Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Dreigliederung und Rundfunk  (Gelesen 4843 mal)

a
  • Beiträge: 4
Dreigliederung und Rundfunk
Autor: 10. November 2013, 10:41
Unter dem nachfolgenden Link meine Sichtweise auf den Rundfunk vor dem Hintergrund der sozialen Dreigliederung und mein persönlicher Weg damit umzugehen.

www.forum-dreigliederung.de/rb/0000.index.html




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

5

503

  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Dreigliederung und Rundfunk
#1: 10. November 2013, 11:32
Moin oder Servus

in 019 steht folgendes:
Zitat
Tatsächlich besteht heute statistisch gesehen in fast allen Haushalten die Möglichkeit. Rundfunkprogramme zu empfangen. Der Gesetzgeber durfte daher eine pauschale, geräteunabhängige Beitragserhebung vorsehen. Solche Pauschalierungen sind im Abgabenrecht, z. B. auch im Steuerrecht. üblich und auch zulässig. So finanzieren die Bürger mit ihren Steuern selbstverständlich auch z. B. den Bereich der Verkehrsinfrastruktur oder öffentliche Kindergärten, auch wenn sie diese nicht in Anspruch nehmen.

Da es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer handelt, ist eine Pauschalierung nicht verfassungskonform.
Wenn es doch ein Wolf(Steuer) im Schafspelz(Beitrag) ist, dann ist die Regelung über die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit dem Gebot der Abgabengerechtigkeit in der Form der Belastungsgleichheit nicht vereinbar. 40% aller deutschen Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte, sie müssen also einen vollen Beitrag bezahlen und sind somit schlechter gestellt als die restlichen 60%.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

a
  • Beiträge: 4
Re: Dreigliederung und Rundfunk
#2: 10. November 2013, 17:49
Hallo FullMember,

die Verfassungskonformität ist eine Frage, eine andere ist die, ob wir nicht die Verfassung ändern müssen.
Sehen wir nun mal auf Baden-Württemberg, wo jüngst die Hürden für den Volksentscheid gesenkt wurden, so wird deutlich, dass selbst die stursten „Betonköpfe“ den Zeitgeist nicht aufhalten können und Verfassungsänderungen ermöglichen müssen.

Der Zeitgeist gebietet es, dass die Verfassung nicht allein den Volksentscheid stärkt. Die Ideen der sozialen Dreigliederung bestärken mich darin, dass es auch zeitgemäß wäre, die Verfassung dahingehend zu konkretisieren, dass die öffentlich-rechtliche Grundversorgung eine moderne Beschreibung und Begrenzung dieses Gummibegriffs unter Beteiligung aller Menschen im Lande erfahren muss. Es darf nicht allein wie in der Vergangenheit sein, dass Gerichte mit Ihren Rundfunkurteilen Grundsätze festlegen, die inzwischen von der Realität überholt wurden (s. http://online-boykott.de/de/kommentare/54-grundversorgung-im-21-jahrhundert).

Was immer mehr Menschen fühlen ist, dass Kulturleistungen eine freie Finanzierung aus einer freien Entscheidung der Individualität erfordern. Es betrübt wie wenig selbst die Juristen in ihren Gutachten und Aufsätzen sich auf diese Frage konzentrieren und sich dem einfacheren Thema, der Verfassungskonformität, zuwenden. Damit wird das eigentliche Entwicklungserfordernis gesamtgesellschaftlich nur aufgeschoben und die jungen Menschen blicken immer verständnisloser auf eine Politik, die mit ihrer Lebensrealität, mit ihrem Lebensgefühl, wenig zu tun hat.

Die soziale Dreigliederung bringt für die Konkretisierung der Verfassung gute Ideen. Sie fordert für alle Kulturleistungen den freien Entschluss der Individualität. Dies böte auch die beste Grundlage für ein friedliches Zusammenleben der Völker Europas. Genaueres habe ich in zwei Abhandlungen beschrieben:

www.forum-dreigliederung.de/rb/001.Der Rundfunkbeitrag.doc
www.forum-dreigliederung.de/rb/010.Entwurf.SI.3.13.doc


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a
  • Beiträge: 4
Widerspruchsbescheid ist da!
#3: 18. Dezember 2013, 18:59
Hallo an alle,

es gibt Neues: Habe nun einen Klageentwurf vorbereitet, der die Sichtweise einnimmt, dass ein moderner Staat einen völlig freien Kultursektor braucht, damit jeder selbst entscheiden kann, welchen Film er beispielsweise finanzieren will.

