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Autor Thema: Artikel 5 GG und das weinende Schaf  (Gelesen 16762 mal)

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Artikel 5 GG und das weinende Schaf
Autor: 22. Oktober 2013, 02:17


Artikel 5 GG und das weinende Schaf

Eine junge Familie mit begrenzten finanziellen Mitteln entscheidet sich für eine lokale Tageszeitung als primäre Informationsquelle. Das ist für die junge Familie insofern wichtig, denn sie erfährt tagtäglich frisch, was in ihrer unmittelbaren Umgebung passiert. Sie erfährt u. a. über Nachrichten der Schule des Kindes, die Stadt und ihre Umgebung, das soziale und kulturelle Leben, die Wirtschaft aber auch über die Region hinaus und die weite Welt.

Für diese junge Familie bedeutet die Tageszeitung eine finanzielle Anstrengung, jedoch bietet diese all das, was die junge Familie an Information braucht.

Die Tageszeitung kostet monatlich 32 Euro.

Seit dem 1.1.2013 muss diese Familie zusätzlich 18 Euro im Monat an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abführen – für eine Leistung, die sie weder bestellt hat, noch braucht, geschweige denn möchte.

Damit müsste diese Familie ab dem 1.1.2013 insgesamt 50 Euro im Monat ausgeben, würde sie die Tageszeitung behalten.

Nun sind 50 Euro im Monat für diese junge Familie einfach zu viel – ihr Budget wir damit gesprengt. Welche Lösungen bieten sich an, wenn sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abbestellen kann? Eigentlich nur eine:

–– Die Tageszeitung abbestellen. ––

Nun hat diese Familie ihre geliebte und selbstgewählte Informationsquelle verloren. Sie kann sich nicht mehr über ihre unmittelbare Umgebung informieren. Sie erfährt keine Nachrichten mehr über die Schule des Kindes, die Stadt und ihre Umgebung, das soziale und kulturelle Leben usw.

Die junge Familie gibt jetzt 18 Euro im Monat aus, um mit dem Rest der Republik gleichgeschaltet zu werden. Sie darf jetzt den bundesweiten vorverdauten Einheitsbrei des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herunterschlucken und ihre Meinung und Bildung mit den anderen 80 Millionen Bundesbürgern teilen.

Ich stelle mir bildlich eine riesige Herde Schafe vor, die alle quasi hirntot und ohne eigenen Willen hinter dem Hirte im Gleichschritt marschieren. Informations- und Bildungsauftrag nennen unsere Vertreter diese nie endende Massenhirnweichspülung mit Dauerschleudergang und anschließender Trocknung bei 200 Grad Celsius.

Nun erinnert sich ein Schaf, dessen grauen Zellen noch nicht alle durchgewaschen sind, dass es in dieser Republik ein sogenanntes Grundgesetz existieren soll. Darin enthalten der Artikel 5, der  u. a. folgenden Punkt aufführt:

»(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.«

Das Schaf schaut sich das scharf an und es fällt ihm tatsächlich folgendes auf:

»(...) und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (...)«

Nun beginnt das Schaf sich an eine Zeit zu erinnern, in der es selbst bestimmen konnte, wie es sich unterrichten wollte. Es erinnert sich an eine Zeitung – eine lokale Tageszeitung –, die jeden Morgen frisch im Briefkasten lag. Sie roch nach einer Mischung aus Papier und Tinte, welche zusammen mit dem morgigen Kaffee- und Brötchengeruch einen unverkennbaren Duft ergab.

Das Schaf nahm tief Luft ein und man könnte meinen, eine Träne liefe sein Gesicht herunter – aber können Schafe überhaupt weinen?

Nun sitzt eine junge Schafsfamilie am Frühstückstisch und alle starren laut- und regungslos auf ein flimmerndes Licht:

Das Morgenmagazin!


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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#1: 22. Oktober 2013, 03:00
Sehr schöner Artikel, René!!
Danke Dir!

Ich hoffe doch, es gibt noch eine Fortsetzung...?

Eine Fortsetzung mit *Wende*, selbstverständlich ;)

Wir arbeiten daran!


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Sun

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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#2: 22. Oktober 2013, 04:09
Nun sind 50 Euro im Monat für diese junge Familie einfach zu viel – ihr Budget wir damit gesprengt. Welche Lösungen bieten sich an, wenn sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht abbestellen kann? Eigentlich nur eine:

–– Diktatur ablehnen ––

Schafe, welche sich stets den Regeln fügen, leben ein sicher(er)es,  aber ein unzufriedenes Leben.
Deswegen entscheiden sich immer mehr Schafe zur Besinnung zu kommen um ihren Existenzen Sinn zu geben.

Aufrecht gehen und den Versklavungsversuchen zu trotzen anstatt auf den Knien zu rutschen macht sehr viel Sinn.


