Nach unten Skip to main content

Autor Thema: In Kürze 2315 bis 3429 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 20427 mal)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Wie wäre es mit einer kleinen Hochrechnung?

Ausgehend von der aktuellen WAZ Recherche, die nur einen Teil der Gerichte abdeckt, sind mind. 600 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag anhängig.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7426.0.html

Auf Grund der UMFRAGE zu den Rundfunkbeitrags-Klagen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7289.0.html

können wir schon heute folgendes sagen:




Es werden in Kürze mind. 2315 Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag anhängig sein. Berücksichtigt man noch die Personen, die auf die Geldabpress-aufforderung warten, könnten in Kürze 3429 Klagen bei den Gerichten gegen den neuen Rundfunkbeitrag eintrudeln.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2013, 14:03 von Viktor7«

S
  • Beiträge: 550
Wie hast Du das berechnet?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Wie hast Du das berechnet?

Ganz einfach mit dem Dreisatz:

7 Klagende Forumsuser entsprechen ca. 600 Klagenden der WAZ Recherche, dann entsprechen
8 auf Widerspruchbescheidung und Klage wartende User des Forums, den 686 künftig klagenden Personen in Deutschland.

686 + 343 + 686 + 600 = 2315
686 + 343 + 686 + 600 +  1114 = 3429

Bei einer noch größerer Beteiligung an der Umfrage und bei genaueren Zahlen für Deutschland, würden wir eine noch genauere Hochrechnung bekommen.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es

Wie hast Du das berechnet?

Ganz einfach mit dem Dreisatz:

7 Klagende Forumsuser entsprechen ca. 600 Klagenden der WAZ Recherche, dann entsprechen
8 auf Widerspruchbescheidung und Klage wartende User des Forums, den 686 künftig klagenden Personen in Deutschland.

686 + 343 + 686 + 600 = 2315
686 + 343 + 686 + 600 +  1114 = 3429

Bei einer noch größerer Beteiligung an der Umfrage und bei genaueren Zahlen für Deutschland, würden wir eine noch genauere Hochrechnung bekommen.
Solche "Hochrechnungen" haben wenig Aussagekraft!
Ich bin Statistiker und weiß wovon ich rede!
Mit einer Statistik mit 7 oder 8 "Treffern" lässt sich zwischen 0 und Unendlich fast jede Zahl statistisch schätzen (Dreisatz ist natürlich einer von 1000 möglichen Wegen). So eine Statistik ist alles aber auch nichts; gerade wenn es um tail Aussagen geht (also Aussagen im Randbereich der Verteilung) brauch man ein Paar mehr Treffer um statistisch einigermaßen stabil zu schätzen.

Aber abgesehen von der Statistik, finde ich auch wenn von 40 Mio "Teilnehmer"  4000 Klagen würden, ist es gerade eine Promillerscheinung (also nur 0,1% Klagen); also statistisch unbedeutend.
Als Beispiel sei hier 100000 Hartz IV Klagen der 6 Mio Hartz IV Empfänger genannt.
Hier sind wir schon bei 1,6% Klagen; die Gerichte sind total überfordert und trotzdem sieht der Gesetzgeber keine Notwendigkeit zu handel. Hartz IV ist im Übrigen auch verfassungswidrig!
Also in diesem Bereich (Rundfunk) müsste ein Wunder passieren, damit in absehbarer Zeit eine Änderung erfolgt...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Genauere Zahlen bekommen wir höchstwahrscheinlich im Forum nicht. Das ist nicht nötig. Nicht die Anzahl der Klagen wird entscheidend sein. Es reicht eine erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aus, um die Verletzungen der Grundrechte zu beenden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es

Es reicht eine erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aus, um die Verletzungen der Grundrechte zu beenden.
jaja!
Davon träume ich schon seit Jahren!
Schon nach Einführung der PC Gebühr habe ich gedacht, dass es doch vors BVG scheitern muss, aber das Ende ist ja bekannt....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Ist der Ausgang der neuen Klagen deswegen so Sonnenklar?

Es reicht eine erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aus, um die Verletzungen der Grundrechte zu beenden.
jaja!
Davon träume ich schon seit Jahren!
Schon nach Einführung der PC Gebühr habe ich gedacht, dass es doch vors BVG scheitern muss, aber das Ende ist ja bekannt....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 2.177
Schon nach Einführung der PC Gebühr habe ich gedacht, dass es doch vors BVG scheitern muss, aber das Ende ist ja bekannt....

Das BVerfG entschied, nicht zu entscheiden und den Eindruck zu erwecken, es habe die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe bestätigt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.235
Ein weiteres Problem ist, wenn das Bundesverfassungsgericht einen faulen Kompromiss aushandelt, sind wir weiterhin die Gelackmeierten!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Schon nach Einführung der PC Gebühr habe ich gedacht, dass es doch vors BVG scheitern muss, aber das Ende ist ja bekannt....
Das BVerfG entschied, nicht zu entscheiden und den
Eindruck zu erwecken, es habe die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe bestätigt.
Sehr gut beobachtet - und sehr gut umschrieben, Sophia.Orthoi - Danke!
Wir lassen uns nicht hinters Licht führen ;)

Ein weiteres Problem ist, wenn das Bundesverfassungsgericht einen faulen Kompromiss aushandelt, sind wir weiterhin die Gelackmeierten!
Genau *deswegen* - und weil in den Hinterzimmern der "Entscheidungsträger" schon die Köpfe über der Evaluierung rauchen und Wege erörtert werden, wie noch - ohne sich die Blöße zu geben - halbwegs heil der Kopf aus dieser selbstgelegten Schlinge gezogen werden kann - genau *deswegen* müssen wir
- parallel zur Information und Aufklärung und zum Rechtsstreit
*insbesondere* auch die
- Landespolitik
ins Gebet nehmen und Handlungsdruck ausüben.

