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Autor Thema: Vor Ort bei der LRA präsent sein!  (Gelesen 49319 mal)

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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#15: 08. November 2013, 23:19
Gute Idee mit dem Filmen. Ich werde einfach drauf losfilmen und mich auf die Pressefreiheit berufen. Wenn die das nicht wollen, werde ich abbrechen. Aber bleiben werde ich dort den ganzen Tag. Jeden Werktag. Ab Montag. Immer 9-15 Uhr. Pause ist 12-13 Uhr, weil die dann auch Pause machen.

Ich lasse mir das nicht mehr gefallen und werde alle Briefe mitnehmen und mit denen einzeln besprechen. Und ich will den Betrieb aufhalten. Aber so, dass die mich nicht rausschmeißen können. Immerhin ist es ja ein öffentliches Gebäude. Andererseits hieß es am Telefon, dass der ÖR weder privat noch öffentlich sei. Die können sich wohl nicht entscheiden, was die nun sind.


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#16: 08. November 2013, 23:23
@abgezockter1984:
Deine Protest-Idee finde ich grandios!!! Einer muss immer den ersten Schritt tun!
Falls Du auf facebook aktiv sein solltest: Vielleicht gründest Du eine "Gruppe" oder "Veranstaltung"?
Das könnte enorme Breitenwirkung entfalten!!
Danke für Deine Initiative, Deine Entschlossenheit!
Schon jetzt gutes Gelingen - und einen ***MAXIMALEN STÖRFAKTOR***!!! ;)  ;D


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Uwe

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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#17: 08. November 2013, 23:30
Ich wünsche Dir auch viel Erfolg bei deiner Aktion!

Wenn Du da den ganzen Tag rum hängst, bekommst Du vielleicht da
einen Job als Störer Betreuer!  >:D


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#18: 08. November 2013, 23:30
In der Tat habe ich um den Beitragsbescheid gebeten, damit ich endlich klagen kann.
Heute eröffnete man mir, dass ich auch 2014 noch sehr viele Zahlungsaufforderungen bekomme.
Und erst, nachdem man mir mehrere Zahlungsaufforderungen dann im Monatsrhythmus mit Säumniszuschlag zusenden wird, kommt es danach zur Ordnungswidrigkeit, aber nicht zum Beitragsbescheid.
So war deren Aussage heute. Dieser Rundfunk ist so dreist.
Zu der Unzumutbarkeit des Zustands hatte ich hier bereits einiges gefunden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6599.msg49662.html#msg49662
Wie man dagegen erfolgreich juristisch vorgehen kann, jedoch noch nicht.

@abgezockter1984
Davon solltest Du eine Gesprächsnotiz machen. Das ist ... der ***WAHNSINN***!!!
Allein schon diese Absichtserklärung!
Das dürfte ein juristisches Nachspiel haben.


Zum Thema
"Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung" - rechtsmittelfähig?
hatte ich erst kürzlich hier gepostet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7261.msg53472.html#msg53472

Dazu ist anzumerken, dass zumindest lt. akademie.de offensichtlich
durchaus auch gegen eine einfache Zahlungsaufforderung
Widerspruch eingelegt und Klage
erhoben werden kann:

Auch hierzu wieder wichtige und gute Infos unter:

FAQ zur Zahlung unter Vorbehalt beim Rundfunkbeitrag ab 2013
Häufige Fragen zum Musterbrief "Zahlung unter Vorbehalt" an den Beitragsservice (GEZ)
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag#headline-faq-gez-6

Zitat
[...]
6. Kann ich nach Zahlungsaufforderung wegen Rundfunkbeitrag neben Zahlung unter Vorbehalt auch zusätzlich oder alternativ Widerspruch einlegen bzw. klagen?

