Hallo Markus,
Die Sichtweise, dass ein moderner Staat einen völlig freien Kultursektor braucht, empfinde ich natürlich auch logischer und gerechter als den einseitig-solidarischen Zwangsbeitrag.
Danke für Deine schnelle Antwort, muss mich vielleicht nur deutlicher ausdrücken oder auch auf die Grundsatzartikel (Nr. 001 und 010 auf der Download-Seite) hinweisen:
Nach Ansicht der Dreigliederer gibt es eben keinen Kultursektor mehr
im Staat, sondern einen durch Menschen in Freiheit selbst verwalteten
neben dem Staat. Es ist ja gerade der Kerngedanke dieser Idee, die drei Ideale drei realtiv selbständigen Gesellschaftsgebieten als Leitbild voranzustellen. Hier gibt es eine relative Funktionsgliederung, d.h. räumlich kann die Kultur sogar im alten Staatsgebiet bleiben, auch die Menschen werden nicht den Gebieten zugeordnet. Funktionale Gliederung heißt:
Geht es um Kultur: das Individuum entscheidet,
geht es um den Staat: alle (walh-/abstimmungsberechtigten) Menschen entscheiden,
geht es um Wirtschaft: Gruppen von Sachkennern, Berufskennern, entscheiden gemeinsam, möglichst unter Einbeziehung der Konsumenten, also eine Bedarfsproduktion
Freie Kultur heißt also vor allem: Individualsteuerung der Kultur, also der einzelne Mensch entscheidet über das was er als Kulturleistung anbietet und auch über das, was er von diesem freien Angebot wahrnimmt indem er über das Geld für die Bezahlung selbst verfügt. Weder ein Kultusministerium gibt es dann noch, noch "staatsfernen" ö.-r. Runfunk.
Hoffe das ist etwas klarer.
Heute wird überwiegend die Verfassungswidrigkeit auch von vielen Gutachtern kritisiert, doch hilft das wirklich, um zu einer Wahlfreiheit in der Kultur zu kommen?