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Autor Thema: Erstes Schreiben "Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag"!  (Gelesen 14292 mal)

a
  • Beiträge: 3
Hallo,

Angenommen Person A bekommt ein Schreiben "Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag".
Sollte Person A dieses Schreiben ignorieren oder auf das Schreiben eingehen.
Wenn ja, wie könnte es weiter gehen?

Best,
Person B ;)


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"Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag".
Sollte Person A dieses Schreiben ignorieren oder auf das Schreiben eingehen.
Da davon auszugehen ist, dass sich Person A diese Frage nicht stellen würde, wenn sie ein williges Beitragsschaf sein wöllte und insofern schon mal auf *WIDERSTAND* gepolt ist:
Ignorieren, Füße hochlegen, nicht darauf eingehen und...

Wenn ja, wie könnte es weiter gehen?
...sich dann etwas Zeit nehmen, um das Forum durchzustöbern,
denn diese Frage ist schon mehrfach diskutiert worden.

Als Einstieg empfiehlt sich z.B.

Zahlung unter Vorbehalt - Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

wobei anzumerken ist, dass "Zahlung unter Vorbehalt" ein *zahnloser Tiger* ist und insofern dieser Teil der Ausführungen für *echte* Widerständler und Bürgerrechtskämpfer nicht relevant ist.

Gute Erfolge :)


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a
  • Beiträge: 3
Danke für die Antwort, den Sticky Post hatte Person A bereits gelesen, war aber vermutlich etwas verwirrt, da es in dem Beitrag nichts über das ""Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag"-Schreiben gab.

Aber ansonsten lege ich der Person A nahe, erstmal die Füße hochzulegen, weiterhin auf die Signale zu hören und für den Wiederstand gewappnet zu sein! ;)


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Nur soviel noch:

Nach meinem Kenntnisstand (vom Hörensagen...) ergehen 3(?) "Anmelde"-Schreiben dieser Art im Wochen- oder Monatsabstand.

Nach dem 3.(?) Schreiben wird ein
- "Beitragskonto" eröffnet, d.h. es erfolgt eine
- "automatische" Anmeldung (= "Zwangsanmeldung")
des "Wohnungsinhabers" (z.B. Mieter), der aufgrund dieser Eigenschaft des "Innehabens" der Wohnung einfach mal so als "Bautragsschuldner" "vermutet" wird...

Ob damit einhergehend bereits ein "Bescheid" ergeht oder doch erst nur das übliche Prozedere folgt mit
- Zahlungsaufforderung
- Zahlungserinnerung
und erst *dann*
- rechtsmittelfähiger BeitragsBESCHEID,
ist mir nicht verlässlich bekannt, darf aber vermutet werden.


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xrw

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Nach meinem Kenntnisstand (vom Hörensagen...) ergehen 3(?) "Anmelde"-Schreiben dieser Art im Wochen- oder Monatsabstand.

Nach dem 3.(?) Schreiben wird ein
- "Beitragskonto" eröffnet, d.h. es erfolgt eine
- "automatische" Anmeldung (= "Zwangsanmeldung")

Gibts dafür auch nur einen einzigen dokumentierten Fall außer dem Einen, der schon einen anderen 3. Brief als alle Anderen erhalten haben will (ihn aber weder konkret zitiert noch hochlädt) und auf Nachfragen nicht reagiert? Eventuell wär dieser Fall erklärbar, falls es um ein gewerbliches Beitragskonto gegangen ist.

Ich hab jedenfalls nach inzwischen über 3 Monaten nichts mehr von denen gehört, und bei anderen ist es noch wesentlich länger her. Bis auf die Fälle, wo nach dem 3. Brief wieder der 1. gekommen ist (wo eventuell der eine Satz auf eine Ummeldung und der andere auf den Datenabgleich zurückgeht).


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h
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Wäre auch meine Einschätzung: Wenn nicht auf die neue Dreierreihe reagiert wird, passiert erst mal gar nichts. Ich persönlich würde auch nicht reagieren.
Ich vermute mal, dass es aktuell keinen Unterschied zum Prozedere bei den Rundfunkgebühren gibt.

@xrw: Bevor der Rundfunkbeitrag beschlossen wurde, gab es auf dem Gebiet des HR mal einige Fälle, wo im 4ten Brief eine "Zwangs"-Anmeldung angedroht und dann auch durchgeführt wurde. (evt. nachdem dem Beauftragten keine Auskunft gegeben wurde). Siehe Forum bei Rundfunkgebuehrenzahler.de.
Solche Stilblüten erwarte ich erst in ein paar Jahren; wenn wieder mal mehr Geld benötigt wird. Aktuell hat man ja offenkundig Mehreinnahmen aus der erhöhten Zahl an "Teilnehmern".

Was mich betrifft: Ich habe nicht mal den ersten Brief erhalten, obwohl ich nichts zahle und nichts angemeldet habe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2013, 12:20 von helm«

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xrw

  • Beiträge: 321
Die alten Zwangsanmeldungen waren aber doch immer auf recht deutliche Indizien gestützt, solang es nicht Fehlverhalten der Knechte oder Onlineanmeldung durch Dritte war. Die Frage dürfte im Wesentlichen sein, was sie künftig als ausreichende Indizien betrachten. Grundsätzlich ist die Registrierung bei der Meldebehörde zwar ein starkes Indiz, aber davon allein können sie oft nicht wissen, ob für die Wohnung schon gezahlt wird oder nicht.