Da ich alles öffentlich mache, hier noch mal der Link auf die Downloadseite. Die Forumseite wird von mir selbst betrieben und da im Impressum mein Name sowieso steht, habe ich nur die Teilnehmernummer geschwärzt:
www.forum-dreigliederung.de/rb/000.index.html

Mit Klick auf die Nr. 22 erhaltet ihr den letzten Bescheid, und mit der Nr. 23 den Entwurf.  Kritik am Entwurf würde mich freuen, Klagefrist geht noch bis 17.01.2014, da der Bescheid erst gestern kam.

Euch allen viel Erfolg bei Euren eigenen Klagen und ein friedliches Weihnachtsfest!



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Widerspruchsbescheid ist da!
#4: 18. Dezember 2013, 20:10
Kritik am Entwurf würde mich freuen, Klagefrist geht noch bis 17.01.2014, da der Bescheid erst gestern kam.

Euch allen viel Erfolg bei Euren eigenen Klagen und ein friedliches Weihnachtsfest!

Danke für das Veröffentlichen Deiner interessanten Klage. http://www.forum-dreigliederung.de/rb/023.Entwurf%20Klageschrift.18.12.13.doc

Die Sichtweise, dass ein moderner Staat einen völlig freien Kultursektor braucht, empfinde ich natürlich auch logischer und gerechter
als den einseitig-solidarischen Zwangsbeitrag.

Die Klage sollte das Verwaltungsgericht Freiburg doch in ernsthafte Schwierigkeiten bringen. Wie wollen die das widerlegen?

Aber erstmal auch frohe Weihnachten.

Markus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a
  • Beiträge: 4
Staat ungleich Kultursektor
#5: 18. Dezember 2013, 22:08
Hallo Markus,

Zitat
Die Sichtweise, dass ein moderner Staat einen völlig freien Kultursektor braucht, empfinde ich natürlich auch logischer und gerechter als den einseitig-solidarischen Zwangsbeitrag.

Danke für Deine schnelle Antwort, muss mich vielleicht nur deutlicher ausdrücken oder auch auf die Grundsatzartikel (Nr. 001 und 010 auf der Download-Seite) hinweisen:
Nach Ansicht der Dreigliederer gibt es eben keinen Kultursektor mehr im Staat, sondern einen durch Menschen in Freiheit selbst verwalteten neben dem Staat. Es ist ja gerade der Kerngedanke dieser Idee, die drei Ideale drei realtiv selbständigen Gesellschaftsgebieten als Leitbild voranzustellen. Hier gibt es eine relative Funktionsgliederung, d.h. räumlich kann die Kultur sogar im alten Staatsgebiet bleiben, auch die Menschen werden nicht den Gebieten zugeordnet. Funktionale Gliederung heißt:
Geht es um Kultur: das Individuum entscheidet,
geht es um den Staat: alle (walh-/abstimmungsberechtigten) Menschen entscheiden,
geht es um Wirtschaft: Gruppen von Sachkennern, Berufskennern, entscheiden gemeinsam, möglichst unter Einbeziehung der Konsumenten, also eine Bedarfsproduktion

Freie Kultur heißt also vor allem: Individualsteuerung der Kultur, also der einzelne Mensch entscheidet über das was er als Kulturleistung anbietet und auch über das, was er von diesem freien Angebot wahrnimmt indem er über das Geld für die Bezahlung selbst verfügt. Weder ein Kultusministerium gibt es dann noch, noch "staatsfernen" ö.-r. Runfunk.
Hoffe das ist etwas klarer.
Heute wird überwiegend die Verfassungswidrigkeit auch von vielen Gutachtern kritisiert, doch hilft das wirklich, um zu einer Wahlfreiheit in der Kultur zu kommen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Staat ungleich Kultursektor
#6: 19. Dezember 2013, 11:27
Heute wird überwiegend die Verfassungswidrigkeit auch von vielen Gutachtern kritisiert, doch hilft das wirklich, um zu einer Wahlfreiheit in der Kultur zu kommen?

Bei der Frage muss ich eingestehen, dass mich das erstmal überfordert.

Bei meiner Verfassungsbeschwerde ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3391.msg52427.html#msg52427 )
habe ich auch nur mit der Verfassungswidrigkeit argumentiert ( Gewissensgründe ).

Deshalb bin ich froh, wenn es jetzt auch andere Gründe, wie bei Dir, dazukommen, die gegen den Rundfunkbeitrag eingesetzt werden können.

Da kann ich bestimmt auch für alle anderen hier sprechen:
Viel Erfolg, also, mit der Klage.

Markus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben