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Autor Thema: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??  (Gelesen 25117 mal)

M
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Hallo,

glaube eigentlich auch eher, dass das ganze nicht viel bringt, "die" sitzen am längeren Hebel und werden von der Politik gestützt, bzw. sind ja teils mehr oder weniger "die Politik", man schaue sich mal die Verteilung der Mitglieder im Rundfunkrad des ZDF an!

Was aber wäre, wenn`s eine gemeinsame Aktion gegen die jeweiligen Sender gäbe, das könnte ich mir als wirksam vorstellen?
Also: Eine möglichst konzertierte Aktion mit konkreten Angaben, wie der jeweilige Sender gegen die Vorgaben für den ÖRR "verstößt" und was man sich als Nutzer des ÖRR gerne wünschen möchte und/oder erwarten können sollte.
Dazu gibt`s ja doch bestimmt genügend Material, das müßte mal jemand zu "Papier" bringen und möglichst vielen eine Unterschrift darunter nahebringen.

(Die "Unterschriftenaktion" hier im Forum habe ich natürlich unterstützt, aber ich meine ja was anderes)

Ich wäre natürlich sofort dabei, aber letztlich habe ich aufgrund eines stressigen Jobs zu wenig Energie, um so etwas durchzuziehen, neben all den anderen Dingen, die man teils mehr schlecht als recht erledigt bekommt.
So geht es ja vielen, wer schon demonstriert oder engagiert sich schon gegen was?
Ich würd`s tun, aber dazu müßte ich entweder Privatier und/oder reich sein, beides bin ich leider nicht.
Wenn`s so wäre würde ich mir fast ein "Hobby" daraus machen, einen möglichst bissigen RA auf alle möglichen Sachen loszulassen, die nicht in Ordnung sind, und das ist ja beileibe nicht nur der Rundfunkbeitrag!

Freundliche Grüße,

Matthias


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S
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glaube eigentlich auch eher, dass das ganze nicht viel bringt, "die" sitzen am längeren Hebel und werden von der Politik gestützt, bzw. sind ja teils mehr oder weniger "die Politik", man schaue sich mal die Verteilung der Mitglieder im Rundfunkrad des ZDF an!

Dann mache nichts und zahle!

Also: Eine möglichst konzertierte Aktion mit konkreten Angaben, wie der jeweilige Sender gegen die Vorgaben für den ÖRR "verstößt" und was man sich als Nutzer des ÖRR gerne wünschen möchte und/oder erwarten können sollte.

Nutzer müssen zahlen! Was machst Du eigentlich hier?!

Ich habe keine Forderung gegen die Rundfunkanstalten, außer dass sie mich als Nicht-Nutzer ihrer Dienste in Ruhe lassen.


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Ich wäre natürlich sofort dabei, aber letztlich habe ich aufgrund eines stressigen Jobs zu wenig Energie, um so etwas durchzuziehen, neben all den anderen Dingen, die man teils mehr schlecht als recht erledigt bekommt.
So geht es ja vielen, wer schon demonstriert oder engagiert sich schon gegen was?
Ich würd`s tun, aber dazu müßte ich entweder Privatier und/oder reich sein, beides bin ich leider nicht.
Wenn`s so wäre würde ich mir fast ein "Hobby" daraus machen, einen möglichst bissigen RA auf alle möglichen Sachen loszulassen, die nicht in Ordnung sind, und das ist ja beileibe nicht nur der Rundfunkbeitrag!


Ich kenne viele Menschen, die sagen, ich würde gerne dies oder das machen, hätte ich nur mehr Zeit, Kraft und Energie.

Darauf meine regelmäßige Antwort:

Hast du einen Fernseher? Ja?

Dann hör mal zu. Jeder Deutsche verbringt durchschnittlich jeden Tag vier bis fünf Stunden vor dem Fernseher. Vom Kindesalter bis zum 80. Lebensjahr macht das etwa 10 Jahre Lebenszeit, die der Durchschnittsdeutsche, vor dem Fernseher verbracht hat. Und die 10 Jahre meinen 24 Stunden, ohne Schlaf.