Mit der Entscheidung BVerwG VII C 3.71 vom 12.01.1973 schützt das Bundesverwaltungsgericht den Bürger vor missverständlichem Verwaltungshandeln durch einen Amtsträger.
[...]
Bei Zahlungsaufforderungen ohne Bescheidcharakter entsteht kein Verwaltungsakt und das Gericht stellt fest, dass hier Zivilrecht anzuwenden ist und der Bürger seine "Zahlung unter Vorbehalt" stellen darf:
"Nach Form und Inhalt stellte sich die Rechnung bei objektiver Würdigung als eine zivilrechtliche Zahlungsaufforderung dar und konnte daher von dem Empfänger als solche verstanden werden."

Gleichzeitig betont das Bundesverwaltungsgericht, dass der Bürger gegen derartige Zahlungsaufforderungen genauso Widerspruch bei der zuständigen Behörde bzw. Anfechtungsklage oder Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen kann wie bei einem gültigen Bescheid:

"Der Auslegung der Rechnung als einer zivilrechtlichen Zahlungsaufforderung steht nicht das Bedenken entgegen, diese Auffassung hindere in vergleichbaren Fällen einen Betroffenen, mit einer zulässigen Klage vor den Verwaltungsgerichten gegen die von der Behörde geltend gemachte Forderung anzugehen; denn wenn auf einen Widerspruch des Betroffenen hin die Behörde im Widerspruchsbescheid eine sich objektiv nicht als Verwaltungsakt darstellende Rechnung als Verwaltungsakt gelten lässt und damit als solchen präzisiert, ist die Anfechtungsklage eröffnet; ist dies hingegen – etwa bei einem Schweigen der Behörde – nicht der Fall und damit mangels Vorliegens eines Verwaltungsaktes für eine Anfechtungsklage kein Raum, so besteht im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Regelung der Materie die Möglichkeit einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO."

Wenn die Rechtsprofis vom Beitragsservice (GEZ) den Bürger per Zahlungsaufforderung statt einen echten Beitragsbescheid in die Wüste schicken wollen, darf diese Verwaltungstaktik der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung nicht zulasten des Bürgers gehen. Der so verwirrte Bürger weiß deshalb nicht, was nun eigentlich rechtlich gilt und was zu unternehmen ist.
Der Bürger darf daher zivilrechtlich seine Zahlungen unter Vorbehalt stellen.
Er kann aber auch verwaltungsrechtlich vorgehen und Widerspruch bei der Rundfunkanstalt einlegen bzw. in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen, wo der Widerspruch entfallen ist, direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
[...]


Es stellt sich mir die Frage, ob nicht einfach
- jeder Klagewillige (insbesondere jeder *hingehaltene* Klagewillige)
- unter Verweis auf oben zitierte Ausführungen von akademie.de
  (insbesondere das zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts)
- gegen die erstbeste Zahlungsaufforderung *sofort* Widerspruch einlegen,
- einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid einfordern
- bei Untätigkeit von mehr als 3 Monaten ggf. Untätigkeitsklage einreichen bzw.
- gegen einen abschlägigen Widerspruchsbescheid Anfechtungsklage erheben
- bzw. bei Untätigkeit Feststellungsklage erheben sollte...

...zumindest so ähnlich?

Die Zeit, dass sich der Bürger auf der Nasse herumtanzen lässt, ist vorbei!!!


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#19: 08. November 2013, 23:33
Auf Facebook bin ich leider nicht aktiv. Wenn jemand eine Gruppe dazu eröffnen will. Gerne. Im Moment bin ich eher ein Einzelfall. Aber die Entschlossenheit ist definitiv gegeben. Ich ziehe es durch.

