Mich hat die Aussage, dass man mir keinen Beitragsbescheid ausstellen möchte, auch verwirrt. Aber das macht der RBB ja nur, weil ich klagen möchte und denen das auch deutlich gesagt habe. Deren Aussage war, dass ich noch einige Zahlungsaufforderungen bekommen werde und erst nachdem ich demnächst im Monatsrhythmus Zahlungsaufforderungen inklusive Säumniszuschlag erhalte, wird es eine Ordnungswidrigkeit geben. Einen Beitragsbescheid wird es bei mir definitiv vorher nicht geben.
Tja und da ich keine Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten bekomme und auch keine Rechtsfolgenbelehrung, werde ich ab Montag ganz einfach persönlich vorstellig. Mein Ziel ist es, den Betrieb des RBB zu stören bis die mir eine Beitragsbefreiung bescheinigen. Ich bin arbeitslos (ALG 1) und werde dort täglich auftauchen. Zeit dafür habe ich ja genug.
wie gesagt!
Kein Bescheid, kein Geld!
Du kannst sie fragen ob sie den Eindruck haben in Russland für Herrn Putin zu arbeiten.
Wie stellen sie sich das vor? Keine Behörde kann von einem Geld verlangen ohne einen ordentlichen Bescheid. Sogar die Stadt stellt wegen 15 EUR Bußgeld einen Bescheid aus (wenn man nicht vorher gezahlt hat).
Wenn man juristisch sauber bleiben will, schickt man ihnen einmal ein Schreiben (am Besten mit Faxprotokoll, wo man den Inhalt später nachweisen kann) mit ungefähr folgenden Inhalt:
1) aus meiner Sicht Beitrag seit Anfang 2013 verfassungswidrig
2) dies kann nur dann geprüft werden, wenn man vors Gericht zieht und das geht nur wenn man einen ordentlichen Bescheid bekommt wogegen man gerichtlich vorgehen kann.
3) Solange man keinen Bescheid bekommt, zahlt man nicht!
4) Ob Nichtzahlung der Beiträge wofür sie keinen Bescheid ausstellen wollen eine OWI darstellt muss ja erst geprüft werden. Ist das Gesetz verfassungswidrig, dann ohnehin nicht!
Wenn man ihnen schriftlich das mitgeteilt hat ist man auf der sicheren Seite.
Was Owi betrifft, wären wir ja alle schon davon betroffen, weil alle, die den Klageweg ja gehen oder wie ich die Behörde ignorieren, zahlen ja auch keine RF Gebühren!