Stell dir mal vor, 10 Jahre Lebenszeit, nur Fernsehen geschaut. Da liegst du dann mit 80 auf dem Sterbebett und sagst, was für ein erfülltes Leben. Ich hab 10 Jahre meines Lebens vor dem Fernseher verbracht, wie toll ;-)

Daher mein immer gleicher Rat: Nimm die Glotze, stell sie auf die Straße und plötzlich hast du Zeit für all die Dinge, die du immer gern tun wolltest, aber bisher keine Zeit dafür gefunden hast.

Bücher schreiben, mit deinen Kindern spielen, Bilder malen, Tauchen, Segeln, Wandern, Meditieren, gegen den Rundfunkbeitrag klagen, was auch immer. Ohne Fernseher hast du plötzlich Zeit für all diese Dinge.


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M
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Hallo,

die letzten beiden Beiträge sind vielleicht gut gemeint, fand sie aber wenig hilfreich und nicht sonderlich sachlich.

@radio_libertas:
Woher weißt Du denn ob und wie viel ich fernsehe?
Und...das ich mir Gedanken mache und Zeit für andere Dinge, z.B. dem "unsrigen", nehme, siehst Du doch an meinem Beitrag.
Und ehrlicherweise sage ich, dass mir die Zeit für einen wohl größtenteils unnützen "Kampf" fehlt; was ist daran so unverständlich?
Außerdem ist es mir (und bestimmt vielen anderen) nicht egal, wenn plötzlich der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht (schädlich fürs Ansehen, Geschäft und was weiß ich noch)
Deshalb versuchte ich mit meinem Beitrag einen anderen Weg zu sehen...und vielleicht zur Diskussion zu stellen.
Sicher ist mir aber bewusst, dass es solche Gedanken bestimmt schon gibt, vielleicht auch hier, aber gefunden habe ich nichts.

@spohie.orthoi:
Dass erstgenanntes wohl größtenteils stimmt, zeigt sich doch dauernd, oder etwa nicht?
Es geht meiner (und offenbar vieler anderer) Ansicht nach nicht darum, ob und dass Nutzer des ÖRR zahlen müssen, sondern für was und wie viel.
Viele sind sich doch einigermaßen einig, bis auf die vielleicht zurecht völlig anders herangehenden, dass der ÖRR von der Breite finanziert werden muss, allerdings meiner Meinung nach in einer deutlich anderen Größenordnung, und dazu könnte es doch sinnvoll sein, den jeweiligen Sendern einmal aufzuzeigen, was diese wie falsch machen und wo sie sich nicht konform zum eigentlichen Auftrag verhalten und viele Gelder einfach zum Fenster rausschmeißen.
Das wollte ich zu denken geben, und mit meinem Beitrag anregen, sofern noch nicht geschehen.

Freundliche Grüße,

Matthias

 


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A
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Insgesamt, so scheint es mir zu minderst fährt man mit der Ignorier Methode besser als die Rechtsweg Methode!

Der Weg über Gericht ist ein Irrweg. Das stimme ich dir zu :-) Was ist aber mit Volksbegehren?
Ich finde es ist  einzig richtiger Weg. Man muss halt die Massen aufwecken. Und wenn die jeweilige Landesregierung dem nicht zustimmt dann gibts automatisch Volksabstimmung!


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jetzt_reicht_es



Insgesamt, so scheint es mir zu minderst fährt man mit der Ignorier Methode besser als die Rechtsweg Methode!

Der Weg über Gericht ist ein Irrweg. Das stimme ich dir zu :-) Was ist aber mit Volksbegehren?
Ich finde es ist  einzig richtiger Weg. Man muss halt die Massen aufwecken. Und wenn die jeweilige Landesregierung dem nicht zustimmt dann gibts automatisch Volksabstimmung!

