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Autor Thema: Widerspruch zur Niederschrift...  (Gelesen 23241 mal)

s
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Widerspruch zur Niederschrift...
Autor: 15. November 2013, 19:46
da hier der MDR um die Ecke sitzt...

kann ich nicht eigentlich meinen Widerspruch etc. mündlich zur Niederschrift einreichen (ich kann nicht schreiben & lesen ;D ?
Wenn ich mich dunkel erinnere gibts das im Verwaltungsrecht.....

da werden sie wohl zusätzlich Personal brauchen....


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#1: 15. November 2013, 22:19
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht:

Zitat
[...] Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt oder bei
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, einzulegen.

Die Antwort lautet also:
Ja - prinzipiell ist "zur Niederschrift" möglich!

Bitte also gern "zur Niederschrift" probieren und berichten!
...auch um welche Art von "Niederlassung" und welche Abteilung dort es sich handelt
(Sendehaus/ regionaler Ableger des Beitragsservice/ ...)

Das sollte man grüppchenweise zu einem kleinen Ausflug machen.
Und man darf es - abgesehen von der Frist- und Formwahrung - sicher auch ein wenig "aktionistisch" ausschmücken - z.B. laaaaaaangsam buchstabieren oder so ;)

Man kann sich gern auch vom untersten Fuzzi nach oben hin durchfragen - den Hühnerhaufen mal ein bisschen *aufmischen* - die Pferde ein bisschen scheu machen - das ggf. gleich für ein bisschen Aufklärung nutzen.

Man könnte diese Mitarbeiter z.B. interviewen bzgl. der Jahresgehälter der Intendanten... ;)
Vielleicht geht ja dem einen oder anderen tatsächlich ein kleines Licht auf.

Außerdem sollen die ruhig sehen, dass durch deren Abzocke Menschen betroffen sind - und nicht nur bloße "Beitragsschuldner" oder "Beitragskonten" ...


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s
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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#2: 15. November 2013, 22:23
eben...ich stelle mich da ganz dumm..schwejk liegt mit ohnehin (das ich 2mal nen dr. habe braucht ja keiner zu wissen :-)

bei Wiki steht:
Stets schafft Schwejk sich neue Freunde oder bringt lächerliche Autoritäten, die weder sich selbst noch andere ausstehen können, zur Weißglut.


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K
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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#3: 24. Februar 2014, 12:26
Gibt es mit der Niederschrift jetzt schon Erfahrungen?
Mal angenommen, man wohnt nicht gerade in einer Stadt, wo auch die Landesrundfunkanstalt ihren Sitz hat... Gibt es auch noch andere Möglichkeiten, den Widerspruch zur Niederschrift aufzugeben?

Ganz konkret denke ich da ein Landesfunkhaus. (Ich weiß nicht, ob daß alle Sender haben, der MDR hat jedenfalls gleich drei davon - in Dresden, Erfurt und Magdeburg.) Habe ich einen konkreten Anspruch darauf, meinen Widerspruch auch dort zur Niederschrift aufzugeben? Gibt es eine Vorschrift, was für eine Amtsperson in so einer Einrichtung/Behörde/Anstalt vorhanden sein muß, damit das geht? Also wenn es schon extra Landesfunkhäuser gibt, dann doch sicher auch mit der Begründung, näher am Bürger zu sein - da wäre es ja schwer einzusehen, daß so was nicht gehen soll.

Ich würde mir gern die Mühe machen, meine Anliegen von nun an da immer sehr persönlich und ausführlich vorzutragen!


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T
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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#4: 27. August 2014, 18:24
Es wäre schön, wenn Erfahrungen mit dem Widerspruch zur Niederschrift bei der Landesrundfunkanstalt hier gesammelt werden könnten. Gerade für die Großstädter (mit Sitz einer LRA) sollte das doch eine interessante Option sein. Gibt es dazu bereits Berichte?


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#5: 28. August 2014, 00:18
Tolle Aktion. ;) >:D

Gäbe dabei sogar die Option in die "GEZ"-Zentrale wirklich selber zu gelangen, da dort eben auch die Möglichkeit zur Niederschrift, Köln Freimersdorfer Weg, besteht.

TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg72180.html#msg72180

in echt jetzt.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

n

nr2

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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#6: 28. August 2014, 08:27
Ich bin unter 5 Kilometer von der zuständigen Rundfunkanstalt entfernt.

Frecherweise folgte auf einen Bescheid dem ich Widersprochen habe nur 3 Wochen später der 2. Bescheid dem ich natürlich auch schriftlich widersprochen habe.