Hier noch einmal die Eckdaten für Protestler, die mitmachen wollen:

--------------
Protestort:
--------------
RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg)
Masurenallee 8-14
14057 Berlin
Tel. (RBB Telefonzentrale): 030 97993-0 / Tel. (RBB Beitragsservice): 030 97993-160
U-Bahnhof U1, U2: Theodor-Heuss-Platz
S-Bahnhof S41, S42, S45, S46: Messe Süd/ICC Berlin



---------------
Protestzeit:
---------------
Montag bis Freitag immer 9-15 Uhr, Pause 12-13 Uhr


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#20: 08. November 2013, 23:40
Gib diese Info bitte unbedingt an
www.ZAHLUNGSSTREIK.net
mail@r-e-m-o-t-e-c-o-n-t-r-o-l.net
weiter bzw. an
unseren Nutzer  "Remote Control"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=6872

Die haben einen Newsletter für ihre bereits registrierten Protestler.
Dadurch könnten alle registrierten Berliner und Brandenburger informiert bzw.
andere Protestler an anderen Orten zur Nachahmung motiviert werden.

Bitte DRANBLEIBEN!!!
Danke! :)


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#21: 08. November 2013, 23:51
Habe es per PM gesendet. Mal sehen, ob es ihn interessiert.


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#22: 08. November 2013, 23:54
Zum rbb in die Masurenallee 8-14 geht es doch bestimmt nur über den Empfangs-/Pforten-/Türsteherbereich rein?

Ohne Betriebsausweis, Türöffnerkarte, Termineinladung usw., was es da nicht alles gibt, gibt es doch da sicher keinen Eintritt?

Da werden die am Empfang doch sicher gleich sagen, "Tut uns leid, Sie haben keine Zutrittsberechtigung."

Ich wünschte, ich könnte optimistischer sein, aber ich fürchte, die werden unangemeldete Besucher bestimmt ganz schnell herausbeten  >:(

Markus


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#23: 09. November 2013, 00:05
Ich habe extra am Telefon gefragt und die meinten, man kann ohne Termin dort hin zum RBB Beitragsservice. Und den frei zugänglichen Bereich möchte ich lahmlegen. Die abgeschotteten Bereiche wird es sicherlich auch geben, aber darum geht es mir nicht. Ich will lahmlegen, was möglich ist. Eine weitere Möglichkeit ist dann noch das ARD-Hauptstadtstudio in der Wilhelmstraße am S Bahnhof Friedrichstraße, denn dieses Gebäude ist erheblich zentraler und der Eingangsbereich ist perfekt für Proteste. Wobei es formal korrekter ist, zunächst den RBB zu stören. Schließlich möchte der RBB von mir das Geld sehen.


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Bernd

Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#24: 09. November 2013, 00:10
Ich sehe im geiste schon die ersten Meldungen in den Medien.

"Mehrere tausend Bürger stürmten wie damals die Franzosen die Bastille heute die LRA um ihren Protest gegen die neue verpflichtende Abgabe zu verdeutlichen. Die Bundesregierung ließ Ronald Pofalla einfliegen der dann einfrig versuchte den Protest zu beenden in dem er die Sache für beendet erklärte. Er erntete dabei nur Gelächter. ..."



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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#25: 09. November 2013, 00:13
Die Bundesregierung ließ Ronald Pofalla einfliegen der dann einfrig versuchte den Protest zu beenden in dem er die Sache für beendet erklärte.
Fake-O-Ton R. Pofalla: "Der Protest ... gegen den Rundfunkbeitrag ... ist ... vom Tisch!"


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#26: 09. November 2013, 00:19
Zum rbb in die Masurenallee 8-14 geht es doch bestimmt nur über den Empfangs-/Pforten-/Türsteherbereich rein?
Ohne Betriebsausweis, Türöffnerkarte, Termineinladung usw., was es da nicht alles gibt, gibt es doch da sicher keinen Eintritt?
Da werden die am Empfang doch sicher gleich sagen, "Tut uns leid, Sie haben keine Zutrittsberechtigung."
Ich wünschte, ich könnte optimistischer sein, aber ich fürchte, die werden unangemeldete Besucher bestimmt ganz schnell herausbeten  >:(
Ich habe extra am Telefon gefragt und die meinten, man kann ohne Termin dort hin zum RBB Beitragsservice. [...]

