Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung  (Gelesen 12845 mal)

b
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

Person A hat vor kurzem vom Beitragsservice ein Schreiben mit dem Betreff "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" erhalten.
Es handelt sich dabei um diesen Musterbrief, nur natürlich mit As persönlichen Daten: http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/musteranschreiben.file.html/musteranschreiben.file.pdf


Wie sollte A, der bisher noch keinen Kontakt mit dem Beitragsservice hatte, jetzt am besten reagieren?
Muss A überhaupt jetzt reagieren?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

b
  • Beiträge: 28
hallo berit,

Person A hat schon 4 von diesen Briefen bekommen und nicht darauf reagiert.
Der letzte kam Anfang September, und seitdem nichts mehr von dennen  gehört.
Brief abheften und warten was kommt, wäre der tip von Person A.   


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.232
Nach heutigem Kentnisstand würde niemand aus diesem Forum auf diesen Bettelbrief reagieren. Da der RBStV teilweise gegen das Grundgesetz verstößt und damit nichtig ist, ist die Aufforderung zur Anmeldung genauso nichtig. Nur entschieden wurde darüber noch nichts vor den Gerichten, aber die Chancen stehen gut für uns. Ohne konkrete Strafandrohung mit Rechtsbehelfsbelehrung ist es risikolos nicht zu antworten. Wenn man erstmal geantwortet hat, ist man zur Zahlung verpflichtet. Wer will schon freiwillig Angaben zu seinen Ungunsten machen?
Solche Infopost von denen kann ja auch verlorengehen. Also: Ab damit in Ablage P


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Q
  • Beiträge: 104
Person A hat den Brief gestern auch bekommen.

Ist das in
http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/musteranschreiben.file.html/musteranschreiben.file.pdf
angebotene Auswahlmenü

1. Meine Wohnung ist bisher noch nicht angemeldet. Da ich schon vor Januar 2013 in der Wohnung gewohnt habe, melde ich die Wohnung ab dem 01.01.2013 an.
2. Meine Wohnung ist bisher noch nicht angemeldet. Ich habe die Wohnung erst nach dem 01.01.2013 bezogen und melde sie daher an zu ...
3. Ich hab für diese Wohnung bereits ein Rundfunkbeitragskonto.
4. Ein Familienangehöriger/Mitbewohner zahlt für diese Wohnung bereits Rundfunkbeiträge.


nicht eine Einmischung in eine Angelegenheit des örtlichen Einwohnermeldeamtes?

Gruß
Quietus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.232
Es ist eher eine Einmischung in deine Freiheit!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
...Solche Infopost von denen kann ja auch verlorengehen. Also: Ab damit in Ablage P

Eben nicht in Ablage P. Das ist zu einfach. Das Dingen gehört der guten Ordnung halber in den Aktenordner um dann zusammen mit den anderen gesammelten Materialien die Dummheit des Systems dokumentieren zu können. Das Schreiben in den Mülleimer zu werfen ist keine Kampfansage sondern unsinniger und zu nichts führender Aktionismus.

Es mag einem persönlich danach vielleicht besser gehen, aber wenn es dann zur Klage kommt, sollte man alles schön in typisch deutscher Gründlichkeit beisammen haben.

Außerdem kann man dann irgenwann in nicht allzu ferner Zukunft den Ordner einem Museum übergeben: dem Museum für die ausgestorbene Gattung "ÖRR"! DAS macht Laune, und nicht das Entsorgen eines Briefes.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
  • Beiträge: 2.177
RBB? Seid Ihr in Berlin oder Brandenburg? Mich würde interessieren, es zu wissen. Übrigens, vor ein paar Tage fragte ich genau das.

Was zu tun? Geschmackssache. Ich habe aus eigener Initiative einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall gestellt, der selbstverständlich mal abgelehnt wird, aber mich in einer besseren Lage versetzt. Spätestens, wenn da ein Bescheid ist, sollte man reagieren. Auf Bescheide reagiert man, damit sie nicht bestandskräftig werden.

Was zu tun? Das ist ständig das Thema in diesem Forum. Es wird tausendmal wiederholt. Widersprechen und Klagen. Nicht schwieriger als eine Hausaufgabe für Schulkinder.

Interessant ist der Adressat im Musterschreiben: "Prof. Dr. Peter Paul Patricius". Ein Patrizier mit Doktortitel, der als Professor tätig ist, scheint für die Anstalten jemand zu sein, der wohl auf Rundfunk verzichten kann, wegen seiner Bildung. Der wird sicher zahlen können und wegen 18 EUR monatlich nicht meckern. Alle anderen, die bisher nicht zahlten, sind Schwarzseher und Schwarzhörer für sie.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2013, 13:41 von Sophia.Orthoi«

  • Beiträge: 3.232
...Solche Infopost von denen kann ja auch verlorengehen. Also: Ab damit in Ablage P

Eben nicht in Ablage P. Das ist zu einfach. Das Dingen gehört der guten Ordnung halber in den Aktenordner...

Ich würde die Briefe ignorieren und später behaupten ich hätte sie nicht bekommen. Da macht sammeln keinen Sinn, sonst hätte man ja reagieren müssen.


