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Autor Thema: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 20389 mal)

j

jetzt_reicht_es

Bis jetzt hat das Bundesverfassungsgericht immer schön mitgespielt, ob es bei den erdrückenden vielschichtigen Argumenten da noch weiter mitmacht, ist fraglich.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Presse diesmal dem Bundesverfassungsgericht genau auf die Finger schaut, das Thema Rundfunkbeitrag  ist andauernd auf der Tagesordnung. Auch der Bruder von Paul Kirchhof beim Bundesverfassungsgericht wird sich seine Beteiligung in dieser Sache überlegen müssen. Die Presse liest auch hier kräftig mit.
Was kuemmert juckt es die deutsche Eiche, wenn sich eine Sau daran reibt?
Ihre Pesionen und Gehälter sind sicher!
Das interessiert sie doch ein Schei* was die Presse darüber schreibt. Die dumme Masse schaut eh ARD / ZDF!
Aber Optimismus tut gut!
Lass uns mal sehen was bis Ende 2014 passiert....

Wem sollen diese Sprüche nutzen? Die Masse schaut ÖRR und die privaten Sender, die Masse hört überwiegend privates Stadtradio.

Das Bundesverfassungsgericht kann an dieser Frage des Rundfunkbeitrags den Ruf komplett  verlieren. Das steht auch auf dem Spiel.

Einstweilen können wir mit den Klagen den Stand der Dinge rausfinden.
Spätestens nach dem Scheitern der Klage gegen ESM vors BVG, hat das Gericht schon bewiesen, wie die Prioritäten gesetzt werden.Dank ÖRR hat man das auch so runtergespielt, dass es dem "dummen Michel" gar nicht klar ist was da entschieden worden ist.
Lieber Viktor: unabhängige Gerichte gibt es nicht! Leider auch nicht in Deutschland! Spätestens seit der Entscheidung für ESM bin ich mir da relativ sicher!
Ich fresse ein Besen, wenn das BVG diese Beitrag für verfassungswidrig erklärt und die Gebühren zurückerstattet werden müssten!


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Unabhängige Gerichte? Wäre schön zu haben. 
Dennoch! Auch abhängige Gerichte können den Bogen überspannen.

Wer zahlt, dessen Gebühren/Beiträge werden sicherlich nicht zurückerstattet. Nur der Klagt wird sein Geld behalten dürfen. jetzt_reicht_es, du wirst den Besen nicht essen müssen. ;)


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j

jetzt_reicht_es

Wer zahlt, dessen Gebühren/Beiträge werden sicherlich nicht zurückerstattet.
Auch das glaube ich kaum, denn dann ist der Weg geöffnet und jeder wird anfangen zu klagen oder sie müssen wieder das Gesetz anpassen;
Dabei haben die Länder schon sehr lange Zeit an dem Gesetz geschraubt und jeder wusste schon was auf uns zukommen wird; dennoch haben sie es beschlossen.

Was ich mir vorstellen kann, ist, dass man eine Art Befreiung einführt für alle Totalverweigerer einführt.
Und das wird lustig werden; denn die GEZ argumentiert, dass dies praktisch nicht durchführbar ist.
 


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Wer zahlt, dessen Gebühren/Beiträge werden sicherlich nicht zurückerstattet.
Auch das glaube ich kaum, denn dann ist der Weg geöffnet und jeder wird anfangen zu klagen oder sie müssen wieder das Gesetz anpassen;
...

Das wirst du müssen oder erfolglos klagen, das passiert nicht zum ersten Mal. Die ö.-r. Rundfunkgrundlage wird voraussichtlich als Verfassungswidrig erklärt (oder Teile davon), jedoch nicht für nichtig. Das heißt, es gilt weiterhin, bis ein neues Gesetz verabschiedet wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2013, 16:50 von Viktor7«

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Es kann keine Befreiung für Totalverweigerer geben, das wäre ja schon wieder ungerecht gegenüber der zahlenden Kundschaft.


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Es kann keine Befreiung für Totalverweigerer geben, das wäre ja schon wieder ungerecht gegenüber der zahlenden Kundschaft.