Ich würde abgezockter1984 Recht geben:

Der RBB Beitragsservice MUSS ja zugänglich sein.

Als "regionale Servicestelle" ist er der "Ansprechpartner vor Ort"
www.rundfunkbeitrag.de/service/ansprechpartner_vor_ort/index_ger.html

Dort kann man übrigens auch seine Widersprüche - und ggf. noch viele andere meeeeeehhhhhrseitige Schriftstücke zu Protokoll geben... ;)

Auf denn...!!!  ;D


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#27: 09. November 2013, 11:42
So Leute, der RBB hat mich jetzt von sämtlichen Telefonservices ausgesperrt, weil ich zu oft angerufen habe. Es ist eine Frechheit, wie frech die Leute beim RBB am Telefon sind. Aber Geld wollen die immer und sofort haben.

Nach 20 Mal weiter anrufen heute bei ner anderen RBB-Nummer haben die endlich meine Daten aufgeschrieben und der vom RBB-Beitragsservice wird das Montag mit mir klären. Die wissen, dass ich Punkt 9 Uhr persönlich vor Ort sein werde und auch nicht mehr locker lasse. Erst, wenn ich meine Beitragsbefreiung habe, werde ich abziehen. Die haben sich auch notiert, dass mein Geduldsfaden gerissen ist und ich eine Klärung möchte. Bin mal gespannt, ob die mir nur Hausverbot erteilen oder sich wirklich darum kümmern werden.

Ich lasse mir nichts mehr von denen bieten. Es ist erst Ruhe, wenn ich die Beitragsbefreiung habe. Der Krieg gegen den RBB hat begonnen... Ich lasse mich nicht mehr abspeisen mit dümmlichen Textbausteinen, Ausreden und solchen Dingen, die eh nichts bringen. Der RBB möchte mit mir spielen... Bitte. Dann spielen wir.


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Bernd

Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#28: 09. November 2013, 12:52
So Leute, der RBB hat mich jetzt von sämtlichen Telefonservices ausgesperrt, weil ich zu oft angerufen habe. Es ist eine Frechheit, wie frech die Leute beim RBB am Telefon sind. Aber Geld wollen die immer und sofort haben.

Auch wenn Du deine Nummer unterdrückst? Früher habe ich den Telefondienst "PeterZahlt" genutzt. Früher war der kostenlos. Man musste sich nur die Werbung gefallen lassen.


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Re: Vor Ort bei der LRA präsent sein!
#29: 09. November 2013, 13:31
Ich habe extra am Telefon gefragt und die meinten, man kann ohne Termin dort hin zum RBB Beitragsservice. Und den frei zugänglichen Bereich möchte ich lahmlegen. Die abgeschotteten Bereiche wird es sicherlich auch geben, aber darum geht es mir nicht. Ich will lahmlegen, was möglich ist. Eine weitere Möglichkeit ist dann noch das ARD-Hauptstadtstudio in der Wilhelmstraße am S Bahnhof Friedrichstraße, denn dieses Gebäude ist erheblich zentraler und der Eingangsbereich ist perfekt für Proteste. Wobei es formal korrekter ist, zunächst den RBB zu stören. Schließlich möchte der RBB von mir das Geld sehen.


Vieleicht bringt die RBB Mitarbeiter eine ausgeklügelte Werbung gegen den ÖRR und die Bescheidverweigerung um den Hals gehängt dazu, dir entgegen zu kommen. Eine Wanderung um das RBB Gebäude könnte was bewirken.

Beispiele für geeignete Werbung:
  Zensur der ÖRR           
  Umfragemanipulation
  7 renomierte Gutachten zur Verfassungswidrigkeit
  Zusatzrente bei der ARD/ZDF
  Beispiele für unsoziale Beiträge (Rentnerin/WG/Student/H4-Einkommen/gegenüber Intendantgehalt)
  Unterschlagung von Geldern
  Vetternwirtschaft
  Politische Abhängigkeit
  ...
Werbung für die Unterschriftenaktion.


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