@Sophia, für mich ist der WDR zuständig. Du hast mir schon vor einigen Wochen Mut gemacht, als du sagtest, Klagen ist nicht schwieriger wie Hausaufgaben für Kinder. Sonst hätte ich mir das nicht zugetraut.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Hallo,

bin neu hier; wenn ich das Interesse halber, mal zusammen fassen darf, dann sieht das so aus als waeren diese Wurfsendungen, die auch noch als "Infopost" deklariert sind, nicht anders als diese Pyramiden-Bettelbriefe zu behandeln?

Danke!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.232
Im Grunde genommen kann man machen was man will mit diesen Bettelbriefen. Es ist und bleibt Infopost ohne rechtlichen Charakter. Wichtige Post ist erkennbar, weil im Brief als Überschrift "Bescheid" steht, auf der Rückseite bekommt man eine "Rechtsbehelfsbelehrung"!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Vollkommen korrekt Roggi und wenn es eine richtige rechtlich korrekte Institution oder Behörde wäre,müsste sie diese Bescheide per Einschreiben Rückschein senden,denn diese normalen Briefe könnten genau so verschwinden,wie normale Briefe an den Beitragsservice.
Es ist schon sehr merkwürdig und fast lächerlich,was sich dieser Beitragsservice hier anmaßt und erlaubt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

Tiefste Verneigungen und Danke fuer die kurz gefasste Darstellung in Klartext
!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Im Grunde genommen kann man machen was man will mit diesen Bettelbriefen. Es ist und bleibt Infopost ohne rechtlichen Charakter. Wichtige Post ist erkennbar, weil im Brief als Überschrift "Bescheid" steht, auf der Rückseite bekommt man eine "Rechtsbehelfsbelehrung"!

Diese Infopost ohne rechtlichen Charakter, wie Du richtig schreibst, hat aber einen gewissen Wert, um darzustellen, dass hier von Anfang an Zeit und Geld der Beitragszahler verplempert wird, ohne sichtbar erkennen zu lassen, dass ein Interesse an der Durchsetzung der Forderung besteht. Und um die Verschleierungs- und Verzögerungstaktik, die eine Rechtsstaates unwürdig ist, zu dokumentieren.

Aber jeder so, wie er will....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
  • Beiträge: 2.177
Diese Infopost ohne rechtlichen Charakter, wie Du richtig schreibst, hat aber einen gewissen Wert, um darzustellen, dass hier von Anfang an Zeit und Geld der Beitragszahler verplempert wird, ohne sichtbar erkennen zu lassen, dass ein Interesse an der Durchsetzung der Forderung besteht. Und um die Verschleierungs- und Verzögerungstaktik, die eine Rechtsstaates unwürdig ist, zu dokumentieren.

Sie sollten eigentlich mit dem Beitragsbescheid anfangen, so wie auch die Stadt mit der Grundsteuer tut. Dass sie es es nicht machen, hat mit der Vortäuschung einer Kontinuität der Abgabe. Das Thema Kontinuität der Abgabe steht bei Kirchhofs Gutachten. Es geht um die Akzeptanz der Abgabe, das war ja auch ein Ziel der Reform, denn die Gebühr verlor Akzeptanz wegen der PC-Gebühr. Man sieht auch, wie die Anstalten sich mit lächerlicher Werbung um Akzeptanz bemühen. Immer mehr Bürger werden mit diesen Reformen (PC-Gebühr, Beitrag) zu Abgabeschuldner gemacht, um mehr Geld zu holen. Es handelt sich also um Täuschung, Täuschung einer Kontinuität, die akzeptiert werden soll, um einen Vermögensvorteil zu erreichen. Es ist meiner Meinung nach Betrug (Siehe § 263 StGB). Man siehe, wie die Medien Christian Wulff vor die Anklagebank brachten, wegen angeblicher Vorteilnahme mit einem paar Hunderten Euros. Man sehe andererseits wie Dagmar Reim, Intendantin vom RBB, den Berliner Abgeordneten für den verschafften Vorteil dankt:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg51879.html#msg51879

Trotzdem scheint der strafrechtliche Weg hoffnungslos, denn die Medien sind mächtiger als der Bundespräsident und können sich es leisten. Es bleibt nur übrig zu versuchen, zu zeigen, dass das Volk mächtiger als die Medien ist, was in einem Sklavenstaat nicht ganz sicher ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t
  • Beiträge: 3
Ich danke allen für die Infos in diesem Threat. Denn ich habe auch diese Infopost bekommen und werde diese erstmal abheften.

Wie ist denn die Erfahrung bisher, wie oft kommt diese Bettelschrift und was kommt danach? Gleich der Bescheid? Kommt eine Mahnung oder Verzugs- Mahnungskosten hinzu wenn man auf die Bettelschriften nicht antwortet?

Habe ich es richtig Verstanden, das man wenn man einen Bescheid in der Hand hält nur noch die Möglichkeit zwischen KLAGEN und BEZHALEN hat?

Kann der Beitragsservice denn nachvollziehen wie lange man schon bei der Anschrift wohnt? Darf er sich diese Daten auch von den Einwohnermeldeämtern holen?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben