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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: berit am 24. November 2013, 17:47

Titel: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: berit am 24. November 2013, 17:47
Hallo zusammen,

Person A hat vor kurzem vom Beitragsservice ein Schreiben mit dem Betreff "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" erhalten.
Es handelt sich dabei um diesen Musterbrief, nur natürlich mit As persönlichen Daten: http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/musteranschreiben.file.html/musteranschreiben.file.pdf


Wie sollte A, der bisher noch keinen Kontakt mit dem Beitragsservice hatte, jetzt am besten reagieren?
Muss A überhaupt jetzt reagieren?

Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: bubu am 24. November 2013, 17:56
hallo berit,

Person A hat schon 4 von diesen Briefen bekommen und nicht darauf reagiert.
Der letzte kam Anfang September, und seitdem nichts mehr von dennen  gehört.
Brief abheften und warten was kommt, wäre der tip von Person A.   
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Roggi am 24. November 2013, 19:05
Nach heutigem Kentnisstand würde niemand aus diesem Forum auf diesen Bettelbrief reagieren. Da der RBStV teilweise gegen das Grundgesetz verstößt und damit nichtig ist, ist die Aufforderung zur Anmeldung genauso nichtig. Nur entschieden wurde darüber noch nichts vor den Gerichten, aber die Chancen stehen gut für uns. Ohne konkrete Strafandrohung mit Rechtsbehelfsbelehrung ist es risikolos nicht zu antworten. Wenn man erstmal geantwortet hat, ist man zur Zahlung verpflichtet. Wer will schon freiwillig Angaben zu seinen Ungunsten machen?
Solche Infopost von denen kann ja auch verlorengehen. Also: Ab damit in Ablage P
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Quietus am 24. November 2013, 19:41
Person A hat den Brief gestern auch bekommen.

Ist das in
http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/musteranschreiben.file.html/musteranschreiben.file.pdf
angebotene Auswahlmenü

1. Meine Wohnung ist bisher noch nicht angemeldet. Da ich schon vor Januar 2013 in der Wohnung gewohnt habe, melde ich die Wohnung ab dem 01.01.2013 an.
2. Meine Wohnung ist bisher noch nicht angemeldet. Ich habe die Wohnung erst nach dem 01.01.2013 bezogen und melde sie daher an zu ...
3. Ich hab für diese Wohnung bereits ein Rundfunkbeitragskonto.
4. Ein Familienangehöriger/Mitbewohner zahlt für diese Wohnung bereits Rundfunkbeiträge.


nicht eine Einmischung in eine Angelegenheit des örtlichen Einwohnermeldeamtes?

Gruß
Quietus
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Roggi am 24. November 2013, 19:44
Es ist eher eine Einmischung in deine Freiheit!
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Rochus am 25. November 2013, 13:17
...Solche Infopost von denen kann ja auch verlorengehen. Also: Ab damit in Ablage P

Eben nicht in Ablage P. Das ist zu einfach. Das Dingen gehört der guten Ordnung halber in den Aktenordner um dann zusammen mit den anderen gesammelten Materialien die Dummheit des Systems dokumentieren zu können. Das Schreiben in den Mülleimer zu werfen ist keine Kampfansage sondern unsinniger und zu nichts führender Aktionismus.

Es mag einem persönlich danach vielleicht besser gehen, aber wenn es dann zur Klage kommt, sollte man alles schön in typisch deutscher Gründlichkeit beisammen haben.

Außerdem kann man dann irgenwann in nicht allzu ferner Zukunft den Ordner einem Museum übergeben: dem Museum für die ausgestorbene Gattung "ÖRR"! DAS macht Laune, und nicht das Entsorgen eines Briefes.
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 25. November 2013, 13:34
RBB? Seid Ihr in Berlin oder Brandenburg? Mich würde interessieren, es zu wissen. Übrigens, vor ein paar Tage fragte ich genau das.

