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Autor Thema: Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??  (Gelesen 25116 mal)

M
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Hallo,

folgender Fall:

Erster GebührenBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung am 5.4.13

danach diverse Mahnungen, die letzte am 4.10.13 über insgesamt 233,76 €, mit Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen

Person A hat dann Mail an den Beitragsservice geschickt, dass Zahlungen nur unter Vorbehalt getätigt werden wollen.

Antwort des Beitragsservice am 22.10., dass dies "bei öffentlichen Abgaben nicht möglich ist" etc. , Text dürfte ja bekannt sein...

Vollstreckungsankündigung ("Verwaltungszwangsverfahren zur Betreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen") der zuständigen Vollstreckungsbehörde der Gemeinde des Schuldners



Nun stellen sich in diesem Fall folgende Fragen:

Ist das ein typischer Verlauf?
Person A hört immer wieder von Fällen, wo es gar keine Bescheide gibt, sondern nur Zahlungsaufforderungen (o.ä.)  Was ist der Unterschied?

Da der Betrag wohl wahrscheinlich oder vermutlich zu zahlen sein wird, wie kann man sich in einem solchen Fall zumindest für die Zukunft verhalten?
Wenn also dieser Fall bezahlt ist, könnte man bei der nächsten Zahlungsaufforderung bzw. Bescheid "Rechtsmittel" einlegen?
Und was bringt das?

Ist es normal, dass die Wohnort-Gemeinde die Vollstreckung im Auftrag des Gebührenservices ausführt?

Also Person A findet, dass alles um den BS extrem unübersichtlich und verwirrend ist!

Besten Dank für evtl. Beiträge!

Freundliche Grüße,

Matthias






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Ist es normal, dass die Wohnort-Gemeinde die Vollstreckung im Auftrag des Gebührenservices ausführt?

In manchen (eventuell den meisten) Bundesländern ja, in anderen nicht.


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"öffentlich-rechtliche Geldforderungen" was soll das sein? Steht in keinem Gesetzbuch!
Das saugen die Gauner sich aus den Fingern!
Einfach stur bleiben und nicht zahlen! Kein System wie das Zwangsgebühren-TV kann bestehen, wenn auch nur ein Viertel der potentiellen Opfer sich weigern, Opfer zu sein!


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"öffentlich-rechtliche Geldforderungen" was soll das sein?

Geldforderungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt (für die der Verwaltungsrechtsweg und nicht Zivilrecht gilt).


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Geldforderungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt (für die der Verwaltungsrechtsweg und nicht Zivilrecht gilt).

Die Rundfunkanstalten haben keine "hoheitliche Gewalt" - viele von uns hatten ja in den vergangenen Jahren Schergenbesuch.
Wer Bescheid wußte, hat sich mit diesen Typen allerlei Späßchen erlaubt, weil wir ja wußten, das diese verkrachten Existenten nicht mehr wert waren als Zeitungs-drücker, die an die Tür kommen...

Das einzige was diese Lumpen haben, ist ein sog. "Rundfunkstaatsvertrag" der aber nur einseitig unterschrieben ist, von Politikern.

Dagegen steht das Grungesetzlich verbriefte Recht auf Handlungsfreiheit.
Die Abzocker haben absolut kein Recht, sie gaukeln es nur vor!


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Ob es uns gefällt oder nicht: Die Rundfunkanstalten sind Anstalten öffentlichen Rechts und können hoheitlich handeln und per Verwaltungsakt ihre Abgaben auf Grund gesetzlicher Regelung eintreiben. Schuld sind die Politik-Darsteller (Ministerpräsidenten) von SPD und CDSU.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Ob es uns gefällt oder nicht: Die Rundfunkanstalten sind Anstalten öffentlichen Rechts und können hoheitlich handeln und per Verwaltungsakt ihre Abgaben auf Grund gesetzlicher Regelung eintreiben. Schuld sind die Politik-Darsteller (Ministerpräsidenten) von SPD und CDSU.

