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Autor Thema: Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten  (Gelesen 4406 mal)

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Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten
Autor: 17. November 2013, 00:55
Hallo!

Angenommen Person A ist im Feb. 2013 in eine neue Wohnung gezogen, hat sich (dummerweise) auch angemeldet,und hat mit der schriftlichen Anmeldung auch gleich ein Befreiungsgesuch gestellt weil man Azubi im öffentlichen dienst (Beamte) ist. seitdem kam nie ein Brief oder eine Antwort. und nun, angenommen, am 10.11. ist ein Brief gekommen ( datiert vom 1.11.) wird man aufgefordert von April bis Juni die gebühren zu zahlen...

Wie könnte man sowas verstehen wenn sowas jemanden mal widerfahren sollte?


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Re: Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten
#1: 20. November 2013, 16:54
hm... doch soviel fachkundige leute hier? ^^


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Re:Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten
#2: 20. November 2013, 17:03
Da würde sich erstmal die Frage stellen, wie der Befreiungsversuch ausgesehen haben könnte. Meines Wissens können sich Azubis nicht ohne Weiteres befreien lassen. Würde A alleine wohnen?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten
#3: 20. November 2013, 17:04
A würde alleine wohnen und hätte ein Formloses schreiben inkl. Bescheinigung einer Behörder bei der Ab angestellt seien könnte, beigefügt. Im Feb. 13


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Re: Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten
#4: 20. November 2013, 17:38
Könntest Du Deiner Phantasie freien Lauf lassen und einen Wortlaut erfinden, den A in dem formlosen Schreiben (an wen?) niedergelegt haben könnte?
Was hätte A mit dem Ausbildungsnachweis bezwecken mögen? Befreiungen gibt es meines Erachtens nach nur bei Sozialgeldempfängern, Personen mit Ausbildungsbeihilfe (Bafög), Taubblinden, Personen ohne Wohnung und Personen mit Wohnung (bei dem der Beitrag von einem anderen Mitbewohner gezahlt wird). Bei formlosen Anträgen wird sowieso mit standardisierten Sätzen geantwortet wenn überhaupt.

Wäre A's Brief mit Übergabenachweis / Einschreiben abgeschickt worden?
Würde sich die Zahlungsaufforderung des Beitragsservices überhaupt auf den Befreiungsantrag beziehen?
Wäre A schon vor 2013 in den Klauen des BS gefangen gewesen?

Sorry, aber das sind so Eckpunkte um ein Bild vom fiktiven Vorgang zu bekommen.

...und was zum Henker ist WTF ?! Hab ich jetz ein Brett vor dem Kopf?







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Re: Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten
#5: 20. November 2013, 17:49
okay, ich versuche mal mir ein wenig was zusammenzuspinnen...

also erstmal hätte A den Formlosen Beitrag mit der schriftlichen anmeldung beim BS, sprich in einem Briefumschlag verschickt, ohne einschreiben. Da allerdings A als angemeldet gilt müsste das schreiben ja angekommen sein beim BS. Fiktiv gesprochen gab nie eine Antwort, bis, sagen wir mal den 10.11., mit dem o.g. schreiben der forderung von beiträgen ab april (obwohl zum Feb. angemeldet wurde), welches allerdings auf den 1.11. zurückdatiert wurde.

A war sicherlich schonmal in den klauen des BS bzw ehem. GEZ, dies alleridngs in einer völlig anderen wohnung..


Ich vermute mal, dass A den Formlosen Antrag in etwa so gestellt haben könnte, würde er es getan haben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um die Befreiung vom Beitrag, da ich derzeit in Ausbildung bei der Berliner Feuerwehr bin. Leider habe ich nach dem Beamtengesetz keinen Anspruch auf staatliche Zuschüsse, weshalb ich auch kein Bafög etc. bekomme. Allerdings habe ich auch nur einen Anwärtergrundbetrag von 840 € / Monat und befinde mich damit in einer Wirtschaftlich sehr engen Lage. Anbei lege ich Ihnen eine Ausbildungsbestätigung meines Arbeitgebers vor. Nach der Ausbilung zahle ich natürlich gerne den beitrag, denn dann habe ich auch das Geld dazu.