*Die* haben es verzapft - *wider* besseren Wissens.

Die sächsische bzw. Dresdner Initiative
"Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem"
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
hat sich das zum Ziel für die kommenden Wochen und Monate gesetzt.

Für diesbezügliche Unterstützungsangebote ist die Initiative jederzeit gern offen!!! :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

j

jetzt_reicht_es

Ist der Ausgang der neuen Klagen deswegen so Sonnenklar?
Sonnenklar ist die Einstellung von BVG!
Auch Sonnenklar ist, dass die eine Hand die andere wäscht.
Darüber hinaus sollte man sich immer wieder vor den Augen führen wer in BVG sitzt und wer über die Klagen entscheidet.
Hinzu kommt noch, dass die meisten Experten schon die PC Gebühren für verfassungswidrig gehalten haben (Gründe: siehe Promotion von Anna T.) und BVG entschied nicht zu entscheiden.

Außerdem gibt es keine ernstzunehmende politische Partei, die nur ansatzweise etwas gegen dieses korrupte System vorgehen möchte.

Alle Fakten zusammengenommen sieht es aus meiner Sicht sehr düster aus. Ich hoffe sehr, dass ich mich irre und BVG allein auf die Fakten schauen wird und den Beitrag für verfassungswidrig erklärt.....

Ich glaube schon längst nicht mehr an dem Weihnachtsmann.... |-


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Bis jetzt hat das Bundesverfassungsgericht immer schön mitgespielt, ob es bei den erdrückenden vielschichtigen Argumenten da noch weiter mitmacht, ist fraglich.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Presse diesmal dem Bundesverfassungsgericht genau auf die Finger schaut, das Thema Rundfunkbeitrag  ist andauernd auf der Tagesordnung. Auch der Bruder von Paul Kirchhof beim Bundesverfassungsgericht wird sich seine Beteiligung in dieser Sache überlegen müssen. Die Presse liest auch hier kräftig mit.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es

Bis jetzt hat das Bundesverfassungsgericht immer schön mitgespielt, ob es bei den erdrückenden vielschichtigen Argumenten da noch weiter mitmacht, ist fraglich.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Presse diesmal dem Bundesverfassungsgericht genau auf die Finger schaut, das Thema Rundfunkbeitrag  ist andauernd auf der Tagesordnung. Auch der Bruder von Paul Kirchhof beim Bundesverfassungsgericht wird sich seine Beteiligung in dieser Sache überlegen müssen. Die Presse liest auch hier kräftig mit.
Was kuemmert juckt es die deutsche Eiche, wenn sich eine Sau daran reibt?
Ihre Pesionen und Gehälter sind sicher!
Das interessiert sie doch ein Schei* was die Presse darüber schreibt. Die dumme Masse schaut eh ARD / ZDF!
Aber Optimismus tut gut!
Lass uns mal sehen was bis Ende 2014 passiert....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Bis jetzt hat das Bundesverfassungsgericht immer schön mitgespielt, ob es bei den erdrückenden vielschichtigen Argumenten da noch weiter mitmacht, ist fraglich.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Presse diesmal dem Bundesverfassungsgericht genau auf die Finger schaut, das Thema Rundfunkbeitrag  ist andauernd auf der Tagesordnung. Auch der Bruder von Paul Kirchhof beim Bundesverfassungsgericht wird sich seine Beteiligung in dieser Sache überlegen müssen. Die Presse liest auch hier kräftig mit.
Was kuemmert juckt es die deutsche Eiche, wenn sich eine Sau daran reibt?
Ihre Pesionen und Gehälter sind sicher!
Das interessiert sie doch ein Schei* was die Presse darüber schreibt. Die dumme Masse schaut eh ARD / ZDF!
Aber Optimismus tut gut!
Lass uns mal sehen was bis Ende 2014 passiert....

Wem sollen diese Sprüche nutzen? Die Masse schaut ÖRR und die privaten Sender, die Masse hört überwiegend privates Stadtradio.

Das Bundesverfassungsgericht kann an dieser Frage des Rundfunkbeitrags den Ruf komplett  verlieren. Das steht auch auf dem Spiel.

Einstweilen können wir mit den Klagen den Stand der Dinge rausfinden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126

...
Das Bundesverfassungsgericht kann an dieser Frage des Rundfunkbeitrags den Ruf komplett  verlieren. Das steht auch auf dem Spiel.

...

Und dabei haben ARDZDFDRadio schon die Weichen gestellt. Mit ihrer Wahl eines Ex-Verfassungsrichters als Gutachter, dessen Bruder amtierender Vize-Präsident des Bundesverfassungsgericht  und dessen Schwägerin Vorsitzende Richterin des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist.

Der geplante große Coup dürfte dann wohl der Schuss gewesen sein, der nach hinten losgeht. Sich angesichts dieser familiären Konstellation ausgerechnet eines Prof. Paul Kirchhof zu bedienen bringt das Fass zum Überlaufen. Und es zeigt auch das überaus partisanenhafte Gehabe der ÖRR.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
Nach oben