Artikel 5 GG und das weinende SchafEine junge Familie mit begrenzten finanziellen Mitteln entscheidet sich für eine lokale Tageszeitung als primäre Informationsquelle. Das ist für die junge Familie insofern wichtig, denn sie erfährt tagtäglich frisch, was in ihrer unmittelbaren Umgebung passiert. Sie erfährt u. a. über Nachrichten der Schule des Kindes, die Stadt und ihre Umgebung, das soziale und kulturelle Leben, die Wirtschaft aber auch über die Region hinaus und die weite Welt.
Für diese junge Familie bedeutet die Tageszeitung eine finanzielle Anstrengung, jedoch bietet diese all das, was die junge Familie an Information braucht.
Die Tageszeitung kostet monatlich 32 Euro.
Seit dem 1.1.2013 muss diese Familie zusätzlich 18 Euro im Monat an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abführen – für eine Leistung, die sie weder bestellt hat, noch braucht, geschweige denn möchte.
Damit müsste diese Familie ab dem 1.1.2013 insgesamt 50 Euro im Monat ausgeben, würde sie die Tageszeitung behalten.
Nun sind 50 Euro im Monat für diese junge Familie einfach zu viel – ihr Budget wir damit gesprengt. Welche Lösungen bieten sich an, wenn sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abbestellen kann? Eigentlich nur eine:
–– Die Tageszeitung abbestellen. ––
Nun hat diese Familie ihre geliebte und selbstgewählte Informationsquelle verloren. Sie kann sich nicht mehr über ihre unmittelbare Umgebung informieren. Sie erfährt keine Nachrichten mehr über die Schule des Kindes, die Stadt und ihre Umgebung, das soziale und kulturelle Leben usw.
Die junge Familie gibt jetzt 18 Euro im Monat aus, um mit dem Rest der Republik gleichgeschaltet zu werden. Sie darf jetzt den bundesweiten vorverdauten Einheitsbrei des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herunterschlucken und ihre Meinung und Bildung mit den anderen 80 Millionen Bundesbürgern teilen.
Ich stelle mir bildlich eine riesige Herde Schafe vor, die alle quasi hirntot und ohne eigenen Willen hinter dem Hirte im Gleichschritt marschieren. Informations- und Bildungsauftrag nennen unsere Vertreter diese nie endende Massenhirnweichspülung mit Dauerschleudergang und anschließender Trocknung bei 200 Grad Celsius.
Nun erinnert sich ein Schaf, dessen grauen Zellen noch nicht alle durchgewaschen sind, dass es in dieser Republik ein sogenanntes Grundgesetz existieren soll. Darin enthalten der Artikel 5, der u. a. folgenden Punkt aufführt:
»(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«
Das Schaf schaut sich das scharf an und es fällt ihm tatsächlich folgendes auf:
»(...) und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (...)«
Nun beginnt das Schaf sich an eine Zeit zu erinnern, in der es selbst bestimmen konnte, wie es sich unterrichten wollte. Es erinnert sich an eine Zeitung – eine lokale Tageszeitung –, die jeden Morgen frisch im Briefkasten lag. Sie roch nach einer Mischung aus Papier und Tinte, welche zusammen mit dem morgigen Kaffee- und Brötchengeruch einen unverkennbaren Duft ergab.
Das Schaf nahm tief Luft ein und man könnte meinen, eine Träne liefe sein Gesicht herunter – aber können Schafe überhaupt weinen?
Nun sitzt eine junge Schafsfamilie am Frühstückstisch und alle starren laut- und regungslos auf ein flimmerndes Licht:
Das Morgenmagazin!