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Autor Thema: Unser RECHT auf Zahlungsverweigerung ist und bleibt unsere PFLICHT!  (Gelesen 5442 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.411
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Um in einem anderen Thread
Anspruch auf klagefähigen Bescheid?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7415.0.html
in welchem das Thema
"Zahlung" - gleichzeitig jedoch "juristische Anfechtung der Zahlungsverpflichtung"
bzw.
"Zahlung (unter Vorbehalt)" vs. "Zahlungsverweigerung"
aufkam, nicht zusehr off-topic zu werden, nun meine Anmerkungen hier:

Bei Nicht-Zahlung entsteht für die Rundfunklandesanstalten kein finanzieller Schaden.
Die öffentlich-rechtlichen Sender werden 2014 voraussichtlich rund 100 Millionen Euro mehr aus dem neuen Rundfunkbeitrag zur Verfügung haben als zur Zeit der GEZ-Gebühr.

Selbstverständlich entsteht ARD-ZDF-GEZ bei Nicht-Zahlung ein finanzieller Schaden, sonst bräuchte ja nie jemand zahlen und die hätten dieser Auffassung nach trotzdem Geld.
Das wäre ja eine Art Beitrags-Perpetuum-Mobile - das die zwar gern so hätten, aber *soweit* sind wir zum Glück nun wirklich noch nicht... ;)

Zahlungsentzug *schmälert* deren *(Mehr-)Einnahmen*.
...und hat wohl auch Auswirkungen auf Liquidität, Rücklagen für die Zukunft, etc.

Man kann auch andersherum denken:
Wenn auch die bisherigen Verweigerer zahlen würden, hätten die *noch* mehr, als die aktuellen Prognosen nahelegen.

Zum anderen sind alle bisherigen Schätzungen lediglich *Schätzungen*/ Prognosen - noch mit *erheblichen Unsicherheiten* behaftet und entbehren eigentlich jeglicher Erhebungsbasis, denn es sind:
1) noch nicht mal alle Haushalte erfasst - Meldedatenabgleich bis Ende 2014!!!
dazu kommen hunderttausende WGs bzw. "ungeklärte" Lebensgemeinschaften sowie ebenfalls hunderttausende potenzielle aber bisher ungeklärte Befreiungen aufgrund ALGII, Bafög, etc.
2) ebenfalls noch nicht mal alle Betriebsstätten erfasst (Mitarbeiterzahl, KFZ, Selbständige mit nicht beitragspflichtigem Heimbüro, etc.)!!!
3) Klagen auch von Betriebsstätten anhängig, wo es um erhebliche Summen geht - Rechtslage ungeklärt.
4) mit diversen Kommunen vorläufig Sonderkonditionen vereinbart/ Beträge gestundet - eine endgültige, einheitliche, *berechenbare* Regelung > Fehlanzeige!
und...und...und

Es herrscht ein heilloses Durcheinander.
Das Monster bekommt jetzt deutlich zu spüren, wie überbürokratisch, intransparent und haltlos es ist.
Wohl bekomms ;)

Schon in der Vergangenheit betrug nach meinen Informationen die
Forderungsausfallquote ~4%, d.h. umgerechnet auf die Teilnehmerkonten entsprach das
~700.000 (angemeldeten!) Zahlungsverweigerern.

Es dürfte interessant werden, wie groß *jetzt* die Forderungsausfallquote ist bzw. noch wird, da ja ca. 2-3 Millionen bisherige Nicht- oder Hörfunknutzer nun mit dem erhöhten bzw. vollen Betrag belangt werden.
Zuzüglich bisherige Zahler, die aber jetzt auch für ihre Zweitwohnung zahlen sollen.
Da wird es hunderttausende weitere "Uneinsichtige" geben - und einige, die spätestens jetzt aufwachen und das Gesamtsystem endlich in Frage stellen - das ist gewiss!!!

Im Grunde aber ist es müßig sich einreden zu wollen, dass die ja "ohnehin keinen finanziellen Schaden hätten". Was sollte das bringen?