Dazu gab es bereits Tipps von Juristen. Siegreiche Klagen sollen, neben den Befreiungen, die wenigen  Möglichkeiten sein, der Beschlagnahmung des Einkommens zu entgehen. Totalverweigerer der nicht klagt, darf dann in Raten nachzahlen. ;)


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Korrektur/Nachtrag zur Verfassungswidrigkeit/Nichtigkeit:

Bei den Verwaltungsakten läuft es anscheinend noch anders:

Nichtigkeitsdogma
http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtigkeitsdogma

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht kann ein Gesetz für nichtig erklären, wenn es gegen Verfassungsrecht verstößt, insbesondere wenn durch das Gesetz ein Grundrecht verletzt ist. Das Gesetz ist dann grundsätzlich nichtig.

Eine Ausnahme gilt für Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG. Hier spricht das Gericht lediglich die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz aus, überlässt es aber nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung dem Gesetzgeber, anstelle der fehlerhaften eine rechtmäßige Norm zu erlassen, oft mit Fristsetzung zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustands. Nur ausnahmsweise und zurückhaltend wird eine Regelung für diese Übergangszeit vom Gericht erlassen.

Zitat
Verwaltungsakte

Das Nichtigkeitsdogma gilt nur für Rechtenormen, nicht für Verwaltungsakte. Verwaltungsakte sind, auch wenn sie gegen Recht und Gesetz verstoßen, von dem Bürger zu befolgen. Zwar ergibt sich aus Art. 20 Abs. 3 GG, dass auch die Verwaltung Recht und Gesetz gleichermaßen beachten muss, ein Umkehrschluss aus § 43 Abs. 3 VwVfG ergibt aber, dass ein rechtswidriger Verwaltungsakt grundsätzlich wirksam ist. Dort heißt es, dass nur ein nichtiger Verwaltungsakt unwirksam ist. Der Beschwerte muss also den Verwaltungsakt vor der Verwaltung im Widerspruchsverfahren - soweit dieses nicht ausnahmsweise entbehrlich ist - und notfalls vor Gericht anfechten und die Aufhebung begehren. Das Einleiten des Widerspruchsverfahrens stellt 'grundsätzlich' aufschiebende Wirkung her, § 80 VwGO. Das bedeutet, dass der Verwaltungsakt zunächst bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes nicht vollzogen werden darf. Das ist auch der Grund, warum die Ausnahme des Nichtigkeitsdogmas verfassungskonform ist. Der Widerspruch, oder - falls entbehrlich die Klage - muss binnen bestimmter Fristen erfolgen, damit der Verwaltungsakt nicht in Bestandskraft erwächst.


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Es kann keine Befreiung für Totalverweigerer geben, das wäre ja schon wieder ungerecht gegenüber der zahlenden Kundschaft.

Haben wir diesen einen Fall nicht schon? Warum ist dann Bernd Höcker befreit worden? Dement? Wohl kaum! Altenheim? Auch nicht! Knast? Hätten die wohl gerne! Ausland? Nix von gehört! Taub-Blind? Auch nicht der Fall! Private  Rundfunkanstalt? Ich denke, auch das können wir streichen!

Also, was dann?

Und damit kommen die auch schon wieder in Erklärungsnot.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

j

jetzt_reicht_es


Warum ist dann Bernd Höcker befreit worden?

???
Er ist angeblich nicht befreit worden.
Nur kalt gestellt!


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So wie ich das verstanden habe, ist Bernd Höcker nicht befreit worden. Nur seine Betriebsstätte wurde befreit, weil sie innerhalb seiner Privatwohnung liegt.

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Androhung
Zitat
Die für Sie weniger gute Nachricht will ich Ihnen aber nicht vorenthalten: Der Erfolg Ihres Widerspruchs liegt allein darin begründet, dass die von Ihnen seinerzeit dankenswerter Weise vorgenommene Anmeldung mit Blick auf § 5 Abs. 5 Ziffer 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages keine Basis mehr hat. Der Beitragsbescheid für Ihre Wohnung wird Ihnen zu gegebener Zeit übersandt werden.