Das erscheint mir leider auch so, zumindest solange sich nichts grundlegendes ändert.
Im geschilderten Fall steht in einer Woche der "Vollstreckungsbeamte" (der Gemeinde, in der der Betroffene wohnt) vor der Tür und will rund 200 € haben, ansonsten wird gepfändet.
Ich habe/hatte irgendwo gelesen/gehört, dass die Behörden in diesen Fällen, also offene Gebührenforderungen des Beitragsservice, nicht ihre Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsbeamte rausschicken.
Kann das jemand hier bestätigen?

Geldforderungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt (für die der Verwaltungsrechtsweg und nicht Zivilrecht gilt).

Die Rundfunkanstalten haben keine "hoheitliche Gewalt" - viele von uns hatten ja in den vergangenen Jahren Schergenbesuch.
Wer Bescheid wußte, hat sich mit diesen Typen allerlei Späßchen erlaubt, weil wir ja wußten, das diese verkrachten Existenten nicht mehr wert waren als Zeitungs-drücker, die an die Tür kommen...

Das einzige was diese Lumpen haben, ist ein sog. "Rundfunkstaatsvertrag" der aber nur einseitig unterschrieben ist, von Politikern.

Dagegen steht das Grungesetzlich verbriefte Recht auf Handlungsfreiheit.
Die Abzocker haben absolut kein Recht, sie gaukeln es nur vor!

Möchte ich ja auch gerne so sehen, aber das nützt ja nichts, wenn die letztlich am längeren Heben sitzen und dem armen Nutzer oder auch Nicht-Nutzer des ÖRR die Bude nach Vollstreckbarem absuchen.

Danke für Eure Beiträge!!

Gruß,
Matthias



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Zum vollstrecken kommen nicht die GEZ-Kopfgeldjäger, sondern Vollstreckungsbeamte der Kommune, Zoll oder Finanzamt. Siehe z.B. Köln: http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/steuern-gebuehren/vollstreckungsamtshilfe/

Die Vollstreckungsschergen werden für solche Nutzlos-Zwangsvereine wie GEZ und IHK tätig.


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Hallo zusammen,

die betroffene Person in diesem Fall wird nun die mittlerweile ca. 250 € bezahlen, weil`s ansonsten Besuch vom Vollstrecker gibt, ist ja auch nicht lustig.

Hörte heute von jemandem, der angeblich schon vor Monaten die Ankündigung einer Vollstreckung bekam, aber es wäre bisher nichts passiert.
Gibt`s ähnliche Erfahrungen?

Wie verfährt die betroffene Person nun am besten bei den künftigen Bescheiden, Zahlungsaufforderungen oder wie auch immer diese unerwünschte Post heißt?

Es ist schon ziemlich unverständlich:
Jeder weiß mittlerweile, dass der Rundfunkbeitrag möglicherweise, oder bestimmt, nicht rechtens ist, aber so richtig tun kann man nichts dagegen, oder lese ich das hier falsch?
Zumindest nicht, wenn man ein anderes Hobby hat....;-)...und/oder nicht das passende Geld für den Anwalt oder so ähnlich.

Freundliche Grüsse,
Matthias


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jetzt_reicht_es


Wie verfährt die betroffene Person nun am besten bei den künftigen Bescheiden, Zahlungsaufforderungen oder wie auch immer diese unerwünschte Post heißt?
Widerspruch und Klage! Das ist zu minderst der reguläre Weg!
Zitat
Es ist schon ziemlich unverständlich:
Jeder weiß mittlerweile, dass der Rundfunkbeitrag möglicherweise, oder bestimmt, nicht rechtens ist, aber so richtig tun kann man nichts dagegen, oder lese ich das hier falsch?
Zumindest nicht, wenn man ein anderes Hobby hat....;-)...und/oder nicht das passende Geld für den Anwalt oder so ähnlich.

