Nach unten Skip to main content

Autor Thema: was tun für Neulinge ?  (Gelesen 3811 mal)

s
  • Beiträge: 2
was tun für Neulinge ?
Autor: 22. November 2013, 22:47
Person A ist Studentin und hat nun schon die 2. Zahlungsaufforderung kürzlich erhalten.
Sie möchte jetzt wissen, ob man von ihr verlangen kann, dass sie den offenen Betrag ab Januar 2013 zurückzahlt,
denn sie kann nicht knapp 200€ auf einmal aufbringen und möchte dies auch nicht!
Sie überlegt, sich mit einem Nachbarn, der im selben haus wohnt zusammenzutun und den Beitrag zu teilen,
weiß aber nicht ob das sinnvoll wäre.
Gern würde sie natürlich jegliche Zahlungen verweigern, doch der Weg erscheint ihr lang, beschwerlich und teuer
und sie weiß nicht, ob dieses Vorhaben erfolgreich wäre und traut sich das auch nicht zu.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2013, 06:16 von Uwe«

w
  • Beiträge: 90
Re: was tun für Neulinge?
#1: 23. November 2013, 01:27
Wenn der lange, beschwerliche Weg nicht gegangen werden möchte, dann bitte zahlen. Keine Alternative.
Bei jeglichem zögern wird der Betrag höher.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2013, 06:16 von Uwe«

  • Beiträge: 3.234
Re: was tun für Neulinge?
#2: 23. November 2013, 01:48
Offene Beitrage lassen sich vermutlich nicht rückwirkend durch zusammentun mit Nachbarn abwenden, der Service B ist da unerbittlich, wer etwas zu spät anmeldet kommt da kaum raus. Für die Zukunft ist es hilfreich, wenn Person A schreibt, dass sie seit urzeiten bei Person B lebt, welche den Beitrag zahlt, die Abmeldung sei wohl bei Service B verloren gegangen. Irgendwas kann sich Person A ausdenken, aber der Klageweg ist sicherer, bald wird mit ersten Gerichtsurteilen zu rechnen sein. Wäre ein Wunder, wenn der Service B weitermachen könnte wie bisher. Durch Widerspruch und Klage kann man zumindest hoffen, nicht zahlen zu müssen. Deshalb Widerspruch einlegen, wenn auf der Rückseite eine Rechtsbehelfsbelehrung zu finden ist. Ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind es deren übliche Bettelbriefe, die Person A zusammen mit Person B formlos durch zurechtrücken der Wahrheit beantworten darf. Der Klageweg ist inzwischen nicht mehr so beschwerlich, hier im Forum gibt es Tipps genug welche Vorgehensweise angebracht ist. Ob es irgendwann für jetzige Klagewillige überhaupt noch Widerspruchsbescheide geben wird ist auch fraglich, der Service B will nicht verklagt werden und zögert sowas raus.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2013, 06:16 von Uwe«

l
  • Beiträge: 8
Re: was tun für Neulinge?
#3: 23. November 2013, 02:34
Offene Beitrage lassen sich vermutlich nicht rückwirkend durch zusammentun mit Nachbarn abwenden, der Service B ist da unerbittlich, wer etwas zu spät anmeldet kommt da kaum raus. Für die Zukunft ist es hilfreich, wenn Person A schreibt, dass sie seit urzeiten bei Person B lebt, welche den Beitrag zahlt, die Abmeldung sei wohl bei Service B verloren gegangen. Irgendwas kann sich Person A ausdenken, aber der Klageweg ist sicherer, bald wird mit ersten Gerichtsurteilen zu rechnen sein. Wäre ein Wunder, wenn der Service B weitermachen könnte wie bisher. Durch Widerspruch und Klage kann man zumindest hoffen, nicht zahlen zu müssen. Deshalb Widerspruch einlegen, wenn auf der Rückseite eine Rechtsbehelfsbelehrung zu finden ist. Ohne Rechtsbehelfsbelehrung sind es deren übliche Bettelbriefe, die Person A zusammen mit Person B formlos durch zurechtrücken der Wahrheit beantworten darf. Der Klageweg ist inzwischen nicht mehr so beschwerlich, hier im Forum gibt es Tipps genug welche Vorgehensweise angebracht ist. Ob es irgendwann für jetzige Klagewillige überhaupt noch Widerspruchsbescheide geben wird ist auch fraglich, der Service B will nicht verklagt werden und zögert sowas raus.

