okay, ich versuche mal mir ein wenig was zusammenzuspinnen...
also erstmal hätte A den Formlosen Beitrag mit der schriftlichen anmeldung beim BS, sprich in einem Briefumschlag verschickt, ohne einschreiben. Da allerdings A als angemeldet gilt müsste das schreiben ja angekommen sein beim BS. Fiktiv gesprochen gab nie eine Antwort, bis, sagen wir mal den 10.11., mit dem o.g. schreiben der forderung von beiträgen ab april (obwohl zum Feb. angemeldet wurde), welches allerdings auf den 1.11. zurückdatiert wurde.
A war sicherlich schonmal in den klauen des BS bzw ehem. GEZ, dies alleridngs in einer völlig anderen wohnung..
Ich vermute mal, dass A den Formlosen Antrag in etwa so gestellt haben könnte, würde er es getan haben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Befreiung vom Beitrag, da ich derzeit in Ausbildung bei der Berliner Feuerwehr bin. Leider habe ich nach dem Beamtengesetz keinen Anspruch auf staatliche Zuschüsse, weshalb ich auch kein Bafög etc. bekomme. Allerdings habe ich auch nur einen Anwärtergrundbetrag von 840 € / Monat und befinde mich damit in einer Wirtschaftlich sehr engen Lage. Anbei lege ich Ihnen eine Ausbildungsbestätigung meines Arbeitgebers vor. Nach der Ausbilung zahle ich natürlich gerne den beitrag, denn dann habe ich auch das Geld dazu.
Freundliche Grüße A.
Dies könnte, sagen wir mal, eine sehr kurze, knappe Version sein von der, die tatsächlich hätte abgeschickt werden können...