Bin deiner Meinung!
Aber in Deutschland fragt man uns nie!
Bei wichtigen Entscheidungen wird das "dumme" Volk gar nicht befragt. Davor haben die Politiker Angst. Aber nicht nur wegen ÖRR, sondern auch bei Fragen wegen Europa usw.
Also Volksentscheid ist im Gegensatz zu ÖRR ein Beitrag zur mehr Demekratie!
Aber uns wird keiner fragen!


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Zitat


Aber uns wird keiner fragen!

wieso? Volksentscheid wird vom Volk initiirt. Volk fragt Volk. http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/wie-beteilige-ich-mich/land/volksbegehren-und-volksabstimmung/


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jetzt_reicht_es


Zitat
Aber uns wird keiner fragen!

wieso? Volksentscheid wird vom Volk initiirt. Volk fragt Volk. http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/wie-beteilige-ich-mich/land/volksbegehren-und-volksabstimmung/

Das ist ja eine merkwürdige Einstellung!
Die Hürden bei so etwas sind viel zu hoch!
Man könnte auch (wie in der Schweiz) ein Volksentscheid vor der Entstehung des Gesetzes anstreben.

Außerdem ist die momentane Situation bei Rundfunk so ähnlich wie wenn man überzeugte Vegetarier zur Finanzierung von Schlachhöfen verpflichtet....


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Außerdem ist die momentane Situation bei Rundfunk so ähnlich wie wenn man überzeugte Vegetarier zur Finanzierung von Schlachhöfen verpflichtet....

Ein ähnlicher Gedanke kam auch mir:

"Fernseh-"Grundversorgung" für Nichtnutzer ist wie
Fleisch-"Grundversorgung" für Vegetarier.

Die haben ja nicht mehr alle beisammen...
...aber Aussagen wie diese lassen hoffen:

Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 24/2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7721.msg56023/topicseen.html#msg56023


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jetzt_reicht_es

Außerdem ist die momentane Situation bei Rundfunk so ähnlich wie wenn man überzeugte Vegetarier zur Finanzierung von Schlachhöfen verpflichtet....

Ein ähnlicher Gedanke kam auch mir:

"Fernseh-"Grundversorgung" für Nichtnutzer ist wie
Fleisch-"Grundversorgung" für Vegetarier.
Versteht mich bitte nicht falsch!
Ich bin selbst Fleischfresser  :)
Ich bin aber nicht so ein Schmarotzer, dass ich von Vegetarier verlange, dass sie sich finanziell an meiner Fleischversorgung beteiligen.
Als Nicht-Nutzer möchte ich lediglich eins: Dass ich in Ruhe gelassen werde! Ich möchte als Nicht-Nutzer meine Wohnverhältnisse nicht gegenüber einer Institution offenlegen, die dafür steht alle Meschen in Deutschland zu assimilieren.
Ich finde "Nüsse Knacken mit Po Backen" mist! Wieso ist das so schwer zu verstehen?


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T

Tobias Burger

Morgen zusammen.

Person A hat jetzt einige Beiträge und die dazugehörigen Kommentare durch und so undurchsichtig wie das Verhalten des Beitragsservice selbst ist leider auch dieses Forum. Aber A versucht es trotzdem mal:

Vorab: Person A bittet um eine möglichst sachbezogene Antwort! Nicht lang um den heißen Brei reden oder auf andere Threads verweisen etc.