Was zu tun? Geschmackssache. Ich habe aus eigener Initiative einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall gestellt, der selbstverständlich mal abgelehnt wird, aber mich in einer besseren Lage versetzt. Spätestens, wenn da ein Bescheid ist, sollte man reagieren. Auf Bescheide reagiert man, damit sie nicht bestandskräftig werden.

Was zu tun? Das ist ständig das Thema in diesem Forum. Es wird tausendmal wiederholt. Widersprechen und Klagen. Nicht schwieriger als eine Hausaufgabe für Schulkinder.

Interessant ist der Adressat im Musterschreiben: "Prof. Dr. Peter Paul Patricius". Ein Patrizier mit Doktortitel, der als Professor tätig ist, scheint für die Anstalten jemand zu sein, der wohl auf Rundfunk verzichten kann, wegen seiner Bildung. Der wird sicher zahlen können und wegen 18 EUR monatlich nicht meckern. Alle anderen, die bisher nicht zahlten, sind Schwarzseher und Schwarzhörer für sie.
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Roggi am 25. November 2013, 17:09
...Solche Infopost von denen kann ja auch verlorengehen. Also: Ab damit in Ablage P

Eben nicht in Ablage P. Das ist zu einfach. Das Dingen gehört der guten Ordnung halber in den Aktenordner...

Ich würde die Briefe ignorieren und später behaupten ich hätte sie nicht bekommen. Da macht sammeln keinen Sinn, sonst hätte man ja reagieren müssen.


@Sophia, für mich ist der WDR zuständig. Du hast mir schon vor einigen Wochen Mut gemacht, als du sagtest, Klagen ist nicht schwieriger wie Hausaufgaben für Kinder. Sonst hätte ich mir das nicht zugetraut.
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Florian von Schoenblick am 25. November 2013, 18:04
Hallo,

bin neu hier; wenn ich das Interesse halber, mal zusammen fassen darf, dann sieht das so aus als waeren diese Wurfsendungen, die auch noch als "Infopost" deklariert sind, nicht anders als diese Pyramiden-Bettelbriefe zu behandeln?

Danke!
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Roggi am 25. November 2013, 18:48
Im Grunde genommen kann man machen was man will mit diesen Bettelbriefen. Es ist und bleibt Infopost ohne rechtlichen Charakter. Wichtige Post ist erkennbar, weil im Brief als Überschrift "Bescheid" steht, auf der Rückseite bekommt man eine "Rechtsbehelfsbelehrung"!
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: koppi1947 am 25. November 2013, 19:49
Vollkommen korrekt Roggi und wenn es eine richtige rechtlich korrekte Institution oder Behörde wäre,müsste sie diese Bescheide per Einschreiben Rückschein senden,denn diese normalen Briefe könnten genau so verschwinden,wie normale Briefe an den Beitragsservice.
Es ist schon sehr merkwürdig und fast lächerlich,was sich dieser Beitragsservice hier anmaßt und erlaubt.
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Florian von Schoenblick am 25. November 2013, 21:18
Tiefste Verneigungen und Danke fuer die kurz gefasste Darstellung in Klartext
!
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Rochus am 26. November 2013, 08:04
Im Grunde genommen kann man machen was man will mit diesen Bettelbriefen. Es ist und bleibt Infopost ohne rechtlichen Charakter. Wichtige Post ist erkennbar, weil im Brief als Überschrift "Bescheid" steht, auf der Rückseite bekommt man eine "Rechtsbehelfsbelehrung"!

Diese Infopost ohne rechtlichen Charakter, wie Du richtig schreibst, hat aber einen gewissen Wert, um darzustellen, dass hier von Anfang an Zeit und Geld der Beitragszahler verplempert wird, ohne sichtbar erkennen zu lassen, dass ein Interesse an der Durchsetzung der Forderung besteht. Und um die Verschleierungs- und Verzögerungstaktik, die eine Rechtsstaates unwürdig ist, zu dokumentieren.

