Die alten Zwangsanmeldungen waren aber doch immer auf recht deutliche Indizien gestützt, solang es nicht Fehlverhalten der Knechte oder Onlineanmeldung durch Dritte war. Die Frage dürfte im Wesentlichen sein, was sie künftig als ausreichende Indizien betrachten. Grundsätzlich ist die Registrierung bei der Meldebehörde zwar ein starkes Indiz, aber davon allein können sie oft nicht wissen, ob für die Wohnung schon gezahlt wird oder nicht.
Klar ist natürlich, dass sie vorrangig die leichter anzapfbaren Quellen ansteuern werden, zumal sie offenbar eh überlastet sind. Allein bis alle den 1. Brief bekommen haben, ist es Ende 2014 oder Anfang 2015. Nicht überprüfte Daten müssen sie aber nach 12 Monaten löschen; deshalb müssten sie eigentlich demnächst was tun, wenn sie die Rückmeldeverweigerer aus der ersten Tranche nicht verlieren wollen. Ab 2015 dürfen sie aber auch wieder Daten von der Post kaufen.