Zum Thema
"Schwarzseher" / "rückwirkende Forderungen"Was nun die Nachforderungen für die letzten Jahre betrifft:
Ich habe mehrfach gelesen, daß man nicht für die Zeit vor dem 1.1.2013 nachzahlen muß.
Das habe ich auch gelesen und soll allerdings nur für die "Seher" gelten, die vor 2013 nie angemeldet waren.
Was mit denen wird die angemeldet sind, darüber hab ich noch nichts gelesen.
Die werden wohl nachzahlen müssen.
Hoffentlich findest du noch was Besseres.
Das man rückwirkend nichts mehr unternimmt,war sicher eine Ente,weil man kein Geld mehr bekommt,versucht man jetzt auf diese Art noch etwas zu erreichen.
Richtiger wäre es, in dem Zusammenhang davon zu sprechen, dass die GEZ bzw. der Beitragsservice rückwirkend Gebühren fordert.
Dazu aber gibt es klare Aussagen der hochherrschaftlichen Intendantschaft:
http://www.tagesspiegel.de/medien/gez-nachfolge-schwarzseher-muessen-nicht-rueckwirkend-zahlen/7317622.html
...Noch zwei Monate müssen Schwarzseher, die sich bisher erfolgreich um die Bezahlung ihrer Rundfunkgebühren gedrückt haben, zittern. Ab 1. Januar 2013 werde alle Haushalte, unabhängig davon, ob sie überhaupt ein Empfangsgerät haben, den neuen Rundfunkbeitrag bezahlen. Wer sich bisher trotz Fernseher nicht bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet hatte, braucht aber nicht mit Nachzahlungen zu rechnen....
Diesen Artikel habe ich auch schon gelesen. Nur was bedeutet es nun für Person A?
Zählt er als Schwarzseher, wenn er eine Teilnehmernummer besitzt und nicht gezahlt hat (im Bafög-Zeitraum keine Befreiung beantragt)?
Oder ist ein Schwarzseher eine Person, die auf die Schreiben der GEZ nie reagiert hat?
Der Begriff
"Schwarzseher" ist mehrdeutig und missverständlich.
Ironisch könnte man sagen:
"Schwarzseher" = "Zuschauer von SCHWARZsendern"
Sachlich ausgedrückt ist es eher so:
Wer
- ein Gerät hatte, jedoch
- nicht angemeldet war,
dem wird pauschal unterstellt,
"Schwarzseher" gewesen zu sein.
Teilweise wurde es fast synonym verwendet, für nicht angemeldete - ungeachtet dessen, ob diese überhaupt irgendwelche Geräte hatten.
Eine Art öffentlich-rechtliche "Hexenjagd" auf Nichtzahler allgemein, sozusagen.
"Schwarzseher"
Hr. Eicher/ Hr. Schächter/ mehrere Publikationen vom und zum Öffentlich rechtlichen Rundfunk
Dieser Begriff trägt eine subversive Diffamierung von "Medienverweigerern" in sich.
Die in letzter Zeit kursierende (und auch durch die Presse mitunter unreflektiert weiterverbreitete) Berichterstattung zur "Amnestie" für "Schwarzseher" lässt stark vermuten, dass hier hauptsächlich versucht wird
a) das "Wohlwollen" bisheriger "nichtzahlender Gerätebesitzer" zu gewinnen und
b) gleichzeitig durch die subversive Unterstellung, dass jeder Nicht-Zahler ein "schmarotzender Gebührenverweigerer und Schwarzseher" sei, die "Gunst" der "ehrlichen Zahler" zu erobern und diese gegen alle Nichtzahler (also auch gegen alle überzeugten *Nicht*-Nutzer) aufzuwiegeln, getreu dem Motto: "Jetzt wird es 'gerecht', und alle 'kriminellen Verweigerer' werden jetzt draufzahlen..."
Das steht in einer Linie mit den kriminalisierenden Drohvideos der Kampagne "Schon GEZahlt?".
Auch diese Art von Verleumdungen redlicher ÖRR-*Nicht*-Nutzer ist symptomatisch für das kränkelnde und verkrustete System des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks.
Wer aber
- eine Teilnummer besessen hat und
- *mit einem Gerät angemeldet* war, jedoch die
- aufgelaufenen Forderungen nicht bezahlt hat,
der gilt schlicht als
"säumiger Zahler" und wird wohl auf wenig bis kein Nachsehen hoffen dürfen.