Aber jeder so, wie er will....
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 26. November 2013, 08:55
Diese Infopost ohne rechtlichen Charakter, wie Du richtig schreibst, hat aber einen gewissen Wert, um darzustellen, dass hier von Anfang an Zeit und Geld der Beitragszahler verplempert wird, ohne sichtbar erkennen zu lassen, dass ein Interesse an der Durchsetzung der Forderung besteht. Und um die Verschleierungs- und Verzögerungstaktik, die eine Rechtsstaates unwürdig ist, zu dokumentieren.

Sie sollten eigentlich mit dem Beitragsbescheid anfangen, so wie auch die Stadt mit der Grundsteuer tut. Dass sie es es nicht machen, hat mit der Vortäuschung einer Kontinuität der Abgabe. Das Thema Kontinuität der Abgabe steht bei Kirchhofs Gutachten. Es geht um die Akzeptanz der Abgabe, das war ja auch ein Ziel der Reform, denn die Gebühr verlor Akzeptanz wegen der PC-Gebühr. Man sieht auch, wie die Anstalten sich mit lächerlicher Werbung um Akzeptanz bemühen. Immer mehr Bürger werden mit diesen Reformen (PC-Gebühr, Beitrag) zu Abgabeschuldner gemacht, um mehr Geld zu holen. Es handelt sich also um Täuschung, Täuschung einer Kontinuität, die akzeptiert werden soll, um einen Vermögensvorteil zu erreichen. Es ist meiner Meinung nach Betrug (Siehe § 263 StGB). Man siehe, wie die Medien Christian Wulff vor die Anklagebank brachten, wegen angeblicher Vorteilnahme mit einem paar Hunderten Euros. Man sehe andererseits wie Dagmar Reim, Intendantin vom RBB, den Berliner Abgeordneten für den verschafften Vorteil dankt:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg51879.html#msg51879

Trotzdem scheint der strafrechtliche Weg hoffnungslos, denn die Medien sind mächtiger als der Bundespräsident und können sich es leisten. Es bleibt nur übrig zu versuchen, zu zeigen, dass das Volk mächtiger als die Medien ist, was in einem Sklavenstaat nicht ganz sicher ist.
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: taalsperre am 27. November 2013, 13:14
Ich danke allen für die Infos in diesem Threat. Denn ich habe auch diese Infopost bekommen und werde diese erstmal abheften.

Wie ist denn die Erfahrung bisher, wie oft kommt diese Bettelschrift und was kommt danach? Gleich der Bescheid? Kommt eine Mahnung oder Verzugs- Mahnungskosten hinzu wenn man auf die Bettelschriften nicht antwortet?

Habe ich es richtig Verstanden, das man wenn man einen Bescheid in der Hand hält nur noch die Möglichkeit zwischen KLAGEN und BEZHALEN hat?

Kann der Beitragsservice denn nachvollziehen wie lange man schon bei der Anschrift wohnt? Darf er sich diese Daten auch von den Einwohnermeldeämtern holen?

Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Roggi am 27. November 2013, 19:23
Wenn man einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung in Händen hält, hilft erst mal ein Widerspruch, der innerhalb von 4 Wochen erfolgen muß. Der wird zumeist abgelehnt, erst dagegen hilft nur noch Klagen oder Zahlen, wobei es nötig ist zu klagen, wenn man nicht zahlen will. Es sind schon einige Klagen vor den Gerichten anhängig, an den bald zu erwartenden höchstrichterlichen Urteilen kann man sich orientieren. Wenn der Service B verliert, braucht man sein Geld nicht durch weitere Klagen zurückfordern. Wenn er Gewinnt, kann man immer noch zahlen oder weiterklagen.

Wie lange es dauert bis der Bescheid kommt ist unterschiedlich, es kommen 8 Euro undefinierte "Kosten"! obendrauf.

Der Service B holt sich keine Daten, er bekommt die Daten vom Einwohnermeldeamt regelmäßig geliefert.
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: starplayer am 27. November 2013, 21:36
Guten Abend ins Forum.

Person A bräuchte auch einmal eine Handlungsempfehlung, da A glaubt falsch vorgegangen zu sein.