müsste Person A also Rückwirkend ab 01.2013 zahlen obwohl Brief(Bettelbrief zur Anmeldung) erst im 10.2013 kam?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2013, 06:16 von Uwe«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.496
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: was tun für Neulinge?
#4: 23. November 2013, 03:15
müsste Person A also Rückwirkend ab 01.2013 zahlen obwohl Brief(Bettelbrief zur Anmeldung) erst im 10.2013 kam?

Ja, wenn der "Beitragstatbestand" wie z.B. die "Inhaberschaft einer Wohnung" zu diesem Zeitpunkt schon zutraf.

Ein paar Randbemerkungen für "Neulinge" und "Dummies" - obwohl ich letzteren Begriff nicht mag, denn wir alle hier im Forum sind an uns selbst und miteinander gewachsen - keiner hat hier die Weisheit mit Löffeln gefressen... ;)

Jetzt anmelden und Gebühren sparen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7268.msg53394.html#msg53394

Person A "kann" sich jederzeit "einfach freiwillig anmelden", sollte sich aber *dringend* die Gewissens- und Warum-Frage stellen.
Argumente *dagegen* gibt es hier und überall zuhauf.
Argumente *dafür* gibt es faktisch nicht.

"Keine Lust mehr, sich mit dem Verein auseinanderzusetzen" wird nur von kurzer Dauer sein - denn die nächste Erweiterung und Erhöhung liegt doch schon in der Schublade - wenn nicht *WIR* etwas dagegen tun - und zwar *AKTIV*.

Auch, dass wir schon auf einem guten Wege sind, deutet sich hier und da unmissverständlich an.

Ganz unabhängig von der Gewissensfrage, lautet die Warum-Frage auch:
Warum *jetzt* und warum "freiwillig"?
Die kommen früher oder später schon auf Dich zu - oder dann eben nicht mehr, wenn die ersten Klagen positiv entschieden sind.
Der "Meldedatenabgleich" dauert *geplant* noch  bis Ende 2014. Nach dem derzeitigen Chaos zu urteilen, durchaus noch deutlich länger...

Die ganz "Ängstlichen" können das Geld ja zwischenzeitlich zur Seite legen - und am Ende dann bestenfalls eine große Party feiern ;)

Achso:
Die "Gebühren" heißen jetzt "Beiträge", sind aber lt. *mehrerer* Rechtsgutachten eigentlich eine unzulässige *ZWECKsteuer* und würden gem. dem sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" selbstverständlich rückwirkend zum 01.01.2013 fällig, wenn der "Tatbestand" ("Inhaberschaft der Wohnung") seit da erfüllt ist. Da beißt die Maus keinen Faden ab - siehe u.a.:

Bisher noch keinerlei Post bekommen - Wie unter dem Radar bleiben?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6582.0.html

Erstes Schreiben "Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag"!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7238.0.html

Bedenke:
Bei Nichtzahlung gibt es nichts bis nicht viel zu verlieren - aber jede Menge zu gewinnen.
Bei Zahlung gibt es viel zu verlieren (nicht nur Geld) - und faktisch *nichts* zu gewinnen.


Zur Anregung vielleicht noch dies hier:
Vorgehen eines Neulings
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7116.0.html

Allgemein kann man sagen, dass die Absicht "Jetzt anmelden und Gebühren sparen?" eher Tendenz hat, sich ins genaue Gegenteil zu verkehren.

