Auch bei mir:
Das Verfahren gegen den 1. Beitragsbescheid (für Q1 / 2013) dümpelt in der Berufung beim OVG der Nordrhein-Wandalen vor sich hin.
Zwischenzeitlich kam ein Festsetzungsbescheid (für Q2 / 2013 bis Q2 oder Q3 / 2015, muss ich noch mal nachschauen), gegen den ich unter Verweis auf das laufende Verfahren und unter Verweis auf die erfolgte und erfolgende Außervollzugsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung Widerspruch eingelegt habe. Damit verbunden die Forderung (ich beantrage bei der öffentlich-rechtswidrigen Schund- und Schmutzpresse nichts mehr, sondern fordere nur noch!), die Vollziehung auszusetzen.
Dies wurde durch die Kölner Sudel-Ede-Gedächtnis-Anstalt zugesagt (allerdings kein Widerspruchsbescheid), und seitdem ist nichts mehr passiert (außer natürlich die weiterhin erfolgende Belästigung mit dem wertlosen Geschreibsel der Schutzgelderpresser).
Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.
Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.