Es besteht auch die Möglichkeit sich aus Deutschland abzumelden! Danach meldet man sich bei der GEZ ab. Ist die Bestätigung der Abmeldung da, weil man ja nicht mehr wohnt, so kann man sich wieder anmelden und die Post von ihnen ignorieren. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass striktes Ignorieren der Briefe schon sehr erfolgreich sein wird; zu minderst erfolgreicher als der Rechtsweg! Denn am Ende müsste man in einem Worst Case Beitrag plus Mahngebühren zahlen und keine Gerichts und Anwaltskosten


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Ich bin nach wie vor der Meinung, dass striktes Ignorieren der Briefe schon sehr erfolgreich sein wird; zu minderst erfolgreicher als der Rechtsweg! Denn am Ende müsste man in einem Worst Case Beitrag plus Mahngebühren zahlen und keine Gerichts und Anwaltskosten
Es geht aber nicht primär darum, die Zahlungspflicht zu umgehen, sondern das Grundübel, den absoluten Bockmist des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" zu Fall zu bringen.
Das wird man nur mit der Ignorier-Methode jedenfalls nicht schaffen.
Es geht um unsere GRUNDRECHTE - und nicht primär um das Geld.
Wir wollen nicht unsere Grundrechte einbüßen - und dann auch noch die unrechtmäßigen Zahlungsforderungen mit allerlei Rafinessen *umgehen* müssen.
Wir wollen schlicht, dass unser aller Grundrechte gewahrt bzw. wiederhergestellt und respektiert werden und unrechtmäßige Zahlungsforderungen überhaupt gar nicht erst entstehen!


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Es geht aber nicht primär darum, die Zahlungspflicht zu umgehen, sondern das Grundübel, den absoluten Bockmist des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" zu Fall zu bringen.
Das wird man nur mit der Ignorier-Methode jedenfalls nicht schaffen.
1) das wird nie passieren: die 600 Klagen, die momentan vorliegen findet Eichner als "zu wenig" und alle Gerichte sind auf ihrer Seite. Das heißt selbst wenn man klagt, muss man wohl oder überl irgendwann zahlen!

2) Anders ist es bei Ignorier Methode. Hier zieht man ihre Existenzgrundlage nachhaltig ab. Sie können dies nur mit teuren Außendienstmitarbeitern entgegenwirken, der ja auch erstmal jemanden bei der Adresse antreffen muss.

Insgesamt, so scheint es mir zu minderst fährt man mit der Ignorier Methode besser als die Rechtsweg Methode!


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Es geht aber nicht primär darum, die Zahlungspflicht zu umgehen, sondern das Grundübel, den absoluten Bockmist des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" zu Fall zu bringen.
Das wird man nur mit der Ignorier-Methode jedenfalls nicht schaffen.
1) das wird nie passieren: die 600 Klagen, die momentan vorliegen findet Eichner als "zu wenig" und alle Gerichte sind auf ihrer Seite. Das heißt selbst wenn man klagt, muss man wohl oder überl irgendwann zahlen!

Also erstens:
Sage niemals nie - denn es ist und bleibt Spekulation... ;)

Und zweitens:
Dass Eicher die als angeblich "wenig" abtut, ist doch reine PR und soll Gelassenheit vortäuschen.
Darauf gebe ich keinen Pfifferling - gelinde gesagt *überhaupt nichts* ;)

Und drittens:
Selbst wenn man unterliegen sollte - selbst dann "muss" man noch nicht zahlen... man *soll*.
Ein kleiner, aber feiner Unterschied... ;)

Und viertens:
Zumindest diejenigen, die wie z.B. ich als ehemaliger, durchaus williger Hörfunknutzer- und zahler bereits ein Teilnehmerkonto und ohne weiteres Zutun seit 01.01.2013 ein sogenannten "Beitragskonto" zugewiesen bekommen hatten, konnten schon mal gar nicht einfach so "ignorieren" - diese *MÜSSEN* quasi in die Offensive gehen, um eben *NICHT* zahlen zu "müssen.