Und - nur so als Denkanstoß:
Vielleicht auch noch mal das Wort "frei-willig" wirklich auf der Zunge zergehen lassen... ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2013, 06:17 von Uwe«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
  • Beiträge: 2
Re: was tun für Neulinge ?
#5: 23. November 2013, 11:45
was für mich ganz klar gegen nicht zahlen sprechen würde wären z.B. negative Schufa-Einträge, Pfändung o.Ä. außerdem hohe Gerichtskosten. Ich denke, Person A traut sich den Klageweg einfach nicht zu und hat Angst, einen Fehler zu machen, der schwere Folgen nach sich ziehen könnte. Bisher war meines Wissens nach auch noch keine Klage erfolgreich und darauf basierend halte ich das Ganze einfach für viel zu riskant. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Klageweg Erfolg haben kann, könnte sich Person A nicht einfach wieder abmelden und gegen zukünftige Zahlungen klagen? Die ganze Thematik ist einfach zu wirr, zu kompliziert, es herrschen viele verschiedene Meinungen, z.B. wurde ja festgestellt, dass eine Zahlung unter Vorbehalt nichts bringt. Vielleicht wird es solche Feststellungen auch in anderen Bereichen geben. Wie soll man sich da sicher sein, das Richtige zu tun? Es wird alles so einfach dargestellt, aber wenn man genauer hinsieht ist es das nicht. Beispielsweise wird behauptet, man bräuchte keinen Rechtsanwalt. Irgendwie kriegt man dann raus, dass der in der letzten Instanz sehr wohl benötigt wird. Und wer traut sich schon ohne Rechtsanwalt gegen so ein gewaltiges Unternehmen mit so viel Macht vorzugehen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2013, 12:00 von sadowl«

Uwe

  • Moderator++
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Re: was tun für Neulinge ?
#6: 23. November 2013, 12:39
Warte mal ab,was diese Klagen ergeben!
VG Karlsruhe - 3. Dezember 2013 - 5 Klagen auf einen Streich

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7311.msg53646.html#msg53646

was für mich ganz klar gegen nicht zahlen sprechen würde wären z.B. negative Schufa-Einträge, Pfändung o.Ä. außerdem hohe Gerichtskosten. Ich denke, Person A traut sich den Klageweg einfach nicht zu und hat Angst, einen Fehler zu machen, der schwere Folgen nach sich ziehen könnte. Bisher war meines Wissens nach auch noch keine Klage erfolgreich und darauf basierend halte ich das Ganze einfach für viel zu riskant. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Klageweg Erfolg haben kann, könnte sich Person A nicht einfach wieder abmelden und gegen zukünftige Zahlungen klagen? Die ganze Thematik ist einfach zu wirr, zu kompliziert, es herrschen viele verschiedene Meinungen, z.B. wurde ja festgestellt, dass eine Zahlung unter Vorbehalt nichts bringt. Vielleicht wird es solche Feststellungen auch in anderen Bereichen geben. Wie soll man sich da sicher sein, das Richtige zu tun? Es wird alles so einfach dargestellt, aber wenn man genauer hinsieht ist es das nicht. Beispielsweise wird behauptet, man bräuchte keinen Rechtsanwalt. Irgendwie kriegt man dann raus, dass der in der letzten Instanz sehr wohl benötigt wird. Und wer traut sich schon ohne Rechtsanwalt gegen so ein gewaltiges Unternehmen mit so viel Macht vorzugehen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Re: was tun für Neulinge ?
#7: 23. November 2013, 12:53
Warte mal ab,was diese Klagen ergeben!
VG Karlsruhe - 3. Dezember 2013 - 5 Klagen auf einen Streich
Man darf sich davon aber nicht zu viel erwarten. Die Richter werden ja vorhandenes Recht anwenden und das sieht vor, dass alle zu zahlen haben. Dass aber durch das vorhandene Recht Ungerechtigkeit zementiert wird, steht gar nicht zur Debatte. Das wird erst vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden und dort sitzt bekanntlich Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben