Student A fragt sich nun, wie man mit dem "wenigen" Bafög, 9 Monate Rundfunkbeitragsabzocke bezahlen soll, obwohl man eine Befreiung hat, die aber nicht anerkannt wird!
Student A könnte doch noch mal, anstatt SICH, den Beitragsservice fragen, wie das gehen soll. Hat Student A sich die Härtefallregelung angeschaut? Der Gesetzgeber hat unter "besondere Härtefälle" die Möglichkeit eingeräumt, auch nicht erwähnte Härtefälle zur Überprüfung einreichen zu können.
Nicht dass ich so blauäugig bin, dass ich glaube, dass es Aussicht auf Erfolg hätte... Aber einfach so sich deren unmögliche Forderung evtl. sogar vom Mund absparen zu müssen, geht auch nicht.
Person B hat bis Ende 2012 immer brav Gebühren gezahlt und dann abrupt mit dem neuen Zwangsverfahren die Zahlung eingestellt, 2 Beitragsbescheiden ernsthaft (und zwar aus Gewissensgründen) widersprochen und das wars bis dato. Kein Widerspruchsbescheid bis jetzt!
Person B findet es erstmal wichtiger, dass das Geld nicht dort hinkommt, wo der BS es haben möchte. Nichtzahlen ist Kernbestandteil seines Protests und er denkt dabei nicht an Kosten oder Ärger, der eventuell irgendwann mal auftreten könnten.
Person B kann nur empfehlen, mit voller Kraft gegen den Unrechtsbeitrag anzugehen... oder zu zahlen - Ratenzahlung wird vom Service angeboten.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)