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Autor Thema: Was läuft bereits in Baden-Württemberg (Widersprüche? Klagen?)  (Gelesen 16302 mal)

p
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Mich würde mal interessieren, welche und wie viele Widersprüche oder sogar Klagen bereits in Baden-Württemberg vorliegen? Also alles, was an den SWR geht. Laut SWR als Antwort auf meine KLage gibt es aktuell noch keine anhängenden Verfahren in den Landgerichten. Das hat mich gewundert, mag aber sein.

Sonst noch wer in BW, der schon aktiv war/ist?

Grüße,
Philokaios


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k
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Hallo  philokaios,

ich habe noch keinen Bescheid bekommen,weil die Daten meines Einwohnermeldeamtes,erst im September an den Beitragsservice übertragen wurden,aber ich bin auch seit November 2011 abgemeldet und komme sicher zum Schluss dran.
Natürlich ist es durchaus möglich,dass andere Gemeinden schon früher an der Reihe waren,dazu gibt es eine Liste,wann welche Daten übertragen werden.Ich schaue mal nach,dann kann ich diese sicher nochmals anbieten.


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koppi1947

k
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Hier der Link für alle Bundesländer und deren Übermittlung der Daten:

http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip

Da gehts bei BW spät los und hört erst 2014 auf.Mal schauen wie viele Bürger mitmachen und den Herrschaften den Geldhahn zudrehen.


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koppi1947

j

jetzt_reicht_es

Meine Daten sind Ende September überspielt!
Wieso kommt nichts bei mir an?
Wie lange dauert das in der Regel bis man angeschrieben wird??


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k
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Das weiß niemand,die haben doch soooooooooooooooooooooooo viel zu tun und sind überfordert,erst müssen sie die säumigen Zahler von 2010-2012 anschreiben,dann die ganzen Widersprüche beantworten,die müssen sicher noch ein paar Leute einstellen,um noch mehr Geld zu verschwenden.


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koppi1947

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jetzt_reicht_es

Ich dachte diese Sache mit den Infobriefen werden nicht von Menschen, sondern von Maschinen erledigt....


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k
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Glaubst Du wirklich,dass es dort so viel  intelligente Menschen gibt,die diese Maschinen bedienen können? ;) :-\
Manche Briefe kommen ja dann mehrfach,von der Zentrale und dann von LRA'S,das ist selbst für Normalos,wie uns zu hoch oder?


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koppi1947

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jetzt_reicht_es

Du brauchst keine intelligente Menschen um Maschinen zu bedienen...
Glaube mir!
Kenne mich da berufsbedingt aus:
Gerade in der IT-Branche sind solche "intelligente" Menschen da, die außer auf Run drücken, nichts weiteres können.
Und dann kommen so Kommentare wie:
"Herr XXX wieso haben Sie mir verschwiegen, dass ich nicht eine Zahl durch null teilen darf? Jetzt ist die Maschine abgestürtzt"

Hoppala: da hat jemand in der Schule aufgepasst und weiß, dass man nicht durch null teilen darf...

Zum Thema
Ich kann mir nicht vorstellen, dass IQ Level bei der GEZ dort sehr viel höher als 5. Schulklasse ist.
Dennoch werden sie wohl die Maschinen bedienen...
Oder warum meinst du werden Hunde und seit Jahrhunderten tote Mathematiker angeschrieben und angemahnt und der Gerichtsvollzieher rückt ihnen auf die Pelle? Na?
Weil sehr intellinegte Menschen bei der GEZ die Maschinen bedienen....


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Sicher hat man diesen Typen gezeigt,welchen Knopf sie drücken müssen,um ein bestimmtes Leckerli zu bekommen ;)
Klar ist,dass man an den unsinnig vorformulierten Briefen erkennen kann,dass sie keinen Bezug zur eingegangenen Frage haben,weil sie keiner liesst,die können sicher auch nicht lesen. :)
Ich freue mich schon auf meine erste Aufforderung,denn mit mir haben die auch viel Spass.


