteneinzug zu erteilen sei. Wer es nicht tut, hat seine jahresbeiträge (die in die tausende gehen können) auf einmal zu zahlen, ansonsten wird der <beitrag> an drei verschiedenen zeiten eingezogen.#
Wenn ich bei meiner hausbank einen kredit bekomme, dann nur, weil ich die automatische einziehung genehmige.
Wenn ich beim internet-einkauf günstige zahlungsbedingungen möchte, lasse ich auch schon mal den rechnungsbetrag abbuchen.
Nur: hier will ich nichts, brauche nichts - also bekommt auch keiner was!!


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

J

Jack444

Leute, diese Behörde, für mich immer noch die GEZ, macht einen noch kaputt...wieviele Aktenordner habe ich mit denen schon gefüllt? drei reichen sicher nicht aus..
Seit dem 17.Lebensjahr mobbt mich die "Krake" GEZ und folgt mir bis ans Ende der Welt..
Eure Seite ist super, bringt aber nicht allzu viel mit den phlegmatischen Deutschen..
Ich bin juristisch nicht auf den Kopf gefallen, aber es schwimmen immer mehr Felle davon, zuletzt gab sogar das Bayerische Verfassungsgericht nach..jetzt fehlt nur noch Karlsruhe..
Zum Thema: Zwangsvollstreckung wurde mir auch schon angemahnt, muß man leider zahlen, die gehen bis zur Lohnpfändung-und diese "Krake" schreckt davor nicht zurück! Keinen Millimeter!! ich hasse diese Behörde, abscheulicher Hass habe ich gegen diese Behörde.
Diese verfolgt Dich Dein ganzes Leben lang.
Wäre das nicht schon ein Gesetzesverstoß? "Nötigung", "Mobbing", "unter Druck setzen"?
Wenn irgendwas zu drastisch ausgedrückt wurde, bitte ich den Admin dies zu verbessern. Die hier von mir angegebenen Aussagen entsprechen meiner Meinung ohne jemanden persönlich zu beleidigen.
Viele Grüße



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2014, 20:29 von Jack444«

d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Ja, dann wird es Zeit sich zu wehren!


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  • Beiträge: 3.237
Wenn durch Zwangsmaßnahmen bezahlt werden muss, hat man doch ein weiteres schlagkräftiges Argument gegen örR. Die Klage ist dadurch ja nicht unmöglich geworden.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Kleine Frage am Rande zu den Androhungen der Zwangsvollstreckungen, denn ich habe mittlerweile auch eine erhalten:
Kleine Frage dazu :  Wie sieht es denn mit Widerspruch aus ? Hast du jemals einen Beitragsbescheid erhalten ? Wenn ja , hast du dann diesem fristgemäß widersprochen ? Wenn ja , hast du bis jetzt einen Widerspruchsbescheid erhalten ? Wenn nein , würde ich der Zwangsvollstreckung gelassen entgegen sehen.
Hast du bereits ein Schreiben des GV oder handelt es sich noch um ein Schreiben des BS ?
Wenn nichts von alledem , also alles ignoriert und du jetzt nachgeben willst : Zahle die Raten einfach per Überweisung. Lastschriftgenehmigungszwang gibt es nicht !  Die halten ihren Schnabel , sobald sie erste Rate per Überweisung bekommen. Und überlege dir das Zahlen gründlich ! Fordere doch erst mal einen Beitragsbescheid an , du musst doch bisher noch niemals einen erhalten haben  :P


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Person ZK sieht es auch sehr gelassen. Allem widersprochen, kein Widerspruchsbescheid, Ankündigung ZV vom BS, Ankündigung ZV von Stadt. Letzte 14-Tagesfrist seit 2 Monaten verstrichen. Keine Briefe, nur neuer G-Bescheid, dem auch widersprochen.


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Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass die Zwangsvollstreckungsbescheide versenden, daraufhin nichts passiert und stattdessen mit neuen Gebührenbescheiden "wieder von vorne" gebettelt wird?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 02:20 von Norman«

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ja , danach sieht es scheinbar aus. Sicher will auch nicht jeder GV den Trottel für den BS spielen und sich tatsächlichen Ärger mit dem "Beitragsschuldner" einhandeln. Wer sich schon von den Drohungen des BS nicht beeindrucken lässt , wird es wohl ernst meinen und auch die echte Auseinandersetzung suchen.
Der GV jedoch ist es gewohnt , in den meisten Fällen leichtes Spiel zu haben und auf dann doch knirschend zahlende Klienten zu treffen. Der BS ist durch seine Eskapaden aber allseits unbeliebt und daher auch nicht unbedingt der seriöseste Auftraggeber einer Zwangsvollstreckung. Da gibt der GV den Vorgang eher zurück , wenn es nicht auf die leichte Tour des Handaufhaltens zu funktionieren scheint.
Das ist natürlich nur meine Ansicht und Erkenntnis aus meiner Situation.
Es muss nicht bei jedem so laufen und kommt auch auf den Typ des GV an.
Auch ist es nur ein Aufschieben auf unbestimmte Zeit , der nächste Brief kommt bestimmt.
Spätestens wohl dann , wenn die 500 Euronen-Schwelle überschritten wurde.
Widerstand heißt noch immer , hart bleiben so lang wie nur irgendwie möglich.
Vor allem dann , wenn noch immer kein Widerspruchsbescheid da ist.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 06:50 von mickschecker«
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Jack444

Ja, dann wird es Zeit sich zu wehren!

wehren? was glaubst wie lange ich mich schon wehre, daher auch die vollen Aktenordner. Bitte aber als vernünftig denkender Mensch an die Sache rangehen:
klar kann man klagen und Einsprüche durchsetzen, das ist aber dann nur "aufgeschoben" und der Erfolg bescheiden. Die Gerichte stellen sich mehrheitlich auf die Seite der GEZ. Und wenn auch nur von geringen Gerichtskosten gesprochen wird, der wo jeden Cent dreimal umdrehen muß, für den ein Problem.
Keine Sorge, GEZ hat spezielle Angestellte, die viel Zeit haben, und abgespeicherte Ablehnungsbescheide verschicken, die machen das beruflich und haben Zeit.

Natürlich könnte man das System zum Einsturz bringen, mit den phlegmatischen Deutschen aber kaum zu schaffen. Würde die große Mehrheit nicht zahlen, wäre Feierabend mit der GEZ. In Deutschland nicht zu schaffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 11:38 von Jack444«

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  • Beiträge: 7
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Habe jetzt soviele Threads und Kommentare gelesen das ich eher unsicher bin was ich tun muss.

Person A hat auch einen Brief bekommen und hat jetzt noch vier Tage Zeit um zu antworten ...
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Keine Rechtsberatung. Beitrag von mir (René) geändert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2014, 00:35 von René«

  • Beiträge: 3.237
Auf die Ankündigung der Zwangsvollstreckung kann man nur reagieren, wenn man zahlen will, es ist nur eine Ankündigung um die Konsequenzen aufzuzeigen und den uninformierten Bürger zur Zahlung zu bewegen. Erst wenn ein Zwangsvollstrecker einen Brief schreibt, kann man reagieren.
Hier die Info dazu:
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2014, 01:34 von Bürger«

  • Beiträge: 3.237
Wenn ein OVG einen Brief schreibt, läuft die Zwangsvollstreckung schon, es muss reagiert werden.


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