Bisheriger Verlauf:
- mehrere Bitten zur Zahlung erhalten - ignoriert
- Zwangsanmeldung durch den Beitragsservice
- Beitragsbescheid erhalten - Widerspruch + Antrag auf Zahlungsaussetzung (separat) eingelegt (beides per Einschreiben mit Rückschein versandt)
- Ablehnung des Widerspruchs + Ablehnung der aufschiebenden Wirkung des Antrags auf Zahlungsaussetzung
- letztes Ereigniss: 01.12.2014:

"Mahnung

Sehr geehrter Herr A,

bisher haben Sie unsere Forderungen nicht beglichen. [...] konto weist...Gesamtrückstand von 239,76 EUR auf. Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir Ihnen heute nochmals die Gelegenheit, bis zum 15.12.2014 den Betrag auszugleichen.
[...]
Was passiert wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens... Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Betrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Beitreibung gehen zu Ihren Lasten.
[...]
Mit freundlichen Grüßen


Person A's Frage, was nun?
Rechstschutzversicherung hat A nicht, daher wird A den Klageweg nicht gehen, da A sich das nicht leisten kann.
Bleibt nun noch irgendetwas, das A tun kann um weiterhin nicht zahlen zu müssen?

Danke für hoffentlich hilfreiche Kommentare und Antworten!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Dezember 2014, 07:33 von Uwe«

G

Gast

Um auf die Frage für A zu antworten muss leider mit mehreren wenn und abers geantwortet werden, da wichtige Daten fehlen, insb. ob ein richtiger 'Widerspruchsbescheid' mit Rechtsbehelfsbelehrung kam und wenn ja, wann.

A) Kam ein 'Widerspruchsbescheid' mit Rechtsbehelfsbelehrung und ist die Frist für die Klageeinreichung noch nicht verstrichen -> klagen!
B1) Kam ein 'Widerspruchsbescheid' mit Rechtsbehelfsbelehrung und ist die Frist für die Klageeinreichung verstrichen -> Nachgeben, Forderung nachkommen und dieses mal zahlen. ABER: für's nächste mal aus den Fehlern lernen.
B2) Kam ein 'Widerspruchsbescheid' mit Rechtsbehelfsbelehrung und ist die Frist für die Klageeinreichung verstrichen -> Sich fragen, ob einen der Widerspruchsbescheid denn tatsächlich erreicht hat und versuchen (!) sich zu winden wie ein Aal.
C) Es kam noch kein 'Widerspruchsbescheid' mit Rechtsbehelfsbelehrung -> Abwarten bis der Widerspruchsbescheid kommt und dann fristgerecht Klage einreichen bzw. abwarten bis sich ein Vollstreckungsorgan meldet und die Vollstreckung zurückweisen lassen, da der Rechtsweg von A abgeschnitten wurde.

Rechstschutzversicherung hat A nicht, daher wird A den Klageweg nicht gehen, da A sich das nicht leisten kann.

Es wird keine RSV und auch kein Anwalt benötigt um zu klagen. I. d. R. sind die Kosten für eine Klageeinreichung nur ein Bruchteil vom ausstehenden geforderten Betrag, also kann sich das A bestimmt noch eher leisten.

Bleibt nun noch irgendetwas, das A tun kann

A sollte alleine schon wegen dem Spruch
 
Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir Ihnen heute nochmals die Gelegenheit, bis zum 15.12.2014 den Betrag auszugleichen.

Anzeige wegen Verstoßes gegen § 240 StGB erstatten, oder sind A denn tatsächlich schon Unannehmlichkeiten in dieser Sache widerfahren?  :)

Sind eigentl. alles Fragen die hier und da schonmal auftauchten.  :police:


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P
  • Beiträge: 4.011
schon aufgrund dieser Aussagen hier
http://blogs.stern.de/meiersmedienblog/noch-mehr-ueberschuessige-milliarden-aus-der-rundfunkgebuehr/