Statt "Schwarzseher-Amnestie" > verstärkte Eintreibung alter Forderungen!!!Im golem-Artikel unter
www.golem.de/news/rundfunkbeitrag-neue-gez-wird-schwarzseher-nicht-rueckwirkend-verfolgen-1210-95375.htmlheißt es wörtlich
Korrekt sei, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bei
SCHWARZSEHERN und -HÖRERN KEINE RÜCKWIRKENDEN FORDERUNGEN
für den Zeitraum vor der Umstellung geltend machen würden.
Eicher sagte Golem.de:
"Es geht dabei NICHT DARUM, bisherige SCHWARZSEHER und -HÖRER zu SCHONEN, es ist vielmehr hochgradig aufwendig oder gar UNMÖGLICH zu BEWEISEN, dass jemand vor mehreren Jahren TATSÄCHLICH RUNDFUNKGERÄTE zum Empfang BEREITGEHALTEN hat."
Das ist genau *die* JURISTISCH-SPITZFINDIGE Wortwahl, die
- zwar so klingt, als ob keine alten ("ausstehenden") Forderungen eingetrieben würden,
- jedoch eigentlich NUR SAGT, dass hier mit der (gleichzeig auch Generalverdacht implizierenden) Bezeichnung
"Schwarzseher und -hörer" wohl eher diejenigen gemeint waren, die
> trotz "Bereithaltung von Empfangsgeräten" und
> dadurch begründeter "Anmelde-/ Gebührenpflicht"
> *NICHT ANGEMELDET* waren,
denn *DENEN* - und *NUR* denen - ist die "Bereithaltung von Empfangsgeräten" im Nachgang quasi NICHT NACHWEISBAR.
Für alle *GEMELDETEN*, aber *säumigen* Zahler gilt:
Sie waren *GEMELDET* und hatten somit die "Bereithaltung von Empfangsgeräten" wissentlich dokumentiert und gegenüber der GEZ BESTÄTIGT.*Diejenigen* sehen sich
derzeit offensichtlich VERSTÄRKTER EINTREIBUNG von teilweise MEHREREN JAHREN gegenüber, wie die zunehmenden Hilfegesuche von Betroffenen in den sozialen Netzwerken und Foren nahelegen.
Dass dann z.B. bei sich mit dem Jahreswechsel überschneidenden Zahlungszeiträumen auch noch - gelinde gesagt juristisch "unsauber" - alte "Gebühren" und neue "Beiträge" *vermischt* werden, setzt dem Ganzen noch die Krone auf, denn beide Dinge beruhen auf jeweils völlig anderen Rechtsgrundlagen.
Schon deshalb sollten diese Betroffenen alle verfügbaren Mittel dagegen einlegen.
Den u.a. durch mittlerweile
7(!!!) RENOMMIERTE, *VERNICHTENDE* GUTACHTENVERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche andere EKLATANTE RECHTSVERSTÖSSE bescheinigten
"Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.htmlsollte eigentlich *JEDER* anfechten.
Einer
"Zahlung unter Vorbehalt" räume ich nicht annähernd die Schlagkraft einer kompletten Zahlungsverweigerung ein.
Auch mit den Vorbehalts-Zahlungen wird diese Maschine am Laufen gehalten - und wird deren Kampf gegen die Kritiker mitfinanziert!
Das kann keine gute Strategie sein!
Hier sollte eigentlich allererste BürgerPFLICHT sein:
- Zahlungsverweigerung
- Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID
- Klage gegen den ablehnenden WiderspruchsBESCHEIDWie auch immer:
Nix da - von wegen
"General-Amnestie für Schwarzseher"!
Das war ein einziger POLITISCH-JURISTISCH-MEDIALER PR-Coup!!!!!
Mit dem Ziel, die Öffentlichkeit *seicht* zu stimmen...
...genau *dieses* arglistig-abgeschmackte Heischen um Verständnis, das mich (noch dazu als bisheriger durchaus zufriedener ÖR-Hörfunknutzer!) seit 01.01.2013 zum *ENTSCHIEDENEN GEGNER* dieses real existierenden Systems des sogenannten "Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks" gemacht hat.
Mehr zum Thema u.a. hier:
Verstärkte Eintreibung alter Forderungen ("Gebühren")
Vermengung mit neuen Forderungen ("Beiträge")http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7251.msg53295.html#msg53295