Willst Du Deine Verhandlung alleine durchziehen oder hast Du einen Anwalt dabei? Letztendlich würde ich mir aber auf jeden Fall diese Verhandlungen ansehen, die für den 3.12. anberaumt sind. Das übt schon mal ein wenig.
Ich habe ja erst einmal den Beschluss (§ 63 Abs. 1 Satz 2 GKG) erhalten, bezüglich des Streitwertes und dass 'der Beklagte' - die Rundfunkanstalt - 'sich innerhalb von 4 Wochen zu äußern' hat.
Das Ergebnis wird eine Abweisung sein. Was sollen die anderes machen. Sie verhalten sich ja gesetzeskonform nach dem neuen RBStV.
Was mir immer noch zu Denken gibt, ist der Satz im Widerspruchsbescheid: ''Ihre Widersprüche sind zwar zulässig, aber in der Sache nicht begründet.'' Deren Argumente im Widerspruchsbescheid sind flach und in der Sache nur dadurch begründet, weil sie ihre RBStV-Paragraphen wiederholen. In der Klageschrift habe ich das Grundgesetz - also in der Sache - nun aufgeführt!
Für diesen ersten Schritt besteht ja noch keine Anwaltspflicht. Ich habe eine Anwältin für Vertragsrecht gefragt, ob sie mich bei Gericht vertritt. Aber als ich ihr den möglichen Streitwert - ich bin ebenfalls vom Jahres-RB ausgegangen - Ende September mitteilte, meinte sie, dass da ja nichts zu verdienen ist!
Darum werde ich jetzt am 3. Dez. 2013 den weiten Weg nach Karlsruhe machen, um wie Siegbert und Rochus erwähnten, mit anderen zusammen zu kommen und üben, ist ja schon mal was gutes. Ich werde dann einfach mal mit den Rechtsanwälten Kontakt aufnehmen, die vielleicht noch weitere Kläger vertreten wollen, dann müsste das mit dem Verdienen etwas besser ausschauen.
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)