Am 01.06.2013 kam A der Beitragsbescheid ins Haus, auf den A dann fristgerecht Einspruch eingelegt hat. Da A aber irgendwo gelesen hatte, das A trotz Einspruchs den Beitrag zahlen muss, hat A das dann zähneknirschend getan.
Von der GEZ kam nach einiger Zeit ein Schreiben, in welchem Sie A bestätigten, das der HR Ihnen, seinen Widerspruch zur Bearbeitung weitergeleitet habe. Der Person A Meinung nach wichtigste Satz in diesem Machwerk ist der, keine Verfassungswidrigkeit in dieser, Ihrer Regelung erkennen zu können. Seitdem kamen immer nur wieder Zahlungsaufforderungen, von denen A blöderweise noch eine weitere beglichen hat.
Person A Frage lautet: Stellt diese "Stellungsnahme" der GEZ irgendwas rechtlich Verbindliches dar? Ist dies eine Ablehnung des Widerspruches von Person A? Oder kommt auf seinen Widerspruch von amtlicher Seite noch die Reaktion? Wann kann A Klage einreichen oder hat A die Klagefrist bereits verstreichen lassen?

UND: Soll A weiterzahlen, einen weiteren Bescheid abwarten oder was tun?

Für Antworten sehr dankbar, Alex
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: Roggi am 27. November 2013, 22:50
Die Antworten von Service B sind immer die gleichen Textbausteine. Service B kann keine Gesetzesverstösse erkennen, weil es zur Zeit deren gültiges Gesetz ist. Jeder, der sich in seinen Grundrechten eingeschränkt fühlt oder andere Gründe hat, kann dagegen klagen, dann wird Service B hoffenlich aufgezeigt, wo die Verstösse liegen. Um seine Stellung nicht zu verschlechtern, kann die Zahlung eingestellt werden. Service B zahlt mit den Beiträgen nicht nur schlechtes Programm, sondern auch beste Anwälte, Gutachter und Politiker, die gegen uns arbeiten und Interesse daran haben, das weiterhin jeder Beiträge zahlt. Wer sich nicht zum Sklaven für dieses Mediensystem machen lassen will, wehrt sich, Informationen gibt es reichlich hier im Forum. Wer die Zeit, Nerven und Geld dafür nicht hat, zahlt 17,98 Euro Beitrag monatlich. Das kann als Schutzgeld angesehen werden, ähnlich wie es in Mafiastrukturen üblich ist. Dann freut sich Service B und lässt einen in Ruhe.
Erst kommen Zahlungsaufforderungen, dann kommt ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite, demzufolge ist innerhalb von 4 Wochen Einspruch einzulegen. Die Begründung kann knapp ausfallen, benutze die Suchfunktion im Forum für Beispiele. Daraufhin folgt der ablehnende Widerspruchsbescheid, gegen den kann innerhalb von 4 Wochen Klage erhoben werden. Zur Zeit dauert das aber, bis so ein Widerspruchbescheid kommt, auch dafür kann über die Suchfunktion mehr Information gefunden werden.
Es ist erforderlich, sich in das Thema einzulesen, nur wer genug Information hat kann  wissen was er tut.
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: GEZeichnet am 01. Dezember 2013, 04:55
Irgendein Praktikant hat mir letzte Woche auch diesen Brief geschickt. Es lohnt sich nicht da ich doch Auswanderer bin und Analphabet :) Aber nett das man einen die Option lässt ~"anmelden zum __20__ . Kann ich nicht einfach 012099 eintragen? Sorry aber 18 Euro fürs Frühstücksfernsehen(und selbst da ist nur der Wetterbericht interessant) sind mir zu happig und maßlos übertrieben. Staatsfernsehen pff...ist ja wie in China
Titel: Re: Schreiben "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" - Handlungsempfehlung
Beitrag von: abgezockter1984 am 05. Dezember 2013, 11:08
Mir tut Person A richtig leid. Was diese Person A alles ertragen muss, ist ja die reinste Hölle. Alleine dieses Forum zeigt, wie schwer es der Person A gemacht wird. Ich würde die Person A gerne mal persönlich kennenlernen.