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koppi1947

H
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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Zurück zum Thema, was sonst noch in Baden-Württemberg an Klagen läuft:

Dienstag, den 3. Dezember 2013 vormerken: Fünfe auf einen Streich!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7289.msg53643.html#msg53643


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. November 2013, 12:19 von Uwe«
Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Hallo,
heute habe ich meine Bestätigung des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe bekommen. Ich hatte meine Klage Ende Oktober per Einschreiben und Rückschein verschickt. Der Rücksein kam tatsächlich schon am 02. Nov. an. Aber das ich erst diese Woche antwortet bekomme, überrascht mich doch oder auch nicht. Es wurde ja schon berichtet, dass die in Karlsruhe möglicherweise viel zu tun haben. Der Streitwert ist auf 215,76 Euro angesetzt. In meinem Fall ist ein anderer Richter benannt, gegenüber der 5 Klagen die am 3. Dez. 2013 anstehen. Wenn es mir möglich ist, würde ich gerne am 3. Dez. anwesend sein.
So, mehr sollte ich hier nicht reinschreiben. Es gibt mit großer Wahrscheinlichkeit NSA-Abkömmlinge bzw. Snowden-Gebäudelte, die ein neues Aufgabenfeld suchen und meine Idendität mit den Klage-Schriften zum Rundfunkbeitrag in VG Ka abgleichen. Aber was sollst. Ich ziehe die Sache eh durch! (#)


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

R
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Willst Du Deine Verhandlung alleine durchziehen oder hast Du einen Anwalt dabei? Letztendlich würde ich mir aber auf jeden Fall diese Verhandlungen ansehen, die für den 3.12. anberaumt sind. Das übt schon mal ein wenig.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S

Siegbert

Am 3. 12. in Karlsruhe geht es um Befreiungsfälle. Mit anderen Betroffenen zusammenzukommen ist bestimmt eine gute Idee.  Kürzlich habe auch ich bei einem Baden-Württembergischen Verwaltungsgericht Klage gegen den Beitrags-/Widerspruchsbescheid erhoben.


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Willst Du Deine Verhandlung alleine durchziehen oder hast Du einen Anwalt dabei? Letztendlich würde ich mir aber auf jeden Fall diese Verhandlungen ansehen, die für den 3.12. anberaumt sind. Das übt schon mal ein wenig.

Ich habe ja erst einmal den Beschluss (§ 63 Abs. 1 Satz 2 GKG) erhalten, bezüglich des Streitwertes und dass 'der Beklagte'  - die Rundfunkanstalt - 'sich innerhalb von  4 Wochen zu äußern' hat.
Das Ergebnis wird eine Abweisung sein. Was sollen die anderes machen. Sie verhalten sich ja gesetzeskonform nach dem neuen RBStV.

Was mir immer noch zu Denken gibt, ist der Satz im Widerspruchsbescheid: ''Ihre Widersprüche sind zwar zulässig, aber in der Sache nicht begründet.'' Deren Argumente im Widerspruchsbescheid  sind flach und in der Sache nur dadurch begründet, weil sie ihre RBStV-Paragraphen wiederholen. In der Klageschrift habe ich das Grundgesetz - also in der Sache - nun aufgeführt!

Für diesen ersten Schritt besteht ja noch keine Anwaltspflicht. Ich habe eine Anwältin für Vertragsrecht gefragt, ob sie mich bei Gericht vertritt. Aber als ich ihr den möglichen Streitwert - ich bin ebenfalls vom Jahres-RB ausgegangen -  Ende September mitteilte, meinte sie, dass da ja nichts zu verdienen ist!

Darum werde ich jetzt am 3. Dez. 2013 den weiten Weg nach Karlsruhe machen, um wie Siegbert und Rochus erwähnten, mit anderen zusammen zu kommen und üben, ist ja schon mal was gutes. Ich werde dann einfach mal mit den Rechtsanwälten Kontakt aufnehmen, die vielleicht noch weitere Kläger vertreten wollen, dann müsste das mit dem Verdienen etwas besser ausschauen.


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Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

S

Siegbert

Lass uns wissen, ReinSprung, wie Dein Besuch in Karlsruhe und das Kennenlernen weiterer intelligenter (=verblödungsunwilliger) Demokraten und praktizierender Mentalhygieniker verlaufen sein wird und wie das Thema in Sachen Rechtsanwalt für Dich weiterging. Ich bin auch noch am überlegen ob ich mir einen Rechtsanwalt leisten kann, bzw. muss.


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