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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#3: 22. Oktober 2013, 08:52
der staat will aber schafe, egal wenn welche weinen. bin jedoch der ansicht, dass alle die hier im forum grasen keine schafe sondern eher ziegen sind und die meckern schon mal, entfernen sich auch mal von der herde , klettern sogar auf bäume um mal was anderes zu naschen.
wer freude daran empfindet immer im gleichschritt zu marschieren, bleibe lieber bei der herde.
                                                                                                                                  albert einstein
Man verdirbt einen Jüngling am sichersten, wenn man ihn verleitet, den Gleichdenkenden höher zu achten als den Andersdenkenden.
Friedrich Nietzsche (1844-1900), dt. Philosoph



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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#4: 22. Oktober 2013, 10:55
In Facebook schreibt ein User einen Kommentar, worauf ich unbedingt antworten musste:

Zitat
Zitat
Tierschutz Verlag Thomas Schwarz Und für die Kinder der Familie wäre es ungleich wichtiger ans Lesen herangeführt zu werden als ans Fernsehen, weil die Bandbreite einer Tageszeitung sehr viel größer ist als das Fernsehprogramm.

gez-boykott Tierschutz Verlag Thomas Schwarz, sicher, denn fern sehen ist eine rein passive Tätigkeit – man öffnet die Augen und schaltet das Hirn ab, um dann kritiklos sich der Vergewaltigung des eigenen Ichs hinzugeben und alles über sich ergehen zu lassen. Noch wichtiger jedoch ist, die Freiheit zu besitzen, sich entweder für die Vergewaltigung des eigenen Ichs oder für die freie Entfaltung des Geistes zu entscheiden. Diese Freiheit wurde uns genommen!


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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#5: 22. Oktober 2013, 11:41
Süperb - WIR brauchen solche bildhaften Geschichten. Sie öffnen vielen Bürgern die Augen.

Danke René


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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#6: 22. Oktober 2013, 12:21
... bin jedoch der ansicht, dass alle die hier im forum grasen keine schafe sondern eher ziegen sind und die meckern schon mal, entfernen sich auch mal von der herde , klettern sogar auf bäume um mal was anderes zu naschen...
also ich bin ein Ochs und genauso stur und zahle keinen Penny
wer mich ärgert, kriegts mit meinen Hörnern einen Denkanstoß ^^


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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#7: 22. Oktober 2013, 13:47
Gleichschaltung mit Einheitsbrei des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:




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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#8: 22. Oktober 2013, 15:42
Auch in Online-Boykott erschienen:

http://www.online-boykott.de/de/kommentare/105-artikel-5-gg-und-das-weinende-schaf

Bitte teilen und weitergeben!

Herzlichen Dank!


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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#9: 22. Oktober 2013, 21:43
N,Abend,

es ist die Unwissenheit von Millionen, es ist halt einfacher zu zahlen als Widerstand zu leisten.
Und was hatt der einzelne jetzt erreicht nun  durch,s NICHTZAHLEN und bis auf ein parr Euros für,s Porto haben schon viele für erheblichen Streß gesorgt das Verhalten mit der Aussitzungstaktik ziegt die Anstalt steckt lieber den Kopf in den Sand............................

Es ist leider auch die Gleichgültigkeit von vielen die sagen: das ist Gesetz das must du doch zahlen, und erhlich viele wollen sich über diese Thema
nicht informieren.

M.F.G.


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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#10: 22. Oktober 2013, 22:14
Es ist leider auch die Gleichgültigkeit von vielen die sagen: das ist Gesetz das must du doch zahlen, und erhlich viele wollen sich über diese Thema nicht informieren.

Dann ist es Deine und unsere verdammte Pflicht, genau diesen Leuten mit Information und Aufklärung etwas nachzuhelfen ;)


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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#11: 22. Oktober 2013, 22:59
Das stimmt nur bedingt, denn wir haben es mit einer Medienmacht zu tun, die es gut verstanden hat, sich in die Köpfe der Menschen einzubrennen.

Leider erinnert sich ein Großteil der älteren Generation, die heute auch Entscheidungen trifft (Politiker, Richter usw.), an die Fernseh- und Radiozeit bis Anfang-Mitte der 80er Jahre. Damals gab es wenige Sender, noch keine Privaten, kein Internet, wir hatten den eisernen Vorgang und es gab tatsächlich so etwas wie Bildung und Kultur im Rundfunk. Diese Zeiten liegen aber fast 30 Jahre zurück und die Welt ist heute ein ganz andere – nur die Köpfe dieser "Entscheider" nicht... – auch nicht die, der großen Merheit der Bevölkerung.


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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#12: 24. Oktober 2013, 07:13
Das stimmt nur bedingt, denn wir haben es mit einer Medienmacht zu tun, die es gut verstanden hat, sich in die Köpfe der Menschen einzubrennen.