Nun habe ich gestern bei der Landesrundfunkanstalt angerufen und denen gesagt, dass wenn noch ein Bescheid kommt bevor über die 2 davor entschieden werde ich persönlich vorbeikommen werde und den Widerspruch zur Niederschrift aufgeben werde und zwar den orginalen der 9 Seiten lang ist, inkl. Pausen und Kommentare und Korrekturen.

Daraufhin kam die Antwort der LRA "ääh äääh also sie können den auch einfach ausdrucken und hier abgeben".

Ich meinte dann "Nein, ich möchte das dann mündlich zur Niederschrift aufgeben".

Darauf hin die Mitarbeiterin "Ähh also abgeben ist einfacher wenn sie vorbeikommen und den mündlich aufgeben kann es sein das Sie warten müssen, je nachdem wieviele Leute gerade da sind".

Ich meinte dann "Ja, da können wir dann ja einfach einen Termin machen".

Also.... wenn die sich erdreisten noch einen 3 Bescheid zu senden, folgt hier bald eine lustige Geschichte...


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#7: 28. August 2014, 08:56
Zur Niederschrift geht ja auch mit der Klageschrift, und die habe ich nun schon seit ewigen Zeiten vor, zu ergänzen/erweitern. ;)
Fahre am Verwaltungsgericht ja fast täglich vorbei.

Bliebe aber die Frage, wie das dann mit den Kopierkosten für die mindestens 2. Ausfertigung ist und meiner eigenen Kopie. Bekomme ich dann von der Niederschrift für meine Unterlagen auch etwas oder nur
kostenpflichtige Kopien. Obwohl, darauf kommt es mittlerweile auch nicht mehr an.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#8: 30. August 2014, 10:40
Nun, ich bin bei der für mich zuständigen Landesrundfunkanstalt, dem Bayerischen Rundfunk, persönlich vorstellig geworden und davon kann ich gerne berichten.

Zunächst würde ich den Gedanken, persönlich bei der GEZ in Köln zu erscheinen, sofort wieder verwerfen. Diese ist eine nicht rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, ist nicht berechtigt Verwaltungsakte jedweder Art zu verfassen und ist für mich somit überhaupt nicht satisfaktionsfähig. Zuständig sind die Landesrundfunkanstalten und diese sind in der Rechtsbehelfsbelehrung ausdrücklich genannt in etwa so: „Sie können Widerspruch einlegen beim Beitragsservice (Fett und groß) oder bei der Landesrundfunkanstalt xxx (klein dahinter).

Beim Bayerischen Rundfunk bin ich ursprünglich nicht zur Niederschrift erschienen, sondern ich wollte lediglich meinen ausformulierten Widerspruch persönlich abgeben gegen Eingangsstempel und Unterschrift. Dies wurde mir an der Eingangsrezeption des BR verweigert. Es hieß man sei zur Unterschrift und Bestätigung eingehender Post nicht berechtigt und könne lediglich das Schreiben (unbestätigt) weiterleiten. Für einen Widerspruch, der fristwahrend und gerichtsverwertbar eingelegt werden soll ist dies natürlich nicht ausreichend. Desweiteren erklärte man mir, Widersprüche gegen die Gebühr würde ausschließlich der Beitragsservice in Köln bearbeiten, nicht der BR!
Ich hielt den Rezeptionisten meinen Bescheid unter die Nase und sagte, sie seien rechtlich verpflichtet mir das Widerspruchsverfahren zu ermöglichen, notfalls persönlich zur Niederschrift. Ich hielt mir die Niederschrift stets als Drohpotential zurück, da es den Sachbearbeitern maximalen Aufwand verursacht. Abermals sagte man mir, daß dies beim BR nicht möglich sei, trotzdem rief man eine Mitarbeiterin des Beitragsservice an. Diese musste aus einem Nebengebäude eigens herbeikommen, da ich darauf bestand den Widerspruch unter der im Bescheid genannten Adresse einzulegen, nicht dort wo man mich hinschicken wollte.
Interessanterweise hatte man mir die Dame als Mitarbeiterin des Beitragsservice (der in Köln, wohlgemerkt) vorgestellt, sie bot mir aber von sich aus an, sich als Mitarbeiterin des Bayerischen Rundfunks auszuweisen, was sie auch tat. Auch diese sagte mir jedoch zunächst, es gebe überhaupt keine Verpflichtung meinen Widerspruch mit Eingangsstempel und Unterschrift anzunehmen. Nachdem ich ihr vorschlug, den Widerspruch unverzüglich zur Niederschrift zu diktieren, gab sie endlich nach.