Klar ist natürlich, dass sie vorrangig die leichter anzapfbaren Quellen ansteuern werden, zumal sie offenbar eh überlastet sind. Allein bis alle den 1. Brief bekommen haben, ist es Ende 2014 oder Anfang 2015. Nicht überprüfte Daten müssen sie aber nach 12 Monaten löschen; deshalb müssten sie eigentlich demnächst was tun, wenn sie die Rückmeldeverweigerer aus der ersten Tranche nicht verlieren wollen. Ab 2015 dürfen sie aber auch wieder Daten von der Post kaufen.


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k
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Genau das ist das Datenschutz-Problem lieber xrw,denn selbst nach Widerspruch bei der Gemeinde,berufen sich diese auf den neuen Vertrag des Beitragsservice,dass er rechtlich abgesegnet sei und in genau das gleiche Horn,blasen die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer.
Wann wacht unsere Regierung und das Volk nach den Überwachungsskandalen endlich auf.
Genau so wichtig ist der Widerstand gegen dieses unrechtmäßige angebliche Gesetz des Beitragsservice.Es werden täglich mehr,die sich dagegen wehren,weil immer mehr Widersprüche auftauchen,die das System nicht mehr haltbar erscheinen lassen.
Ich kann nur jeden mündigen Bürger ermutigen,sich gegen Unrecht zur Wehr zu setzen.


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koppi1947

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  • Beiträge: 566
Die alten Zwangsanmeldungen waren aber doch immer auf recht deutliche Indizien gestützt [...]
Habe ich eine andere Erfahrung gemacht. Nach Geräten wurde schon gar nicht mehr gefragt. Ich habe den Eindruck, dass die grob rechtswidrige Vorgehensweise mit dem Rundfunkbeitrag irgendwie legitimiert werden sollte. Einfacher wird's mit der neuen Regelung imho aber nicht.
Ich kann nur jeden mündigen Bürger ermutigen, sich gegen Unrecht zur Wehr zu setzen.
Kann ich auch nur empfehlen. Müssen aber genug Leute sein. Einzelschicksale werden einfach juristisch überrollt.
Bei ausreichender Anzahl von Verweigerern hat man evt. Aussicht, in Ruhe gelassen zu werden; wie zu Zeiten der Rundfunkgebühren.


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  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich kenne eine Person, die inzwischen ein zweites Schreiben bezüglich der Anmeldung erhalten hat, mit der Ermahnung, den ausgefüllten Anmeldebogen bis spätestens 14. 11. 2013 zurückzuschicken, und bei der ein Außendienstmitarbeiter von Samstagmorgen um 9:30 bis spätnachmittags ca. 16:30 viermal Sturm läutete.
So ganz vergessen scheinen Anmeldeverweigerer demzufolge leider noch nicht zu sein.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Ich hab jedenfalls nach inzwischen über 3 Monaten nichts mehr von denen gehört, und bei anderen ist es noch wesentlich länger her. Bis auf die Fälle, wo nach dem 3. Brief wieder der 1. gekommen ist (wo eventuell der eine Satz auf eine Ummeldung und der andere auf den Datenabgleich zurückgeht).

Muss mich in der Tat korrigieren - hatte die Fälle etwas durcheinandergewürfelt...

Derjenige, der ein Beitragskonto zugewiesen bekommen hatte, hatte auch *direkt* (Schrift-)Kontakt.
Derjenige, der die Schreiben komplett *ignoriert* hatte, hat seit ~10-12 Wochen noch nichts wieder gehört.


Noch bleibt es also Spekulation, was passieren wird, mit den "bösen Ignoranten" ;)

Meine Vermutung:
Die gehen vorrangig erst mal denjenigen nach, die sich *melden* und somit schon mal "im Netz" sind
und werden auch bei denen zu allererst diejenigen abkassieren, die nicht den Anschein machen, sich wehren zu wollen.

Die "leichte Beute" sozusagen zuerst.
Nehmen, was noch zu bekommen ist.
Allen anderen können sie sich ggf. später noch widmen...

...oder auch nicht mehr ;)


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Hallo liebe Mitglieder! :)

Ich kenne eine Person A, die ebenfalls vor ein paar Wochen Post vom Beitragsservice bekommen hatte. Diese Person war die letzten 10 - 15 Jahre nicht angemeldet und verweigerte auch bei Besuch, die Türe zu öffnen.
Diese Person ist zudem dieses komplette Jahr ohne Arbeit und dachte erst, och... dann kann sie ja den Antrag ausfüllen und Bescheinigungen der Arge beilegen. Aber dann dachte sich Peson A, wir haben nun November und was wäre wenn die Befreiung erst ab November seine Gültigkeit hätte!?
Nun wartet Person A erst mal den nächsten Schrieb ab und hofft das es die beste Lösung sein könnte!?

Beste Grüße!


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