Leider erinnert sich ein Großteil der älteren Generation, die heute auch Entscheidungen trifft (Politiker, Richter usw.), an die Fernseh- und Radiozeit bis Anfang-Mitte der 80er Jahre. Damals gab es wenige Sender, noch keine Privaten, kein Internet, wir hatten den eisernen Vorgang und es gab tatsächlich so etwas wie Bildung und Kultur im Rundfunk. Diese Zeiten liegen aber fast 30 Jahre zurück und die Welt ist heute ein ganz andere – nur die Köpfe dieser "Entscheider" nicht... – auch nicht die, der großen Merheit der Bevölkerung.

Einer dieser ewig gestrigen wäre gut beraten gewesen, sich einmal vor Erstellung seines fulminanten Gutachtens mit seinen Enkelkindern zusammen zu setzen und einige Feldstudien über den Wahrheitsgehalt seiner Vorstellungen zu betreiben. Dann wäre allen Beteiligten so mancher Ärger erspart geblieben. Ich gehe nämlich davon aus, dass Prof. Kirchhof nicht nur in das von Dir beschriebene Schema passt sondern sogar ein Synonym dafür ist.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#13: 26. Oktober 2013, 11:19
Ich glaube, dass Art. 5 GG könnte auch als rechtlicher Beweis für "aufgedrängte Bereicherung" oder "§ 241a Unbestellte Leistungen(http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html)" dienen.


http://dejure.org/gesetze/GG/5.html

Berichterstattung = JA und alles andere = NEIN

Aufgedrängte Bereicherung
Von einer aufgedrängten Bereicherung spricht man, wenn eine Bereicherung gegen den Willen des Bereicherten erfolgt und für ihn kein Interesse oder Wert hat. Die aufgedrängte Bereicherung kann bei der Unmöglichkeit der Herausgabe einen Anspruch auf Wertersatz wegen Unbilligkeit des Anspruchs ausschließen. http://www.lexexakt.de/glossar/aufgedraengtebereicherung.php

Unbilligkeit
Unbilligkeit bezeichnet ein der Gerechtigkeit widersprechendes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Der Begriff der Billigkeit findet sich z.B. in § 315 BGB, der besagt, daß bei einer fehlenden Vereinbarung über den Inhalt der Leistung diese nach billigem Ermessen bestimmt werden muss. Eine Bestimmung durch einen Dritten ist dann unwirksam, wenn diese offensichtlich unbillig ist (§ 319 BGB). http://unternehmerinfo.de/Lexikon/U/Unbilligkeit.htm

 Unterhaltungsdarbietungen haben keinen Verfassungsrang und ein schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis. Es kommt zu einer Mehrbelastung des Bürgers, die unnötig ist. Die Abwälzung der durch die Veranstaltung öffentlich-rechtlichen Rundfunks entstehenden Kosten auf die Bürger steht außer Verhältnis zu dem Nutzen, den die Möglichkeit des Empfangs vermittelt.

Was gerecht wäre, ist ein Sender für Berichterstattung und der Rest sollte verschlüsselt werden. Ein TV-Sender für Berichterstattung sollte aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.
Man könnte auch ein Zeitfenster für Regionalprogramme realisieren.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Artikel 5 GG und das weinende Schaf
#14: 02. November 2013, 00:35
In Buch "Zur Gewährleistung des Funktionsauftrages durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" (gibt es auch als PDF Dokument)

steht folgendes: "Das Rundfunkrecht geht dem Wettbewerbsrecht grundsätzlich vor"

Ich denke, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Wettbewerb nicht verzerren darf.
Der intermediäre Wettbewerb darf nicht verzerrt werden.
Wenn eine Person nur die Zeitung lesen möchte, sollte es auch ohne große finanzielle Einschränkungen tun.

Zitat
Das Rundfunkrecht soll, zusätzlich zum Wettbewerbsrecht, die
Vielfalt im Rundfunk garantieren. Beide Rechtsgebiete streben zwar ein
gemeinsamen Ziel an, nämlich Vielfalt im Rundfunk zu gewährleisten, sie sind
jedoch nicht voneinander abhängig.

Es ist auch möglich das Rundfunkrecht beizubehalten und gleichzeitig Wettbewerb stärken.
1 TV Sender für Berichterstattung + Zeitfenster für Regionalprogramme ( Finanzierung aus Steuermitteln)
Alles andere verschlüsseln.
Zitat
Sowohl das Pay-TV, als auch die Pay-per-view Angebote sind Rundfunk im verfassungsrechtlichen Sinne gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Beide Rundfunkformen fallen unter den Regelungsbereich des Rundfunkstaatsvertrags.
Quelle: Zur Gewährleistung des Funktionsauftrages durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

In Buch oder PDF gibt es auch viel zu Artikel 5 GG zu lesen.


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