Der Beitragsservice lässt keinen vom Haken.
Unter anderem auch wegen der Möglichkeit der Ungleichbehandlung wurde der 15.RBStV eingeführt, damit es keine Schwarzseher mehr gibt.



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Unter anderem auch wegen der Möglichkeit der Ungleichbehandlung wurde der 15.RBStV eingeführt, damit es keine Schwarzseher mehr gibt.

Schwarzseher?

Ist das nicht eine offensichtliche öffentlich-rechtliche Form der Diskriminierung von Millionen Bürgern, welche die ö.-r. Medien nicht sehen wollen?

Diese Propaganda, Manipulation und die Beschlagnahmung der Einkommen muss von uns gestoppt werden.

FREIHEIT statt FRECHHEIT!



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jetzt_reicht_es

Unter anderem auch wegen der Möglichkeit der Ungleichbehandlung wurde der 15.RBStV eingeführt, damit es keine Schwarzseher mehr gibt.
Ja genau!
Und damit die Diebe nicht mehr davon kommen sollen wird demnächst in jedem Haushalt eine Videokamerer installiert, die Bilder an die nächste Polizeistation liefert....
Was für ein Schwachsinn!
Man kann doch nicht Grundrechte Millionenfach verletzen nur weil es positive Auswirkungen gibt.
Genau mit dem ähnlichen Argument (Verhinderung von Terrorismus) rechtfertigt die NSA die GG Verletzung in diesem Lande.
15.RBStV  ist verfassungswidrig! Wieso sich die Verfassungsorgane so viel Zeit lassen um dies zu erkennen spricht Bände.
Schwarzseher wird es im Übrigen auch in der Zukunft geben!
Ich bin nämlich echt gespannt wie sie bei einem Mehrfamilienhaus rausfinden wollen wer in welcher Wohnung lebt.


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Schwarzseher wird es im Übrigen auch in der Zukunft geben! ...

@Jetzt_reicht_es,

nicht umsonst hatte ich soeben das gepostet:


...
Unter anderem auch wegen der Möglichkeit der Ungleichbehandlung wurde der 15.RBStV eingeführt, damit es keine Schwarzseher mehr gibt.

Schwarzseher?

Ist das nicht eine offensichtliche öffentlich-rechtliche Form der Diskriminierung von Millionen Bürgern, welche die ö.-r. Medien nicht sehen wollen?

Diese Propaganda, Manipulation und die Beschlagnahmung der Einkommen muss von uns gestoppt werden.

FREIHEIT statt FRECHHEIT!


Die weitere Verwendung der ÖRR-Sprache diskriminiert Millionen Bürger, welche die ö.-r. Medien tatsächlich nicht sehen wollen. Damit erweist du den ÖRR-Demagogen einen Bärendienst. Wenn nicht anders geht, dann sollte man zwischen den Gruppen stark differenzieren.


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So wie ich das verstanden habe, ist Bernd Höcker nicht befreit worden. Nur seine Betriebsstätte wurde befreit, weil sie innerhalb seiner Privatwohnung liegt.

...

Ja, danke. Dann ist alles klar.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Schwarzseher?

Ist das nicht eine offensichtliche öffentlich-rechtliche Form der Diskriminierung von Millionen Bürgern, welche die ö.-r. Medien nicht sehen wollen?

Diese Propaganda, Manipulation und die Beschlagnahmung der Einkommen muss von uns gestoppt werden.

FREIHEIT statt FRECHHEIT!


Macht Euch mal den zweifelhaften Spaß und lest Euch mal die Sitzungsprotokolle der Landtage im Zusammenhang mit den 1. und 2. Lesungen durch. Das Wort Schwarzseher bzw.  Schwarzhörer kommt da reichlich vor. Scheint das große Angstgebilde zu sein.

In ihrer kleinen Welt ohne den leisesten  Blick über den Tellerrand hinaus können sich sowohl die ÖRR als auch die Entscheidungsträger (einer davon träger als der andere) kaum vorstellen, dass den gequirlten Mist niemand mehr sehen mag.


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