Auch ist die reine Quantität gar nicht mal so entscheidend:
- bundesweit 600 KLAGEN > einschl. meiner ;)
- Pilotverfahren POPULARKLAGE am BAYERISCHEN VERFASSUNGSGERICHTSHOF
- ~50 BESCHWERDEN beim BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Auch die Qualität entscheidet mit:
Die "FUNDIERT BEGRÜNDETEN" Klagen/ Verfassungsbeschwerden werfen
„KOMPLEXE RECHTSFRAGEN" auf!!!!!


Quelle Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr - Klage gegen Rundfunkbeitrag
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
Zitat
"Beim Verwaltungsgerichtshof in München hängen bereits einige Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag in der Warteschleife. „Neben weiteren, eher diffusen Eingaben“ sind laut Generalsekretärin Dagmar Ruderisch „neun ernsthafte Klagen vorerst nicht angenommen worden“. Man habe den Antragstellern mitgeteilt, dass zunächst die Hauptsache-Entscheidung über die Klagen des Passauer Juristen Ermano Geuer und der Handelskette Rossmann abgewartet werde. Der Gerichtshof hat die beiden „fundiert begründeten Fälle“ aus dem privaten sowie dem gewerblichen Bereich zu einem Pilotverfahren zusammengezogen. Ein Verhandlungstermin sei noch nicht absehbar, sagte Ruderisch zu FOCUS.

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bereits gut 50 Beschwerden über die Neuregelung der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingegangen, etwa die Hälfte wurde zur Entscheidung angenommen.

Eine Sachentscheidung über die Frage, ob der Nachfolger der GEZ-Gebühr verfassungsgemäß ist, haben die Karlsruher Richter aber noch in keinem Fall getroffen. Weil die Beschwerden „komplexe Rechtsfragen aufwerfen“, seien Prognosen über Entscheidungstermine „derzeit nicht möglich“, sagte der Sprecher des Gerichts, Bernd Odörfer, auf Anfrage."


Und im Übrigen:

Zitat
600 Klagen sind erst die Spitze des Eisbergs - der Eisberg folgt noch!

Unter den Zahlungsverweigerern sind meiner Meinung nach viele, die bisher *jegliche* Post ignoriert, entsorgt, zurückgesendet haben - und somit also zumindest bisher völlig andere Wege als Widerspruch und Klage gehen.

Abgesehen davon konnten die ersten Klagen erst seit etwa drittem Quartal des Jahres beginnen, aufgrund der monatelangen Verschleppung durch Zahlungsaufforderung, Zahlungserinnerung und *dann* erst klagefähigem BeitragsBESCHEID - welche ja nunmehr laut diverser Berichte von Betroffenen offensichtlich z.T. soger dreist und unverholen auf absehbare Zeit nicht in Aussicht gestellt werden.

Als bisheriger durchaus geneigter ör-Hörfunknutzer und -zahler, seit 01.01.2013 jedoch ob der *UNVERSCHÄMTHEITEN* der Neuregelungen und damit auch des Systems im Ganzen maßlos empörter Widersacher, hatte ich seit 01.01.2013 die Zahlungen eingestellt...
Der BeitragsBESCHEID des 1. Quartals kam erst im JUNI!
Der BeitragsBESCHEID des 2. Quartals kam im JULI.
Der gemeinsame WiderspruchsBESCHEID für beide kam erst ENDE AUGUST!
Die Klage konnte somit erst im SEPTEMBER(!) eingereicht werden.
Und da bin ich noch einer der schon von JahresANFANG an darauf hingearbeitet hat.
Das dürfte die Zeitschiene anschaulich genug beschreiben...

Viele der bisherigen Ignoranten befassen sich auch erst jetzt ernsthaft mit dem Thema - viele kennen die Neuregelung noch nicht einmal - halten es für eine Art "üblen Scherz".

