Hallo,
nein wenn sie alles eingehalten hat und die Klage richtig eingereicht hat... Sprich genauso wie es vorgeschlagen wird....
Ich würde gerne wissen was dann weiter passiert......
Die Klage erhält ein Aktenzeichen und wird dem Gegner zur Stellungnahme zugeschickt.
Er kann eine Stellungnahme abgeben oder jederzeit den beanstandeten Bescheid zu-
rücknehmen/ändern.
Der Kläger (sofern einverstanden) kann die Sache für erledigt erklären, sollte aber
beantragen, dem Gegner die Kosten aufzuerlegen.
Es dürfte aber i.d.R. so sein, dass das Gericht einen Termin zur mündlichen
Verhandlung ansetzt. Achtung, Termin nicht versäumen! Ggfs. einen kundigen
Vertreter mit schriftlicher Vollmacht hinschicken. Auch Krankheit schützt nicht
vor Versäumnisurteilen. Eher vorher Verlegung (Attest) beantragen.
In der Verhandlung (Verhandlung ganz formal: Klageantrag stellen/ Abweisung
beantragen). Der Rest ist Erörterung, auf deutsch: bla-bla.
Daraus wird man erkennen, ob die Sache entscheidungsreif ist (Richter be-
stimmt Termin zur Verkündung einer Entscheidung/wird ggfs. einen Beweis-
beschluss ankündigen, der dann schriftlich zugeht. ). Dort besteht aber keine
Anwesenheitspflicht, da lediglich das Urteil vorgelesen wird, wenns einen in-
teressiert.
Tip: Früh genug erscheinen, wenn anwesend den Protokollführer zur üblichen
Praxis befragen: Wird die Sache aufgerufen oder kann man sich direkt an der
Theke melden. Sind viele Schwarzkittel von der Theke, Ellenbogen benutzen.
Richter sitzt in der Mitte, Protokollführer an der Seite, hat heutzutage meist
einen PC vor der Nase.
Alles klar?