Freundliche Grüße A.



Dies könnte, sagen wir mal, eine sehr kurze, knappe Version sein von der, die tatsächlich hätte abgeschickt werden können...


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Re: Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten
#6: 20. November 2013, 17:54
Früher, vor 2013, konnte man sich als Azubi noch befreien lassen (auch ohne staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen). Seit 2013 ist dies nun nicht mehr möglich.



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Re: Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten
#7: 20. November 2013, 19:01

Zurück zur Kernfrage...
wieso sollte der BS bei einer Anmeldung im Feb erst jetzt im November schreiben und erst beiträge ab april einfordern? gibt es ne art "Verjährungsfrist"?

wie sollte A sich mit dem "Infoschreiben" verhalten? es wäre ja kein offizieller Beitragsbescheid und ohne Rechtsbehelfsbelehrung...?


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Re: WTF ?!
#8: 20. November 2013, 19:40
Wobei die Rechtbehelfsbelehrung ja auch nicht viel nützen würde, wenn A in seinem Brief schon geschrieben hätte, dass er/sie/es "gerne den Beitrag bezahlen würde".

Man kann ja als Widerspruchsgrund nicht angeben, dass, wenn man gewusst hätte als Azubi Beiträge zahlen zu müssen, hätte man sich gar nicht erst gemeldet  ;)

Die Idee hinter dieser Regelung ist übrigens: hat ein Azubi eine eigene Wohnung, hat er auch genug Geld, den Beitrag zu bezahlen. Sonst würde er noch bei Mami und Papi wohnen. So greift man mit dem Rundfunkbeitrag in die freie Lebensgestaltung ein. Ich kenne KEINEN Azubi, der aufgrund Geldüberflusses eine eigene Wohnung hat. Eine eigene Wohnung ist in der Situation/ in dem Lebensalter nahezu IMMER eine Form der persönlich gewünschten Lebensgestaltung, DIE VOM MUNDE ABGESPART WIRD! Ich hoffe, es gibt noch eine grosse Auflehnung gegen diese Regelung (und A  würde sie mitmachen wollen)


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Re: Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten
#9: 20. November 2013, 19:45
Nun nehmen wir aber mal an, dass A seitdem er/sie/es 17 ist eine eigene Wohnung hat, am heutigen Tage bereits 26 Jahre alt ist...?




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Re: Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten
#10: 20. November 2013, 20:15
...dann würde ich jetzt wohl den ersten Azubi kennen, der über reichlich Geld verfügt... ;)

Aber mal Butter bei die Fische: Was würde A wohl erreichen wollen? Beitragsbefreiung wegen Azubi ist nicht - wegen Gesetz.
Bleibt Widerspruch, zahlen oder einfach nicht zahlen. Darüber müsste A erstmal nachdenken.

Bei Widerspruch oder Zahlungsverweigerung gibt es keinen Königsweg. Müsste sich A evtl. mit Hilfe dieses Forums und seines Gewissens selber erarbeiten.

Da A aber scheinbar gerne Beiträge für seiner Meinung nach geldwerte und wichtige Programminhalte zahlen würde, wäre zahlen wohl der einfachere Weg. Immerhin hätte A ja schon ein ganzes Quartal (1/13) gespart.
 


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Re: Zahlungsaufforderung erst nach 10 Monaten
#11: 20. November 2013, 20:40
Naja ich denke eher das A bereits einmal schlechte erfahrungen gemacht hat mit "einfach nicht zahlen", damals, bei der GEZ... deswegen wird sich A damals gleich angemeldet haben...

Ich denke, da A bereits viel um die Ohren haben wird wegen der Ausbildung, dass A eventuell ein Einschreiben mit Rückschein zum BS schicken würde in dem die Zahlung nur Unter Vorbehalt getätigt wird, und dann abwartet bis Rossmann & Co mit ihren Klagen etwas Erreicht haben...?


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