Offene Beitrage lassen sich vermutlich nicht rückwirkend durch zusammentun mit Nachbarn abwenden, der Service B ist da unerbittlich, wer etwas zu spät anmeldet kommt da kaum raus. Für die Zukunft ist es hilfreich, wenn Person A schreibt, dass sie seit urzeiten bei Person B lebt, welche den Beitrag zahlt, die Abmeldung sei wohl bei Service B verloren gegangen. Irgendwas kann sich Person A ausdenken, aber der Klageweg ist sicherer, bald wird mit ersten Gerichtsurteilen zu rechnen sein. Wäre ein Wunder, wenn der Service B weitermachen könnte wie bisher. Durch Widerspruch und Klage kann man zumindest hoffen, nicht zahlen zu müssen. Deshalb Widerspruch einlegen, wenn auf der Rückseite eine Rechtsbehelfsbelehrung zu finden ist. Ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind es deren übliche Bettelbriefe, die Person A zusammen mit Person B formlos durch zurechtrücken der Wahrheit beantworten darf. Der Klageweg ist inzwischen nicht mehr so beschwerlich, hier im Forum gibt es Tipps genug welche Vorgehensweise angebracht ist. Ob es irgendwann für jetzige Klagewillige überhaupt noch Widerspruchsbescheide geben wird ist auch fraglich, der Service B will nicht verklagt werden und zögert sowas raus.