Ich glaube, 600 Klagen sind aktuell kein schlechter Schnitt angesichts vorgenannter Umstände ;)



2) Anders ist es bei Ignorier Methode. Hier zieht man ihre Existenzgrundlage nachhaltig ab. Sie können dies nur mit teuren Außendienstmitarbeitern entgegenwirken, der ja auch erstmal jemanden bei der Adresse antreffen muss.

Insgesamt, so scheint es mir zu minderst fährt man mit der Ignorier Methode besser als die Rechtsweg Methode!

Aber die "Existenzgrundlage" ziehen doch auch die ebenfalls nichtzahlenden Kläger ab - und haben nebenbei noch eine öffentlichkeitswirksamere Erscheinung. Wer nur still im Kämmerlein ignoriert, taucht doch in den Medien nicht auf.

Wie oben beschrieben, gibt es genug Fälle, in denen die "Offensive" mit Rechtsweg die erste Schutzmöglichkeit darstellt.

Darüberhinaus werden außer dem Geld auch die GRUNDRECHTE EINGEKLAGT.
Nur über den Weg des Ignorierens ist das nicht möglich.

Aus vorgenannten Gründen halte ich es nicht für gut, pauschal den einen oder anderen Weg als "besser" zu bezeichnen. Das kommt z.T. auf den Einzelfall an.

Ich halte es vielmehr für erstrebenswert, möglichst *viele* verschiedene Wege zu gehen, denn *das* erhöht die Chancen, dass mindestens einer davon - oder gar alle gemeinsam in ihrer Kombination zum Erfolg führen.

Dranbleiben!
Weitermachen!


Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Das wird man nur mit der Ignorier-Methode jedenfalls nicht schaffen.

Die wesentlichen Teile wird man nur mit mangelnder Akzeptanz zu Fall bringen, und da ist grundsätzlich jede Methode geeignet. Wenn er nicht für verfassungsgemäß befunden wird, dann wird er halt nachgebessert, so dass er danach ohne prinzipielle Veränderung rechtlich korrekt ist. Für einen weitergehenden Erfolg müsste das Bundesverfassungsgericht seine erst kürzlich bestätigte Rechtsprechung ziemlich von Grund auf ändern, was äußerst unwahrscheinlich ist. Möglich sind allenfalls nachhaltige Erfolge in speziellen individuellen Situationen, die am Grundkonzept wenig ändern.

Der Worst Case ist aber bei wirklich hartem Ignorieren auch nicht besser als bei einer Klage durch alle Instanzen, wenn es was zu pfänden gibt. Die Vollstreckung kann auch recht teuer sein. Wer bloß sparen will, fährt wahrscheinlich mit konformem Verhalten am besten, und genau deshalb funktioniert die Sache auch. Jenseits von finanziellen Aspekten ist ja leider kaum wer dagegen. Wer noch nicht im System drin ist, hat halt mit beschränktem Ignorieren eine kleine, aber billige Chance, und in der Masse würd auch das schon Inakzeptanz zeigen.


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Der Worst Case ist aber bei wirklich hartem Ignorieren auch nicht besser als bei einer Klage durch alle Instanzen, wenn es was zu pfänden gibt. Die Vollstreckung kann auch recht teuer sein. Wer bloß sparen will, fährt wahrscheinlich mit konformem Verhalten am besten, und genau deshalb funktioniert die Sache auch. Jenseits von finanziellen Aspekten ist ja leider kaum wer dagegen. Wer noch nicht im System drin ist, hat halt mit beschränktem Ignorieren eine kleine, aber billige Chance, und in der Masse würd auch das schon Inakzeptanz zeigen.

Nicht zahlen ist ein Luxus, den nicht jeder sich leisten kann. Nur jener, der nichts hat und nichts und für eine sehr lange Weile nichts haben will, kann sich es leisten.

Und wer sich diesen Luxus sich leisten kann, kann er trotzdem mit einer Klage anfangen, und wenn er verliert, mit der Zahlungsverweigerung weiter machen. Das ist sogar schöner, die Botschaft an die informative, judikative, legislative und exekutive Staatsgewalt deutlicher.


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