Mittlerweile habe ich den zweiten Beitragsbescheid erhalten und möchte dieses mal wieder persönlich, aber dann zur Niederschrift erscheinen. Vorab habe ich bereits telefonisch Kontakt aufgenommen und die Durchwahl einer Sachbearbeiterin erhalten, mit der es mir zumindest möglich war halbwegs menschlich und in höflicherem Ton zu sprechen. Auch diese versicherte mir jedoch mehrfach, sie habe Dienstanweisungen erhalten alle Widersprüche einfach weiterzuleiten und sei nicht angewiesen selbst welche aufzunehmen. Nach Rücksprache mit dem Intendanten waren wir uns immerhin einig, daß ich ein Anrecht darauf habe und der BR verpflichtet ist mir dies zu ermöglichen.
Anschließend habe ich die Dame im Vertrauen darauf angesprochen, daß ich den Beitragsbescheid wegen eklatanter Formfehler für nichtig halte, da ich von mehreren Mitarbeitern des Bayerischen Rundfunks immerzu hörte, man habe nichts damit zu tun und das wären alles die Jungs in Köln gewesen. Der BS in Köln hat aber nicht die rechtliche Kompetenz (nicht rechtsfähig) dies zu tun und es war offensichtlich und sehr auffallend, daß niemand beim Bayerischen Rundfunk mir bestätigen wollte einen Bescheid erlassen zu haben.
Der Intendant bestätigte mir mündlich noch einmal, daß man nicht zuständig sei und kein Bescheid seitens des BR ergangen sei. Angesprochen auf den Status der nicht rechtsfähigen GEZ in Köln verweigerte er mir jede weitere Auskunft und wich beharrlich dem Thema aus und knallte irgendwann wutentbrannt den Telefonhörer auf die Gabel.

Meine Tipps wenn ihr persönlich bei eurer Landesrundfunkanstalt zur Niederschrift einmarschiert:

- Die Sachbearbeiter (zumindest in Bayern) haben keine tieferen Kenntnisse zur rechtlichen Lage, kennen nicht einmal ihre rechtlichen Pflichten und versuchen kategorisch alles, was mit Beitrag zu tun hat, nach Köln abzuwälzen. Besteht beharrlich aber freundlich auf euer Recht zur Niederschrift. Möglicherweise ist es vertretbar und human vorher anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Gebt den Leuten wenigstens eine Chance den extra Aufwand in ihren Arbeitsablauf zu integrieren.
- Bringt etwas Zeit mit. Macht euch auf Diskussionen gefasst. Meine Ansprechpartner waren zum Teil sehr gereizt und zornig. Bleibt selbst immer sachlich und ruhig.
- Nehmt unbedingt einen Zeugen mit! Ich hab vieles zu hören bekommen, was bei einer späteren Gerichtsverhandlung verwertbar wäre. Das geht aber nur wenn ihr einen Zeugen habt. Das gilt für alle wichtigen Amtsgänge (Notariat, Sozialamt, Personenstand etc.)
- Notiert euch die Namen aller Personen mit denen ihr zu tun habt. Wenn ihr darauf besteht müssen sie sich ausweisen und ihr notiert auch die Ausweisnummer. Wenn sie vorgeben keinen Dienstausweis zu besitzen, verlangt nach dem Personalausweis.
- Wenn ihr euren vorgefertigten Widerspruch nur abgeben möchtet, nehmt am besten drei Kopien mit eurer Unterschrift mit. Eine übergebt ihr denen, die andere nehmt ihr mit Eingangsstempel und Unterschrift des Empfängers (auf jeder einzelnen Seite!) wieder mit. Auf dem Stempel sollte mindestens der Name der Landesrundfunkanstalt und das Datum stehen. Die dritte Kopie ist für den Notfall, falls die es vor Wut zerreißen, verschmieren oder beim Sprechen draufsabbeln. Nehmt auf jeden Fall genug Exemplare mit, denn wenn die selbst noch einmal zum Kopierer laufen müssen, stellen sie es euch als Verwaltungskosten in Rechnung.
- Ich habe keine Verordnung gefunden, wo der Empfang von Mitteilungen in der Verwaltung genau festgelegt wäre. Andere Ämter machen das aber ohne zu Murren (z.b. das Finanzamt macht das tagtäglich). Falls man euch die Annahme unter euren Bedingungen verweigert, besteht auf die Niederschrift. Die meisten werden es sich zweimal überlegen.
- Seid euch bewusst, daß die Niederschrift maximalen Aufwand für die Verwaltung bedeutet, für uns aber von großem Nutzen ist! Es besteht immerhin eine Chance, daß die Sachbearbeiter und Beamten bei vermehrtem Arbeitsaufwand auf dem internen Dienstweg eskalieren. Alleine das könnte schon dafür sorgen, daß die gesamte Praxis des Gebühreneinzugs noch einmal gründlich überprüft werden müsste!