die Zahlungen vollständig verweigern, egal was da kommt.
Das Schreiben mit der "Ablehnung", sollte dieses eine Rechtsbelehrung haben mit Angabe einer Gerichtsadresse, dann dort eine einfache nicht weiter begründete "Anfechtungsklage" einreichen, mit der Bitte um Fristverlängerung um die ausführliche Begründung nachzureichen, das Verfahren wird somit zunächst zurückgestellt, inzwischen kann Person A eine mehr oder weniger ausgefeilte Begründung verfassen und einreichen. Dann folgt Monate später die Klageerwiederung der Rundfunkanstalt irgendwann --> das kann richtig dauern, und darauf kommt es an das Verfahren so preiswert wie möglich und zu lang wie möglich zu strecken. Auf die Erwiederung hat Person A nochmal die Möglichkeit eine weitere Eingabe bei Gericht zu machen, die Landesrundfunkanstalt kann dann Ihrerseits wieder reagieren ... das kann auch ein paar Mal hin und her gehen. Bei einem geforderten Betrag bis 500 € sollten die reinen Gerichtskosten unter 150 € liegen, sollte das Verfahren verloren gehen könnte die Landesrundfunkanstalt noch ein paar Kosten gelten machen (Schreibauslagen etc.) aber selbst das wäre in Summe wahrscheinlich weniger als -> die 430 bis 500 € Forderung aus 2 Jahren --> zudem kann Person A dann auch Berufung einlegen. Sollte Person A es jedoch schaffen die Klagedauer so zu strecken, also mehr als 1 Jahr ohne Probleme, die VGs sind schon jetzt überlastet, mehr als 1,5 Jahr ist vielleicht sogar wahrscheinlich, dann gibt es möglicherweise bereits andere Urteile.

Sollte keine Rechtsbelehrung mit Angabe eines Gerichtsangegeben sein, dann war das Schreiben wahrscheinlich vom BS selbst und bedarf keiner weiteren Beachtung.

Sollte der GV tatsächlich kommen (das kann auch dauern, siehe Link oben, die GV sind ähnlich überlastet) kann Person A ebenso die Klage eröffnen.


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Tobias Burger

Vielen Dank für die bisherigen guten Antworten.

Im folgenden die genaueren Angaben zur Problematik von Person A:

- bis Mai nur Zahlungsbitten erhalten
- 04.07.2014: 1. "Beitragsbescheid" mit Rechtsbefehlsbelehrung über 115,88 EUR, bestehend aus den Beiträgen von 01.01.14 bis 31.03.14 (53,94 EUR) + 8,00 EUR Säumniszuschlag + Beiträge von 04.14 bis 06.14 (53,94 EUR)
- 01.08.14: 2. "Gebühren-/Beitragsbescheid" mit Rechtsbefehlsbelehrung über 123,88 EUR. Auf die vorherigen 115,88 EUR nochmal 8.00 EUR Säumniszuschlag für den Zeitraum 04.14 bis 06.14
- 29.08.14: Widerspruch eingelegt, fristgerecht, mit Bezug auf den Bescheid vom 01.08.14 + gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Bezug auf den Bescheid vom 01.08.14
- lang nichts gehört, dann: 01.10.14: "Festsetzungsbescheid" mit Rechtsbefehlsbelehrung, eigentlich wieder ein Beitragsbescheid mit anderem Namen. Über Zeitraum 07.14 bis 09.14, 53,94 EUR + 8,00 EUR Säumniszuschlag. Offener Gesamtbetrag: 185,82 EUR
- 10.11.14: Antwortbrief auf Widerspruch, kein "Widerspruchsbescheid", keine Rechtsbefehlsbelehrung, siehe Anhang; mit Entschuldigung über die Verzögerung. Interessanterweise wird Person A erzählt, dass "Person A nur unter Vorbehalt zahlen möchte", was niemals im Widerspruch oder im Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erwähnt wurde.
Person A ist mittlerweile aufgefallen, dass bezüglich des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nichts erwähnt wird.
- letztes Ereignis bisher: 01.12.14: "Mahnung": siehe oben

So, selbe Frage von Person A wie vorher, was nun? ;)
Ich hoffe die genauere Auflistung der Ereignisse bei Person A hilft weiter.

Danke!


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