"Finanzieller Schaden" hin oder her - letztenendes sind das alles hypothetisch-prognostische Milchmädchenrechnungen und Planspielchen, wenn man bedenkt, dass die Landesrundfunkanstalten einen (ohnehin überhöhten und absolut fiktiven) "Bedarf" anmelden, der dann von der sogenannten "KEF" nur der Form halber gekürzt wird. All das ist doch einkalkuliert.

Ich frage mich, weshalb die jetzt just auf die ~1% Mehreinnahmen kommen, die ursprünglich mal als Zielvorgabe kursierten...

...........................................................................
Hier zwei Meldungen, welche den Eiertanz sehr gut verdeutlichen:

HORIZONT, 04.01.2013
ARD weist "Bild"-Bericht zum neuen Rundfunkbeitrag zurück
Zitat
"Die "Bild" hatte unter Berufung auf den ehemaligen Chef der Gebühreneinzugszentrale GEZ berichtet, die Reform habe das Ziel, das Beitragsaufkommen um EIN PROZENT zu STEIGERN. "Dies ist und bleibt grob falsch und irreführend", sagt SWR-Justiziar Eicher, federführend in der ARD für den neuen Rundfunkbeitrag zuständig."
http://www.horizont.net/aktuell/medien/pages/protected/ARD-weist-Bild-Bericht-zum-neuen-Rundfunkbeitrag-zurueck_112185.html

dann aber doch - hört, hört:

Mitteldeutsche Zeitung, 30.04.2013
ARD, ZDF, Arte und DeutschlandradioÖffentlich-rechtlichen Sendern ***fehlen 84 Millionen Euro***
http://www.mz-web.de/wirtschaft/ard--zdf--arte-und-deutschlandradio-oeffentlich-rechtlichen-sendern-fehlen-84-millionen-euro,20642182,22646686.html

Jedenfalls ***ÄUSSERST SUSPEKT***, dass genau diese ~1% bzw. 80-100 Millionen "zufällig-PLANMÄSSIG" erfüllt worden sein sollen.

Das klingt mir nach "DDR-PLANSOLL-ERFÜLLUNG" - nicht aber nach "objektiver, unabhängiger und umfassender Berichterstattung und Information"...
...........................................................................

Für mich riecht das alles wieder einmal nach einem rein strategischen PR-Spiel, dass eine "Punktlandung" vorgaukeln und den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen soll.

ALLES HEISSE LUFT!

Unser RECHT auf Zahlungsverweigerung ist und bleibt unsere PFLICHT!
Eine gleichzeitige Finanzierung unseres ungleichen Gegners kommt nicht in Frage!


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  • Im Namen der Gerechtigkeit

Bei Nicht-Zahlung entsteht für die Rundfunklandesanstalten kein finanzieller Schaden.
Die öffentlich-rechtlichen Sender werden 2014 voraussichtlich rund 100 Millionen Euro mehr aus dem neuen Rundfunkbeitrag zur Verfügung haben als zur Zeit der GEZ-Gebühr.

Damit meinte ich was anderes.
ÖRR soll nicht mit Argument kommen und behaupten es entsteht ein finanzieller Schaden wenn eine Person nicht zahlt und klagen möchte. Bis das Thema "Rundfunksteuer" vom Tisch ist, sollte keiner der klagen möchte dazu gezwungen werden zu zahlen. Besonders wenn man nie bei GEZ gemeldet war.

Darf man in Widerspruch darauf hinweisen wie rechtswidrig das ganze ist und gleichzeitig auch verlangen aus Datenbank gelöscht zu werden bis diese Sache gerichtlich geklärt wurde? Es entsteht ja kein finanzieller Schaden und funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt weiterhin bestehen.
Person X war nie bei GEZ gemeldet.

Zitat
                                                                                                                    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
                                                                                                                                  Vom 15./21. Dezember 2010*
                                                                                                                                                        § 1
                                                                                                                             Zweck des Rundfunkbeitrags
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.


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„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

 
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