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#9: 30. August 2014, 11:08
Danke Palatschinko - so erfährt die Öffentlichkeit was das für ein toller Laden ist. Wer weiß, wer  noch den gleichen Weg einschlagen wird?


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#10: 30. August 2014, 12:10
Kleiner Fehler meinerseits zu meinem Beitrag weiter oben: es wurde mit einem Justitiar gesprochen, nicht mit dem Intendanten.


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#11: 30. August 2014, 12:48
@Palatschinko
Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht und die damit einhergehenden bisher nicht ganz so klaren Zusammenhänge des Zusammenspiels von LRA und Bservice.
Der BR betreibt also im Hause eine eigene Abteilung des Bservice , wimmelt aber Anfragen nach Köln ab.
GEZ noch , so kann man auch unnötiges Geld für sinnlos aus dem Boden gestampfte Planstellen verbraten.
Mein nächster Widerspruch ist somit ebenfalls zur Niederschrift in den heiligen Hallen des BR vorgemerkt , damit man auch dort endlich weiß wofür man sein Geld "bekommt" . Verdienen geht anders...
München liegt zwar nicht vor der Haustür , ist aber in Verbindung damit auch so immer eine Reise wert.
Bei der von außen nicht zu übersehenden Residenz des BR wäre mal ein Blick ins Innere interessant.
Der Passus "oder zur Niederschrift" soll von denen noch verflucht werden !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2014, 12:56 von mickschecker«
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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#12: 30. August 2014, 15:14
Der BR betreibt also im Hause eine eigene Abteilung des Bservice , wimmelt aber Anfragen nach Köln ab.
Auf dem Eingangsstempel steht bei mir nun "Bayerischer Rundfunk Abt. Beitragsservice". Welche Beziehung die zueinander oder zu Köln haben ist mir ehrlich gesagt auch schleierhaft.
Was aus den Gesprächen jedoch mehr als deutlich rüberkam ist, daß die sich beim BR anscheinend nicht bewußt sind, daß auf ihren Namen Gebührenbescheide erstellt werden. Die sind wirklich der Meinung damit nichts zu tun zu haben.
München liegt zwar nicht vor der Haustür , ist aber in Verbindung damit auch so immer eine Reise wert.
Bei der von außen nicht zu übersehenden Residenz des BR wäre mal ein Blick ins Innere interessant.
Der Passus "oder zur Niederschrift" soll von denen noch verflucht werden !
Stehe gerne als Begleitung und Zeuge zur Verfügung. Die Niederschrift ist im Widerspruchsverfahren gesetzlich geregelt. Wenn die sich dieser Last entledigen könnten, hätten die das schon längst getan. ;-)


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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#13: 30. August 2014, 15:55
Anschließend habe ich die Dame im Vertrauen darauf angesprochen, daß ich den Beitragsbescheid wegen eklatanter Formfehler für nichtig halte, da ich von mehreren Mitarbeitern des Bayerischen Rundfunks immerzu hörte, man habe nichts damit zu tun und das wären alles die Jungs in Köln gewesen. Der BS in Köln hat aber nicht die rechtliche Kompetenz (nicht rechtsfähig) dies zu tun und es war offensichtlich und sehr auffallend, daß niemand beim Bayerischen Rundfunk mir bestätigen wollte einen Bescheid erlassen zu haben.
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Hast Du einen Zeugen für die Aussage, dass die Bescheide nicht im Namen des Bayerischen Rundfunks ergangen sind? Das wäre ein Nichtigkeitsgrund.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: Widerspruch zur Niederschrift...
#14: 30. August 2014, 16:18
Ist der BR ausschließlich in München, oder gibt es "Ableger" in anderen bayr. Städten (z.B. Nürnberg)?


Es müssten einfach 80 Millionen Leute persönlich zur Niederschrift Einspruch einlegen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2014, 16:25 von Viktor7«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

 
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